Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit - Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe: Interfraktioneller Antrag der GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion, KAL-Fraktion

Vorlage: 30173
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • INTER-Grabsteine Kinderarbeit
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister INTERFRAKTIONELLER ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadträtin Gisela Fischer (SPD) SPD-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 24.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1175 13 öffentlich Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit - Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen an der Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe: - In § 21 (Felder mit Gestaltungsvorschriften) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt: Es dürfen nur Grabmale und Grabeinfassungen aufgestellt/verwandt werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt sind. - In § 23 (Zustimmungserfordernis) wird ein neuer Passus mit folgendem Wortlaut eingefügt: Jedem Antrag auf Genehmigung eines Grabmals/einer Grabeinfassungen sind Nachweise über die Produktionsbedingungen nach der ILO-Konvention 182 beizufügen. Sie sind Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit. In Deutschland stammen 70 Prozent aller importierten Grabmale und 80 Prozent der Rohmaterialien aus Indien. Granit- und andere Natursteine werden in Indien und an- deren Ländern des Südens oft mit Kinder- und Sklavenarbeit hergestellt. Es sollten daher Grabmale, die in so genannten Entwicklungsländern hergestellt worden sind, nur noch dann angeschafft und aufgestellt werden dürfen, wenn der unabhängige Nachweis erbracht wird, dass sie aus zertifizierten Betrieben im Sinne der Konventi- on 182 der ILO (Internationale Arbeitsorganisation in Genf) stammen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gemäß dieser Konvention von 1999, die von Deutschland und weiteren 172 der 183 ILO-Mitgliedstaaten ratifiziert wurde, ist gefährliche Kinderarbeit verboten. Hierunter werden unter anderem das Tragen schwerer Lasten oder der Umgang mit gefährli- chen Maschinen verstanden. Bislang existieren nur Berichte aus Indien, aber man kann davon ausgehen, dass auch in anderen Ländern große Missstände in der Branche bestehen. Allein für Indi- en rechnet das Hilfswerk Misereor mit 150.000 Kindern, die in Steinbrüchen ausge- beutet werden. Die durch diese Form von Kinderarbeit hergestellten Produkte sind damit illegale Produkte und sollten auf dem Weltmarkt geächtet werden. Um dies zu bewirken, hat sich unter der Leitung des ehemaligen Arbeits- und So- zialministers Norbert Blüm das Xertifix Siegel etabliert. Xertifix bezahlt indische Gut- achter dafür, dass sie Steinbrüche in Indien unangekündigt kontrollieren, die Arbeit beobachten und bewerten. Darüber hinaus sorgt Xertifix dafür, dass die Kinder aus den Steinbrüchen herausgeholt werden, eine Schule besuchen können und betreut werden. Sollte die Friedhofsatzung geändert werden, kommen laut Recherchen bei lokalen Steinmetzbetrieben hier in Karlsruhe folgende Mehrkosten auf die Kunden zu: Pro Tonne (t) ist mit Mehrkosten von ca. 3 bis 6 € plus MwSt. je nach Material zu rech- nen. Für das durchschnittliche Grabsteingewicht eines Reihengrabes von ca. 150 bis 250 kg wären das also 45 Ct bis 1,50 EUR plus MwSt. Ein entsprechender Antrag der GRÜNEN Gemeinderatsfraktion „Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit bei der Herstellung“ vom 11. Dezember 2007 konnte trotz der Bestrebung der Stadtverwaltung, ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 zu bekämpfen, aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt wer- den. Mittlerweile hat aber der baden-württembergische Landtag mit seinem Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 20. Juni 2012 den Weg für eine rechts- sichere Änderung frei gemacht. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Mit einer Satzungsänderung in ihrer Friedhofsordnung leistet die Stadt Karlsruhe wie viele andere Städte in Deutschland einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Kinder- arbeit und für die Umsetzung der Agenda 21. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Michael Borner Doris Baitinger Gisela Fischer Lüppo Cramer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 13
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion SPD-Gemeinderatsfraktion KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 24.07.2012 eingegangen: 24.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1175 13 öffentlich Dez.5 Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit - Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe - Kurzfassung - Nachdem die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Bestattungsgesetz Baden- Württemberg im Juni 2012 vom Landesgesetzgeber beschlossen wurde, wird derzeit - wie 2009 angekündigt - durch die Verwaltung ein Entwurf zur Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe zum 01.01.2013 erarbeitet. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bereits 2007 war es fraktionsübergreifender politischer Wille in Karlsruhe, ausbeuterische Kinderarbeit zu bekämpfen und über eine Regelung in der Friedhofssatzung Grabmale und Materialien auf Friedhöfen der Stadt zu verbieten, die keinen Nachweis über die Einhaltung der Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) führen. Bei der letzten Aktualisierung der Friedhofssatzung der Stadt Karlsruhe Ende 2009 wurde mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage auf die Aufnahme eines Verbotes von Grab- steinen, die unter Missachtung der Konvention 182 der ILO hergestellt wurden, verzichtet. Nachdem der Landesgesetzgeber vor wenigen Wochen die Ermächtigungsgrundlage für eine satzungsrechtliche Regelung geschaffen hat, wird von der Verwaltung ein entsprechender Änderungsentwurf für die Friedhofssatzung vorbereitet. Dabei ver- folgt die Verwaltung das Ziel, dass die entsprechende Regelung für alle Grabstätten auf Karlsruher Friedhöfen Gültigkeit hat und nicht nur Gräber erfasst, die gemäß § 21 in Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften liegen. Nach Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss kann der für die Änderung der Friedhofssatzung erforderliche Beschluss des Ge- meinderates noch in diesem Jahr erfolgen. Das Inkrafttreten der geänderten Satzung ist für den 01.01.2013 geplant.