Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften: Anfrage StR Geiger, StRn Dr. Leidig, StRn Dr. Polle-Holl (GRÜNE)

Vorlage: 30356
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.10.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2012

    TOP: 22

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Vereinbarkeit Pflege Beruf
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom 18.09.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1223 22 öffentlich Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaf- ten 1. Wie hoch ist die bekannte Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Karlsruhe, die zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit Angehörige pflegen? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2009 (unter Angabe der Jahreswerte bis Sommer 2012) aus familiären Gründen, insbesondere der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Sonderurlaub ohne Vergütung beantragt? In wie vielen Fällen gelang nach dem Sonderurlaub eine Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2009 (unter Angabe der Jahreswerte bis Sommer 2012) aus familiären Gründen, insbesondere der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, Teilzeitbeschäftigung beantragt? Wurden die vorübergehend frei werdenden Stellenanteile befristet wiederbesetzt? (Bitte Auflistung nach Jahren seit 2009) c) Wurden Anträge aus familiären Gründen auf Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung aus dienstlichen Gründen abgelehnt, und falls ja, aus welchen Gründen? 2. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege stemmen, ohne dies am Arbeitsplatz zu thematisieren und Unterstützung durch den Arbeitgeber zu erfragen? Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den bestehenden Möglichkeiten der Unterstützung durch den Arbeitgeber Stadt Karlsruhe Kenntnis erlangen? 3. Welche Maßnahmen bietet die Stadtverwaltung pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben nicht vergütetem Urlaub und Teilzeitbeschäftigung, an, um sie bei dieser Doppelbelastung zu unterstützen? 4. Welche Rolle nimmt das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angesichts der demographischen Entwicklung in der Personalpolitik der Stadtverwaltung ein, und wie äußert sich dies konkret? 5. Welche Maßnahmen bieten die städtischen Gesellschaften ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gibt es bei den städtischen Gesellschaften Angebote, die derzeit noch nicht durch die Stadtverwaltung angeboten werden, und falls ja, welche? Mit der positiven Entwicklung einer steigenden Lebenserwartung steigt auch der Anteil pflegebedürftiger Personen. Dies ist für die Angehörigen eine zusätzliche Herausforderung. Besonders die Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit ist nicht immer gewährleistet. Die Pflege von Angehörigen ist oft schwer planbar, tritt häufig plötzlich und unerwartet ein. Oft beginnt sie mit geringem Aufwand und steigert sich. Auch in Karlsruhe wird der Anteil pflegebedürftiger Einwohnerinnen und Einwohner steigen. Es ist zu erwarten, dass sich dadurch auch die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Karlsruhe und ihrer Gesellschaften, die parallel zu ihrer Erwerbstätigkeit Angehörige pflegen, erhöhen wird. Auf diese Entwicklung muss sich auch die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin einstellen. Im April 2010 wurde die Handreichung „Teilzeitarbeit und Beurlaubung“ durch das Personal- und Organisationsamt intern veröffentlicht. Die Stadt ist damit wichtige Schritte für eine Vereinbarkeit von Beruf und der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger gegangen. Angesichts der demographischen Entwicklung sollte aber geklärt werden, durch welche Maßnahmen die Stadt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Bewältigung dieser Doppelbelastungen sinnvoll unterstützen kann. Prüfen könnte man hier, inwiefern die Stadt pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen könnte, am Schulungsangebot des Schulungs- zentrums für Patienten und pflegende Angehörige am Städtischen Klinikum teilzunehmen und dies zu fördern. Ebenso ist zu prüfen, ob städtische Belegplätze in der Tagespflege eine Entlastungsmöglichkeit darstellen könnten. Ziel der Anfrage ist es, die aktuelle Wertigkeit des Themas in der Personalpolitik der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften in Erfahrung zu bringen und Vorsorge für eine bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und der Pflege Angehöriger zu treffen. unterzeichnet von: Alexander Geiger Dr. Ute Leidig Dr. Dorothea Polle-Holl Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Oktober 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 22
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) vom: 18.09.2012 eingegangen: 18.09.2012 Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1223 22 öffentlich Dezernat 2 Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bei der Stadt Karlsruhe und ihren Gesellschaften Zu Ziffer 1: a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Karlsruhe ha- ben seit 2009 Sonderurlaub aus familiären Gründen beantragt? Angaben für Beschäftigte des Kämmereibereiches und Beamte des Konzerns Karlsruhe: Beurlaubte aus fam. Gründen, inkl. Neuanträge bzw. Verlänge- rungen im Laufe des Jahres davon zur Pflege von Angehöri- gen 2009 134 2 2010 127 3 2011 109 3 2012 99 1 Die Stadt Karlsruhe gewährte aufgrund der beamten- und tarifrechtlichen Freistellungs- möglichkeiten bereits in der Vergangenheit sehr großzügig Beurlaubungen unter Wegfall der Vergütung aus familiären Gründen (bis max. 12 Jahre bzw. 15 Jahre zur Kinderbe- treuung oder Pflege pflegebedürftiger Angehöriger). Deshalb haben die Vorschriften zur Pflegezeit (§ 74 Landesbeamtengesetz) bzw. das Pflegezeitgesetz (das nur für Beschäf- tigte gilt) mit ihren kürzeren Freistellungsmöglichkeiten (bis max. 6 Monate) und strenge- ren Vorgaben (Vorliegen einer Pflegestufe) in der städt. Praxis wenig Bedeutung. Seite 2 Wie o. g. Aufstellung zeigt, wurden Beurlaubungen zur Pflege von Angehörigen bisher selten beantragt. Aus Beratungsgesprächen mit zur Kinderbetreuung beurlaubten Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern ist jedoch bekannt, dass die Pflege von Angehörigen oft auch parallel während der Beurlaubung zur Kinderbetreuung stattfindet. Die Kinderbetreu- ung ist der häufigste Grund für die Beurlaubung. Die deutlich verbesserten Kinderbetreu- ungsmöglichkeiten (zum Beispiel Betriebskindergärten), aber auch sinkende Schwanger- schaftsfälle tragen sicherlich zur sinkenden Inanspruchnahme bei. Die Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz ist abhängig von der Dauer der Beurlaubung und den jeweiligen dienstlichen Gegebenheiten. Sichergestellt ist die Rückkehr auf eine Stelle, die der bisherigen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe entspricht. b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben seit 2009 aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung beantragt? Wurden die vorübergehend frei werdenden Stellen befristet wiederbesetzt? Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit 2009 aus familiären Gründen Teilzeitbeschäftigung beantragt haben, ist aus dem Datenbestand des Systems nicht auswertbar, denn das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt einen Rechtsanspruch auf Teil- zeit ohne besondere Gründe. Dies gilt auch für die frei werdenden Stellenanteile unter dem Gesichtspunkt der befristeten Wiederbesetzung. Die Stadt Karlsruhe trägt der familiären Situation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Kinder oder Angehörige betreuen bzw. pflegen, bei der Gestaltung der Arbeitszeit großzügig Rechnung. Dabei wird auch angestrebt, frei werdende Stellenanteile zeitnah wieder zu besetzen. Im Rahmen des dienstlich Möglichen sind auch Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung möglich. Die Dienststellenleitungen haben im Rahmen ihrer Füh- rungsverantwortung die Aufgabe, entsprechend der konkreten Arbeitszeitbedürfnisse und Arbeitsanforderungen in ihrem Bereich bei auftretenden Problemen alle Möglichkeiten auszuschöpfen und unterschiedliche Interessen fair auszuhandeln, um tragfähige Lösun- gen zu entwickeln. Seite 3 c) Wurden Anträge aus familiären Gründen auf Beurlaubung oder Teilzeitbe- schäftigung aus dienstlichen Gründen abgelehnt, und falls ja, aus welchen Gründen? Bei der Stadt Karlsruhe wurden dem Personal- und Organisationsamt vorliegende Anträge