Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung: Änderungsantrag der FDP-Fraktion
| Vorlage: | 30198 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Tom Høyem (FDP) FDP-Gemeinderatsfraktion vom 17.09.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1197 10 öffentlich Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung Die Stadtverwaltung gewährt Bürgerinnen und Bürgern, die nachweislich einen Hund aus einem Karlsruher Tierheim oder Tierschutzeinrichtungen aufnehmen, eine ermä- ßigte Hundesteuer von 50 %. Diese Reduktion gilt für die Lebenszeit des Hundes. Die Tierheime und Tierschutzeinrichtungen leisten oft unter sehr schweren Umstän- den eine sehr wichtige Gemeinschaftsaufgabe. In steigender Anzahl werden Hunde aus dem Ausland illegal und billig an Rastplät- zen oder aus dem Kofferraum etc. verkauft. Hunde, die durch die Aufzucht völlig un- sozialisiert und verhaltensauffällig sind und oft mit Krankheiten behaftet sind. Straßenhunde aus dem Ausland aus Mitleid mitzunehmen, ist ebenso keine gute Idee. Viel besser wäre es, dieses Problem in den entsprechenden Ländern durch Kastration der Hunde zu lösen. Die potentiellen Hundebesitzer von Tierheimhunden und Hunden aus Tierschutzein- richtungen durch eine 50%ige Reduktion der Hundesteuer zu unterstützen, hätte so- wohl einen symbolischen als auch einen reellen Wert. 1996 und 2002 wurde dieses Thema im Gemeinderat diskutiert. Jetzt haben wir 2012 und eine ganz neue Realität mit neuen Mitgliedstaaten in der EU: illegal importierte Hunde stellen ein steigendes Problem dar. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Verwaltungsargumente gegen so eine Hundesteuerregelung sind veraltet. Eine neue Hundesteuer bringt nicht mehr Hunde, reduziert aber hoffentlich die illegalen und nicht angemeldeten Hunde. Wir wünschen, dass alle Tierschutzeinrichtungen als Instrument gegen illegalen Hundeimport eingebunden werden. Dass Miss- brauchsmöglichkeiten existieren, ist ein generelles Problem, aber es wäre eine Be- leidigung Tierheimen und Tierschutzeinrichtungen gegenüber zu denken, dass Re- geln dort nicht korrekt eingehalten würden. Diese Hundesteueränderung einzuführen, wäre auch sehr einfach zu verwalten. unterzeichnet von: Tom Høyem Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. September 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag FDP-Gemeinderatsfraktion vom: 17.09.2012 eingegangen: 17.09.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1197 10 öffentlich Dez. 4 Hunde in Karlsruhe; Änderung der Hundesteuersatzung - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, die mit dem Änderungsantrag verfolgte Einführung einer Ermäßigung der Hundesteuer um 50 % für Hunde, die aus einem Karlsruher Tier- heim oder Tierschutzeinrichtungen abgegeben werden, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Wenigererträge aus Hun- desteuer (Betrag aufgrund ansteigender Höhe nicht bezifferbar) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesell- schaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Änderungsantrag: Die Stadtverwaltung gewährt Bürgerinnen und Bürgern, die nachweislich ei- nen Hund aus einem Karlsruher Tierheim oder Tierschutzeinrichtungen auf- nehmen, eine ermäßigte Hundesteuer von 50 %. Diese Reduktion gilt für die Lebenszeit des Hundes. Die Verwaltung ist nach wie vor der Auffassung, dass es einer Sonderregelung in der Hundesteuersatzung für Tiere aus dem Tierheim nicht bedarf. Hierfür sprechen insbesondere die Gründe, die in der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.07.2012 unter Ziff. 1 b) aufgeführt sind. Finanzielle Gründe - einschließlich der Hundesteuer - haben für die Auswahl eines Hundes offensichtlich nicht die Bedeutung; vielmehr sind es Trends bezüglich der Rasse oder dem Aussehen. Eine Beschränkung der Steuerermäßigung für die Abgabe von Hunden aus einem Karlsruher Tierheim oder ähnlichen Tierschutzeinrichtungen wäre bedenklich und würde eine Gleichbehandlung über Karlsruher Einrichtungen hinaus einfordern. Eine genaue Definition von „Tierschutzeinrichtungen“ ist schwierig. Auch wäre eine ein- seitige Benachteiligung gegenüber der legalen Zucht rechtlich bedenklich. Mit dieser ungeklärten Bestimmtheit erhöht sich der Verwaltungsaufwand, insbesondere durch mögliche Widerspruchsverfahren, deutlich. Steuerliche Regelungen auf kommunaler Ebene können die im Änderungsantrag erhoffte Wirkung, namentlich die Eindämmung illegaler Importhunde, nicht erreichen. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen.