Sandsteinhaus im Otto-Dullenkopf-Park: Anfrage Stadträtin Baitinger, Stadtrat Zeh (SPD)

Vorlage: 30190
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 30

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Sandsteinhaus Otto-Dullenkopf-Park
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom 16.08.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1192 30 öffentlich Sandsteinhaus im Otto-Dullenkopf-Park 1.) Wie sieht die Vorstellung der Stadt zur Nutzung des alten Sandsteingebäudes an der neuen Haltestelle „Schloss Gottesaue“ aus? 2.) Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? 3.) Wann ist mit der Realisierung zu rechnen? Die neue Straßenbahntrasse erschließt den Otto-Dullenkopf-Park mit der Haltestelle „Schloss Gottesaue“. Direkt an der Haltestelle befindet sich immer noch das Sandsteinhaus, das seit dem Jahr 2006 als Parkcafé geplant ist. Inzwischen sind die Fenster zugemauert, und das Haus stellt sich eher als Ruine dar. Es ist weiterhin keine Aktivität für dieses Haus zu erkennen. Es werden zwar Lösungen versprochen, aber diese scheinen sich nicht realisieren zu lassen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • Stellungnahme TOP 30
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom: 16. August 2012 eingegangen: 20. August 2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1192 30 öffentlich Dez. 6 Sandsteinhaus im Otto-Dullenkopf-Park 1.) Wie sieht die Vorstellung der Stadt zur Nutzung des alten Sandsteingebäudes an der neuen Haltestelle "Schloss Gottesaue"? Das genannte Gebäude ist Teil eines Erbbaugrundstücks. Der Bebauungsplan sieht als Nut- zung ein "Parkcafé" vor. Der Erbbauberechtigte beabsichtigt unter Einbeziehung des vorhan- denen Gebäudes im Sinne des Bebauungsplans eine gastronomische Nutzung mit großem Wintergarten und Außenbewirtungsfläche zu errichten. Für dieses Vorhaben wurde 2012 ein Bauantrag gestellt, der mit umfangreichen Auflagen genehmigt wurde. Unter anderem muss der Bauherr noch die Anlieferung und die Abfallentsorgung regeln. Auch Auflagen zum Arten- schutz sind noch zu erfüllen. 2.) Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Siehe Antwort Frage 1.). 3.) Wann ist mit der Realisierung zu rechnen? Bei optimistischer Einschätzung kann noch in diesem Jahr mit dem Beginn der Baumaßnahme gerechnet werden.