Beitragserhöhung für die städt. Kindertagesstätten - Änderungsantrag StR Fostiropoulos, StRn Zürn (Die Linke)

Vorlage: 30458
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2012

    TOP: 5.1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Beitragserhöhung Kitas
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 16.10.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1233 5 öffentlich Beitragserhöhung für die städtischen Kindertagesstätten Die Punkte 1 und 2 zur Erhöhung der Benutzerentgelte für städtische Kitas und Mittagessen werden wie folgt ersetzt: Auf Basis des 2007 beschlossenen „kindbezogenen Zuschusses zur Beitragsabsenkung“ erarbeitet die Stadtverwaltung bis zu den Beratungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 ein Finanzierungs- und Qualitätskonzept, mit dem bis zum Stadtgeburtstag 2015 eine generelle Beitragsbefreiung in Karlsruher Kindertageseinrichtungen herbeigeführt und die Qualität der Einrichtungen erhöht wird. Mit dem Doppelhaushalt 2007/2008 hat der Gemeinderat die Zuschüsse an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen um 1,8 Mio. EURO (Ausgabevolumen letztlich 1,5 Mio.) erhöht, damit diese ihre Benutzungsentgelte nach unten an die der städtischen Kitas angleichen. Verbunden ist damit die Regelung, den Freien Trägern bei deren Beitragserhöhungen jeweils zu folgen. Das führt auf Dauer zu steigenden Kita-Gebühren für die Eltern. Es führt zusätzlich zu einer Selbstbindung der Stadt an die Gebührenpolitik der Freien Träger. Terminlich gesehen besteht für die Erhöhung bzw. Angleichung der städtischen Benutzungsentgelte in dieser heutigen Gemeinderatssitzung kein zwingender Grund, da im entsprechenden Beschluss der Gemeinderatssitzung vom 15./16.05 2007 festgehalten ist: „Dies soll jeweils innerhalb eines Doppelhaushaltes per Offenlage erfolgen.“ In Bezug auf kostenfreie Bildung von Kindern und Jugendlichen steht die Bundesrepublik, obwohl Bildung und Qualifikation ihre wahrscheinlich wichtigste Ressource ist, im Ländervergleich weit hinten. Das wird unserer Gesellschaft noch mal auf die Füße fallen, wenn nicht gegengesteuert wird. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Karlsruhe hat unserer Auffassung nach die wirtschaftliche Kraft, hier voranzugehen bzw. dem Beispiel der Stadt Heilbronn zu folgen, in der die Eltern seit Jahren keine Gebühren mehr für Kindertageseinrichtungen zahlen müssen. Auf Länderebene ist Rheinland-Pfalz diesen Weg gegangen. Die Stadt Heilbronn hat mit der Beitragsfreiheit der Kitas eine Qualitätsoffensive verbunden. Dementsprechend wird in Punkt 2 ein Finanzierungs- und Qualitätskonzept beantragt. Dies sollte Qualifizierungsmaßnahmen für die Erzieher/- innen enthalten, die zeitlich so geregelt sind, dass sie für das Kita-Personal keine Mehrbelastung erzwingen. Es sollte Öffnungszeiten von morgens 7 Uhr bis abends 19 Uhr enthalten, damit Eltern berufliche Tätigkeiten nicht auf Kita-Öffnungszeiten hin reduzieren oder gar aufgeben müssen. Gute, kostenfreie Kindertagesstätten verhindern Bildungsarmut und verschaffen den Kindern die Grundlage, zu den benötigten Fachkräften von morgen zu werden. Eine wirkungsvolle Investition nicht nur in die Zukunft der Kinder, sondern auch in die unserer Gesellschaft. Hinweis: Auf Seite 7 der GR-Beschlussvorlage vom 15./16.05.2007 TOP 3 heißt es bezüglich des anzuwendenden Fördersystems auf die Freien Träger: „Das System des kindbezogenen Zuschusses zur Beitragsabsenkung könnte ohne weiteren administrativen Aufwand für eine generelle Beitragsbefreiung (auch jahrgangsweise) dienen.“ unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 16. Oktober 2012