Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Konzept zur Steuerung der Windenergie: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Vorlage: 30167
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Daxlanden, Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Palmbach

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Teil-Flächennutzungsplan
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1170 8 öffentlich Dez. 6 Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe; Konzept zur Steuerung der Windenergie; hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 12.09.2012 1 Gemeinderat 18.09.2012 8 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Verwaltung teilt dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe die in der Vorlage genannten Anregungen zur Planung und den vorgesehenen Suchräumen in Ergänzung zu der Stel- lungnahme der Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde mit und bringt diese als Stel- lungnahme der Gebietskörperschaft ebenfalls in das Verfahren zur Aufstellung des Teil- Flächennutzungsplanes ein. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 12.09.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat in seiner Verbandsversammlung am 11.01.2012 den Aufstellungsbeschluss für einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie gefasst. Dies war schon zu diesem Zeitpunkt erforderlich geworden, weil die Landesre- gierung beabsichtigte, eine Änderung des Landesplanungsgesetzes herbeizuführen, welche dann auch am 26.05.2012 in Kraft trat. Diese Änderung sieht u. a. vor, dass die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zur Windenergienutzung bereits zum 31.12.2012 außer Kraft treten und die Regionalplanung künftig nur noch Vorranggebie- te, aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen darf. Die Kommunen bzw. Träger der vorbereitenden Bauleitplanung erhalten damit die Möglichkeit einer eigenen planeri- schen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich planungsrechtlich nunmehr nämlich allein nach den Grundsätzen des § 35 BauGB zu beurteilen. Für den Bereich des NVK sollte nach Ansicht seiner Mitgliedsgemeinden aber eine Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen gewährleistet bleiben. Die Planungs- stelle des NVK hat deshalb zur Vorbereitung eines Teil-Flächennutzungsplanes Wind- energie ein Konzept erarbeitet, mit dem die Flächen ermittelt werden sollen, die später im Teil-Flächennutzungsplan als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festge- legt werden sollen. Grundlage der Planung ist dabei die Ausweisung von Konzentrati- onszonen, da positive Standortzuweisungen im Flächennutzungsplan nach dem so ge- nannten „Planvorbehalt“ des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Folge haben, dass der übri- ge Außenbereich des Planungsraums von Windenergieanlagen freigehalten wird, weil dort einem Vorhaben in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen. Demgegenüber genießen Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationszonen aber gegenüber konkurrierenden Nutzungen einen Vorrang. Voraussetzung für eine planerische Steue- rung ist ein auf Untersuchung des gesamten Gebietes basierendes Planungskonzept, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots ge- recht wird und der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schafft. Gemäß der einschlägigen Rechtsprechung hat der Planungsträger dabei stufenweise vorzuge- hen. Die Methodik ist in der beiliegenden Ausarbeitung des Büros Hage + Hoppenstedt und Partner dargelegt (Anlage 1, Seiten 1 - 3). Der nun vorliegende Planungsstand des NVK, zu dem die Stadt Karlsruhe um Stellung- nahme gebeten wurde, stellt das Ergebnis von Modul 1 Stufe 3 dieser Vorgehensweise dar (siehe Anlage 1, Seite 3), also dem Abgleich von Flächen mit relevanter Windhöffig- keit mit den „nicht zur Verfügung stehenden Gebieten“. Es wurden also zunächst die Gebiete ermittelt, in denen die Windhöffigkeit so groß ist, dass Windenergieanlagenbe- treiber unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch geeignete Standorte finden können, um Windenergieanlagen wirtschaftlich nutzen zu können. Da jedoch aufgrund verschiedener rechtlicher Restriktionen (Lärmschutz, Naturschutzgebiete, Bannwälder, europäische Vogelschutzgebiete ...) nicht in jedem Gebiet mit ausreichen- der Windhöffigkeit auch tatsächlich eine Windenergieanlage errichtet werden darf, sind bestimmte Gebiete einer Windenergienutzung nicht zugänglich. Die nach Abzug dieser aufgrund „harter“ Restriktionen wegfallenden Flächen verbleibenden potentiellen Wind- nutzungsgebiete sind in Karte 3 (Anlage 2) dargestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Belange, so genannte „weiche“ Restriktionen, die einer an sich im Außenbereich privilegierten Windenergienutzung entgegenstehen kön- nen und die der Planungsträger bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes umfas- send und gerecht mit dem Belang einer angestrebten Windenergienutzung abzuwägen hat. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, mit dem Anliegen abzuwägen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 sind, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zur Realisierung zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Hierzu wurde durch das Planungsbüro zusätzlich eine Tabelle (Anlage 1, Seiten 4 ff.) erstellt, in der alle potentiell möglichen Windnutzungsgebiete aufgelistet und bereits be- kannte Restriktionen aufgeführt sind. Dies können beispielsweise sein: Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, Erholungswald, gewichtige Belange des Landschaftsbildes, Vorsorgebereiche des Lärmschutzes etc. Gleichzeitig wurde mit dieser Tabelle bereits eine Abstufung innerhalb der Suchräume vorgenommen (Kategorie I bis III) und einzel- ne Gebiete wegen unterschiedlicher Kriterien aus der weiteren Betrachtung ausge- schieden. Bei der Erstellung dieser Tabelle hat sich das Planungsbüro an den Kriterien orientiert, die in Kapitel 4 „Planungshinweise“ des Windenergieerlasses Baden- Württemberg vom 09.05.2012 aufgeführt sind. Die daraus resultierenden Gebiete, in denen nach Ansicht der Planungsstelle beim NVK die Errichtung von Windenergieanlagen nach erster überschlägiger Prüfung möglich sein könnte, sind in Karte 6 (Anlage 3) als Prüfflächen dargestellt und stellen Suchräu- me dar, innerhalb derer nun im weiteren Verfahren mittels auszuarbeitender Steckbriefe gebietsspezifische Betrachtungen und Bewertungen vorgenommen werden sollen. 