Bekämpfung der Spielsucht in Karlsruhe: Anfrage Stadtrat Mossuto, Stadtrat Wenzel (FW)
| Vorlage: | 30179 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 17.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1181 19 öffentlich Bekämpfung der Spielsucht in Karlsruhe A. Hat sich die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros seit Februar 2012 verändert? B. Wird sich auf Grund der tragischen Ereignisse vom 4. Juli hinsichtlich der Eindämmung der Spielsucht und der „Spielhallen-Schwemme“ etwas ändern? C. Werden nun Überlegungen angestrebt, den Vergnügungssteuersatz anzuheben? Karlsruhe erhebt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. des monatlichen Einspielergebnisses. Der Gemeinderat der 10.000-Einwohner-Stadt Mengen im Donautal erhöhte die Vergnügungssteuer erst auf 20, dann auf 25 Prozent. Wäre dies ein Weg, den Karlsruhe auch gehen könnte? D. In Berlin wird überlegt, die „Spielhallen-Dichte“ zu regulieren. Von einem Mindestabstand zwischen den jeweiligen Spielhallen ist die Rede. Wäre eine solche Möglichkeit auch in Karlsruhe gegeben? E. Kontrollen zum Jugendschutz, die zur Eindämmung der Spielsucht dienen, unterliegen dem Aufgabenbereich der Kommunen. Wurden Anstrengungen unternommen, die Kontrollen seit unserer letzten Anfrage zu verstärken? F. Welche Unterstützung oder Beratungsmöglichkeit bietet unsere Stadt stark spielsüchtigen Personen? Gibt es in Karlsruhe eine Anlauf- und Koordinierungsstelle? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Leider gewinnt unsere Anfrage vom 2. Februar 2011 - Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und der Ausbreitung von Spielhallen und Wettbüros - aktuell neue Brisanz. Will man einem Artikel des STERN-Ausgabe 29 vom 12. Juli 2012 Glauben schenken, dann hat Bernard K. vier Menschen und sich selbst am 4. Juli in Karlsruhe hingerichtet, weil er offenbar spielsüchtig und seit langem jeder sozialen Kontrolle entglitten ist. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012 Sachverhalt/Begründung:
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 17.07.2012 eingegangen: 17.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1181 19 öffentlich Dez. 2 Bekämpfung der Spielsucht in Karlsruhe A. Hat sich die Anzahl der Spielhallen und Wettbüros seit Februar 2012 verändert? Die Zahl der Spielhallen hat sich von 68 Spielhallen (1. Quartal 2011) auf 70 Spielhallen (Stand August 2012) erhöht. Die Anzahl der bei der Gewerbebehörde bekannten Sportwettbüros ist von 13 Betrieben im Februar 2011 auf 18 Betriebe im Juli 2012 angestiegen. B. Wird sich auf Grund der tragischen Ereignisse vom 4. Juli hinsichtlich der Eindämmung der Spielsucht und der „Spielhallen-Schwemme“ etwas ändern? Nein. Es wird jedoch auf die Ausführungen bei Frage D. zu den Gesetzesänderungen im Glücks- spielrecht verwiesen. C. Werden nun Überlegungen angestrebt, den Vergnügungssteuersatz anzuheben? Karlsruhe erhebt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. des monatlichen Einspiel- ergebnisses. Der Gemeinderat der 10.000-Einwohner-Stadt Mengen im Donautal erhöhte die Vergnügungssteuer erst auf 20, dann auf 25 Prozent. Wäre dies ein Weg, den Karlsruhe auch gehen könnte? Der Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit wurde zum 01.04.2010 von 10 % auf 15 % des Bruttoeinspielergebnisses erhöht, danach erfolgte zum 01.01.2012 eine weitere Er- höhung auf 18 %. Dies entspricht 21,4 % des Nettoumsatzes. Das Vergnügungssteuerauf- kommen lag im Jahr 2009 noch bei ca. 1,3 Mio. Euro. Für das Jahr 2012 werden über 5 Mio. Euro erwartet. Die Vergnügungssteuer darf nicht zu einer Erdrosselung des Steuerpflichtigen führen. Die Rechtsprechung hat in einzelnen Fällen bereits einen Steuersatz von 20 % des Bruttoeinspiel- ergebnisses akzeptiert. Dies hält die Stadtkämmerei noch nicht für gesichert. Einige Aufsteller machen geltend, immer mehr Geräte aufstellen zu müssen, die Umsätze generieren, um die Kosten decken zu können. Bei Erhöhungen des Steuersatzes steigen die Streitanfälligkeit und damit die Zahl der Widerspruchs- und Klageverfahren. Die in der Anfrage erwähnte Stadt Mengen hat den Steuersatz zunächst auf 20 %, dann auf 25 % erhöht. Zu beiden Steuersät- zen sind verwaltungsgerichtliche Klageverfahren anhängig. Seit April 2010 ist die Vergnügungssteuer in Karlsruhe wie dargestellt zweimal erhöht worden. Von einer nochmaligen Erhöhung zum heutigen Zeitpunkt wird daher abgeraten. Seite 2 D. In Berlin wird überlegt, die „Spielhallen-Dichte“ zu regulieren. Von einem Mindestab- stand zwischen den jeweiligen Spielhallen ist die Rede. Wäre eine solche Möglichkeit auch in Karlsruhe gegeben? Bislang ist es planungsrechtlich nicht möglich, die Dichte von Spielhallen zu regulieren. Zum 01.07.2012 ist jedoch der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag (Erster GlüÄndStV) in Kraft getreten. Dieser enthält neben Bestimmungen zu Lotterien, Sport- und Pferdewetten und Spielbanken auch Regelungen für Spielhallen. Wesentliche Bestimmung ist hier das sog. Ver- bot von Mehrfachkonzessionen. Demnach können Spielhallen nicht mehr erlaubt werden, wenn sie im baulichen Verbund mit weiteren Spielhallen stehen. Dies hat zur Folge, dass ab dem 01.07.2012 allenfalls eine Einzelkonzession für eine Spielhalle erteilt werden darf, wenn sich in dem Gebäude oder Gebäudekomplex nicht bereits eine andere Spielhalle befindet. Weiter enthält der Erste GlüÄndStV eine Bestimmung zu Abstandsregeln zwischen Spielhal- len. Nähere Ausführungsregelungen wird es im Landesglücksspielgesetz geben, das voraus- sichtlich zum 01.01.2013 in Kraft treten soll. Lt. Information des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg soll der Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen künftig 250 m betragen. Weiter ist im Landesglücksspielgesetz beabsichtigt, einen Mindestabstand von 250 m zwischen bestehenden Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendli- chen und neuen Spielhallen festzulegen. E. Kontrollen zum Jugendschutz, die zur Eindämmung der Spielsucht dienen, unterliegen dem Aufgabenbereich der Kommunen. Wurden Anstrengungen unternommen, die Kontrollen seit unserer letzten Anfrage zu verstärken? Nach wie vor ergeben sich keine Hinweise darauf, dass Spielhallen im Hinblick auf den Ju- gendschutz einen verstärkten Handlungsbedarf begründen würden. Aus jugendschutzrechtli- cher Sicht können Spielhallen als eher weniger problematisch eingestuft werden. Bei den bis- lang durchgeführten Spielhallenkontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst bestätigte sich dies. Sollte sich eine andere Lageeinschätzung als bisher ergeben, werden die erforderli- chen Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen. F. Welche Unterstützung oder Beratungsmöglichkeit bietet unsere Stadt stark spielsüchti- gen Personen? Gibt es in Karlsruhe eine Anlauf- und Koordinierungsstelle? Insbesondere auch für den Bereich der Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten an Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit gibt es in der Stadt Karlsruhe die folgenden Angebote: In Zusammenarbeit mit der Stadtmission Heidelberg bietet die Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke der Diakonischen Suchthilfe Mittelbaden gGmbH, Stephanienstraße 98 in Karlsruhe, spezialisierte Beratung und Behandlung für Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten und auch Hilfen für deren Angehörige an. Diese Beratungsstelle stellt auch Gruppenangebote für Menschen mit problematischem Glücks- spielverhalten zur Verfügung. Die Fachstelle Sucht des Baden-Württembergischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation gGmbH, Karlstraße 61 in Karlsruhe, bietet gleichfalls spezialisierte Beratung und Behandlung für Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten sowie auch Hil- fen für deren Angehörige an. Auch diese Beratungsstelle stellt Gruppenangebote für Men- schen mit problematischem Glücksspielverhalten zur Verfügung. Der Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Karlsruhe e. V., Adlerstraße 31 in Karlsruhe, bie- tet eine kontinuierlich laufende Selbsthilfegruppe für spielsüchtige Menschen an. Seite 3 Die Jugend- und Drogenberatungsstelle der Stadt Karlsruhe, Kaiserstr. 61 in Karlsruhe, ist von der Inanspruchnahme eher auf den Bereich der Menschen mit pathologischem PC- Gebrauch ausgerichtet; sie stellt Beratungs- und Behandlungsangebote für diese Men- schen wie auch deren Angehörige zur Verfügung. In der Stadt Karlsruhe gibt es keine eigene Anlauf- und Koordinierungsstelle für Menschen mit problematischem Glücksspielverhalten. Alle das Spektrum der Süchte betreffenden strukturel- len Fragestellungen werden im gemeinsamen Suchthilfenetzwerk für die Stadt und den Land- kreis Karlsruhe behandelt. In diesem Suchthilfenetzwerk sind alle Institutionen und Organisati- onen der Suchtkrankenhilfe vertreten.