Umgestaltung Platz der Grundrechte: Antrag GRÜNE-Fraktion

Vorlage: 30347
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.10.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 16.10.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Platz der Grundrechte
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 39. Plenarsitzung Gemeinderat 16.10.2012 1213 13 öffentlich Umgestaltung Platz der Grundrechte 1. Es wird geprüft, ob nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der L-Bank eine Wiederaufstellung der Metallstelen des Künstlers Jochen Gerz auf andere Weise und/oder an einem anderen Standort erfolgen kann. Dazu werden Standort- Alternativen im Stadtgebiet untersucht. 2. Die verschiedenen Standort-Alternativen werden (unter Beteiligung von Architektenkammer, Gestaltungsbeirat, Vertreterinnen und Vertretern der Kulturszene, Bürgerverein, Arbeitsgemeinschaft Stadtbild, VCD, ADFC) in den Fachausschüssen vorberaten und dem Gemeinderat zur öffentlichen Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Der besondere künstlerische Wert des Werkes von Jochen Gerz und seine Bedeutung für die Auseinandersetzung mit dem Thema Grundrechte stehen für die GRÜNE Fraktion außer Frage. 2004 hat sich der Gemeinderat nach langer Diskussion für den Platz der Grundrechte als zentralen Standort für die Metallstelen entschieden. Die damalige Bewerbung Karlsruhes als Kulturhauptstadt spielte hierbei eine entscheidende Rolle. Allerdings sind mit dem bisherigen Standort der Stelen auch zahlreiche Nachteile verbunden. Mitten auf der Hauptachse des Karlsruher Fächers verstellen die Metallschilder den freien Blick vom Marktplatz auf das Schloss. Sie wirken auf viele Karlsruher/-innen wie auch auf Besucher/-innen störend, weil die Wahrnehmung der architektonisch prägenden Via Triumphalis damit beeinträchtigt wird. Außerdem behindert die Anordnung der Stelen in der Mitte der Verbindung von Marktplatz zum Schlossplatz den dortigen Radverkehr; denn der seitlich des Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durchganges eingerichtete Radweg ist oft nicht benutzbar, weil er aufgrund seiner ebenen Oberfläche von Fußgängerinnen und Fußgängern stark genutzt wird. Ein „störender“ Effekt von Kunstwerken kann für kurze oder auch längere Zeit berechtigt und beabsichtigt sein. Kunst im öffentlichen Raum ist aber nichts Statisches, sie kann in Abhängigkeit von veränderten Entwicklungen und Prioritäten auch abgebaut oder verändert werden. Anlässlich der aktuellen Sanierungsarbeiten im Umfeld des Platzes der Grundrechte, wurden die Metallstelen vorübergehend abgebaut. Einer Anregung der Karlsruher „Arbeitsgruppe Stadtbild“ folgend, sieht die GRÜNE Fraktion darin eine gute Gelegenheit, eine geänderte Aufstellung der Stelen zu prüfen bzw. nach Alternativstandorten für die Stelen zu suchen. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Ute Leidig Michael Borner Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Oktober 2012

  • Stellungnahme TOP 13
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 10.07.2012 eingegangen: 10.07.2012 Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1213 13 öffentlich Dez. 2 Umgestaltung Platz der Grundrechte - Kurzfassung - Der Antrag, zu prüfen, ob nach Abschluss der Sanierungsarbeiten der L-Bank eine Wiederaufstellung der Schilder auf dem Platz der Grundrechte von Jochen Gerz auf andere Weise oder an einem anderen Standort erfolgen kann, wird seitens der Ver- waltung nicht befürwortet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichtes suchte die Stadt Karlsruhe ein passendes Geburtstagsgeschenk, das die Verbundenheit und die Verbindung der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger mit dem Justizorgan zum Ausdruck bringen sollte. Die Stadt Karlsruhe beauftragte den renommierten Künstler Jochen Gerz, im öffentlichen Raum ein Kunstwerk zu realisieren, das die Grundrechte des Grundgesetzes künstlerisch thematisiert. Der Künstler entwickelte das Projekt in einem offenen Konzept. Aus dem ursprüng- lich vorgesehenen „Weg der Grundrechte“ entwickelte sich der „Platz der Grundrech- te“. Das Konzept beinhaltete die dauerhafte Aufstellung von 24 Schildern mit 48 Aussagen zum Thema Recht auf einem zentralen „Platz der Grundrechte“ sowie die Aufstellung einzelner gleich lautender Schilder auf 24 dezentralen Plätzen im Stadt- gebiet. Während die dezentralen Standorte in Bürgerversammlungen diskutiert und festgelegt wurden, oblagen die Bestimmung des dauerhaften zentralen Standortes und die entsprechende Platzbenennung dem Gemeinderat. In einem aufwändigen Verfahren untersuchten und diskutierten Verwaltung, Kunst- kommission, Kulturausschuss und Gemeinderat die für den zentralen Standort in Frage kommenden Plätze. Jochen Gerz hatte folgende Kriterien vorgegeben, die ein zentraler Platz der Grundrechte erfüllen sollte. 1. Es sollte sich um einen öffentlichen, urbanen Standort mit Platzcharakter handeln. 2. Es sollte sich um einen belebten Ort handeln, der am städtischen Leben teilnimmt und der als Teil der städtischen Aktualität gewollt ist. Die Installation sollte bewusst Aufmerksamkeit erregen. 3. Der Ort sollte nicht in erster Linie unter ästhetischen Gesichtspunkten ausge wählt werden, sondern unter dem Aspekt der Information: der PLATZ DER GRUNDRECHTE sollte Teil der „res publica“, der „agora“, der „polis“, Teil des Selbstverständnisses „Mit Recht.Karlsruhe“ sein. 4. Die Schilder sollten als „Wald“ und nicht in einer Reihung aufgestellt werden. Unter diesen Aspekten wurden folgende Standorte untersucht: - Marktplatz, vor dem Sozialgericht - Rondellplatz - Kronenplatz - Bahnhof-Vorplatz - Friedrichsplatz - Kirchhof St. Stephan - Festplatz - Ettlinger Tor - Lidellplatz - Herrenstraße (als „Weg der Grundrechte“) - Schlossplatz nahe dem Karl-Friedrich-Denkmal In der Gemeinderatssitzung am 14.12.2004 folgte das Gremium dem Vorschlag von Oberbürgermeister Fenrich und stimmte als dauerhaftem, zentralem Standort dem Platz zwischen Zirkel und Schlossplatz zu. Das Landesdenkmalamt hatte mit Blick Ergänzende Erläuterungen Seite 3 auf die Bedeutung des Projektes für die Kulturhauptstadtbewerbung seine Bedenken zurückgestellt. Bei der Beratung und Beschlussfassung war allen Beteiligten be- wusst, dass durch die vom Künstler geforderte Aufstellung der Schilder als „Wald“ in der Achse der Via triumphalis mit einer gewissen Beeinträchtigung der Sicht zum Schloss gerechnet werden muss. Dies wurde mit Blick auf die Bedeutung der Instal- lation für die Rechtsstadt Karlsruhe in Kauf genommen. Der Beschluss des Gemeinderates zum Standort der Kunstinstallation beinhaltete die Umbenennung des Straßenabschnittes in „Platz der Grundrechte“. Mit der Be- nennung des Straßenabschnittes in „Platz der Grundrechte“ Anfang 2005 und der Aufstellung der Schilder und der Einweihung des Platzes im Oktober 2005 wurde der mit großer Mehrheit getroffene gemeinderätliche Beschluss umgesetzt. Bei der auf- wändigen Neugestaltung des Platzes wurden auch die Belange der Radfahrer durch Anlegen eines Fahrstreifens berücksichtigt. Mit der Wahl dieses Platzes, der bis dahin als Zufahrtsweg zum Schloss einen Pas- sagencharakter hatte, erhielt der Platz einen eigenen inhaltlichen Charakter. Die Nä- he zum Bundesverfassungsgericht verstärkt nochmals die Bedeutung des Platzes am jetzigen Standort. Mit der Anlegung des Platzes der Grundrechte hat Karlsruhe internationale Beach- tung gefunden. Gleichzeitig wird der Platz seit seiner Einweihung am 2. Oktober 2005 inhaltlich wie insbesondere hinsichtlich der Platzgestaltung und der Aufstellung der Schilder in der Sichtachse zum Schloss in der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Wiederholt wurde der Platz der Grundrechte auch bei Demonstrationen als der Ort gewählt, an dem die politischen Forderungen formuliert wurden. Das mit dem vorliegenden Gemeinderatsantrag verfolgte Anliegen, die Schilder auf dem zentralen Platz der Grundrechte in anderer Weise aufzustellen, widerspricht den seinerzeitigen Vorstellungen und Vorgaben des Künstlers zur Positionierung. An diesen Vorgaben hat sich auch 7 Jahre nach Realisierung des Kunstwerks nichts geändert. Eine andere Aufstellung der Schilder bedeutet eine grundlegende Verän- derung des Kunstwerks. Dies entspricht nicht dem seinerzeitigen künstlerischen Auf- trag und dem vom Gemeinderat getragenen Realisierungsbeschluss. Eine solche Veränderung wird von der Verwaltung nicht mitgetragen. Gleiches gilt für das Anliegen, Standort-Alternativen für den zentralen Platz der Grundrechte zu prüfen. Die aus Sicht der Verwaltung und des Gemeinderates und seiner Gremien in Frage kommenden Standorte wurden 2004 auf allen Ebenen ge- prüft und diskutiert. Übrig blieben zunächst der Schlossplatz im Bereich des Karl- Friedrich-Denkmals und ersatzweise der Platz vor dem Sozialgericht. Eine Einigung war bezüglich dieser Alternativen nicht zu erzielen. Der Gemeinderat folgte schließ- lich der Empfehlung des Oberbürgermeisters für den Bereich zwischen Schlossplatz und Zirkel. Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Situation bezüglich des zentralen Standortes gegenüber dem Jahr 2004 nicht verändert. Eine erneuten Untersuchung von Standort-Alternativen wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Unabhängig von der Tatsache, dass der Standort-Entscheidung für den heutigen zentralen Platz der Grundrechte einer intensive Prüfung und Diskussion zugrunde lag, ist davon auszugehen, dass eine erneute öffentliche Diskussion über den zent- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 ralen Standort und die Art der Aufstellung der Schilder weithin zum Schaden der Rechts- und Kulturstadt Karlsruhe Beachtung finden würde . Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.