Bundeskinderschutzgesetz - Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention
| Vorlage: | 30369 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.10.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen, Neureut, Rüppurr, Südstadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Jugendhilfeausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 10.10.2012 2b öffentlich Dez. 3 Bundeskinderschutzgesetz - Erweiterung der Maßnahmen der Frühen Prävention Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 10.10.2012 2b Gemeinderat 16.10.2012 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – die Erweite- rung des Jugendhilfeplans Frühe Prävention um die dargestellten Maßnahmen. Grundlage für die Erweiterung ist das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012, durch welches die Frühen Hilfen (in Karlsruhe Frühe Prävention genannt) Pflichtleistung werden. Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich der Frühen Hilfen werden vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend finanzielle Mittel für die Kommunen bereitgestellt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) bis 2012: 419.000 € ab 2013: 667.000 € für 2/2012: 95.000 € für 2013: 133.000 € 2012: 324.000 € 2013: 534.000 € 534.000 € Haushaltsmittel müssen bei Produktgruppe 1.500.36.30 bereitgestellt werden. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: 43310000 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf die Frühe Prävention Im Bereich der Frühen Hilfen, in Karlsruhe Frühe Prävention genannt, ergeben sich ver- schiedene Änderungen durch das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG), welches zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Die Angebote der Frühen Hilfen werden durch das Ge- setz zu einer Pflichtleistung erklärt. Kern der Pflichtleistung ist die Vorhaltung eines frühzeiti- gen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern, vor allem in den ersten Lebensjahren, für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. Dies umfasst insbesondere Information, Beratung und aufsu- chende Hilfen, aber auch Angebote zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungs- kompetenz. In Karlsruhe werden diese Leistungen bereits jetzt durch die Bausteine der Frühen Präventi- on wie die Beratungsstelle Frühe Hilfen, das Fachteam Frühe Kindheit sowie durch die fest angestellten Familienhebammen erbracht. Durch die Begrüßungsmappen, die in allen Karls- ruher Geburtskliniken ausgegeben werden, kommt die Stadt ihrer umfassenden Informati- onspflicht nach. Zusätzlich zu den Begrüßungsmappen erhalten die Eltern ein Schreiben des Sozialbürgermeisters, in welchem auf das Angebot der kostenlosen Elternbriefe hingewie- sen wird, die über das Kinderbüro bestellt werden können. Zukünftig wird in diesem Brief auch über die Angebote der Frühen Prävention informiert und über die Möglichkeit der Hausbesuche durch das Fachteam Frühe Kindheit und der Familienhebammen. Das Netzwerk Frühe Prävention ist gut ausgebaut. Seit 2008 ist eine stetige Zunahme der Nachfrage, nach aufsuchenden Hilfen und Unterstützung im Rahmen der Frühen Prävention zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit dem neuen Bundeskinderschutzgesetz und dem stärkeren Bekanntheitsgrad der Angebote gilt eine Zunahme der Nachfragen als sicher. Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen mit finanziel- len Mitteln. Für das Land Baden-Württemberg sind knapp 3 Mio. Euro vorgesehen. Die kon- krete Ausgestaltung der Verwendung der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel durch die Länder und die Verteilung dieser wird durch eine Verwaltungsvereinbarung geregelt, die derzeit erarbeitet wird. Förderfähig sind Netzwerke, die bestimmte Voraussetzungen erfül- len. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen verschiedener Fachleute in den Frühen Hilfen sowie die Tätigkeit von Familienhebammen und teilweise Maßnahmen zur Fortbildung von Ehrenamtlichen, die im Bereich der Frühen Hilfen tätig sind (wie z. B. in Karlsruhe well- come oder Minikids). Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Im Zusammenhang mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden die jährlichen Zuschüsse an die freien Träger, die für die Umsetzung der Startpunkt-Familienzentren sowie der aufsu- chenden Beratungstätigkeit (Familienhebammen und Fachteam Frühe Kindheit) verantwort- lich sind, den realen Kosten angepasst. Familienhebammen Derzeit arbeiten für die Stadt Karlsruhe drei fest angestellte Familienhebammen. Bei der pro familia Beratungsstelle Karlsruhe ist eine Familienhebamme mit einem Stellenumfang von 60 % angestellt, beim Gesundheitsamt eine Familienhebamme mit einem Stellenumfang von 100 %. Diese beiden Stellen werden bislang im Rahmen der freiwilligen Leistungen von der Stadt bezuschusst. Zusätzlich stellt das Gesundheitsamt aus eigenen Ressourcen eine wei- tere Familienhebamme und eine Kinderkrankenschwester, die beide sowohl für Stadt- und Landkreis zuständig sind. Die Anleitung und Supervision der Familienhebammen wird vor- wiegend von den Trägern geleistet. Die aufsuchende Arbeit der Familienhebammen wird stark nachgefragt. Im Jahr 2010 wur- den 25 Familien begleitet mit insgesamt 185 Hausbesuchen (eine Stelle war erst ab August besetzt). Im Jahr 2011 begleiteten die Familienhebammen und die Kinderkrankenschwester insgesamt 96 Familien mit 642 Hausbesuchen. Durch den zunehmenden Bekanntheitsgrad, ist eine Steigerung der Anfragen in 2012 zu beobachten. Das zum 01.01.2012 in Kraft getre- tene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) definiert den Einsatz von Familienhebammen als gesetzliche Leistung. Hinsichtlich der Finanzierung der beiden für die Stadt Karlsruhe tätigen Familienhebammen bedeutet dies, dass die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel (unter entsprechender Berücksichtigung der zu erwartenden Bundeszuschüsse) künftig, d. h. ab dem Haushaltsjahr 2013, nicht mehr als freiwillige Leistung, sondern als Transferleistung zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage der aufsuchenden Angebote der Familienhebammen und der Tatsache, dass diese nun als gesetzliche Leistung definiert sind und mit Bundesmit- teln bezuschusst werden, empfiehlt die Verwaltung die Erweiterung der Familienhebammen- tätigkeit in Karlsruhe in Form von zusätzlichem Einsatz von freien Familienhebammen auf Honorarbasis. Diese Ergänzung bietet den Vorteil, dass damit flexibel auf erhöhte Nachfra- gen reagiert werden kann und ein Teil der Familienhebammentätigkeit mit der kassenfinan- zierten Geburtsnachsorge kombiniert werden kann. Der zusätzliche Einsatz der freien Fami- lienhebammen ergänzt die Tätigkeit der fest angestellten Familienhebammen, wenn diese an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Die Koordination und Fachberatung der freien Famili- enhebammen erfolgt entweder bei der pro familia oder beim Gesundheitsamt, da dort bereits Ergänzende Erläuterungen Seite 4 feste Familienhebammenstellen bestehen. Hierfür erhalten diese einen Zuschuss. Die Ab- rechnung der Tätigkeit der freien Familienhebammen erfolgt im Kinderbüro durch die Koor- dinatorin der Frühen Prävention. Für Honorartätigkeit und Koordination der freien Familien- hebammen, sowie für Fortbildung und Supervision empfiehlt die Verwaltung, ein jährliches Budget in Höhe von 45.000 Euro einzurichten. Aufstockung des Zuschusses für die zwei fest angestellten Familienhebammen (pro familia und Gesundheitsamt) ab 2013 von insgesamt 90.000 € auf 99.000 € Familienhebammenpool ab 2013: 45.000 € Fachteam Frühe Kindheit Die speziell ausgebildeten Sozialpädagoginnen (derzeit sechs Sozialpädagoginnen auf ins- gesamt zwei Vollzeitstellen bei AWO, SKF und DW) leisten niedrigschwellige aufsuchende Beratung und Begleitung von Schwangeren und Familien, regelmäßige Besuche in den Startpunkt-Familienzentren und spezielle Angebote, wie z. B. das Café für jugendliche Ma- mas und Papas. Die Evaluation durch das Gesundheitsamt zeigt, dass durch die aufsu- chende Tätigkeit des Fachteams Frühe Kindheit insbesondere Familien in besonderen Le- benslagen (Alleinerziehende, Migrantinnen und Migranten, Familien mit psychischen Belas- tungen und in prekären finanziellen Verhältnissen) gut erreicht werden. Das Bundeskinder- schutzgesetz fordert ausdrücklich aufsuchende Hilfen. In der Gemeinderatsitzung vom 18.10.2011 wurde ein Kompromiss zur Erweiterung des Jugendhilfeplans Frühe Prävention herbeigeführt. Der Oberbürgermeister hatte die Schaf- fung einer Stelle innerhalb der Beratungsstelle Frühe Hilfen sowie zwei neue Startpunkt- Familienzentren für das Jahr 2012 genehmigt. Für das Jahr 2013 wurden eine zusätzliche Stelle beim Fachteam Frühe Kindheit sowie zwei weitere Startpunkt-Familienzentren einge- plant. Der Gemeinderat stimmte dieser Vereinbarung zu. Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung der aufsuchenden Arbeit durch das Bundeskinderschutz- gesetz sowie durch die erwartete höhere Anzahl von Anfragen an das Fachteam Frühe Kindheit durch die neuen Startpunkt-Familienzentren, die für 2013 geplante zusätzliche Stel- le für das Fachteam Frühe Kindheit ab 2013 einzurichten. Aufstockung des Zuschusses für das Fachteam Frühe Kindheit (AWO, SKF, DW) ab 2013 von 125.000 € auf 149.000 € Zusätzliche Stelle ab 2013: 74.000 € Startpunkt-Familienzentren Ein wichtiger Baustein des Jugendhilfeplans Frühe Prävention sind die Startpunkt- Familienzentren. Sie arbeiten trägerübergreifend eng mit anderen Institutionen wie dem Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Fachteam Frühe Kindheit, der Beratungsstelle Frühe Hilfen, den Familienhebammen sowie dem Sozialen Dienst und Einrichtungen aus dem Stadtteil zusammen. Sie organisieren und koordinieren bedarfs- und sozialraumorientierte Angebote der Beratung, Familienbildung und Entlastung. Ziel ist, diese niedrigschwelligen Angebote für Familien flächendeckend in Karlsruhe zu schaffen. Besuchszahlen und Rückmeldungen der Familien zeigen, dass die in den Startpunkt-Familienzentren stattfindenden Elterncafés gut angenommen werden und für die Familien eine wichtige Anlaufstelle bedeuten. Viele Familien haben darüber hinaus einen erweiterten Beratungsbedarf. Sollte eine Beratung durch die Startpunkt-Leiterin nicht ausrei- chen, können die Familien das Fachteam Frühe Kindheit, die Familienhebammen und die Beratungsstelle Frühe Hilfen in Anspruch nehmen. Diese Weitervermittlung funktioniert sehr gut, weil die Fachleute durch regelmäßige Besuche in den Startpunkt-Familienzentren den Familien bereits bekannt sind. Bis 2011 wurden 10 Startpunkt-Familienzentren eingerichtet, im Herbst 2012 zwei weitere in der Südstadt und in Rüppurr. Wie in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2011 im Zuge des Kompromisses des Oberbürgermeisters angekündigt, wird die Einrichtung von zwei weiteren Startpunkten ab 2013 in Knielingen und Neureut empfohlen. Aufstockung des Zuschusses für die 12 bestehenden Startpunkte von jeweils 12.000 € auf 15.000 € ab 2013, insgesamt von 144.000 € auf 180.000 € Zuschuss für zwei weitere Startpunkte ab 2013 : 30.000 € „SAFE intensiv“ Elternprogramm Mittlerweile fester Baustein der Frühen Prävention ist das „SAFE intensiv“ Elternprogramm nach Dr. Brisch bei der AWO Karlsruhe. Über einen Zeitraum von zwei Jahren werden ins- besondere Familien in sehr belasteten Lebenssituationen beginnend in der Schwanger- schaft über einen längeren Zeitraum kontinuierlich begleitet. Die Teilnahme an dem Pro- gramm schließt regelmäßige Treffen am Wochenende, Feinfühligkeitstrainings sowie eine Telefonhotline für die Eltern mit ein. An einem Programm nehmen ca. 8 bis 10 Eltern konti- nuierlich teil. In § 16 Abs. 3 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) wird nach Änderung durch das Bundeskinderschutzgesetz wie folgt ausgeführt: „Müttern und Vätern sowie schwangeren Frauen und werdenden Vätern sollen Beratung und Hilfe in Fra- gen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompeten- zen angeboten werden.