Erhaltungssatzung für Daxlanden: Änderungsantrag der CDU-Fraktion
| Vorlage: | 30226 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz (CDU) Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) CDU-Gemeinderatsfraktion vom 18.09.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1200 14 öffentlich Erhaltungssatzung für Daxlanden Die CDU-Fraktion beantragt: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der bestehenden Erhaltungssatzung vorzubereiten. Die Änderung betrifft § 1 Geltungsbereich der bestehenden Erhaltungssatzung. 2. Der in § 1 der Satzung festgelegte Geltungsbereich wird erweitert. Die Erweiterung schließt ein: Taubenstraße, Rappenwörtstraße, Kastenwörtstraße, Holländerstraße, Krämerstraße, Hanfstraße, Laubstraße, Hinter der Kirche, Turnerstraße (bis Ecke Krämerstraße), Pfalzstraße (bis Ecke Krämerstraße), Valentinstraße (bis Ecke Krämerstraße), Hammweg (bis Ecke Krämerstraße), Sachverhalt/Begründung: Der Gemeinderat Karlsruhe beschloss am 23. Juni 1998 (Amtsblatt vom 17. Juli 1998) eine Erhaltungssatzung für den Ortskern Daxlanden. Die beschlossene Satzung umfasst dabei nur Teile des Ortskerns Daxlanden. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der bestehenden Satzung ist aus städtebaulichen Gründen zum Schutz der dortigen Bebauung geboten. Ein darüber hinausreichender Regelungsumfang, z.B. im Rahmen einer Gestaltungssatzung, ist nicht angemessen. Die bestehende Erhaltungssatzung hat sich im Rahmen ihres Geltungsbereichs als geeignet erwiesen. Weiterreichende Beschränkungen für Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Neubebauungen sind nicht erforderlich. Die mit einer Regelungsvertiefung zu erzielenden städtebaulichen Vorteile sind gegenüber den für die Eigentümer zu erwartenden belastenden Maßnahmen nicht verhältnismäßig. unterzeichnet von: Gabriele Luczak-Schwarz Karin Wiedemann Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 18. September 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ände- rungsantrag CDU-Gemeinderatsfraktion vom: 18.09.2012 eingegangen: 18.09.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1200 14 öffentlich Dez. 6 Erhaltungssatzung für Daxlanden - Kurzfassung - Die Verwaltung wird eine Erweiterung des Geltungsbereiches prüfen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Begründung der seit 1998 gültigen Erhaltungssatzung bezieht sich auf den ältes- ten historischen Kern der Ortsanlage und die ihn prägenden Gebäudetypen. Aus ihr heraus wurde der Geltungsbereich seinerzeit entwickelt. Eine Erweiterung muss städtebaulich begründet werden. Dies erfordert eine entsprechende typologische und ggf. stadträumliche Untersuchung. Es ist zu prüfen, ob im vorgeschlagenen Gel- tungsbereich gleiche Voraussetzungen und Schutzgüter zu berücksichtigen sein werden oder ob hier andere Rahmenbedingungen gelten, so dass es ratsamer er- scheint, eine eigene Satzung für den gewünschten Bereich zu erarbeiten. Die Verwaltung wird eine Erweiterung des Geltungsbereiches prüfen.