Investitionszuschuss zum Abbau des Sanierungsstaus beim Städtischen Klinikum: Antrag der GRÜNE-Fraktion

Vorlage: 30171
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 11

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Abbau Sanierungsstau Klinikum
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Dorothea Polle-Holl (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 17.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1173 11 öffentlich Investitionszuschuss zum Abbau des Sanierungsstaus beim Städtischen Klinikum Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den Entwürfen zum Doppelhaushalt 2013/14 und in der mittelfristigen Finanzplanung einen Gesellschafterzuschuss an das Städti- sche Klinikum Karlsruhe für die Sanierung von Gebäuden im Altbaubestand einzu- stellen. Die Höhe des Zuschusses soll ein zügiges Abtragen des Sanierungsstaus im Bereich des historischen Altgebäudebestandes möglich machen. Als Zielgröße wird dabei ein Zeitraum von ca. zehn Jahren angesetzt. Die Reihenfolge der konkreten Maßnahmen wird von der Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Karlsruhe unter Beteiligung des Aufsichtsrates und des Be- triebsrates vorgeschlagen. Die daraus resultierenden kostenkontrollierten Planungen sollen Grundlage für die konkreten zukünftigen Haushaltsplanansätze sein. Im Februar 2012 haben die GRÜNEN Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum Karlsruhe GmbH den Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Schreiben gebeten, den Sanierungs- stau bei den bestehenden Gebäuden ermitteln zu lassen und die Ergebnisse dem Aufsichtsrat vorzulegen. In der Aufsichtsratssitzung am 10. Mai 2012 wurden diese Ergebnisse vorgelegt. Da- nach beträgt der Sanierungsstau bei diesen Gebäuden über 80 Mio. €. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Bei dem geplanten Neubau eines großen Betten- und Funktionsgebäudes wird das Klinikum den notwendigen Eigenanteil an den Investitionskosten in Höhe von ca. 30 Mio. € selbst aufbringen. Die Mittel zur Behebung des Sanierungsstaus an den Altgebäuden kann das Klinikum aus seinem laufenden Betrieb jedoch nicht auch noch erwirtschaften. Für eine gute Weiterentwicklung des Klinikums ist es aber unerlässlich, auch diese Altgebäude wieder in einen den heutigen Standards angemessenen baulichen Zu- stand zu bringen. Gerade die patientennahen Bereiche im Altbaubestand erfüllen immer weniger die gerechtfertigten Ansprüche der Patientinnen und Patienten. Häu- fig wird die medizinische Qualität im Städtischen Klinikum gut bewertet, während die Aufenthaltsqualität weniger gut abschneidet. Dies könnte langfristig dazu führen, dass das Städtische Klinikum im Wettbewerb mit den Universitätskliniken und Privat- kliniken ins Hintertreffen gerät. Auch für das medizinische und pflegerische Personal sind die Rahmenbedingungen im Altbaubestand alles andere als ideal und behindern teilweise eine Konzentration auf die medizinisch-pflegerischen Erfordernisse. Hinzu kommt, dass viele Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter im Klinikum aufgrund von Personalengpässen häufig an bzw. über ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Ein städtischer Investitionszuschuss würde dem Klinikum auch im operativen Geschäft finanzielle Spielräume schaffen, um per- sonellen Engpässen und Überlastungssituationen entgegenzuwirken. Zusätzlich kann durch die Sanierung im Altbaubestand das Gesamtbetriebsergebnis des Klinikums von vermeidbaren laufenden Belastungen wie zu hohen Energiekos- ten befreit werden. Wegen der zahlreichen damit einhergehenden Vorteile soll die 100%ige Gesellschaf- terin Stadt Karlsruhe ihr Klinikum durch einen jährlichen Investitionszuschuss unter- stützen, um den bestehenden Sanierungsstau im Bestand der zum Teil denkmalge- schützten Altgebäude in einer absehbaren Zeit abzubauen. Seite 3 __________________________________________________________________________________________ unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Dorothea Polle-Holl Manfred Schubnell Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 11
