Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Karlsruhe: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)
| Vorlage: | 30354 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.10.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 13.09.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1221 20 öffentlich Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Karlsruhe 1. Wie hoch war rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für das Haushaltsjahr 2011 und 2012 1 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld) – jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung)? 2. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gab es 2011 und 2012 in den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetz, Wohngeldgesetz sowie Asylbewerberleistungsgesetz)? 3. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung gestellten Mittel des BuT im Haushaltsjahr 2011 und 2012 für die jeweiligen Zwecke verausgabt (aufgegliedert nach Mittagessen, Lernförderung, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, soziales und kulturelles Leben)? In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel des BuT im Haushaltsjahr 2011 und 2012 nicht verausgabt worden, und welcher Verwendung wurden/werden diese Mittel zugeführt? 4. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT), und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 und 2012 verausgabt? 1 Soweit bisher möglich Seite 2 __________________________________________________________________________________________ In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mittel im Haushaltsjahr 2011 und 2012 nicht verausgabt worden, und welcher Verwendung wurden/werden diese Mittel zugeführt? 5. Wie schätzt die Stadtverwaltung Aufwand und Nutzen des Bildungs- und Teilhabepakets nach den bisherigen Erfahrungen ein? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Stadtverwaltung der Anteil der für das BuT berechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bzw. deren Eltern bisher keine Leistungen aus dem BuT beantragt haben? Worin liegen nach Auffassung der Stadtverwaltung die Gründe? Bei aller Kritik an der bürokratischen und stigmatisierenden Form des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) besteht doch Interesse und Aufklärungsbedarf über dessen Umsetzung, die Verwendung der Gelder und inwieweit das Angebot die Zielgruppe erreicht. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Oktober 2012 Sachverhalt/Begründung:
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 13.09.2012 eingegangen: 13.09.2012 Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1221 20 öffentlich Dez. 3 Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Karlsruhe 1. Wie hoch war rechnerisch der vom Bund zugewiesene Haushaltsansatz für die Umset- zung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für das Haushaltsjahr 2011 und 2012 1 (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld) - jeweils für Leistungen sowie separat für die Verwaltung? Für die Jahre 2011 und 2012 wurden vom Bund folgende Beträge zugewiesen: 2. Wie viele leistungsberechtigte Personen für das Bildungs- und Teilhabepaket gab es 2011 und 2012 in den verschiedenen Rechtskreisen (SGB II, SGB XII, Bundeskinder- geldgesetz, Wohngeldgesetz sowie Asylbewerberleistungsgesetz)? Leistungsberechtigte Personen für das BuT: 2011 2012 Rechtskreis SGB II ca. 6.000 Personen ca. 5.300 Personen Rechtskreise SGB XII, KiZ, WoG, AsylbLG ca. 2.000 Personen ca. 2.000 Personen 1 Soweit bisher möglich Leistungen Bildung und Teilhabe Verwaltung Jahr Jahr 2011 2012 (bis 31.08.) 2011 2012 (bis 31.08.) SGB II 1.987.905 € 1.396.564 € 451.796 € 317.402 € SGB XII, KiZ, WoG, AsylbLG 451.796 € 317.402 € 90.359 € 63.480 € Summe 2.439.701 € 1.713.966 € 542.155 € 380.882 € Seite 2 3. In welchem Umfang wurden die zur Verfügung gestellten Mittel des BuT im Haushalts- jahr 2011 und 2012 für die jeweiligen Zwecke verausgabt (aufgegliedert nach Mittages- sen, Lernförderung, Schülerbeförderung, Klassenfahrten, soziales und kulturelles Le- ben)? In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mit- tel des BuT im Haushaltsjahr 2011 und 2012 nicht verausgabt worden, und welcher Verwendung wurden/werden diese Mittel zugeführt? 2011 Keine aussagekräftigen Daten. 2012 (Stand 31.08.2012) Leistungsarten Rechtskreis SGB II Rechtskreis SGB XII, KiZ, WoG, AsylbLG Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten 86.752 35.412 Schulbedarf 213.053 49.912 Schülerbeförderung 21.767 10.540 Lernförderung 110.878 53.576 Mittagsverpflegung 166.344 82.939 Soziale und kulturelle Teilhabe 56.605 29.158 Ausgaben Stand 31.08.2012 655.399 261.537 Summe 916.936 Ansatz 1.713.972 Ausgaben in % 54 % Mit der Umsetzung der Regelungen zum BuT konnte erst Ende des Jahres 2011 begonnen werden. Für dieses Kalenderjahr liegen keine validen Daten vor, die einen eindeutigen Rück- schluss auf den Mitteleinsatz aus der Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe zulassen. Die Stadt Karlsruhe verfügte zudem schon vor der Einführung des BuT über ein breites Netz an sozialen Freiwilligkeitsleistungen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Die Finanzierung dieser Aufwendungen erfolgte weitgehend zu Lasten des städti- schen Haushalts. Änderungen beim Karlsruher Pass/Karlsruher Kinderpass sind seit dem 01.01.2012 in Kraft getreten. Die nicht verausgabten Mittel wurden dem allgemeinen Haushalt zugeführt. Seite 3 4. Wie hoch waren rechnerisch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Mit- tagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT), und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 und 2012 verausgabt? In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Mit- tel im Haushaltsjahr 2011 und 2012 nicht verausgabt worden, und welcher Verwen- dung wurden/werden diese Mittel zugeführt? Für das Jahr 2011 standen für Schulsozialarbeit und Mittagsverpflegung der Hortkinder 1.265.031 € zur Verfügung. Für das Jahr 2012 standen hierfür bis 31.08.2012 888.736 € zur Verfügung. Für Mittagsverpflegung der Hortkinder wurden bis zum 31.08.2012 322.334 € verausgabt. Für das Jahr 2011 liegen keine Daten vor. Die Schulsozialarbeit wird in Karlsruhe seit Jahren unabhängig von der Bundeserstattung an- geboten und ausgeweitet. In den Jahren 2011 und 2012 werden hierfür ca. 1,4 Mio. € veraus- gabt. 5. Wie schätzt die Stadtverwaltung Aufwand und Nutzen des Bildungs- und Teilhabepakets nach den bisherigen Erfahrungen ein? Das BuT wird in der derzeitigen Form erst seit Januar 2012 umgesetzt. Zuvor wurden die Leis- tungen zum Teil als freiwillige Leistungen über den Karlsruher Pass/Karlsruher Kinderpass an- geboten. Es ist zu erwarten, dass sich die Antragszahlen mit Einführung der geplanten Bürogemein- schaft zwischen Jobcenter Stadt Karlsruhe, Sozial- und Jugendbehörde sowie Jugendfreizeit- und Bildungswerk deutlich erhöhen werden, da das Beratungsangebot im Rahmen dieser Bü- rogemeinschaft optimiert werden kann. Die Umsetzung des BuT war und ist mit vielen bürokratischen Erfordernissen verbunden. Kommunale Lösungen, z. B. die Erweiterung der jeweiligen kommunalen Pässe, hätten sicher- lich dieselben oder bessere Ergebnisse bei wesentlich geringerem bürokratischem Aufwand erbracht. Insgesamt wird das Leistungsangebot des BuT als sinnvoll und notwendig begrüßt. 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Stadtverwaltung der Anteil der für das BuT berechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bzw. deren Eltern bisher keine Leis- tungen aus dem BuT beantragt haben? Worin liegen nach Auffassung der Stadtverwaltung die Gründe? Der Anteil der Leistungsberechtigten, die bislang keine Leistungen nach dem BuT beantragt haben, lag Ende August 2012 bei ca. 46 %. Die Erfahrungen mit dem Karlsruher Kinderpass und dem Karlsruher Pass zeigen, dass diese Quote durch intensive Beratungsangebote - wie sie in der geplanten Bürogemeinschaft vorge- sehen sind - deutlich verbessert werden kann.