Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden von Stadträtin Anne Segor und Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorliegens von Hinderungsgründen nachrückender Personen
| Vorlage: | 30400 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.10.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1201 1 öffentlich Dez. 1 Zusammensetzung des Gemeinderates: Ausscheiden von Stadträtin Anne Segor und Feststellung des Vorliegens bzw. Nichtvorlie- gens von Hinderungsgründen nachrückender Personen Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 16.10.2012 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung fest, dass Frau Stadträtin Anne Segor ihre weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe aus gesund- heitlichen Gründen wirksam abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 31. Oktober 2012 aus dem Gemeinde- rat aus. 2. Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass Frau Ulrike Maier, Herr Dietmar Maier und Frau Sabine Just- Höpfinger eine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Karlsruhe aus wichti- gen beruflichen und familiären Gründen abgelehnt haben. 3. Gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung rückt Herr Dr. Christofer Leschinger als nächster Ersatzbe- werber der Vorschlagsliste der GRÜNEN zur Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 4. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Dr. Chris- tofer Leschinger kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemeindeordnung vorliegt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Frau Stadträtin Anne Segor hat mit Schreiben vom 29. August 2012 gegenüber dem Herrn Oberbürgermeister erklärt, sie müsse aus gesundheitlichen Gründen von ihrem Mandat als Stadträtin der GRÜNEN im Karlsruher Gemeinderat zurücktreten. Dies solle zum 31. Okto- ber dieses Jahres geschehen. Nach § 16 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) kann ein Bürger bzw. eine Bürgerin sein bzw. ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat aus wichtigen Gründen verlangen. Das ist u. a. der Fall, wenn er oder sie 10 Jahre lang dem Gemeinderat angehört, über 62 Jahre alt oder anhaltend krank ist. Ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat gegeben sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden (§ 16 Abs. 2 GemO). Nächster Ersatzbewerber auf der Vorschlagsliste der GRÜNEN nach dem Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 ist Herr Dr. Bernhard Schmid. Herr Dr. Schmid ist in der Zwischenzeit nach Ansbach verzogen und hat mitgeteilt, dass er fest in Ansbach gebun- den sei und in absehbarer Zeit nicht nach Karlsruhe zurückziehen werde. Er ist damit nach § 13 GemO nicht mehr Bürger der Stadt Karlsruhe und kann somit nicht in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nachrücken. Nächste Ersatzbewerberin ist Frau Ulrike Maier. Frau Maier hat mit Schreiben vom 2. Okto- ber 2012 mitgeteilt, dass sich ihre Verhältnisse seit der Gemeinderatswahl im Jahr 2009 so geändert haben, dass sie sich nicht mehr in der Lage sieht, das Mandat zu übernehmen. Sie gibt an, dass sie inzwischen eine Geschäftsführerposition im eigenen Unternehmen in Voll- zeit übernommen habe, für die sie mehrmals im Monat Termine in ganz Deutschland und in der Schweiz wahrnehmen muss und somit häufig beruflich abwesend ist. Außerdem würde sie die Ausübung des Ehrenamtes in Verbindung mit dieser Tätigkeit, die für ihre Existenzsi- cherung als Alleinerziehende wichtig ist, in der Fürsorge für ihre Kinder, die alle noch in der Ausbildung sind, erheblich behindern. Nach § 16 Abs. 4 und 7 GemO kann ein Bürger bzw. eine Bürgerin eine ehrenamtliche Tä- tigkeit ablehnen, wenn er bzw. sie häufig oder langdauernd von der Gemeinde beruflich ab- wesend ist und/oder durch die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Fürsorge für die Familie erheblich behindert wird. Der vorgetragene Sachverhalt ist deshalb als wichtiger Grund entsprechend anzuerkennen. Nächster Ersatzbewerber ist Herr Dietmar Maier, Mitglied des Ortschaftsrates Durlach seit 2006. Herr Maier teilt mit Schreiben vom 2. Oktober 2012 ebenfalls mit, dass sich seine Ver- hältnisse seit der Wahl 2009 so verändert haben, dass er das Mandat nicht mehr überneh- men könne. Er habe seine freiberufliche Tätigkeit aufgrund hoher Nachfrage stark ausge- baut und sei daher regelmäßig an ca. 2 Tagen in der Woche außerhalb von Karlsruhe tätig. Zusätzlich werde er regelmäßig in politische Gremien geladen, was sich mit Terminen im Zusammenhang mit einer Gemeinderatstätigkeit überschneiden würde. Im Fall von Herrn Maier sind seine vorgetragenen Gründe ebenfalls gem. § 16 Abs. 4 anzu- erkennen. Vierte Ersatzbewerberin auf der Liste der GRÜNEN ist Frau Sabine Just-Höpfinger. Frau Just-Höpfinger bittet ebenfalls mit Schreiben vom 2. Oktober 2012 darum, von der Nachfolge für Frau Stadträtin Anne Segor entbunden zu werden. Sie führt u. a. aus, ihre berufliche Tä- tigkeit im eigenen Unternehmen habe sie inzwischen auf eine Vollzeittätigkeit ausgeweitet und vollständig nach Niefern-Öschelbronn verlagert, so dass auch sie häufig beruflich abwe- send sei. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Auch hier gilt also § 16 Abs. 4, wonach eine ehrenamtliche Tätigkeit abgelehnt werden kann, wenn der Bürger bzw. die Bürgerin häufig oder langdauernd von der Gemeinde beruflich abwesend ist. Der fünfte Ersatzbewerber auf der Liste der GRÜNEN ist Herr Dr. Christofer Leschinger, der sich auf schriftliche Anfrage bereit erklärt hat, in den Gemeinderat nachzurücken und die Wahl zum Nachfolger von Frau Stadträtin Anne Segor anzunehmen. Er hat - ebenfalls am 30. September 2012 - schriftlich erklärt, dass bei ihm kein Hinderungsgrund im Sinne des § 29 Abs. 1 - 4 GemO für den Eintritt in den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe vorliegt. Diese Erklärung genügt nach dem Gesetz jedoch nicht. Gem. § 29 Abs. 5 GemO ist durch den Gemeinderat festzustellen, dass bei Herrn Dr. Leschinger kein Hinderungsgrund gegeben ist. Der Gemeinderat wird gebeten, diese Feststellung zu treffen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt nach § 16 Abs. 2 der Gemeindeordnung fest, dass Frau Stadträtin Anne Segor ihre weitere ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemein- derates der Stadt Karlsruhe aus gesundheitlichen Gründen wirksam abgelehnt hat. Sie scheidet mit dem 31. Oktober 2012 aus dem Gemeinderat aus. 2. Der Gemeinderat stellt weiter fest, dass Frau Ulrike Maier, Herr Dietmar Maier und Frau Sabine Just-Höpfinger eine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Gemeinde- rates der Stadt Karlsruhe aus wichtigen beruflichen und familiären Gründen abge- lehnt haben. 3. Gemäß § 31 Abs. 2 der Gemeindeordnung rückt Herr Dr. Christofer Leschinger als nächster Ersatzbewerber der Vorschlagsliste der GRÜNEN zur Gemeinderatswahl vom 7. Juni 2009 für die restliche Amtszeit in den Gemeinderat nach. 4. Der Gemeinderat stellt gemäß § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Dr. Christofer Leschinger kein Hinderungsgrund gem. § 29 Abs. 1 - 4 Gemein- deordnung vorliegt. Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Oktober 2012