Erhaltungssatzung für Daxlanden: Antrag der GRÜNE-Fraktion

Vorlage: 30174
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.12.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Durlach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 14

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Erhaltungssatzung Daxlanden
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 24.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1176 14 öffentlich Erhaltungssatzung für Daxlanden Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für den Dorfkern von Daxlanden eine Erhal- tungs- und Gestaltungssatzung aufzustellen. Daxlanden hat in vielen Bereichen - vor allem im Dorfkern - seine städtebauliche und architektonische Struktur bewahrt. Neben den frühesten Zeugnissen des Wiederauf- baus nach den Hochwasserschäden im 17. Jahrhundert - freistehenden stattlichen Fachwerkhäusern - war das alte Ortsbild von kleinen giebelständig angeordneten eingeschossigen Häusern geprägt. Diese Bauweise, deutlich ablesbar in Rappen- wört- und Inselstraße, wurde bis Mitte des 19. Jahrhunderts durchgehalten, danach zugunsten traufständiger Anordnung aufgegeben. Besonders deutlich sind die Ver- änderungen der baulichen Strukturen im Vergleich der älteren Rappenwört- mit der jüngeren Kastenwörtstraße. Mit den beiden Kirchen ist noch immer geschlossenes historisches Ensemble ables- bar. Allerdings wurden auch in Daxlanden nicht nur in jüngster Zeit ältere Häuser ab- gerissen und Bauwerke errichtet, die sich aufgrund ihrer Architektur nicht einfügen oder deutlich über die alte bauliche Dimension hinausgehen. Mit einer Erhaltungssatzung sollte zunächst eine ungeordnete Entwicklung vermie- den und das Verständnis der Bevölkerung für den Wert der gewachsenen Strukturen und die Attraktivität ihres Stadtteils in historischer Form geweckt werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Erhaltungssatzung soll neben klaren Vorgaben zum Erhalt von historischem Straßenbild und Architekturformen auch Festlegungen zu den Hofbereichen treffen und eine maßvolle bauliche Weiterentwicklung ermöglichen. Darüber hinaus muss potentiellen Bauwilligen eine sinnvolle Gestaltungsrichtlinie an die Hand gegeben werden, damit Neubauten sowie allgemein die Verwendung von Materialien und Farbgestaltungen dem Gesamtbild des alten Daxlanden eingefügt werden können. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Dorothea Polle-Holl Dr. Ute Leidig Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 14
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 24.07.2012 eingegangen: 24.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1176 14 öffentlich Dez. 6 Erhaltungssatzung für Daxlanden - Kurzfassung - Schon seit 1998 gilt die Erhaltungsatzung „Ortskern Daxlanden“. Eine zusätzliche Gestal- tungssatzung könnte nur mit entsprechend hohem Aufwand aufgestellt werden; hierzu müsste ein externes Büro beauftragt werden, wofür keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) derzeit nicht beziffer- bar Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für den Ortskern von Daxlanden gibt es schon seit 1998 eine Erhaltungssatzung, die auch angewandt wird, soweit sie rechtlich trägt. Wie in der Begründung dargestellt, hat sie zum Ziel, das „charakteristische Ortsbild zu pflegen und zu erhalten. Dabei soll originale Bausub- stanz nach Möglichkeit erhalten werden. Neubauten müssen sich in das zuvor beschriebene städtebauliche Ordnungsprinzip einfügen.“ Aufgrund der teilweise sehr heterogenen Situati- on, ist es jedoch nicht immer möglich, diese Erhaltungssatzung auch durchzusetzen. Eine zusätzliche Gestaltungssatzung kann nach bisherigen Erfahrungen (siehe Durlach, Wolfartsweier) nur mit sehr hohem Aufwand erstellt werden. Hierzu sind derzeit keine per- sonellen Kapazitäten vorhanden, so dass ein externes Büro damit beauftragt werden müss- te. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht eingeplant.