auf Beurlaubungen aus familiären Gründen bisher immer genehmigt, soweit die rechtli- chen Voraussetzungen (Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines pfle- gebedürftigen Angehörigen) erfüllt waren und die Höchstdauer (12 bzw. 15 Jahre) noch nicht ausgeschöpft war. Zu Ziffer 2: Wie hoch schätzt die Verwaltung die Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die Doppelbelastung von Erwerbstätigkeit und Pflege stemmen, ohne dies am Arbeitsplatz zu thematisieren und Unterstützung durch den Arbeitgeber erfragen? Wie wird sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den bestehenden Möglichkeiten der Unterstützung durch den Arbeitgeber Stadt Karlsruhe Kenntnis erlangen? Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Doppelbelastung von Erwerbstä- tigkeit und Pflege, die das im Dienst nicht thematisieren und keine Unterstützung durch den Arbeitgeber erfragen, kann nicht verlässlich geschätzt werden. Durch Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Rathausinformationsnetz und durch die Personalvertretungen sind die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadtverwaltung Karlsruhe bekannt. Ungeachtet dessen sieht der stadteinheitliche Leitfaden für die regel- mäßigen Mitarbeitergespräche auch die Möglichkeit vor, Doppelbelastungen mit der direk- ten Führungskraft zu thematisieren. Zu Ziffer 3: Welche Maßnahmen bietet die Stadtverwaltung pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neben nicht vergütetem Urlaub und Teilzeitbeschäftigung an, um sie bei dieser Doppelbelastung zu unterstützen? Seite 4 Um pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen, bietet die Stadt neben Sonderurlaub sowie kurzfristigen und langfristigen Beurlaubungsmöglichkeiten zahlreiche Maßnahmen an. Neben Teilzeitbeschäftigung und Führung in Teilzeit ist eine flexible und auf den Bedarf der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtete Arbeitszeitgestaltung möglich. Darüber hinaus bestehen generell Möglichkeiten zum Abschluss von Altersteilzeit- und Sabbatjahrregelungen. Nach Ablauf einer Beurlaubungszeit haben die betroffenen Mitar- beitenden Anspruch auf angemessene Beschäftigung. Das Kontakthalten während einer Pflegephase nimmt die Stadtverwaltung ebenso als Aufgabe wahr. Dies geschieht insbesondere durch Weiterleitung von Stellenausschrei- bungen, Einrichten von Zugriffsberechtigungen beurlaubter Beschäftigter für das städti- sche Intranet, Durchführung von Informationsbörsen für Beurlaubte, Bewerbertrainings für Beurlaubte, die ihren Wiedereinstieg planen, sowie Unterstützung bei der Wiedereinglie- derung durch individuelle Personalentwicklungsmaßnahmen. Im Rahmen des Fortbildungsprogramms gibt es verschiedene Fortbildungen und Ge- sprächskreise zum Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. In einigen Bereichen der Stadt gibt es für die Beschäftigten bereits die Möglichkeit von Heim- und alternierender Telearbeit. Das Gleichstellungsbüro, Personal- und Organisationsamt oder die Personalverwaltung der Dienststellen stellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zum Thema "Familie, Pflege und Beruf" bereit. Zu Ziffer 4: Welche Rolle nimmt das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf angesichts der demographischen Entwicklung in der Personalpolitik der Stadtverwaltung ein? Die Gestaltung des demographischen Wandels ist eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft für die Stadt Karlsruhe. Die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung hängt un- ter anderem davon ab, inwieweit es gelingt, die familiären und lebensphasenabhängigen Bedürfnisse der Beschäftigten mit dem Berufsalltag in Einklang zu bringen, denn insbe- sondere die Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, Seite 5 damit die Stadt Karlsruhe als Arbeitgeberin attraktiv und in einem immer schärfer werden- den Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt. Es gelingt der Stadt Karlsruhe insbesondere nur dann, qualifizierte Beschäftigte zu gewinnen und auch dauer- haft zu binden, wenn sie auch darin unterstützt werden, Familie, Pflege und Beruf wir- kungsvoll vereinbaren zu können. Aus diesem Grund hat die Stadt Karlsruhe bereits zahlreiche Entlastungsangebote