Wettbewerb und Kostenrahmen für Brücke über Rheinhafeneinfahrt: Antrag der KAL-Fraktion

Vorlage: 30176
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 16

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KAL-Brücke Rheinhafen
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 08.08.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1178 16 öffentlich Wettbewerb und Kostenrahmen für Brücke über Rheinhafeneinfahrt Die Stadt Karlsruhe verhandelt mit der EnBW über einen Gestaltungswettbewerb für eine außergewöhnliche Fußgänger- und Fahrrad-Brücke über die Rheinhafen- einfahrt. Als Grundlage für die Gespräche kalkuliert die Stadtverwaltung einen Kostenrahmen. Bereits in der Bewerbung zur Bundesgartenschau gab es Planungen für eine Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Rheinhafen. Spaziergängerinnen und Spaziergänger sollen zum einen die Möglichkeit erhalten, ihren Weg am Rheinufer fortzusetzen. Vor allem aber soll die Brücke ein wichtiger Lückenschluss für die Radstrecke entlang des Oberrheins werden. Bisher konnte die Brücke aufgrund der Haushaltslage der Stadt und fehlender Sponsoren nicht realisiert werden. Die aktuelle Haushaltslage lässt die Realisierung einer Brücke über die Rheinhafeneinfahrt, besonders im Hinblick auf den Stadtgeburtstag 2015, wieder in greifbare Nähe rücken. So wäre die Brücke eine sinnvolle Erweiterung des Landschaftsparks Rhein und bleibendes Zeichen auch nach dem Stadtgeburtstag. Um die Kosten einer solchen Brücke nicht allein zu tragen, sollte sich die Stadt Karlsruhe um einen Sponsor bemühen. Hier bietet sich in erster Linie die EnBW an, die nicht nur ihren Hauptsitz in Karlsruhe hat, sondern in unmittelbarer Nähe der Brücke ein großes Kraftwerksareal bewirtschaftet. Die Stadt Karlsruhe bezeugt in vielen Entscheidungen ihre Verbundenheit zur EnBW. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Mit einem Kostenrahmen als Grundlage ließe sich die EnBW - oder ein anderer Sponsor - leichter von einer finanziellen Unterstützung des Brückenbaus überzeugen. Eine architektonisch außergewöhnliche Gestaltung würde die Brücke zu einem Zeichen für Stadt, Sponsor, Rheinhafen und Region machen. Wettbewerb und Kostenkalkulation sind zudem Voraussetzungen, um in einem eventuellen Nachtragshaushalt 2014 oder im Doppelhaushalt 2015/2016 die notwendigen Mittel einzustellen. Im letzteren Fall wäre die Brücke allerdings erst gegen Ende des Jubiläumsjahres fertig. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 16
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 08.08.2012 eingegangen: 08.08.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1178 16 öffentlich Dez. 6 Wettbewerb und Kostenrahmen für Brücke über Rheinhafeneinfahrt Die endgültige Lage der Brücke muss noch festgelegt werden. Ein Gestaltungswettbewerb ist vorgesehen. Eine Realisierung ist aufgrund der erforderlichen Zeit für die Planung, den Wettbe- werb und die Plangenehmigung frühestens ab 2015 realistisch. Wegen eines möglichen Sponso- rings hat die Stadt bereits Kontakte mit der EnBW aufgenommen. Zusagen liegen noch keine vor. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit