Beitritt der Stadt Karlsruhe zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"
| Vorlage: | 30344 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.10.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Gremium: 39. Plenarsitzung Gemeinderat BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 16.10.2012 1209 9 öffentlich Dez. 5 Beitritt der Stadt Karlsruhe zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 20.09.2012 1 vorberaten Einstimmige Zustimmung zur Beschlussempfehlung Gemeinderat 16.10.2012 9 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt a) die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" und b) den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.200 €/Jahr 1.200 € 1.200 € Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 1.310.56.10.8 Kontenart: 44200000 Ergänzende Erläuterungen: gemäß Mittelanmeldung für Haushalt 2013/2014 Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Am 1. Februar 2012 haben sich 60 Gemeinden, Städte und Landkreise zu einem Bündnis für „Biologische Vielfalt in Kommunen“ zusammengeschlossen. Unter den Gründungsmit- gliedern waren 43 Städte, z. B. Frankfurt, Mainz, Hannover, Kiel, Bonn, aus Baden- Württemberg u. a. die Städte Heidelberg, Freiburg, Esslingen. Das Bündnis besteht in Form des eingetragenen Vereins „Kommunen für biologische Viel- falt“ mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Eckard Würzner (Oberbürgermeister in Heidel- berg). Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und die Unterstützung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. „Kommunen sind dabei besonders wichtige Akteure, da ihr Handeln vor Ort für den Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist. Sie repräsentieren die politische Ebene, die den Menschen am nächsten steht und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Angesichts ihrer umfassenden Kompetenzen in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Um- gang mit der Natur und Landschaft vor Ort verfügen sie über zahlreiche Möglichkeiten zum Erhalt der biologischen Vielfalt beizutragen. Aktivitäten vor Ort führen zudem zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse auf höhere poli- tische Ebenen senden können.“ Daraus leitet das Bündnis folgende Aufgabenbereiche ab (siehe Anlage 3): Informationsaustausch Gegenseitig e fachliche Unterstützung und Beratung; Vernetzung von Akteuren; Samm- lung und Herausgabe von Best-Practice-Beispielen und Handlungsanleitungen; Internet- plattform; Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis; Organisation von Workshops und Kongressen etc. Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachen des Th emas Biologische Vielfalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Verwaltung; Engagement der aktiven Kommunen in der Öffentlichkeit lokal und überregi- onal sichtbar machen; Herausgabe von Broschüren; Ausstellungen entwickeln etc. Politische Lobbyarbeit Vertretung der Interessen der Kommunen geg enüber Bund, Ländern und der europäi- schen Ebene bei der Entwicklung übergeordneter Rahmenbedingungen (Gesetzgebung, Fördertitel, Normen etc.); Formulierung gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen gegenüber Bund, Ländern und EU; Herausgabe von Pressemitteilungen; Vertretung des Bündnisses bei nationalen und internationalen Veranstaltungen etc. Gemeinsame Umsetzungsprojekte, Initiierung von gemeinsamen Aktionen und Projekten, z. B. im Rahmen des Bundesprogra mms Biologische Vielfalt; Koordination der Kooperati- onsprojekte; Initiierung von Forschungsprojekten, Untersuchungen etc. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Für einen Beitritt zum Bündnis sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: 1. Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" (Anlage 1) 2. Beitrittsbeschluss des zuständigen kommunalen Gremiums 3. Unterzeichnung der Beitrittserklärung zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" (Anlage 2) Bei der Deklaration handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommu- ne für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedli- che Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspie- geln. Fast alle der dort genannten Kriterien, z. B. naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen, För- derung umweltverträglicher Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Gewässermorpho- logie werden von den Fachdienststellen teilweise seit langem praktiziert. Ein zusätzlicher finanzieller Pflege- oder Investitionsaufwand ist daher für die Stadtverwaltung nicht ersicht- lich, zumal in der Deklaration vorangestellt ist, dass die Kommunen sich "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" für dieses Ziel einsetzen. Auch die derzeit kontroverse Diskussion zur Flächenentwicklung führt mit dem Unterzeich- nen der Deklaration nicht zu einer beschränkenden Vorfestlegung, da die "Entwicklung intel- ligenter städtebaulicher Konzepte mit Integration kompakter Bauweise und wohnumfeldnahe Durchgrünung" sowie "die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums durch ein Flächen- management" ohnehin städtische Ziele sind. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Kommune bis 300.000 Einwohner beträgt 1.200 €. Das Bündnis bietet die Gelegenheit die Leistungen der Stadt darzustellen, am Puls der Ent- wicklung zu bleiben, das eigene Handeln durch die Erfahrung anderer Städte optimieren zu können und ggf. leichteren Zugang zu Förderprojekten. Das Bündnis plant konkrete Dienstleistungen für seine Mitglieder. Die Arbeitsschwerpunkte kann die Stadt Karlsruhe als Mitglied im Bündnis direkt mit beeinflussen und somit bei- spielsweise eigene Leistungen bei einer Konzepterstellung im Bereich der Öffentlichkeitsar- beit durch die Übernahme fertiger Produkte bzw. Programme einsparen. Konkrete Handlungsanleitungen bei Artenschutzproblematiken, wie zum Beispiel bei den häufig von Planungen betroffenen Arten wie Mauersegler, Zauneidechse etc. werden derzeit zeitaufwendig selbständig erarbeitet und zusammengestellt. Durch eine zentrale Bereitstel- lung von Daten der Mitglieder des Bündnisses könnten auch bei aufwendigen interkommu- nalen Vergleichen erhebliche Zeiteinsparungen realisiert werden. Faltblätter und Broschüren für die Information von Bürgerinnen und Bürgern oder auch für Wirtschaftsunternehmen, deren Planungen geschützte Arten betreffen, könnten 1:1 durch die Stadt übernommen werden. Beispielhaft sei hier der Umgang mit Brachflächen oder mit der biologischen Vielfalt im Siedlungsraum genannt. Die Verwaltung erwartet allein von der systematischen Vernetzung einen Informationsschub aus den Erfahrungen anderer Kommunen, der auch den Karlsruher Lösungsansätzen im Naturschutz zu Gute kommen würde. Vor der unvermeidlichen Anpassung an den Klima- wandel, der für alle Städte Neuland darstellt, gewinnt ein systematischer Erfahrungsaus- tausch weitere besondere Bedeutung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zudem plant der Verein selbst Förderanträge für gemeinschaftliche Projekte zu stellen, was wiederum die beteiligten Kommunen bei der oft aufwendigen Antragsstellung z. B. bei EU- Förderanträgen erheblich entlasten und gleichzeitig die notwendigen Kooperationspartner- schaften erleichtern würde. Fazit: Die Unterzeichnung der Deklaration verursacht keine nennenswerten zusätzlichen Kos- ten und birgt keine Risiken hinsichtlich künftiger Handlungsoptionen für die Stadt Karls- ruhe Die Breite an Informationen einer Informationsplattform zu typischen kommunalen Na- turschutzthemen erspart Recherchen. Die Übernahme von fertigen Projekten in der Öffentlichkeitsarbeit führt in diesem Be- reich zu einer Vermeidung zusätzlicher Kosten. Durch eine Partnerschaftsbörse für Förderprojekte und deren zentrale Antragstellung erweitert sich die Basis möglicher Förderprojekte und möglicher Kooperationspartner . Die Verwaltung empfiehlt daher die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" zum 01.01.2013. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit - a) die Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und b) den Beitritt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ zum 01.01.2013. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 5. Oktober 2012 Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 1 Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten und die Vielfalt der Ökosysteme, bildet die existenzielle Grundlage für menschliches Leben und für die Möglichkeiten wirtschaftli- cher, sozialer und kultureller Entfaltung. Die biologische Vielfalt ist bedroht. Weltweit werden fast zwei Drittel aller Ökosysteme und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten als gefährdet einge- stuft. Dazu kommt ein großer Verlust an genetischer Vielfalt mit unab- sehbaren Auswirkungen auf künftige Generationen (z. B. Ernährung und Gesundheit). Auch in Deutschland sind über 70 Prozent der Lebensräu- me bedroht. Die internationalen und nationalen Bemühungen, den weltweiten Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 zu verlangsamen bzw. zu stoppen, waren bisher nicht ausreichend. Daher bedarf es verstärkter Anstrengungen aller Akteure auf allen Ebenen für den Erhalt der biologi- schen Vielfalt. Städten und Gemeinden kommt dabei eine wichtige Bedeutung als Ak- teure zu, da sie die politische Ebene repräsentieren, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entschei- dung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Möglichkeit, das öffentliche Bewusstsein zur Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten auf kommunaler Ebene zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse an höhere politische Ebenen senden können. Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 2 Kommunen für biologische Vielfalt Der Einsatz für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist für Städte und Gemeinden eine aktuelle Herausforderung und hat für die unterzeich- nenden Kommunen eine hohe Bedeutung bei Entscheidungsprozessen. Anlässlich des Internationalen Jahres der biologischen Vielfalt nehmen die unterzeichnenden Kommunen diese Herausforderung an und sehen die Notwendigkeit, die biologische Vielfalt vor Ort gezielt zu stärken. As- pekte der biologischen Vielfalt werden als eine Grundlage nachhaltiger Stadt- und Gemeindeentwicklung berücksichtigt. Die Anforderungen, die die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor Ort stellt, werden bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einbezogen. Die Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt auf kommunaler Ebene können die Städte und Gemeinden gerade angesichts ihrer finanziellen Situation nur mit Unterstützung der Bundes- und Landesebene erreichen und setzen deshalb auf ein kooperatives Vorgehen. Die unterzeichnen- den Kommunen wirken darauf hin, dass finanzielle Rahmenbedingun- gen und fachliche Grundlagen (z. B. Indikatorensets) geschaffen werden, um biologische Vielfalt gezielt erhalten zu können. Die Kommunen setzen sich dafür ein, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der biologischen Viel- falt in folgenden Bereichen zu ergreifen und erwarten ein entsprechen- des Handeln von Bund und Ländern: Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 3 I. Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte, die kompakte Bauweisen, d.h. eine angemessene Siedlungsdichte und eine wohnumfeldnahe Durchgrünung, integrieren, Festlegungen zur Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums; Bo- den- und Freiraumschutz durch kommunales und interkommunales Flächenmanagement. Reaktivierung von Brachflächen unter Berück- sichtigung ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung zur Begrenzung des Siedlungswachstums auf „der grünen Wiese“, Erhalt von naturnahen Flächen im Siedlungsbereich und Nutzung be- stehender Potenziale zur Schaffung von naturnahen Flächen und Na- turerlebnisräumen innerhalb des Siedlungsraumes auch im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel, Naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen u. a. mit weitgehendem Verzicht auf Pestizide und Düngung und Reduktion der Schnittfre- quenz (Ökologisches Grünflächenmanagement), Ausschließliche Verwendung von heimischen und gebietsspezifischen Arten auf naturnahen Flächen und Naturerlebnisräumen im Sied- lungsbereich, Verbindung von Hochwasserschutz, Naturschutz und Erholungsfunk- tion, z.B. durch Maßnahmen der Wasserrückhaltung (Retentionsflä- chenausweisung). II. Arten- und Biotopschutz Mitarbeit beim Ausbau von Biotopverbundsystemen und Schutzge- bietsnetzen, Konkrete Beiträge zum Artenschutz und zur Erhaltung der geneti- schen Vielfalt der Arten in einem kommunalen Artenschutzprogramm, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 4 Schutz ökologisch sensibler Gebiete vor dem Einfluss gentechnisch veränderter Kulturpflanzen und schädlicher Stoffeinträge, Verbesserung bestehender Gewässermorphologie, z.B. durch Rena- turierung von Fließgewässern und Wiederherstellung der Durchgän- gigkeit. III. Nachhaltige Nutzung Förderung umweltverträglicher Formen der Land- und besonders der kommunalen Forstwirtschaft (naturnahe Waldbewirtschaftung von Kommunalwald), Entwicklung von Konzepten zur nachhaltigen Nutzung nachwachsen- der Rohstoffe (z.B. Energieholz) auf regionaler Ebene, die in Einklang mit den Anforderungen des Naturschutzes stehen, Schutz von Gewässern vor schädlichen stofflichen Einträgen, z.B. durch Einrichtung ausreichender Gewässerrandstreifen, Entwicklung intelligenter ÖPNV-Konzepte und damit Vermeidung der Ausweitung von Verkehrsflächen, die die Zerschneidung siedlungsin- terner und siedlungsnaher Naturräume zur Folge hat. IV. Bewusstseinsbildung und Kooperation Beiträge zur Bewusstseinsbildung über die Zusammenhänge zwi- schen der Erhaltung der biologischen Vielfalt im urbanen Raum und einer nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung und Kulturland- schaftspflege auch im ländlichen Raum, Förderung naturnaher