Umweltzone Karlsruhe - Nachrüstungspflicht und Auswirkungen auf die Luftqualität: Anfrage Stadträtin Zürn, Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 30191
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 31

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Umweltzone Karlsruhe
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 20.08.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1193 31 öffentlich Umweltzone Karlsruhe - Nachrüstungspflicht und Auswirkungen auf die Luftqualität 1. Wie viele der in Karlsruhe zugelassenen Kfz werden voraussichtlich ab 2013 nicht mehr in der Umweltzone eingesetzt werden können, da sie keine grünen Plaketten haben bzw. nicht mehr nachgerüstet werden können? 2. Welche Ausnahmeregelungen für Fahrten in der Umweltzone gibt es für Bürgerinnen und Bürger a) für privat genutzte Kraftfahrzeuge? b) für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge und LKW? c) für KFZ- oder LKW-Halterinnen und -halter, die innerhalb der Karlsruher Umweltzone wohnen oder ihren Firmensitz dort haben? 3. Wie hoch belaufen sich im Durchschnitt die Kosten für die Nachrüstung eines Kraftfahrzeugs, um eine grüne Plakette zu bekommen? 4. Erwartet die Stadtverwaltung 2013 zusätzlichen Bedarf an Härtefallregelungen für Menschen, die auf das Befahren der Umweltzone angewiesen sind (Arztbesuche, Transport von Kleinkindern, vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder anderes), aber nicht über ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug verfügen und auch keine Ausnahmegenehmigung haben? a) Wie viele solcher Härtefallregelungen sind zu erwarten? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität in der Karlsruher Innenstadt sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung seit Beginn der Einführung der Umweltzone in Karlsruhe bis heute feststellbar? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ab dem 1. Januar 2013 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in die Karlsruher Umweltzone fahren. Besonders für Bürgerinnen und Bürger, deren Fahrzeuge nicht mehr entsprechend nachgerüstet werden können und für die aus finanziellen oder wirtschaftlichen Gründen die Neuanschaffung eines Fahrzeugs nicht in Frage kommt, kann dies gravierende Auswirkungen haben. Demgegenüber stehen die feststellbaren Auswirkungen der Einführung der Umweltzone auf die Luftqualität in der Karlsruher Innenstadt. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 31
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 10.08.2012 eingegangen: 10.08.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1193 31 öffentlich Dez. 2 Umweltzone Karlsruhe - Nachrüstungspflicht und Auswirkungen auf die Luftqualität 1. Wie viele der in Karlsruhe zugelassenen KFZ werden voraussichtlich ab 2013 nicht mehr in der Umweltzone eingesetzt werden können, da sie keine grünen Plaketten haben bzw. nicht mehr nachgerüstet werden können? In Karlsruhe sind insgesamt ca. 140.000 KFZ zugelassen. Davon besitzen ca. 120.000 die grüne Plakette, ca. 8.000 die gelbe Plakette und ca. 2.000 die rote Umweltplakette. 2. Welche Ausnahmeregelungen für Fahrten in der Umweltzone gibt es für Bürgerinnen und Bürger? Für das Ausnahmegenehmigungsverfahren gibt es ein landeseinheitliches Ausnahmekon- zept des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (abschließend aufgeführt: http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/Ausnahmekonzeption_2011.pdf). Danach gilt im Wesentlichen: a) für alle Kraftfahrzeuge allgemeine Voraussetzungen 1. Anmeldung des KFZ auf den Halter bzw. die Halterin vor dem 01.01.2010 2. Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung von einer technischen Überwachungsorganisati- on (Prüfingenieur) 3. Bestätigung, dass kein anderes geeignetes Fahrzeug auf den Halter bzw. die Halterin zugelassen ist. 4. Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen mit roter oder keiner Umweltplakette ha- ben in diesem Jahr die Ausnahmegenehmigung bis maximal 31.12.2012 erhalten. Nach diesem Datum dürfen laut Ausnahmekonzeption des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg keine Ausnahmegenehmigungen mehr für die- se Fahrzeuge erteilt werden. Eine weitere Ausnahme davon stellt ein so genannter Härtefall dar (vgl. Beispiel Frage 4). 5. Ein überwiegend und unaufschiebbares Interesse muss zusätzlich gegeben sein. b) für privat genutzte Kraftfahrzeuge? Folgende Voraussetzungen müssen hier noch erfüllt sein: Nachweis durch Lohnabrechnungen oder den letzten Steuerbescheid, dass eine Ersatz- beschaffung wirtschaftlich nicht möglich ist. Dabei werden die Pfändungsfreigrenzen des Vollstreckungsrechts der Zivilprozessordnung zugrunde gelegt und dem Nettoeinkom- men gegenübergestellt. Seite 2 c) für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge und LKW? Folgende Voraussetzungen müssen hier noch erfüllt sein: Die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeugs darf wirtschaftlich nicht möglich sein (gewerblicher Gebrauch). Gewerbetreibende, die aus finanziellen Gründen keine Ersatzbeschaffungen tätigen können, müssen dies durch ei- ne begründete Stellungnahme des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin, des Wirt- schaftsprüfers bzw. der Wirtschaftsprüferin oder durch einen Banknachweis (Ausschöp- fung des Kreditrahmens) belegen. Im Bereich der gewerblichen Nutzung wird es zudem ab dem 01.01.2013 eine Fuhrpark- regelung geben. Diese besagt: Wenn sich nachweislich mindestens vier LKW (leichte und schwere Nutzfahrzeuge) oder Reisebusse für den Wirtschaftsverkehr in einem Fuhrpark befinden, können Ausnahmen für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) erteilt werden, sofern der Anteil der Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) mindestens der nachfolgenden Prozentsätze entspricht. Demnach muss der Anteil an Fahrzeugen mit einer grünen Plakette im Fuhrpark in 2013 mindestens 80 % betragen, 2014 100 %. Diese Regelung gilt nicht für PKW und Linienbusse. Als Nach- weis genügen hier die Kopien der Fahrzeugscheine aller im Fuhrpark befindlichen Fahr- zeuge sowie die Angaben, welche Fahrzeuge jeweils die gelbe und grüne Plakette besit- zen. d) für KFZ- oder LKW-Halterinnen und -halter, die innerhalb der Karlsruher Umwelt- zone wohnen oder ihren Firmensitz dort haben? Für „Bewohnerinnen“ bzw. „Bewohner“ oder Firmenanliegerinnen und -anlieger in der Umweltzone gibt es allein aus diesem Grund keine Ausnahmegenehmigung. Diese müssten ebenso die oben bereits erläuterten Voraussetzungen erfüllen. Sinn der Um- weltzone ist vorrangig der Schutz der in der Umweltzone lebenden Personen vor Fein- staub und Stickstoffdioxid. Daher kann diesem Personenkreis keine Ausnahmegeneh- migung aufgrund der Anwohnereigenschaft erteilt werden. Dies sieht auch das landes- einheitliche Konzept nicht vor. 3. Wie hoch belaufen sich im Durchschnitt die Kosten für die Nachrüstung eines Kraft- fahrzeuges, um eine grüne Plakette zu bekommen? Keine Angaben möglich, da die Kosten sehr stark von Firma zu Firma und Fahrzeugtyp variieren können. 4. Erwartet die Stadtverwaltung 2013 zusätzlichen Bedarf an Härtefallregelungen für Menschen, die auf das Befahren der Umweltzone angewiesen sind (Arztbesuche, Transport von Kleinkindern, vorübergehende Mobilitätseinschränkung oder ande- res), aber nicht über ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug verfügen und auch keine Ausnahmegenehmigung haben? Laut Ausnahmekonzeption vom Fahrverbot in der Umweltzone kann in besonders begrün- deten Ausnahmefällen zur Vermeidung von Härtefällen von den Regelungen (allgemeine und besondere Voraussetzungen) abgewichen werden. Ein Härtefall liegt laut den Erläute- rungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg z. B. dann vor, wenn ein 88-jähriger gehbehinderter Senior ein- bis zweimal die Woche mit einem Fahr- zeug mit roter Plakette zum Einkaufen in die Umweltzone einfahren möchte und dabei nur geringfügige Entfernungen zurücklegt. Seite 3 a) Wie viele solcher Härtefallregelungen sind zu erwarten? Keine Angaben möglich, aus dem Jahr 2012 sind 2 Härtefälle bekannt. 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität in der Karlsruher Innenstadt sind nach Kenntnis der Stadtverwaltung seit Beginn der Einführung der Umweltzone in Karls- ruhe bis heute feststellbar? Bezüglich der Feinstaub-Immissionen gilt weiterhin die Aussage, dass seit 2006 der Grenzwert deutlich unterschritten ist. Ein Trend ist nicht erkennbar. Die Immissionswerte sind zudem stark abhängig von meteorologischen Ereignissen. Bei Stickstoffdioxid zeigt der Trend der Immissionsentwicklung, dass bis zur Einhaltung des Grenzwertes schnellere Fortschritte notwendig sind. Daher hat die Landesregierung am 10.11.2009 in den Umweltzonen landeseinheitlich ganzjährige Fahrverbote für Kraftfahr- zeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 ab 01.01.2013 beschlossen. Ausnahme ist lediglich Stuttgart, dort wurde das Fahrverbot bereits ab 01.01.2012 eingeführt. Berechnungen der LUBW zeigen, dass mit den neuen Fahrverboten für Fahrzeuge mit gel- ber Plakette eine stärkere Immissionsminderung erzielt wird als nur für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette. Es wird aber auch deutlich, dass der Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel trotz der Fahrverbote vermutlich nicht eingehalten werden kann. In der Prog- nose werden Ausnahmeregelungen nicht berücksichtigt. Bei der Messstation KA-Straße (Reinhold-Frank-Straße) war im Jahre 2010 fast ein halbes Jahr eine Baustelle eingerichtet und die Straße in dieser Zeit nur eingeschränkt befahrbar. An der Messstation KA-Kriegsstraße war die Messstelle ebenfalls wegen Bauarbeiten in 2010 abgebaut, und es wurde dort nicht gemessen. Insofern gibt es an beiden Messpunk- ten für das Jahr 2010 keine verwertbaren Ergebnisse, die einen Vergleich mit 2011 erlau- ben. Im Vergleich mit 2009 sind die Werte für 2011 an beiden Stationen niedriger. Für eine allgemeine Aussage über die Wirkung von Fahrverboten in der Umweltzone er- scheint es derzeit noch zu früh. Zudem wäre es vorteilhafter, wenn seitens der LUBW eine landesweite und damit repräsentativere Auswertung über die messtechnisch beobachtbare Wirkung von Fahrverboten in Umweltzonen erfolgen würde.