Probleme bei der Anbindung einer weiteren Rheinbrücke an die B 36: Interfraktionelle Anfrage der GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion, KAL-Fraktion

Vorlage: 30180
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Knielingen

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 20

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • INTER-Anbindung Rheinbrücke B 36
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLE ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 27.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1182 20 öffentlich Probleme bei der Anbindung einer weiteren Rheinbrücke an die B 36 Wir fragen die Verwaltung, 1. welche Auswirkungen hinsichtlich zusätzlicher Lärm- und Schadstoffbelastun- gen diese Anbindung auf die Wohngebiete und die Aufenthaltsqualität im Um- feld hätte, 2. welche Wertigkeit die durch die Trasse berührte Landschaft für die Erholungs- funktion, den Landschaftsschutz und aus Naturschutzsicht hat und ob die be- rührten Flächen in Teilen so hochwertig sind, dass eine Ausweisung als Na- turschutzgebiet gerechtfertigt wäre, 3. welche weiteren (verkehrlichen, technischen, finanziellen, rechtlichen) Prob- leme bei der Weiterführung der Trasse von der neuen Rheinbrücke zur B 36 auftreten könnten. Die aktuelle Planung zu einer weiteren Rheinbrücke ist verkehrlich zweifelhaft, weil der zusätzliche Verkehr direkt auf die ohnehin stark belastete Südtangente geleitet wird. Insbesondere wird der häufige Stau so nicht verringert, sondern nur unwesent- lich verlagert. Deshalb gibt es Bestrebungen, die neue Straße an die B 36 anzubin- den. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dabei würden jedoch mehrere neue Probleme entstehen: o Zum einen würde ein bisher ruhiges Gebiet, zu dem auch die Konversionsfläche „Knielingen 2.0“ gehört, durch die neue Straße erheblich mit Lärm belastet und durch die Zerschneidungswirkung in seiner Aufenthaltsqualität gemindert. o Zum anderen würde ein Gebiet durchquert, in dem zumindest das Gewann "Waid" früher bereits als Naturschutzgebiet angedacht war. Insbesondere hier wären erhebliche Naturschutz-Konflikte zu erwarten. Durch eine neue Straße würde die Attraktivität des Karlsruher Straßennetzes für den Durchgangsverkehr, darunter insbesondere auch den Schwerlastverkehr, gesteigert. Das würde die gesamtstädtischen Bemühungen um einen Umstieg auf umwelt- freundlichere Verkehrsmittel und das politische Ziel einer Entlastung des Stadtge- biets vom Durchgangsverkehr (Fernverkehr) konterkarieren. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Doris Baitinger Michael Zeh Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur interfrak- tionellen Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 27.07.2012 eingegangen: 27.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1182 20 öffentlich Dez. 6 Probleme bei der Anbindung einer weiteren Rheinbrücke an die B 36 1. Welche Auswirkungen hinsichtlich zusätzlicher Lärm- und Schadstoffbelastun- gen hätte diese Anbindung auf die Wohngebiete und die Aufenthaltsqualität im Umfeld? Die Auswirkungen hinsichtlich Lärm- und Schadstoffbelastungen werden vom Vor- habenträger untersucht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens muss geprüft wer- den, ob mit der geplanten Straße die Grenzwerte für Lärm- und Schadstoffbelastung für die angrenzende Bebauung überschritten werden. Planungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe in Auftragsverwaltung des Bundes. Die Stadt Karlsruhe verfügt über keine Untersuchungen zu Lärm- oder Schadstoff- belastungen für das Teilstück. 