2. Für die Gemarkung der Stadt Karlsruhe bedeutet dies:  Es gibt vier Suchräume für Konzentrationsflächen (in Karte 6 die Gebiete A, C, G II und K). In Suchraum A liegen die potentielle Windnutzungsgebiete 1, 1 a und 1 b, in Suchraum C das potentielle Windnutzungsgebiet C 6, in Suchraum G II das potenti- elle Windnutzungsgebiet 23 und in Suchraum K das potentielle Windnutzungsgebiet 46.  Die in Karte 3 noch enthaltenen potentiellen Windnutzungsgebiete 2, 3, 4, 5, 45 und 47 werden wegen verschiedener Restriktionen bzw. der fehlenden Bündelungsmög- lichkeit von Windenergieanlagen nicht in die Suchräume aufgenommen. Diese Flä- chen sind nach Ansicht der Planungsstelle des NVK wegen bestehender Restriktio- nen als Windnutzungsgebiete nicht geeignet, so dass diese Flächen im weiteren Ver- fahren nicht mehr vertieft betrachtet werden sollen. Zu den Suchräumen und den zugrunde gelegten Restriktionen hat die Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde gegenüber der Planungsstelle des NVK bereits Stellung genommen. Hierin wurden Anregungen zum methodischen Vorgehen und den potentiel- len Windnutzungsgebieten im Einzelnen geäußert. Sie sind somit bereits in das Verfah- ren eingebracht und werden durch den NVK im Weiteren abzuarbeiten sein. Die Stel- lungnahme ist als Anlage 4 beigefügt. Zusätzlich hat jedoch die Stadt Karlsruhe als Gebietskörperschaft die Möglichkeit zur Planung, die der NVK für das Verbandsgebiet aufstellt, Stellung zu nehmen. Ergänzend zu den Ausführungen in Anlage 4 ist unter diesem Gesichtspunkt zu einzelnen Such- räumen noch Folgendes anzumerken: Suchräume C und G II (in Karte Nr. 6) Zunächst ist festzustellen, dass zwei Flächen, nämlich das Windnutzungsgebiet 23 in Suchraum G II im Bereich nördlich von Grötzingen und das Windnutzungsgebiet 6 in Suchraum C, der sich zwischen Grünwettersbach und Ettlingen befindet, in der Benen- nung der Tabelle (Anlage 1) den Gemeinden Ettlingen bzw. Pfinztal zugeordnet wurden, obwohl sie sich teilweise auch auf Karlsruher Gemarkung befinden. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt- und Landschaftsplanung grundsätzlich anzumerken, dass diese Ergänzende Erläuterungen Seite 4 beiden Suchräume für die Windenergienutzung sich im sensiblen Bereich der Hangkan- te zwischen Rheinebene und Kraichgau bzw. Vorbergzone des Nordschwarzwaldes be- finden. (Nachfolgender Satz wird nach der Vorberatung in der gemeinsamen Sitzung von Planungs- und Umweltausschuss am 12.09.2012 gestrichen: „Aus städtebaulichen Gründen und den Belangen des Landschaftsbildes sollten die Suchräume von der Hangkante abgerückt werden, um so die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen zu ver- ringern.“) Insofern sind die Suchräume C und G II in ihrer jetzigen Ausdehnung kritisch zu bewerten. Sofern diese Flächen nach den weiteren, vertiefenden Untersuchungen trotz der vielfältigen Restriktionen als Konzentrationszonen nach wie vor in Frage kom- men, wäre planerisch zu ermitteln, wie eine massive Überprägung dieser Landschafts- formation gerade im Hinblick auf mögliche zusätzliche Anlagen nördlich und südlich der Karlsruher Gemarkung vermieden werden kann. Neben der genannten Freihaltung der vorderen Hangkante wären beispielsweise auch Anlagengruppierungen mit mehreren Anlagen zu bevorzugen, um die übrigen Bereiche von Windenergieanlagen freizuhalten. Der Ortschaftsrat Grötzingen hat sich in seiner Sitzung vom 12.09.2012 mehrheitlich dafür ausgesprochen, im Suchraum G II nördlich von Grötzingen das potenzielle Wind- nutzungsgebiet 23 - wie vorgeschlagen - in das weitere Verfahren einzubeziehen. Fer- ner spricht sich der Ortschaftsrat Grötzingen nunmehr mehrheitlich dagegen aus, das zwischen Grötzingen und dem Windnutzungsgebiet 23 gelegene potenzielle Windnut- zungsgebiet 2 weiter zu untersuchen. Damit rückt der Ortschaftsrat Grötzingen von der bisherigen Anregung ab, Standorte künftiger Windenergieanlagen mit dem Standort der beim Fraunhofer-Institut teilgenehmigten Windenergieanlage zu bündeln. Die von der Ortsverwaltung Wettersbach erbetenen konkreten Aussagen zu den mögli- chen Auswirkungen der Planung auf die Ortschaft (Lärm, Schattenwurf, Verlust an Waldflächen ...) werden im weiteren Verfahren noch eingehender zu betrachten sein. Hier hat der NVK bereits angekündigt, dass für die Flächen, die nach der frühzeitigen Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange als potentielle Windnutzungs- gebiete verbleiben, weitergehende gebietsspezifische Steckbriefe erarbeitet werden sol- len. Hier werden alle Prüf- und Restriktionskriterien erfasst werden. Eine darüber hin- ausgehende detailliertere Prüfung würde dann in einem anschließenden anlagenspezifi- schen Genehmigungsverfahren erfolgen. Der Ortschaftsrat Wettersbach bekräftigte in seiner Sitzung vom 11.09.2012 o. g. Positi- on der Ortsverwaltung Wettersbach. Dabei legte der Ortschaftsrat großen Wert darauf, dass die Suchräume im dortigen Bereich gerade nicht von der Hangkante abgerückt werden (s. o.) und mit Blick auf die Auswirkungen des Schattenwurfes und Belange des Landschaftsbildes zu Lasten der Ortsteile Grünwettersbach und Palmbach fotorealisti- sche Visualisierungen durchgeführt werden. Zugleich ist bei den weiteren Verfahren insbesondere die Verträglichkeit etwaiger Windenergieanlagen mit der gewachsenen Wettersbacher Kulturlandschaft sowie deren Natur- und Erholungsfunktion für den Bal- lungsraum Karlsruhe fundiert zu untersuchen. Im Übrigen wurden von den Ortsverwaltungen keine weiteren Bedenken oder Anregun- gen zur Planung vorgetragen. Suchraum K (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Burgau und weist nach Angaben des Liegenschaftsamtes die ältesten und besten Obstbestände in Karlsruhe auf. Die als Windnutzungsgebiet erwogene Fläche 46 wird deshalb kritisch gesehen. Diese Fläche grenzt aber westlich an die bereits als Standort für Windener- gieanlagen genutzte Mülldeponie West (Windmühlenberg) an. Hier wäre zu prüfen, ob Ergänzende Erläuterungen Seite 5 der Bereich der ehemaligen Deponie und ggf. noch Außenbereichsflächen in Richtung der gewerblich/industriellen Nutzung in das weitere Verfahren einbezogen werden kön- nen. So könnte möglicherweise eine Verdichtung/Ergänzung der dortigen Windenergie- anlagen, zumindest aber eine Erhaltung des Standorts und evtl. auch ein Repowering der vorhandenen Anlagen gesichert werden. Suchraum A (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum in der Knielinger Feldflur liegt im Bereich einer im Flächennutzungs- plan dargestellten geplanten gewerblichen Baufläche, auf der sich zum Teil bereits ge- nehmigte Außenbereichsvorhaben befinden. Insofern wäre zu prüfen, inwieweit eine Windenergienutzung mit der im FNP vorgesehenen gewerblichen Nutzung kompatibel ist. Dabei sollte der hohen Bedeutung der Gewerbeflächenvorsorge ein entsprechender Stellenwert eingeräumt werden. Auch könnten Straßenplanungen des Bundes/Landes Baden-Württemberg sich auf diesen Bereich auswirken und in der weiteren Planung zu berücksichtigen sein. Des Weiteren ist dieser Bereich zusammen mit der Burgau eines der wenigen verbliebenen Gebiete für Erholungssuchende aus Knielingen. Allerdings erscheint dieser Bereich aufgrund der bereits vorhandenen starken industriel- len Vorbelastung hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Windenergienutzung weniger stark betroffen. Aus diesem Grunde bedauert die Stadtplanung auch, dass eine lineare Bündelung von Windenergieanlagen entlang des Rheins auf Höhe der Raffinerie nicht in die Planung einbezogen wurde. Diese Fläche sollte nochmals auf ihre Windhöffigkeit und mögliche Restriktionen überprüft und ggf. in den Suchraum A aufgenommen werden. Der Suchraum A sollte im weiteren Verfahren näher betrachtet werden. 3. Ergänzende allgemeine Anmerkungen: Es erscheint absehbar, dass den Schutzgütern Landschaftsbild und Erholungseignung sowohl in der künftigen fachlichen und planerischen Ausarbeitung von Flächen für die Windenergienutzung als auch in der öffentlichen Diskussion besonderes Gewicht zu- kommen wird. Es gilt also für den Planungs- und Abwägungsprozess aussagefähige Grundlagen zu erarbeiten. Es wird daher angeregt, die Analysen und Bewertungen möglicher Beeinträchtigungen auf Basis aktueller Methoden und professioneller Techni- ken zu erstellen; hierzu zählen die bereits im Modul II in den Steckbriefen vorgesehenen 2-D-Sichtbarkeitsanalysen. Hinzu kommen fotorealistische Visualisierungen von Wind- energiestandorten in geplanten Konzentrationszonen für die Nah- und Fernwirkung bis hin zu deren 3-D-Animationen. Sofern es also im weiteren Verfahren Wertungen zur Op- timierung von Flächenvarianten geben wird, sollten diese Mittel unterstützend herange- zogen werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass wichtige städtebauliche bzw. landschaftsbildprägende Sichtachsen und Landmarken freigehalten werden. Da der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie auch Flächen miteinbezieht, die unmit- telbar an die Gemarkung der Stadt Karlsruhe angrenzen, sollte bei der Prüfung und Be- wertung einer etwaigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wie auch möglicher an- derer Restriktionen eine gemarkungsübergreifende Betrachtung durch den Planungs- träger erfolgen. In einem Ballungsraum wie Karlsruhe mit begrenzten Freiflächen und vielfältigen Nut- zungsansprüchen sind unbebaute und von Störung weitgehend freigehaltene Flächen für Mensch und Natur von besonderer Bedeutung. Trotz einer gewünschten und ange- strebten Windenergienutzung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe müssen Freiflächen für die erholungssuchende Bevölkerung erhalten bleiben. Insofern ist auf der Ebene der Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Flächennutzungsplanung sicherzustellen, dass Bestrebungen der Gemeinde, ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmminderungsplanung zu sichern, im Einklang mit der Pla- nung zur Windenergienutzung stehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung in gemeinsamer Sitzung Planungsaus- schuss und Ausschuss für Umwelt und Gesundheit - Die Verwaltung teilt dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe die in der Vorlage genannten Anregungen zur Planung und den vorgesehenen Suchräumen in Ergänzung zu der Stel- lungnahme der Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde mit und bringt diese so als Stellungnahme der Gebietskörperschaft ebenfalls in das Verfahren zur Aufstellung des Teil- Flächennutzungsplanes ein. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. September 2012

  • Windenergie Anlage 1
    Extrahierter Text

    Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten1 Tabellarischer Vergleich und Einstufung der potentiellen Windnut- zungsgebiete Methodik Die Vorgehensweise des Konzeptes ist in der folgenden schematischen Darstellung aufge- zeigt. Der aktuelle Bearbeitungstand ist Ergebnis vonModul I, Stufe 3 (rote Hervorhebung). Dietabellarische Einstufung der Suchräume dient der Vorbereitung vonStufe 4 im Modul II. Die potenziellen Windnutzungsgebiete sind Ergebnis der Verschneidung von Windhöffigkeit mit den „harten“ Restriktionen (Stufe 1 und 2). Wesentliche Basis der zugrunde liegenden Kriterien ist der Windenergieerlass Baden-Württemberg, 09.05.2012) Diepotentiellen Windnutzungsgebiete(Karte 3)werdenim Nachfolgendenzunächstan- hand vorliegender flächendeckender Datengrundlagen 1 eingestuft.FolgendeBereichewer- den unterschieden: Potentielle Windnutzungsgebiete ohne naturschutz- und forstrechtliche Restriktionenwie LSG und FFH-Gebiet mit wind- energieempfindlichen Arten, mitgut nutzbaren Windverhältnissenbzw. hohen Vorbelastungen (Gebiete, die eine für den Nachbarschaftsverband Karlsruherelativhohe Windhöffigkeit aufweisen bzw. die in direkter Benachbarung zu vorhandenenWEA stehen), mithohergemeindlicherAkzeptanz (Gebiete, die auf Wunsch einzelner Gemeindeverwaltungen weiter untersucht werden), mitrechtlichen Restriktionenwie LSG und FFH-Gebiet mit windenergieempfindlichen Arten(Gebiete, in denen mit einem erhöhten Planungs- und Genehmigungsaufwand zu rechnen ist und eine Umsetzung fraglich ist) derenGrößeeineBündelung mehrererWEAnicht ermöglicht. Für dennächsten Arbeitsschrittder näheren, gebietsspezifischenBetrachtung(Modul II) werden benachbarte potentielle Windnutzungsgebiete zuSuchräumen zusammengefasst (siehe Karte 6): (I)Suchräumeohne besondere naturschutz- und forstrechtliche Restriktionen, (II)Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissenbzw. hohen Vorbelastungen, (III)Suchräume mit hohergemeindlicherAkzeptanz, Diesewerdennach der frühzeitigen Beteiligungnäherbetrachtet undinsog.Steckbriefen weitergehende,gebietsspezifische Aussagenerarbeitet, einschließlicheiner Einstufungbzgl. der Schutzgüter(Konzept Stufe4). Für diepotentiellen Windnutzungsgebiete mit rechtlichen Restriktionen und in denen keine Bündelung vonWEA möglich ist, ist einenähere Betrachtungzunächstnicht vorgesehen. Diese Flächen werden zurückge- stellt. Eine Ausarbeitung derSteckbriefe istnach der Frühzeitigen Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgesehen (Modul II).Indieser differenzierten, gebietsspezifi- schenBetrachtungenund Bewertungender Suchräumein SteckbriefenfindenallePrüf- und Restriktionskriterien (Konzept Stufe 4)Anwendung. Hier werden beispielsweise auch weitere rechtliche Restriktionen aufgenommen, die bislang in diesem hier vorliegenden ersten Ar- beitsschritt noch keine Berücksichtigung fanden (vgl. Karte6). Aufgrund der Erkenntnisse aus den SteckbriefenistdanneineEingrenzung/Verringerung der Suchräume möglich. Diese Eingrenzung istaus heutiger Sichtbereitswahrscheinlich. So kann das Ergebnis der Steckbriefe beispielsweiseinfolge einer Summierung von Restrik- tionen oder Gesichtspunkten des Landschaftsbildes und der Erholungsvorsorgeeine Zu- Anlage 1 Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten2 rückstellung von potentiellen Windnutzungsgebietenergebenoderzueiner differenzierten Flächenbegrenzungführen.EinEntwurffür die Ausgestaltungeines Steckbriefes liegt vor. AufgrunddieservertieftenBetrachtung lassen sichdanneine Konkretisierung der Standorte und die Alternativenprüfung der Umweltprüfung durchführen. Ergebnis wird der Vorschlag zurAusweisung vonKonzentrationszonenin der Flächennutzungsplanung und ab- schließenden Festlegung der Ausschlussbereiche sein.In dieser Phase wird der Abwä- gungsspielraum der Gemeinden als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung eine wichtige Rolle einnehmen. Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 3 Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 4 Kriterien zur Einstufung der Eignung der potentiell möglichen Windnutzungsgebiete: Regionalplan MittlererOberrhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W)Vorbelastungen(V)Erholungsfunktion (E) evtl. rechtliche Re- striktionen; mögliche Umsetzbarkeit(R) Gesamteinschätzung des potentiell mögli- chen Windnutzungs- bereichs keine Aussagen bzw. geplantes Vorrangge- biet Windenergie >15 ha Möglichkeit der Bün- delung von mind. 3 WEA sehr gute Nutzbarkeit: >6,5 m/s gleichartigeVorbelas- tungen(Hochspan- nungsleitungen 220KV,WEA), Ver- lärmung durch BAB geringeErholungs- funktion keine rechtlichen Re- striktionen erkennbar; Ausbau der Wind- energienutzung kom- munal gewünscht gute Voraussetzungen für eine mögliche FNP-Ausweisung Konzentrationszone; nähere Betrachtung als Suchraum in Steckbrief Schutzbedürftiger Bereich für Erholung Regionaler Grünzug >1-15ha 1-3WEA möglich gute Nutzbarkeit: 5,75- 6,5m/s Vorbelastungen (Vor- prägung durch Ge- werbegebiet; Bundes- straße) mittlere Erholungs- funktion keine rechtlichen Re- striktionen erkennbar; Ausweisung als Kon- zentrationszone denk- bar mittlere Vorausset- zungen für einemögli- cheFNP-Ausweisung Konzentrationszone; nähere Betrachtung als Suchraum in Steckbrief Schutzbedürftiger Bereich für Natur und Landschaft Grünzäsur 0,1- 1 ha 1WEA möglich bedingte Nutzbarkeit: 5,25-5,75m/s keine Vorbelastungen (keine Vorprägung durch technische Ele- mente, keine Lärmbe- lastungen) sehr hohe bis hohe Eignung für Naturer- lebnis und Erholung (LP 2010); Bereiche mithoher Erholungs- funktion– Erholungswald; Berei- che der Feierabender- holung insb. in Nähe von Verdichtungsräu- men evtl.rechtliche Restrik- tionen (FFH-VP, ar- tenschutzrechtl. Prü- fungnotwendig); Um- setzung fraglich ungünstige Vorausset- zungen für eine mögli- che FNP-Ausweisung als Konzentrationszo- ne; zunächst keine weitere Betrachtung in Steck- brief < 0,1 ha bzw. wenn eine Mindestgröße von 30x30m nicht gegeben ist < 5,25 m/secwegen vervollständig- ten Erkenntnissen Tabubereich (z.B. LSG, Verträglichkeit– Natura 2000 / Arten- schutz nicht gegeben) ungeeignete Standorte 1 verwendete, flächendeckend vorliegendeDatenquellen: Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2002 Windatlas 2011 Flächennutzungsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe(3. Aktualisierung) Waldfunktionenkartierung (Erholungswald) aus LP 2010 Landschaftsplan 2010 Nachbarschaftsverband Karlsruhe (2004) Ökologische Tragfähigkeitsstudie für den Raum Karlsruhe– Nach- barschaftsverband Karlsruhe (2011) Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 5 I:Suchräumeohne besondere naturschutz- und forstrechtliche RestriktionenA-H(Abb. Suchräume für Konzentrationszonen) Für diese Suchräume werden gebietsspezifischeBetrachtungen in Form von Steckbriefen durchgeführt. Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone Nr. 1 Knielinger Feld- flur- geplantes Industriegebiet (FNP) (Karlsruhe) tangiert Regiona- len Grünzug im Osten 21,1 ha max. 1-2WEA möglich 5,25– 5,5 m/sec starke Überprä- gung durch tech- nische Anlagen/ Industriegebiet angrenzend; 220 KV-Leitungen; WEA-Standorte in 2 km bzw. 3 WEA im 3 km Entfernung mittlere bis gerin- ge Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010);Empfind- lichkeit Freiraum / Erholungüber- wiegendgering– mäßig, in östl. Teilbereichen hoch(TFS); Fei- erabenderholung; Radweg Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar Nr. 1a keine Aussagen Teilfläche 1,3 ha; in Verbindung mit Fläche 1 Bünde- lung möglich 5,25– 5,50 m/sec keine Vorbelas- tungen hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfind- lichkeit Freiraum / Erholung hoch (TFS) keine rechtl. Restriktionen erkennbar;Aus- weisung als Kon- zentrationszone denkbar A Nr. 1b regionaler Grün- zugTeilfläche 0,6 ha; in Verbindung mit Fläche 1 Bünde- lung möglich 5,25– 5,50 m/sec Gewerbegebiet benachbart hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Restriktionen erkennbar;Aus- weisung als Kon- zentrationszone denkbar hohe Vorbelas- tung durch land- schaftliche Über- prägung Bereich der Er- holungsnutzung evt. planerisch abgrenzbar Die Flächen 1a und 1b sind im direkten Zusam- menhang mit der Fläche 1 zu se- hen Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 6 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone B Nr. 13 Obere Hardt (Rheinstetten) keine Aussagen 116,6 ha5,25– 5,5 m/sec geringe Vorbelas- tung (Kiesabbau; Bebauung Mes- se) Ackerflur, hohe Einsehbarkeit , Wegeverbindung zum Epplesee– Erholungsnut- zung; Empfind- lichkeit Freiraum / Erholung gering (TFS); NSG an- grenzend Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend Bereich für die freiraumbezoge- ne Erholungsnut- zung- Wegever- bindung; Feier- abenderholung Nr. 6 Edelberg (Ettlingen) Regionaler Grün- zug93,4 ha5,25– 5,75 m/sec 110 KV / 220KV Leitungen Fernmeldeturm Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) überw. LSG (LUBW Nr. 2.12.020) (Flächenein- schränkung not- wendig) C Nr. 7 Wattkopf/ Kalber- kopf (Ettlingen) Regionaler Grün- zug106,9 ha5,25 bis 6,25 m/sec L 562Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar stellenweise für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffig- keit gegeben rechtl. Restriktio- nen durch Flä- cheneingrenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 7 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone Nr. 8 Wilhelmshöhe (Ettlingen) keine Aussagen 17,3 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch teilw. sehr hoch (TFS) z.T. LSG (LUBW- Nr. 2.15.060) (Flächenein- schränkung not- wendig) Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar Nr. 9 Vorderer Kreu- zelberg (Ettlingen) Flächenein- schränkung not- wendig/ möglich: tangiert Regiona- len Grünzug im Norden teilw. Schutzbe- dürftiger Bereich für Naturschutz und Landschafts- pflege 189 ha5,25 bis 6,25 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS); Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar D Nr. 10 Oberweier / Kirchberg (Ettlingen) keine Aussagen 80,6 ha5,25 bis 6,25 m/sec keine Vorbelas- tungen Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); z.T. Erho- lungswald Stufe 2; Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar stellenweise für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffig- keit gegeben rechtl. Restriktio- nen durch Flä- cheneingrenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 8 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone E Nr. 12 Scheuerberg (Ettlingen) keine Aussagen 47,8 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA evtl.ausrei- chend; Prüfung muss erfolgen Nr. 24 Im Großen Wald (Karlsbad) keine Aussagen 14,8 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tung Erholungswald Stufe 1; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) Ausweisung als Konzentrations- zonedenkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar F Nr. 25 Spielberg- Hin- terwald (Karlsbad) Schutzbedürftiger Bereich für Na- turschutz und Landschaftspfle- ge 9,3 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tung überw. Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar hohe Erholungs- nutzung regionalplaneri- schen Zielset- zung tangiert rechtl. Restriktio- nen durch Flä- cheneingrenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 9 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone Nr. 26 Birkenhau (Karlsbad) teilweise Schutz- bedürftiger Be- reich für Natur- schutz und Land- schaftspflege 18,8 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) z.T. LSG (LUBW- Nr. 2.15.060) (Flächenein- schränkung not- wendig) Nr. 27 Mülldeponie Hagbuckel (Karlsbad) keine Aussagen 11,3 ha (Abstand < 1km zu Fl. 26) 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Deponie (ge- schlossen) um- geben von Erho- lungswald Stufe 2 Ausweisung als Konzentrations- zone denkbar; keine rechtl. Restriktionen erkennbar Nr. 28 Beim Jakobs- brunnen (Karlsbad) nördl. Teilfläche Schutzbedürftiger Bereich für Na- turschutz und Landschaftspfle- ge 4,4 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Wald bzw. Wie- se/ Weide; Erho- lungswald Stufe 2; sehrhohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) z.T. LSG (LUBW- Nr. 2.15.060) (Flächenein- schränkung not- wendig) Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 10 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone Nr. 31 Heuberg (Weingarten) über 50% Regio- naler Grünzug82,4 ha5,25–5,75 m/sec B 3, B 293 in <1 km Entfernung überw. Erho- lungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); nördlich überwiegend grünstrukturrei- che Ackerflur südl. teilw. LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) (Flächenein- schränkung not- wendig); Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht G I Nr. 32 Kirchberg (Weingarten) über 50% Regio- naler Grünzug74 ha5,25–5,75 m/sec B 3 in <1 km Entfernung überw. struktur- arme Ackerflur bzw. z.T. Ge- menge; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht; keine rechtl. Restriktionen erkennbar stellenweise für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffig- keit gegeben rechtl. Restriktio- nen durch Flä- cheneingrenzung planerisch zu umgehen Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend erste Überlegun- gen zu einem Bürgerwindpark G II Nr. 23 Im Großen Wald (Pfinztal) regionaler Grün- zug 23,6 ha 5,25– 5,5 m/sec B 3 in 300m Entfernung Erholungswald Stufe 2; sehr hohebis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) (Flä- cheneinschrän- kung nicht mög- lich) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht rechtl. Restriktio- nen durch Flä- cheneingrenzung nicht zu umge- hen; Klärung notwendig Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 11 Such- raum potentiell mög- lichesWindnut- zungsgebiet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen/ mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzen- trationszone Nr. 33 Heiliger Berg (Weingarten) keine Aussagen 17,3 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm (Abstand < 1 km zu Fl. 34) 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen überwiegend strukturarme Ackerflur; mittlere bis geringe Eig- nung für Naturer- lebnis und Erho- lung (LP 2010) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht; keine rechtl. Restriktio- nen erkennbar Nr. 34 Pfadberg (Weingarten) keine Aussagen 248,7 ha5,25–5,75 m/sec keine Vorbelas- tungen z.T. Erholungs- wald Stufe 2; geringe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010), struktur- arme und–reiche Ackerflur Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht; keine rechtl. Restriktionen erkennbar H Nr. 35 Katzenberg und Hinterkatzenberg (Weingarten) Regionaler Grün- zug78 ha5,25– 5,75 m/sec B 3Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht; keine rechtl. Restriktionen erkennbar stellenweise für den Nachbar- schaftsverband Karlsruhe relativ hohe Windhöffig- keit gegeben keine rechtl. Restriktionen Flächengröße für eine Bündelung mehrererWEA ausreichend erste Überlegun- gen zu einem Bürgerwindpark Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 12 II:Suchräume mit gut nutzbaren Windverhältnissenbzw. hohen Vorbelastungen(Abb. Suchräume für Konzentrationszonen I, K) Das potentielle