“ Mit Aufnahme dieses Leistungstatbestandes setzt der Gesetzgeber ein Signal, dass ein stärkeres Engagement der Kommunen hinsichtlich der Förderung von Erziehungskompetenzen erwartet wird. Durch das Kursangebot im Rahmen des Landespro- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 gramms STÄRKE kann ein gutes Angebot an Kursen zur Stärkung des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz bereitgestellt werden. Es zeigt sich jedoch, dass insbesondere stark belastete Schwangere oder Familien mit einem psychisch kranken El- ternteil durch die Teilnahme an einem umfassenderen Elternprogramm wie „SAFE intensiv“ stark profitieren. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Durchführung eines Programms „SAFE intensiv“ jährlich im Rahmen der Frühen Prävention finanziell abzusichern. „SAFE intensiv“ für 8 bis 10 Eltern: 30.000 € Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Übersicht über die Leistungen und Kosten der Frühen Prävention bis Ende 2012 und ab 2013 nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes und der Bereitstellung der Bundesmittel *VZW=Vollzeitwert Diese neue Konzeption der Frühen Prävention wurde von der Lenkungsgruppe Frühe Prä- vention erarbeitet. Sie funktioniert nur in der Gesamtschau der einzelnen Module. Daher sind die Mehrausgaben über den Bundeszuschuss hinaus gerechtfertigt. Der Lenkungs- Leistung 2012 jährliche Kosten Leistung ab 2013 jährliche Kosten Begrüßungsmappe/ Ge- schenk 26.000 € Begrüßungsmappe/ Geschenk/Ressourcen- pool 26.000 € Öffentlichkeitsarbeit 4.000 € Öffentlichkeitsarbeit 4.000 € Fortbildung/Supervision 10.000 € Fortbildung/Supervision 10.000 € Personalstelle Koordinatorin (0,5 VZW*) Stadt Karlsruhe Personalstelle Koordinatorin (0,5 VZW) Stadt Karlsruhe Personalkostenzuschuss Fachteam Frühe Kindheit, AWO, SKF, DW (2 VZW) 125.000 € Personalkostenzuschuss Fachteam Frühe Kind- heit (3 VZW) und Aufsto- ckung des Zuschusses aufgrund gestiegener Kosten 223.000 € Beratungsstelle Frühe Hilfen (1,75 VZW) seit Juni 2012 Stadt Karlsruhe Beratungsstelle Frühe Hilfen (1,75 VZW) Stadt Karlsruhe Personalkostenzuschuss Familienhebammen, pro familia (0,6 VZW), GA (1 VZW) pro familia 34.000 € Gesundheitsamt 56.000 € Personalkostenzuschuss Familienhebammen pro familia (0,6 VZW), GA (1 VZW) und Aufstockung des Zuschusses auf- grund gestiegener Kos- ten pro familia 38.000 € Gesundheitsamt 61.000 € freie Familienhebammen 45.000 € 12 Startpunkt-Familien- zentren jeweils 12.000 € gesamt 144.000 € 14 Startpunkt-Familien- zentren und Aufstockung des Zuschusses auf- grund gestiegener Kos- ten jeweils 15.000 € gesamt 210.000 € familienentlastende Dienste: wellcome 20.000 € familienentlastende Dienste: wellcome 20.000 € SAFE Kurse 30.000 € Gesamt 419.000 € Gesamt: 667.000 € ./. Zuschuss Bund (2. Halbjahr) 95.000 € ./. Zuschuss Bund 133.000 € Städt. Haushalt: 324.000 € 534.000 € Ergänzende Erläuterungen Seite 8 gruppe Frühe Prävention gehören an: Gesundheitsamt, Hebammenverband, Sprecher der Kinderärzte, stv. Sprecherin der Gynäkologen, Beratungsstelle Frühe Hilfen, Leitung Sozia- ler Dienst, Koordinatorin Landesprogramm STÄRKE, Controller Jugendamt. Ergänzende Erläuterungen Seite 9 Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat/Jugendhilfeausschuss Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss – die Erweite- rung des Jugendhilfeplans Frühen Prävention um die dargestellten Maßnahmen. Grundlage für die Erweiterung ist das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012, durch welches die Frühen Hilfen (in Karlsruhe Frühe Prävention genannt) Pflichtleistung werden. Für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bereich der Frühen Hilfen werden vom Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend finanzielle Mittel für die Kommunen bereitgestellt.