2. Welche Wertigkeit hat die durch die Trasse berührte Landschaft für die Erho- lungsfunktion, den Landschaftsschutz und aus Naturschutzsicht und sind die berührten Flächen in Teilen so hochwertig, dass eine Ausweisung als Natur- schutzgebiet gerechtfertigt wäre? Für die Trasse werden Eingriffe erforderlich, welche dem Verkehrswert gegenüberzu- stellen sind. Auch dies wird erst im Planfeststellungsverfahren vertiefend untersucht. Im Planfeststellungsverfahren muss auch geprüft werden, inwieweit die Trasse sowie die Anschlussknoten auf schutzwürdige Gebiete abgestimmt und Eingriffe insgesamt minimiert werden können. Notwendige Eingriffe müssten mit ausreichenden Aus- gleichsflächen kompensiert werden. Seite 2 Die Auswirkungen bis etwa zur Essostraße sind im Planfeststellungsverfahren zur 2. Rheinbrücke behandelt. Die Weiterführung der Trasse und der erforderliche Anschlussknoten in Höhe der Raf- finerien hat Einfluss bzgl. der Trennwirkung auf den Landschaftsraum Grünzug Knielingen (Baustein des Landschaftsparks Rhein) und Knielinger Feldflur, auch weil die Trasse hier noch in Hochlage liegt. Die Flächen werden für die Feierabend- und Naherholung der Knielinger Bevölkerung genutzt. Beeinträchtigungen sind zu erwar- ten. Der weitere Verlauf würde das Gebiet „Waid“ tangieren. Die anerkannten Natur- schutzverbände haben Ende der 90er Jahre einen Antrag auf Unterschutzstellung ge- stellt, der seinerzeit nicht weiter verfolgt wurde. Aus dem Vorkommen Wert gebender, geschützter Arten wie Gelbbauchunke, Kamm- molch, Neuntöter, kleiner Feuerfalter oder Zauneidechse ergeben sich für den weiteren Planungsprozess der Straße sehr hohe Anforderungen an die naturschutzfachlichen Planungen (spezielle Artenschutzprüfung, Biotopverbund, Eingriffs-/Ausgleichs- bilanzierung). Das Gebiet "Waid" ist nicht öffentlich zugänglich und hat daher keine Bedeutung für die Erholungsnutzung. 3. Welche weiteren (verkehrlichen, technischen, finanziellen, rechtlichen) Probleme könnten bei der Weiterführung der Trasse von der neuen Rheinbrücke zur B 36 auftreten? Ob weitere Probleme entstehen können, ist bisher nicht bekannt. Im Folgenden wer- den die bislang bekannten Rahmenbedingungen dargestellt: Verkehrliche und technische Rahmenbedingungen: Es gibt bereits Verkehrsuntersuchungen zu diesem Teilstück – vom Regierungspräsi- dium Karlsruhe (ModusConsult) und von der Stadt Karlsruhe (ptv). Auf Grundlage die- ser Gutachten hat der Bund den Verkehrswert des Teilstücks bereits anerkannt. Die Gutachten zeigen auf, dass keine zusätzlichen überregionalen Verkehrsströme von der Trasse angezogen würden und dass die Ortsdurchfahrt von Knielingen maß- geblich vom Durchgangsverkehr befreit würde. Für die Rheinbrückenstraße und die Sudetenstraße wird im ptv-Gutachten eine Entlastung um 60 % prognostiziert. Die Stadtverwaltung sieht einen hohen Verkehrswert für den Teilabschnitt bis zur B 36, weil dann eine sinnvolle Netzergänzung vorliegt und Engstellen im bestehenden Stra- ßennetz aufgelöst werden können. Im Planfeststellungsverfahren müsste die Trassenlage sowie die Ausgestaltung der Anschlussknoten konkretisiert werden. Finanzielle Rahmenbedingungen: Der Bund ist Baulastträger für das Teilstück, muss das Teilstück also planen und fi- nanzieren. Durch Anerkennung des Verkehrswerts durch den Bund ist der Finanzierungsvorbehalt aufgehoben, so dass mit den Planungen begonnen werden darf. Seite 3 Nach dem Planfeststellungsverfahren müsste der Bund bzw. das Land prüfen, ob die Trasse auch im Vergleich mit anderen planfestgestellten Bundesprojekten prioritär ein- zustufen ist und daher auch prioritär Mittel zur Verfügung gestellt werden. Rechtliche Rahmenbedingungen (Verfahren): Erst mit Fertigstellung eines Planfeststellungsverfahrens würde Baurecht für das Teil- stück vorliegen. Im Bericht der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „leistungsfähige Rheinquerung“ stellt das Regierungspräsidium Karlruhe unter Kap. 6 c zusammen, welche Mög- lichkeiten gesehen werden, den Anschluss an die B 36 mit dem Verfahren der 2. Rheinbrücke zu verbinden. Das Kapitel liegt noch nicht vor, soll aber nach der Som- merpause nachgereicht und auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr und Inf- rastruktur Baden-Württemberg veröffentlicht werden unter www.mvi.baden- wuerttemberg.de >> AKTUELL >> Faktencheck. >> Arbeitsgruppe Leistungsfähige Rheinque- rung.