Festpavillon nördlich des Schlossturms für das Stadtjubiläum 2015: Anfrage StR Mossuto, StR Wenzel (FW)
| Vorlage: | 30352 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.10.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 02.09.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1219 18 öffentlich Festpavillon nördlich des Schlossturms für das Stadtjubiläum 2015 A Ist der Verwaltung bewusst, dass die Aufstellung eines Festpavillons hinter dem Schloss für lediglich 3 Monate und 1,2 Millionen € kein nachhaltiges Vorgehen darstellt und dadurch sowohl der vom Gemeinderat erwarteten Ausgabendisziplin als auch der GemHVO § 10, dem Minimax-Prinzip, widerspricht? B Ist die Verwaltung bereit, den Festplatz mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger als zentralen Ort für die Jubiläumsfeierlichkeiten mit der Schwarzwaldhalle unter Verzicht auf einen neuen Pavillon funktional und kostenmäßig als Alternative zu untersuchen und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen, was zu einer erheblichen Kostenverringerung, auch der Infrastrukturkosten, beitragen würde? C Ist die Verwaltung anschließend bereit, mit dem ermittelten Ergebnis eine Bürgerbefragung zur Standortwahl für einen „zentralen Ort für die Feierlichkeiten“ durchzuführen und zur baulichen Umgestaltung einen neuen Wettbewerb für Fachleute und Nichtfachleute auszuschreiben? D Kann sich die Verwaltung vorstellen, den Festplatz nach den neu zu ermittelnden funktionalen Notwendigkeiten auch zukünftig als einen Mittelpunkt für informelle Begegnungen den Bürgerinnen und Bürgern für eine zwanglose Kulturpflege zur Verfügung zu stellen? Die Freien Wähler halten einen Pavillon für 600 Personen bei einem Kostenaufwand von 1,2 Millionen € und einer Nutzung von lediglich 3 Monaten für eine unzulässige Verschwendung von öffentlichen Mitteln, wenn sich daraus nicht eine nachhaltige Nutzung ergibt. Wenn öffentliche Mittel für ein Jubiläums-Bauvorhaben vom Gemeinderat bereitgestellt werden, so muss ein wesentlicher Anteil nach dem Jubiläum von bleibender Dauer und weiterem Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sein. Die Freien Wähler halten die Fläche hinter dem Schlossturm und den Schlosspark als Mittelpunkt der Jubiläumsfeierlichkeiten für äußerst ungeeignet. Die Örtlichkeiten sind Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ mit öffentlichen Verkehrsmitteln schlecht und für Menschen mit Handicap beschwerlich erreichbar. Sie sind naturräumlich besonders sensibel und marginal zur Stadt gelegen. Jede bauliche Intervention dort, sei sie auch auf Zeit, beeinträchtigt unzulässig das historische Bild des Schlossensembles. Die Freien Wähler schlagen deshalb vor, den Festplatz als einen echten Treffpunkt für die Stadt auszubauen, ihn auf die derzeit angrenzenden und künftig dort anzudockenden kulturellen Nutzungen abzustimmen und als eine „Bühne für die Öffentlichkeit“ zu beleben. Sie halten die Nutzung der vorhandenen Hallen am Festplatz mit der Schwarzwaldhalle für 5.000 Personen, der Gartenhalle für 4.033 Personen, dem Konzerthaus für 500 bis 1.000 Personen, die Stadthallensäle für 2.149 bis zum kleinsten Saal für 258 Personen für den Stadtgeburtstag für geboten und einen geeigneten Umbau der Festplatzfläche mit Bühne, Sitz- und Spielmöglichkeiten für eine gute Aufenthaltsqualität für sinnvoll. Karlsruhe sollte den umgebauten Festplatz als ein Jubiläumsgeschenk 2015 wieder an Karlsruher Bürgerinnen und Bürger zurückgeben. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Oktober 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 02.09.2012 eingegangen: 02.09.2012 Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1219 18 öffentlich Dez. 4 Festpavillon nördlich des Schlossturms für das Stadtjubiläum 2015 A: Ist der Verwaltung bewusst, dass die Aufstellung eines Festpavillons hinter dem Schloss für lediglich 3 Monate und 1,2 Millionen € kein nachhaltiges Vorgehen dar- stellt und dadurch sowohl der vom Gemeinderat erwarteten Ausgabendisziplin als auch der GemHVO § 10, dem Minimax-Prinzip, widerspricht? Das Stadtjubiläum 2015 ist ein Projekt mit nachhaltiger Wirkung für Karlsruhe. Ein multi- funktionaler Veranstaltungsraum mit Festivalbühne-Pavillon am zentralen Ort des Stadtju- biläums 2015 ist Anlaufpunkt für Bevölkerung und Gäste, zentrales gestalterisches Ele- ment sowie Bühne und Veranstaltungsort für Bürgerschaft, Vereine und Kultureinrichtun- gen. Er ist ein wesentliches Element des Gesamtkonzepts für das Stadtjubiläum. Die Nachhaltigkeit ist von Anfang an Konzeptbestandteil und wird bei der Ausschreibung be- rücksichtigt. Es besteht kein Widerspruch zur Ausgabendisziplin. B: Ist die Verwaltung bereit, den Festplatz mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Bürgerinnen und Bürger als zentralen Ort für die Jubiläumsfeierlichkeiten mit der Schwarzwaldhalle unter Verzicht auf einen neuen Pavillon funktional und kosten- mäßig als Alternative zu untersuchen und die Nachhaltigkeit der Maßnahmen si- cherzustellen, was zu einer erheblichen Kostenverringerung, auch der Infrastruk- turkosten, beitragen würde? Das Gesamtkonzept für das Stadtjubiläum ist Ergebnis eines über zwei Jahre andauern- den Prozesses unter strukturierter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und zahlrei- Seite 2 chen Akteuren der Stadtgesellschaft. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat dieses Gesamtkonzept und den Schlossgarten als zentralen Ort befürwortet. Der Festplatz weist wesentliche Nachteile gegenüber dem Schlossareal auf (zu geringe Größe, Anwohnerproblematik, erschwerte Erschließung über die Ettlinger Straße in 2015). Erfahrungen mit anderen Veranstaltungen haben die Eignung des Schlossgartens für sol- che Veranstaltungen bewiesen (Stadtgeburtstage, SWR4-Fest). C: Ist die Verwaltung anschließend bereit, mit dem ermittelten Ergebnis eine Bürgerbe- fragung zur Standortwahl für einen „zentralen Ort für die Feierlichkeiten“ durchzu- führen und zur baulichen Umgestaltung einen neuen Wettbewerb für Fachleute und Nichtfachleute auszuschreiben? Die Standortwahl für einen zentralen Ort zum Stadtjubiläum ist durch den Gemeinderat bereits entschieden. D: Kann sich die Verwaltung vorstellen, den Festplatz nach den neu zu ermittelnden funktionalen Notwendigkeiten auch zukünftig als einen Mittelpunkt für informelle Begegnungen den Bürgerinnen und Bürgern für eine zwanglose Kulturpflege zur Verfügung zu stellen? Die funktionalen Notwendigkeiten der Nutzung des Festplatzes wurden im Rahmen des bereits durchgeführten Wettbewerbs zur Neugestaltung des Festplatzes untersucht. Es ist Ziel der Verwaltung, den Festplatz auch künftig als solchen der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen.