Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung: Antrag der GRÜNE-Fraktion

Vorlage: 30170
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Änderung Hundesteuersatzung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Michael Borner (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 38. Plenarsitzung Gemeinderat 18.09.2012 1172 10 öffentlich Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung 1. Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung): a) Die Stadtverwaltung gewährt Hundehalterinnen und Hundehaltern, die einen Sachkundenachweis vorlegen können, eine ermäßigte Hundesteuer von 50 %. Diese Ermäßigung gilt für jeweils den Hund, mit dem die praktische Prüfung für diesen so genannten „Hundeführerschein“ abgelegt wurde. b) Die Stadtverwaltung gewährt Bürgerinnen und Bürgern, die nachweislich einen Hund aus einem Karlsruher Tierheim aufnehmen, im ersten Jahr eine Steuerbefreiung. Dies gilt auch für durch ein Karlsruher Tierheim vermittelte Hunde. 2. Die Stadtverwaltung unterbreitet Vorschläge, wie einkommensschwachen Personen (Empfänger/-innen von ALG II, SGB XII und Personen, die diesen einkommensgleich stehen) die Finanzierung eines Sachkundenachweises ermöglicht werden kann. 3. Die Stadt Karlsruhe ergreift geeignete Werbemaßnahmen, um diese Möglichkeiten zu kommunizieren. Der Hund ist seit vielen tausend Jahren der beste Freund und Begleiter des Men- schen und gleichzeitig ein Tier mit eigenen Bedürfnissen und Verhaltensweisen, das der Fürsorge und des Verständnisses durch eine/-n verantwortungsvolle/n Halter/-in bedarf. Dem Umgang mit einem Hund muss eine einfache, präzise, verständliche Sprache mit konsequenten Regeln und ein Umgang ohne verwirrende oder wider- sprüchliche Kommunikation zu Grunde liegen. Dies ist allerdings nicht bei allen Hun- dehalterinnen und Hundehaltern der Fall. Von einem Sachkundenachweis entsprechend den Anforderungen des Landes Ba- den-Württemberg (http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.- do?vbid=917040&vbmid=0; hier explizit auf Kampfhunde bezogen, der Sachkunde- Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ nachweis gilt jedoch sinnentsprechend auch für "normale" Hunde) versprechen wir uns, dass Hundehalter/-innen die Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die notwen- dig sind, dass von ihren Hunden keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Jährlich landen viele Hunde - vor allem auch ältere und kranke und immer häufiger auch aus finanziellen Gründen abgegebene - in den Tierheimen Karlsruhes und müssen dort ohne Aussicht auf neue Besitzer bleiben. Auch werden immer wieder Hunde in Tierkliniken zurückgelassen, wenn deren Halter/-innen die bevorstehenden Tierarztkosten nicht begleichen können. Diese Tiere müssen dann mit entsprechen- der Kostenübernahme durch das Tierheim aus den Kliniken „ausgelöst“ werden. Dies entwickelt sich für die Tierheime zu einer zunehmenden Belastung. Obwohl öffentlich bekannt ist, dass zahlreiche Hunde in Tierheimen leben, gehen die meisten Menschen, die sich einen neuen Hund „anschaffen" wollen, eher zu einem Züchter - mit ihrem „Idealhund" vor Augen - oder wollen einen kleinen niedlichen Welpen kaufen. Mit einer einjährigen Hundesteuerbefreiung für Hunde aus einem Tierheim würde die Stadt Karlsruhe denjenigen Hundehalterinnen und Hundehaltern eine kleine finanzi- elle Anerkennung gewähren, die sich für einen solchen Hund entscheiden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Michael Borner Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012

  • Stellungnahme TOP 10
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 10.07.2012 eingegangen: 10.07.2012 Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1172 10 öffentlich Dez. 4 Hunde in Karlsruhe: Änderung der Hundesteuersatzung - Kurzfassung - Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge auf Einführung von Hundesteuervergünstigungen für Hunde mit Hundeführerschein und Hunde aus Tierheimen durch eine Regelung in der Hun- desteuersatzung abzulehnen, um eine möglichst einfache Handhabung und einen geringst- möglichen Verwaltungsaufwand bei der Steuererhebung zu gewährleisten. Im Übrigen wi- derspricht es dem Lenkungszweck der Hundesteuer, wenn die Stadt den Erwerb von Hun- den begünstigt. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) ca. 212.000 € (Wenigererträge Hun- desteuer) ca. 212.000 € (Wenigererträge Hundesteuer) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungen in der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung): a) Die Stadtverwaltung gewährt Hundehalterinnen und Hundehaltern, die einen Sachkundenachweis vorlegen können, eine ermäßigte Hundesteuer von 50 %. Diese Ermäßigung gilt für jeweils den Hund, mit dem die prakti- sche Prüfung für diesen so genannten „Hundeführerschein“ abgelegt wurde. b) Die Stadtverwaltung gewährt Bürgerinnen und Bürgern, die nachweislich einen Hund aus einem Karlsruher Tierheim aufnehmen, im ersten Jahr eine Steuerbefreiung. Dies gilt auch für durch ein Karlsruher Tierheim vermittelte Hunde. Die Hundesteuersatzung der Stadt Karlsruhe trat in der heutigen Form zum 01.01.1997 in Kraft, nachdem das zuvor geltende Hundesteuergesetz des Landes Baden-Württemberg aufgehoben wurde. Die Satzung sieht bewusst wenige Aus- nahme- und Vergünstigungstatbestände vor, damit eine möglichst einfache Hand- habung und ein geringstmöglicher Verwaltungsaufwand gewährleistet sind. Die Einführung neuer Ermäßigungs- und Befreiungsvorschriften läuft dieser Ziel- setzung entgegen. Eine Abwicklung von Belohnungssystemen und Subventionen über die Steuererhebung ist generell zu vermeiden. a) Ermäßigung für Hundeführerschein Ein Sachkundenachweis für Hundehalter (Hundeführerschein), wie z. B. in Nieder- sachsen seit 01.07.2011 ordnungsrechtlich verpflichtend, ist in Baden- Württemberg (noch) nicht vorgesehen. Das Angebot an Prüfungen und Lehrgän- gen der Hundeverbände, -vereine sowie privater Anbieter ist nach Beurteilung der Verwaltung sehr breit gefächert. Das Ablegen z. B. der Begleithundeprüfung wird grundsätzlich begrüßt. Eine dauerhafte Ermäßigung von jährlich 60,00 Euro für Hunde, die diese Prüfung abgelegt haben, würde zu einer drastischen Reduzierung des Hundesteuerauf- kommens führen. Bei einer Beanspruchung der Vergünstigung von ca. 50 % der Hundehalter würde das Hundesteueraufkommen um etwa (3.350 X 60 Euro) 200.000 Euro vermindert. Das entspräche einem Viertel der veranschlagten Hun- desteuer. Aus den eingangs erwähnten Gründen und im Hinblick auf die Größenordnung der Vergünstigung sowie aus verwaltungsökonomischen Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Antrag abzulehnen. b) Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen Das Thema des Antrags wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach im Ge- meinderat behandelt. Sowohl beim Beschluss der Hundesteuersatzung in der Sit- zung vom 08.10.1996 als auch in der Sitzung des Gemeinderats vom 22.10.2002 wurde jeweils mit großer Mehrheit eine Sonderregelung für Tiere aus dem Tier- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 heim abgelehnt. Gegen die Einführung dieser Steuervergünstigung sprechen un- verändert die gleichen Gründe, die dem Gemeinderat bereits vorgetragen wurden:  Es widerspricht dem Charakter der Hundesteuer - die lenkend auf die Zahl der Hundehaltungen einwirken soll -, wenn die Stadt gleichzeitig Hundehal- tungen beim Erwerb begünstigt.  Sämtliche Tierschutzeinrichtungen (in privater, gemeinnütziger oder öffent- licher Trägerschaft) würden eine Gleichbehandlung beanspruchen und ebenfalls eine Förderung für Hunde aus ihren Einrichtungen fordern.  Die jährlich etwa 100 Hundehalter, die ohnehin ihre Hunde aus Tierheimen holen, nehmen das „Steuergeschenk“ gerne mit. Diese Tierfreunde werden jedoch nicht aus finanziellen Überlegungen, sondern aus Gründen des Tierschutzes und der Tierliebe motiviert. Aus den Erfahrungen insbesonde- re der Stadt Heidelberg lässt sich eine Erhöhung der Übernahmequote von Tierheimhunden nach Einführung der Vergünstigung nicht feststellen.  Missbrauchsmöglichkeiten, z. B. Hundeabgaben extra über das Tierheim abzuwickeln, müssten unterbunden werden. Die Maßnahme würde zu Las- ten der Verwaltungseffektivität gehen.  Die Stadt Karlsruhe fördert den Tierschutzverein durch einen jährlichen im Haushaltsplan veranschlagten Zuschuss. Der Verzicht auf Steuereinnah- men von jährlich 12.000 Euro (100 X 120 Euro) zugunsten einzelner Hun- dehalter bewirkt für die Einrichtung des Vereins keine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation.  Die Einführung einer Vergünstigung wurde in der Vergangenheit auch in Stuttgart und anderen baden-württembergischen Großstädten aus den ge- nannten Gründen abgelehnt. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. 2. Die Stadtverwaltung unterbreitet Vorschläge, wie einkommensschwachen Personen (Empfänger/-innen von ALG II, SGB XII und Personen, die diesen einkommensgleich stehen) die Finanzierung eines Sachkundenachweises ermöglicht werden kann. Die Stellungnahme erübrigt sich nach Beantwortung der Frage 1. 3. Die Stadt ergreift geeignete Werbemaßnahmen, um diese Möglichkeiten zu kommunizieren. Die Stellungnahme erübrigt sich nach Beantwortung der Frage 1.