Windnutzungsgebiet Nr. 43 weist eine für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe gut nutzbare Windhöffigkeit auf. Aufgrund dessenwird eine weitere Betrachtung dieser Fläche in einem Steckbriefalssinnvoll erachtet. Such- raum potentiell mög- lichesWind- nutzungsge- biet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung der poten- tiell möglichen Konzen- trationszone I Nr. 43 Hartkopf (Marxzell) keine Aussagen 87,6 ha5,25– 6,0 m/sec keine Vorbelas- tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) stellenweise für den Nachbar- schaftsver- band Karlsru- he relativ ho- he Windhöf- figkeit gege- ben rechtl. Re- striktionen durch Flä- cheneingren- zung nicht zu umgehen; Umsetzbar- keit fraglich K Nr. 46 Schlehert / Burgau (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug5,2 ha5,25– 5,50 m/sec 3WEA in unmit- telbarer Benach- barung (Energie- berg, ehem. De- ponie) sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW Nr. 2.12.019); FFH- Gebiet mitwind- energieempfindli- chen Arten be- nachbart; im 200m Abstand zu NSG; im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet und SPA Umsetzbar- keit aufgrund rechtl. Re- striktionen fraglich Klärung mit Fachbehörde notwendig Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 13 III:Suchräumemit hohergemeindlicherAkzeptanz (Abb. Suchräumefür KonzentrationszonenJ) DerAusbau der Windenergienutzungistvonder Gemeindeverwaltung gewünscht.Suchräumewerdenin Steckbriefen näheruntersucht. Such- raum potentiell mög- lichesWind- nutzungsge- biet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzent- rationszone Nr. 15 Stranzenberg (Pfinztal) keine Aussagen 34,9 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht Nr. 16 Birkenbiegel (Pfinztal) keine Aussagen 8,4 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohebis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); angren- zend Garten- hausgebiet LSG (LUBW-Nr. 2.36.032); Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht J Nr. 17 Sennwald (Pfinztal) keine Aussagen 4,8 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm (Abstand < 1km zu Fl. 16, 18, 19) 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032); Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht Windhöffigkeit bietet bedingte Nutzbarkeit hohe Erholungs- nutzung Umsetzbarkeit aufgrund rechtl. Restriktionen (LSG) fraglich Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 14 Such- raum potentiell mög- lichesWind- nutzungsge- biet (Nr. vgl. Karte 3) Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit (R) Gesamteinschät- zung der potentiell möglichen Konzent- rationszone Nr. 18 südl. Forlenwald (Pfinztal) keine Aussagen 4 ha (Abstand < 1km zu Fl. 19) 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen überw. grünstruk- turarme Ackerflur; hohe bis mittlere Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) tangiertLSG (LUBW-Nr. 2.36.032); Flä- cheneinschrän- kung möglich grenzt direkt an Regionverband Nordschwarzwald an Nr. 19 Hohe Warte (Pfinztal) keine Aussagen 19,6 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Wald; z.T. grün- strukturreiche Ackerflur;sehr hohe bis mittlere Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.36.032) Ausbau der Windenergienut- zung in der Ge- meinde ge- wünscht Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 15 potentielle Windnutzungsgebiete mitrechtlichen Restriktionen Für die folgenden möglichen Windnutzungsbereiche wirdvorgeschlagen,keine weitere Betrachtung in Steckbriefen vorzunehmen.Hierzu führen insbe- sondere rechtliche Restriktionen,wie LSG und FFH-Gebiete mitwindenergieempfindlichen Arten.Neben den verfahrensrechtlichen Verzögerungen, die aufgrund dieser rechtlichen Restriktionen auftreten, weist derStatusLSGauch aufeinehoheEmpfindlichkeit der Landschaftgegenüber Störungen hin. Potentiell mög- liches Windnut- zungsgebiet Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 2 Silzberg / Umfeld ehemalige Depo- nie (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug24 ha max. 2WEA möglich wg. Abstand TA- Lärm 5,5–5,75 m/sec B 3 befristet geneh- migteWEA in direkter Benach- barung; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Wald; angrenzend ge- schlossene De- ponie LSG (LUBW-Nr. 2.12.017) Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nr. 4 Grünberg (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug tangiert Grünzäsur im Norden 18,7 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Erholungs- wald 2; Wald bzw. strukturarme Ackerflur; Emp- findlichkeit Frei- raum / Erholung hoch (TFS) LSG(LUBW-Nr. 2.12.011) Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt Nr. 5 Kohlplatte (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug23, 3 ha5,25– 5,5 m/sec 500m Abstand zur A 8, B3 Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); z.T. Emp- findlichkeit Frei- raum / Erholung hoch (TFS) LSG(LUBW-Nr. 2.12.016) Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG)nicht geklärt Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 16 Potentiell mög- liches Windnut- zungsgebiet Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 20 Hopfenberg (Pfinztal) Regionaler Grün- zug15,7 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec B 10 in 500m Entfernung Erholungswald Stufe 2; angren- zend hohe Erho- lungsnutzung durch Garten- hausgebiete LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) Umsetzbarkeit wegen rechtl. Restriktionen (LSG) nicht geklärt hohe Erholungsnut- zung Nr. 21 Kaltenberg (Pfinztal) Regionaler Grün- zug2,4 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen landwirtschaftli- che Nutzung überwiegend Streuobstwiesen; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) angrenzend hohe Erholungsnut- zung durch Gar- tenhausgebiete LSG (LUBW-Nr. 2.15.056) Umsetzbarkeitauf- grundrechtl. Restrikti- onen (LSG)fraglich hohe Erholungsnut- zung Nr. 29 Rotenbuckel (Waldbronn) Grünzäsur 0,3 ha5,25– 5,5 m/sec 220 KV- Leitung; benachbart Ge- werbegebiet Busenbach Streuobstwiese / Wiese und Weide sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG(LUBW-Nr. 2.15.058) Umsetzbarkeitauf- grundrechtl. Restrikti- onen (LSG)fraglich Nr. 30 Hohberg (Waldbronn) keine Aussagen 0,4 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tung Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG(LUBW-Nr. 2.15.058) Umsetzbarkeitauf- grundrechtl. Restrikti- onen (LSG)fraglich Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 17 Potentiell mög- liches Windnut- zungsgebiet Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 36 Brandkopf (Marxzell) teilw. Schutzbe- dürftiger Bereich für Naturschutz und Landschafts- pflege 147,5 ha5,25– 5,75 m/sec keine Vorbelas- tungen überw. Erho- lungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010), Wiese, Weide LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) FFH-Gebiet mit windenergieemp- findlichen Arten (FFH-VP not- wendig) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz- rechtl. Prüfungnot- wendig) Nr. 37 Unterer Kloster- wald (Marxzell) teilw. Schutzbe- dürftiger Bereich für Naturschutz und Landschafts- pflege 7,5 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Aussichts- punkt benachbart LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) z.T. FFH-Gebiet mitwindenergie- empfindlichen Arten (FFH-VP notwendig) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz- rechtl. Prüfungnot- wendig) Nr. 38 Brückberg (Marxzell) teilw. Schutzbe- dürftiger Bereich für Naturschutz und Landschafts- pflege 4,4 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) FFH-Gebiet mit windenergieemp- findlichen Arten (FFH-VP not- wendig) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz- rechtl. Prüfungnot- wendig) Nr. 39 westlich Burbach (Marxzell) keine Aussagen 19,4 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald Stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Aussichts- punkt benachbart LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 18 Potentiell mög- liches Windnut- zungsgebiet Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 40 Im Klosterwald (Marxzell) keine Aussagen 174,4 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) z.T. FFH-Gebiet mitwindenergie- empfindlichen Arten (FFH-VP notwendig) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich (FFH-VP, artenschutz- rechtl. Prüfungnot- wendig) Nr. 41 Zellerberg (Marxzell) keineAussagen 5,6 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,75 m/sec keine Vorbelas- tungen Wald; sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich Nr. 42 Glasberg (Marxzell) keine Aussagen 15 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.15.060) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich Nr. 44 Weißreut (Rheinstetten) Regionaler Grün- zug; teilw. Grün- zäsur (Flächen- eingrenzung mög- lich) 31 ha5,25– 5,50 m/sec 380KV-Leitungsehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW Nr. 2.15.069); z. T. im 200m Abstand zu NSG; im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet und SPA Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrik- tionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbe- hörde notwendig Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 19 Potentiell mög- liches Windnut- zungsgebiet Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit/ (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 45 Knielinger See (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug10,5 ha5,25– 5,50 m/sec keine Vorbelas- tungen;WEA in 500m Entfernung hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfind- lichkeit Freiraum / Erholung sehr hoch- hoch (TFS) LSG (LUBW Nr. 2.12.019); FFH- Gebiet mitwind- energieempfindli- chen Arten be- nachbart; im 200m Abstand zu NSG; im 700m Abstand zum RAMSAR-Gebiet und SPA (Rh-Pf.) Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrik- tionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbe- hörde notwendig Nr. 47 westl. Daxlanden (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug1,6 ha keine Bündelung von 3WEA möglich 5,25– 5,50 m/sec Umspannwerk; Gewerbegebiet in direkter Benach- barung Erholungswald Stufe 2; Empfind- lichkeit Freiraum / Erholung sehr hoch- hoch (TFS) LSG (LUBW Nr. 2.12.003); FFH- Gebiet mitwind- energieempfindli- chen Arten be- nachbart; im 200m Abstand zu Schonwald; im 700m Abstand zum RAMSAR- Gebiet und SPA Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrik- tionen (LSG) fraglich Klärung mit Fachbe- hörde notwendig Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 20 Potentielle Windnutzungsgebiete, in denen keine Bündelung vonWEA möglich ist FürFlächen < 15ha sowie Einzelstandorte, in denen die Errichtung von nur einerWEA möglich ist, wird vorgeschlagen, diese nicht weiter zu betrachten. Bei den nachfolgenden Flächen ist auch eineBündelungin Bezug auf direkt benachbarte Flächen(Abstand <1km) nichtmöglich. Potentiell mög- licherVorrang- standort für Windenergie- nutzung Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 3 Rehbuckel (Karlsruhe) Regionaler Grün- zug1 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen sehr hohe bis hohe Eignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010); überw. strukturarme Ackerflur; Emp- findlichkeit Frei- raum / Erholung hoch (TFS) keine rechtl. Restriktionen erkennbar Einzelstandort; keine Bündelung vonWEA möglich Nr. 11 nördl. Schöll- bronn (Ettlingen) Grünzäsur 0,6 ha5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen überwiegend Wiese / Weide; sehr hohe bis hoheEignung für Naturerlebnis und Erholung (LP 2010) keine rechtl. Restriktionen erkennbar Einzelstandort; keine Bündelung vonWEA möglich Nr. 14 Thomashof (Pfinztal) Regionaler Grün- zug5,1 ha nur 1WEA mög- lich wg. Abstand TA-Lärm 5,25– 5,5 m/sec keine Vorbelas- tungen Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010); Empfindlichkeit Freiraum / Erho- lung hoch (TFS) LSG (LUBW-Nr. 2.12.012) Einzelstandort; keine Bündelung vonWEA möglich Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrik- tionen (LSG) fraglich Tabellarische Einstufungpotentieller Windnutzungsgebiete Stand 15. Juni 2012 HHPHAGE+HOPPENSTEDT PARTNER raumplaner landschaftsarchitekten 21 Potentiell mög- licherVorrang- standort für Windenergie- nutzung Regionalplan MittlererOber- rhein FlächengrößeWindhöffigkeit (W) Vorbelastungen (V) Erholungsfunk- tion (E) evtl. rechtl. Re- striktionen; mögl. Umsetz- barkeit (R) Gesamteinschät- zung / Hinweise Nr. 22 Mückenloch (Pfinztal) keine Aussagen 2,8 ha5,25– 5,5 m/sec B 293 in 300m Entfernung Erholungswald stufe 2; sehr hohe bis hohe Eignung für Na- turerlebnis und Erholung (LP 2010) LSG (LUBW-Nr. 2.12.012) Einzelstandort; keine Bündelung vonWEA möglich Umsetzbarkeit auf- grund rechtl. Restrikti- onen (LSG) fraglich

  • Windenergie Anlage 2
    Extrahierter Text

    Anlage 2

  • Windenergie Anlage 3
    Extrahierter Text

    Anlage 3

  • Windenergie Anlage 4