Tourismuskonzepte, Unterstützung von kommunalen Nachhaltigkeitsprozessen bzw. Betei- ligung der Bürgerschaft an Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ 5 Verstärkung der Bildungsarbeit und des Informationsangebotes zur biologischen Vielfalt vor Ort, z.B. durch Waldkindergärten, Schulgär- ten und Naturlehrpfade in städtischen Grünanlagen, Verstärkte Ausrichtung der Kommunen auf die interkommunale Zu- sammenarbeit zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung biologischer Vielfalt in der Region, Überregionale und europäische Zusammenarbeit von Partnerregio- nen, mit der Zielsetzung der Stärkung der biologischen Vielfalt. Bündnis für biologische Vielfalt Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden beabsichtigen, sich in ei- nem „Bündnis für biologische Vielfalt“ zusammenzuschließen. Gemein- sam werden Wege gesucht, die biologische Vielfalt zu erhalten. In die- sem Bündnis können Erfahrungen und Strategien zum Thema biologi- sche Vielfalt ausgetauscht und gemeinsame Wege in der Öffentlichkeits- arbeit gefunden und begangen werden. Das „Bündnis für biologische Vielfalt“ wird den unterzeichnenden Städten und Gemeinden die Chance eröffnen, durch Erfahrungsaus- tausch und Kooperation entscheidende Schritte in Richtung der Er- haltung der biologischen Vielfalt zu gehen. Unterzeichnet durch eine bevollmächtigte Vertreterin oder einen bevollmächtigten Vertreter der Kommune Name der Kommune:_________________________________________ Funktion der Unterzeichnenden/des Unterzeichners:________________ __________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift Beitrittserklärung Bei senden Sie die Beitrittserklärung mit Anhängen an: Deutsche Umwelthilfe e.V. I Tobias Herbst I Fritz-Reichle-Ring 4 I 78315 Radolfzell Tel.: 07732/ 9995-55 I Fax: 07732/ 9995-77 I E-Mail: herbst@duh.de Hiermit tritt die Gemeinde/ die Stadt/ der Landkreis dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ bei. Eine Kopie der unterzeichneten Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ sowie ein verbindlicher Beschluss liegen in Kopie der Beitrittserklärung bei. Bitte richten Sie alle weiteren Anfragen, Informationen oder sonstige Anschreiben an die/den folgende/n für das Bündnis zuständige/n Ansprechpartner/in: Dienststelle Anschrift (Straße/Postfach) Telefon Fax Gemeinde/Landkreis/Stadt Name, Vorname PLZ, Ort E-Mail Ort, Datum Unterschrift Hintergrundinformationen zur Gründung des Bündnisses August 2011 erarbeitet von der Expertengruppe zur Gründung eines kommunalen Bündnisses für biologische Vielfalt, Mitglieder der Expertengruppe: Arnt Becker (Stadt Bielefeld), Rüdiger Becker (Stadt Heidelberg), Dr. Antje Brink (Stadt Hannover), Rita Budde (Stadt Bonn), Wolfgang Budig (Stadt Augsburg), Harald Fritsche (Stadt Augsburg), Jochen Hildenbrand (Stadt Nürtingen), Klaus Hoppe (Stadt Frankfurt am Main), Jürgen Leicher (Gemeinde Ratekau), Christa Mehl-Rouschal (Stadt Frankfurt am Main), Hubert Müller (Stadt Apolda), Michael Packschies (Stadt Eckernförde), Ulrich Schmersow (Stadt Hannover), Torsten Wilke (Stadt Leipzig) Der Diskussionsprozess wurde von der Deutschen Umwelthilfe e.V. und dem Bundesamt für Naturschutz begleitet, unterstützt und moderiert HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINES KOMMUNALEN BÜNDNISSES FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT 2 Hintergrund Mit der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat die Bundesregierung im Jahr 2007 ein umfassendes Konzept zum Schutz von Arten und Lebensräumen sowie der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt und der damit verbundenen Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität der Menschen auch im Siedlungsbereich erarbeitet. Den Kommunen kommt darin eine herausragende Bedeutung zu: Sie sind nicht nur diejenige politische Ebene, welche den Bürgerinnen und Bürgern am nächsten steht und damit wesentlich dazu beitragen kann, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Städte und Gemeinden verfügen in vielen Bereichen auch über die entsprechenden Kompetenzen, um selbst konkrete Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt umzusetzen. Um die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen mit der Nationalen Strategie der Bundesregierung vertraut zu machen und ihnen die Inhalte und die Bedeutung für die kommunale Ebene zu verdeutlichen, hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) im Februar 2010 zum Dialogforum „Biologische Vielfalt in Kommunen“ eingeladen. Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter aus mehr als 30 Kommunen sowie der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte und Gemeindebund haben in diesem Zusammenhang über die Umsetzung der Nationalen Strategie zu Biologischen Vielfalt diskutiert. Im Ergebnis des Dialogforums wurde gemeinsam die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ erarbeitet, welche mittlerweile von mehr als 200 Kommunen unterzeichnet wurde. Damit hat sich eine beachtliche Zahl von Kommunen bereit erklärt, die Erhaltung der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt und Gemeindeentwicklung künftig verstärkt zu berücksichtigen. Die Deklaration soll Städte und Gemeinden bundesweit dazu motivieren, Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Bereichen Grün und Freiflächen im Siedlungsbereich, Arten und Biotopschutz, Nachhaltige Nutzung sowie Bewusstseinsbildung und Kooperation zu realisieren. Darüber hinaus sprechen sich die unterzeichnenden Kommunen mit der Deklaration dafür aus, sich in einem kommunalen Bündnis für biologische Vielfalt zusammenzuschließen. Dieses Bündnis soll eine Plattform für die interkommunale Zusammenarbeit bilden, die inhaltliche Arbeit in den Kommunen unterstützen und kommunale Interessen und Bedürfnisse in politische Prozesse hinein vermitteln. Stellvertretend für alle Deklarationskommunen hat im Nachgang des Dialogforums eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter von 14 Kommunen aus ganz Deutschland an der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung eines solchen Bündnisses gearbeitet. Die Mitglieder der Expertengruppe waren sich darin einig, dass die Inhalte der Deklaration den naturschutzfachlichen Maßstab für das Bündnis markieren und dass die Unterzeichnung der Deklaration Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bündnis sein soll. Um eine eigenständige Organisation zu schaffen, die von aktiven Gemeinden, Städten und Landkreisen getragen wird, haben die beteiligten Kommunalvertreterinnen und vertreter zudem einen gemeinnützigen Verein als Organisationsform vorgeschlagen. Im Juni / Juli 2011 hat die Deutsche Umwelthilfe im Rahmen einer schriftlichen Umfrage allen Deklarationskommunen die Möglichkeit eingeräumt, die von der Expertengruppe erarbeiteten Grundlagen des Bündnisses zu diskutieren. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang die Bereitschaft der Deklarationskommunen abgefragt, einem kommunalen Bündnis in Form eines eingetragenen Vereins beizutreten. Aufgrund der überwiegend positiven Rückmeldungen – sowohl was die konkrete Ausgestaltung des Vereins als HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINES KOMMUNALEN BÜNDNISSES FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT 3 auch das Beitrittsinteresse betrifft – soll das Bündnis in der von der Expertengruppe vorgeschlagenen Art und Weise am 1. Februar 2012 im Rahmen eines zweitägigen Kommunalkongresses (1. / 2. Februar) in Frankfurt am Main gegründet werden. Bislang haben bereits 65 Kommunen im Rahmen einer Umfrage unter den Deklarationskommunen ihre Absicht erklärt, dem Verein als Gründungsmitglied beizutreten. Ziele und Aufgaben des Bündnisses Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Kommunen sind dabei besonders wichtige Partner, da ihr Handeln vor Ort für den Erhalt der biologischen Vielfalt entscheidend ist. Sie repräsentieren die politische Ebene, die den Menschen am nächsten steht. Sie spielen angesichts ihrer umfassenden Aufgaben in Planung, Verwaltung und Politik und der damit verbundenen Entscheidung über den Umgang mit Natur und Landschaft vor Ort eine wichtige Rolle beim Erhalt der biologischen Vielfalt und haben die Verantwortung, das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt zu stärken. Darüber hinaus führen Aktivitäten vor Ort zu konkreten Ergebnissen, die anderen Akteuren als Vorbild dienen und wichtige Impulse auf höhere politische Ebenen senden können. Vor diesem Hintergrund wurden folgende Ziele und Aufgaben für die Arbeit des Bündnisses formuliert: Informationsaustausch Gegenseitige fachliche Unterstützung und Beratung; Vernetzung von Akteuren; Sammlung und Herausgabe von BestPracticeBeispielen und Handlungsanleitungen; Internetplattform; Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis; Organisation von Workshops und Kongressen etc. Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachen des Themas biologische Vielfalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Verwaltung; Engagement der aktiven Kommunen in der Öffentlichkeit lokal und überregional sichtbar machen; Herausgabe von Broschüren; Konzeptionierung von Ausstellungen etc. Politische Lobbyarbeit Vertretung der Interessen der Kommunen gegenüber Bund, Ländern und der europäischen Ebene bei der Entwicklung übergeordneter Rahmenbedingungen (Gesetzgebung, Fördertitel, Normen etc.); Formulierung gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen gegenüber Bund, Ländern und EU; Herausgabe von Pressemitteilungen; Vertretung des Bündnisses bei nationalen und internationalen Veranstaltungen etc. Gemeinsame Umsetzungsprojekte Initiierung von gemeinsamen Aktionen und Projekten, z. B. im Rahmen des Bundesprogramms biologische Vielfalt; Koordination der Kooperationsprojekte; Initiierung von Forschungsprojekten, Untersuchungen etc. Die inhaltliche Arbeit des Bündnisses soll alle in der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ genannten Themenschwerpunkte umfassen, soweit sie Kommunen betreffen und sich an den Themenfeldern der Deklaration orientieren. HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINES KOMMUNALEN BÜNDNISSES FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT 4 Vorteile des Bündnisses für Ihre Kommune Die positiven lokalen Aktivitäten werden in ihrer Bedeutung erfasst und wahrgenommen. Vorbildliche Kommunen werden so national bekannt und ihr örtliches Engagement befruchtet die überregionale Diskussion. Der überregionale Austausch stärkt die Aktivitäten vor Ort und eröffnet die Möglichkeit, die eigenen Maßnahmen zu reflektieren und zu optimieren. Das Bündnis „Kommunen für Biologische Vielfalt“ bietet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit sich als Kommunen zu profilieren, die sich an Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientieren und positiv auf sich und ihre Maßnahmen aufmerksam machen. Gerade in Hinblick auf die weichen Standortfaktoren und für Kommunen in Tourismusregionen kann der Erhalt der biologischen Vielfalt, der auch ein Erhalt der landschaftlichen Vielfalt ist, ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal werden. Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ bietet die Möglichkeit, relevante Fragen und Diskussionspunkte gemeinsam auszutauschen, von der Erfahrung anderer Kommunen zu profitieren sowie gemeinsame Projekte zur Umsetzung bestimmter Ziele zu initiieren. Durch den Zusammenschluss in einem kommunalen Bündnis für biologische Vielfalt wird es möglich, größere Unterstützungsleistungen bei Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu akquirieren. Durch die Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden innerhalb des Bündnisses für biologische Vielfalt werden Projekte zum Thema Biodiversität in Kommunen mit einem gesteigerten medialen Interesse verfolgt. Kommunen, die über kein eigenes Umwelt/Grünflächenamt verfügen, können durch das Bündnis fachlich unterstützt werden und eigene Projekte zum Schutz der Biodiversität durchführen. Durch das gemeinsame Auftreten gewinnt die kommunale Sichtweise zusätzliches Gewicht in Entscheidungsprozessen übergeordneter politischer Ebenen. Die spezifischen Rahmenbedingungen und Handlungsanforderungen zum Schutz der Biodiversität in den Kommunen können vom Bündnis frühzeitig in die entsprechenden Prozesse eingebracht und mit dem politischen Gewicht all seiner Mitgliederkommunen vertreten werden. Die Städte und Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eine entscheidende Rolle. Ihr Handeln vor Ort trägt wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Das Bündnis soll die Kommunen darin unterstützen, den an sie gestellten Erwartungen zum Schutze der Biodiversität gerecht zu werden und ihren diesbezüglichen Beitrag öffentlich zu kommunizieren. HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR GRÜNDUNG EINES KOMMUNALEN BÜNDNISSES FÜR BIOLOGISCHE VIELFALT 5 Konkrete Unterstützungsleistungen durch die Deutsche Umwelthilfe Aufgrund einer Förderung mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durch das BfN kann die DUH ab sofort und bis zum Juni 2014 die Etablierung eines kommunalen Bündnisses für biologische Vielfalt im Rahmen eines entsprechenden Forschungs und Entwicklungsvorhabens unterstützen. Bis 2014 sind folgende konkrete Unterstützungsleistungen für das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ vorgesehen: Kommunalkongress als Auftaktveranstaltung zum Zusammenschluss engagierter Kommunen zu einem kommunalen Bündnis für biologische Vielfalt am 1. und 2. Februar 2012 Erfassung und Darstellung des allgemeinen Sachstands im Hinblick auf die fachlichen und planerischen Handlungsgrundlagen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in den Deklarationskommunen Jährliche Workshops zu den Themenfeldern der Deklaration Einrichtung einer Internetseite Regelmäßige Newsletter für die Kommunen Erstellung von Umfragen und Synopsen zu Themen, die für die Kommunen wichtig sind Sammlung und Darstellung von BestPracticeBeispielen für die Kommunen