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 17.07.2012 eingegangen: 17.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1173 11 öffentlich Dez. 5 Investitionszuschuss zum Abbau des Sanierungsstaus beim Städtischen Klinikum - Kurzfassung - Die Verwaltung prüft, ob und in welcher Form das Städtische Klinikum beim Abbau des Sa- nierungsstaus unterstützt werden sollte. Hierfür werden ggf. nach Festlegung der im ersten Schritt durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen Mittel im Doppelhaushalt 2013/2014 und der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Die Verwaltung bittet deshalb, den Antrag damit als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) können derzeit noch nicht ermittelt werden Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Städt. Klinikum Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Städtische Klinikum verfügt in seinen Gebäuden über einen Nutzflächenbestand von insgesamt rd. 100.000 m². Etwa ein Viertel davon (rd. 24.000 m²) soll im Rahmen der Neu- bauvorhaben „Klinikum 2015“ neu geschaffen werden. Dabei handelt es sich teilweise um Ersatz für voraussichtlich wegfallende Flächen (z. B. Haus V, Gebäude in der Kußmaulstra- ße, Haus E - Hochhaus -) und teilweise um Neubauten für Funktionen, die in den bisherigen Altgebäuden sinnvollerweise nicht mehr untergebracht werden sollten (z. B. zentrale OPs, Intensivstationen, Labor, Transfusionsmedizin, Apotheke). Hiervon unabhängig steht ein Teil des vorhandenen und verbleibenden Gebäudebestandes zur Grundsanierung an. Dabei handelt es sich einerseits um „übliche“ Instandhaltungsmaß- nahmen wie z. B. Dach- oder Fassadenrenovierungen, andererseits aber um dringend not- wendige Sanierungen der drei großen Bettenhäuser (B, C und D) sowie des kleineren Bet- tenhauses H. Hier muss eine zeitgemäße Unterbringung der Patientinnen und Patienten in Zimmern mit Nasszellen und größtenteils mit nur noch zwei Betten realisiert werden. Die bisherigen Gegebenheiten mit fehlenden Nasszellen und drei bis vier Betten ist den Patien- tinnen und den Patienten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr zu- zumuten. Das Städtische Klinikum hat den Finanzbedarf für die bauliche Instandsetzung der Be- standsgebäude ermittelt und kommt danach auf eine Abschätzung von insgesamt rd. 86 Mio. €. Bei diesem Betrag ist bereits berücksichtigt, dass ein Teil notwendiger Maßnah- men durch die Neubaumaßnahmen entbehrlich wird. Ansonsten lägen die Aufwendungen bei rd. 97 Mio. €. Von dem genannten Betrag von rd. 86 Mio. € entfallen auf die Grundsanie- rungen der Häuser B, C und D rd. 53 Mio. €. Über die Einzelheiten wurden die Mitglieder des Aufsichtsrates in der Sitzung am 10.05.2012 informiert. Der Aufwand für die Instandhaltungsmaßnahmen ist nicht förderfähig, und er wirkt sich nach den steuerrechtlichen Gegebenheiten außerdem sofort ergebniswirksam aus, da eine Ab- schreibung über Jahre nicht mehr möglich ist. Zwar sind in den den Krankenhäusern vergü- teten Fallpauschalen (DRG) Bruchteile auch für Instandhaltungsmaßnahmen einkalkuliert (rd. 1,1 %). Diese reichen aber bei weitem nicht aus, um die genannten Aufwendungen aus dem operativen Klinikbetrieb zu erwirtschaften. Das würde für das Städtische Klinikum bedeuten, die Maßnahmen selbst aus dem täglichen, operativen Betrieb heraus zu finanzieren. Dies wäre ohne weitere erhebliche Einsparungen von Personal- und Sachkosten nicht mehr möglich und würde sich unmittelbar zu Lasten von Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Patientinnen und Patienten und den Mitarbeitenden auswirken. Dies ist aber unbestritten weder machbar noch sinnvoll. Die Geschäftsführung des Klinikums hält es für sinnvoll und machbar, in einem ersten Schritt bis 2015 Altbausanierungen im Umfang von max. rd. 11 Mio. € zu realisieren. Dies betrifft nach aktueller Planung den Westflügel des Hauses C. Je nach Fortschritt und abschließen- dem Zeitplan der Neubaumaßnahmen kann es auch notwendig werden, die Sanierung des Ostflügels des Hauses H vorzuziehen. Danach werden sich gute Voraussetzungen für weitere Sanierungsmaßnahmen in den übri- gen (Alt-)Bettenhäusern erst wieder nach Fertigstellung des Betten- und Funktionsgebäudes (Haus M) und vor Außerbetriebnahme der Häuser V und E (Hochhaus) ergeben, also nach derzeitiger Planung ab Spätjahr 2016. Dann jedoch sollte die Sanierung optimalerweise möglichst in einem Zug und in großen Paketen erfolgen. Dies setzt zu dem betreffenden Zeitpunkt entsprechende Mittel voraus. Die Verwaltung prüft, ob und in welcher Form eine Einstellung von Haushaltsmitteln im Dop- pelhaushalt 2013/2014 und in der mittelfristigen Finanzplanung vorgenommen werden kön- nen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 10. September 2012