für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen (Ziffer 3). Die Stadtverwaltung sieht eine Aufgabe der Zukunft darin, Führungskräfte und Beschäftigte weiter für das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu sensibilisieren und weitere, auf den Bedarf der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgerichtete Entlastungsmöglichkeiten an- zubieten. Zu Ziffer 5: Welche Maßnahmen bieten die städtischen Gesellschaften ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleichtern? Gibt es bei den städtischen Gesellschaften Angebote, die derzeit noch nicht durch die Stadtverwaltung angeboten werden, und falls ja, welche? Von den Gesellschaften wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:  VOLKSWOHNUNG GmbH: Die VOLKSWOHNUNG hat im Jahr 2011 das betriebliche Gesundheitsmanagement "pro aktiv" etabliert und reagiert damit auf die demographische Entwicklung der Gesell- schaft. Zudem ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die auch die Pflege von An- gehörigen explizit thematisiert, Gegenstand eines neuen Projekts. Zunächst soll durch eine interne Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Er- fahrung gebracht werden, welcher Bedarf an Unterstützung besteht und wie die VOLKSWOHNUNG mit konkreten Maßnahmen ihren Teil dazu beitragen kann. Erste Umsetzungen wie z. B. Ersatz von Kernarbeitszeiten durch Servicearbeitszeiten und die Einrichtung von zwei Eltern-Kind-Büros liegen vor. Seite 6  Stadtwerke Karlsruhe GmbH: Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Karlsruhe GmbH stehen folgen- de Möglichkeiten zur Verfügung, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu erleich- tern:  Möglichkeiten nach dem Familienpflegezeitgesetz  Teilzeitbeschäftigung gemäß § 7 TV-V auf Antrag des Arbeitnehmers  Gewährung von Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge auf Grundlage einer Be- triebsvereinbarung. Die Entscheidung über die Gewährung sowie der zeitlichen Dauer des Sonderurlaubs werden auch unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange getroffen.  Kurzfristige Freistellungen mit Lohnfortzahlung bei schwerer Erkrankung eines An- gehörigen oder einer Betreuungsperson von maximal 4 Tagen im Jahr  Heimstiftung Karlsruhe: Die Heimstiftung Karlsruhe bietet derzeit über die gesetzlichen Möglichkei- ten/Bestimmungen (z. B. Sonderurlaub, Teilzeitarbeit) keine weiteren Maßnahmen an. Möglich sind jedoch flexible Arbeitszeiten für pflegende Angehörige solange diese im Rahmen der Dienstplangestaltung möglich sind. Eine Überlegung könnte sein, dass die Heimstiftung Karlsruhe für die Stadtverwaltung bzw. deren Gesellschaften ggf. als Kooperationspartner im Bereich der Pflege zur Ver- fügung stehen könnte.  Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH: Seit dem 01.07.2008 gibt das Pflegezeitgesetz Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Arbeitsfreistellung für die Pflege naher Familienangehöriger, bis zu 10 Tagen (Kurzzeitpflege) oder bis zu 6 Monaten. Auf der Grundlage des Pflege- zeitgesetzes wurde bei den Verkehrbetriebe Karlsruhe GmbH bis zum heutigen Tag kein Antrag gestellt. Seit dem 01.01.2012 hat der Gesetzgeber das Familienpflegegesetz geschaffen und damit die Möglichkeit, die Arbeitszeit zur Pflege naher Angehöriger bis zu 50 % für den Zeitraum von 2 Jahren zu reduzieren. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Auch auf der Grundlage des Familienpflegegesetzes wurde bisher kein Antrag gestellt, würde Seite 7 aber angesichts der demographischen Entwicklung bei den Verkehrsbetrieben Karls- ruhe GmbH positiv bearbeitet werden. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und damit auch von Pflege und Beruf, ist we- sentlicher Inhalt einer modernen Personalpolitik. Teilzeitwünschen von Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern wird daher regelmäßig in vollem Umfang entsprochen. Nach den Erkenntnissen der Personalabteilung wurden Teilzeitwünsche aber bisher für die Pfle- ge naher Angehöriger nicht ausdrücklich gewünscht, sondern nur für die Kinderbetreu- ung. Maßnahmen bei den städtischen Gesellschaften, die derzeit bei der Stadtverwaltung nicht angeboten werden, gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand keine.