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Teilflächennutzungsplan Windenergie (FNP Wind) des Nachbarschaftsverban- des Karlsruhe; Konzept zur Steuerung der Windenergie h i e r : Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- lange, Naturschutzvereine und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hatte die Stadt Karlsruhe um Stellungnahme zu den als Zwischenergebnis ermittelten Suchräumen/Prüfflächen für Konzentrati- onsflächen für Windenergieanlagen sowie um umweltrelevante Informationen im Hinblick auf die Planung gebeten. Hierzu können wir derzeit lediglich im Rahmen unserer landesbehördlichen Zuständigkeit innerhalb des Stadtkreise Karlsruhe zu den einzelnen Belangen und Suchräumen Stellung nehmen, da eine Beschlussfas- sung über die Stellungnahme der Gebietskörperschaft in der Kürze der uns gesetz- ten Frist nicht in den gemeinderätlichen Gremien beraten werden konnte. Auch die Stellungnahmen einzelner Ortsverwaltungen stehen noch aus. Zu der vom Büro Hage + Hoppenstedt und Partner erarbeiteten vorläufigen Flä- chenkulisse für Suchräume/Prüfflächen können wir aus behördlicher Sicht Folgen- des anmerken: Nachbarschaftsverband Karlsruhe - Planungsstelle - 76124 Karlsruhe Herr Knecht C 321 3021 Kn/Ke 03.08.2012 - 2 - 1. Methodisches Vorgehen zur Ermittlung der Suchräume für Konzentrationszo- nen In der Beschreibung zur Vorgehensweise ist in Absatz 1 aufgeführt, dass der aktuelle Bearbeitungsstand das Ergebnis von Modul 1 Stufe 3 sei, also der Verschneidung von Flächen mit relevanter Windhöffigkeit mit den "nicht zur Verfügung stehenden Gebieten". Hierzu wurde auch eine Tabelle erstellt, in der alle potentiell möglichen Windnutzungsgebiete aufgelistet und bereits be- kannte Restriktionen aufgeführt sind. Gleichzeitig wurde mit dieser Tabelle bereits eine Abstufung innerhalb der Suchräume vorgenommen (Kategorie I bis III) und einzelne Gebiete wegen unterschiedlicher Kriterien aus der weite- ren Betrachtung ausgeschieden, so dass hierfür im weiteren Verfahren keine Steckbriefe mehr erstellt werden sollen. Diese Abschichtung ist aus unserer Sicht nicht ausreichend klar dargelegt bzw. die maßgeblichen Kriterien sind nicht in einheitlicher und nachvollziehbarer Weise angewandt worden. So be- finden sich beispielsweise sowohl bei den weiter zu untersuchenden Flächen als auch bei den auszuschließenden Gebieten Flächen, die Landschafts- schutzgebiete und FFH-Gebiete mit windempfindlichen Arten umfassen oder innerhalb des Vorsorgeradius um Naturschutzgebiete liegen. In manchen Fäl- len wurden diese als Suchräume empfohlen in anderen aufgrund der natur- schutzrechtlichen Restriktionen aber von der weiteren Planung ausgenom- men. 2. Zu den Suchräumen auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe im Einzelnen 2.1 Suchraum A 2.1.1 Allgemeines zum Suchraum Der Suchraum liegt zwischen den Raffinerien und dem Siedlungsgebiet Knielingen und damit in einem Spannungsfeld von Auswirkungen gewerbli- cher Nutzung einerseits und Erholungsfunktion der freien Landschaft für die Bewohner in der Umgebung andererseits. Außerdem ist auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung für diesen Bereich zum Teil gewerbliche Nut- zung dargestellt und in unmittelbarer Nähe zum Suchraum befinden sich ge- nehmigte Außenbereichsvorhaben. Mögliche Nutzungskonflikte und wech- selweise Beschränkungen sollten im weiteren Verfahren geprüft werden. 2.1.2 Naturschutzrechtliche Belange Die naturschutzfachliche Datenlage für die Gebiete 1, 1 A, 1 B in der Knielin- ger Feldflur ist relativ begrenzt. Bekannt ist eine seit Jahren etablierte Saat- krähenkolonie im Gewann „Vorderes Bruch“. Die naturschutzfachliche Bedeu- tung des Gebiets „Waid“ einer eingezäunten und damit beruhigten Niede- rungsfläche östlich des Teilgebiets 1 B liegend, ist durch die geplante Aus- weisung als Naturschutzgebiet im Landschaftsplan 2010 dokumentiert. Wei- terhin muss noch hervorgehoben werden, dass die Knielinger Feldflur trotz der Vorbelastung durch die angrenzende Raffinerie das einzige Naherho- lungsgebiet für Knielingen Nord ist. Für eine differenzierte artenschutzrechtli- che Bewertung ist eine Artenschutzprüfung auf der Grundlage erhobener Da- ten erforderlich. Zu erfassende Artengruppen sind die Fledermäuse und Vö- gel. - 3 - Der Suchraum unterliegt keinen Restriktionen in Form ausgewiesener Schutzgebiete. Es ist nach gegenwärtiger Einschätzung zu vermuten, dass dieser Standort von den vorgeschlagenen Suchräumen das geringste natur- schutzfachliche Konfliktpotential birgt. 2.2 Suchraum K 2.2.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Burgau und weist nach Angaben der unteren Landwirtschaftsbehörde die äl- testen und besten Obstbestände in Karlsruhe auf. Er grenzt westlich an die bereits als Standort für Windenergieanlagen genutzte Mülldeponie West (Windmühlenberg) an. Da der Bereich der Mülldeponie als Außenbereich an- zusehen ist, sollte die weitere Planung auch die bisherigen Standorte für Windenergieanlagen auf der Deponie in ihre Prüfung einbeziehen. 2.2.2 Naturschutzrechtliche Belange Durch die Lage des Suchraums im Natur- und Landschaftsschutzgebiet Burgau einer kombinierten Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wäre in diesem Fall auch das Regierungspräsidium die für die naturschutz- rechtliche Zulassung innerhalb des Landschaftsschutzgebietes zuständige Behörde. Naturschutzfachlich ist anzumerken, dass es sich bei dem NSG/LSG „Burgau“ um ein abgeschlossenes Rheinniederungsgebiet mit sehr hoher Be- deutung für Pflanzen und Tiere handelt. In den Naturschutzgebietsteilen nörd- lich und südlich der Ackerflächen sind Lebensstätten von Schwarz- und Mit- telspechten, Neuntötern sowie Fledermäusen (Großes Mausohr) bekannt. Obwohl die Datenlage bezogen auf das Schutzgebiet recht gut ist, zumal ein Pflegeplan von 2003 und Erfassungen zum Managementplan vorliegen, müssten sich Gutachten mit Spezialfragen wie z. B. den Wechselwirkungen des Feuchtgebietes „Schlehert“ mit dem Wald in der „Ackerheck“ auseinan- dersetzen. Als Naherholungsgebiet für den Menschen hat das Schutzgebiet örtliche bis überregionale Bedeutung (Ergebnis aus zahlreichen Besucherbe- fragungen). Die nachteilige Änderung des Landschaftsbildes oder der natürli- chen Eigenart der Landschaft sowie des Naturgenusses oder des besonde- ren Erholungswertes der Landschaft sind gemäß Schutzgebietsverordnung verboten. Das Naturschutzgebiet dient auch explizit der „Sicherung und Offenhaltung der für durchziehende und überwinternde Vogelarten wesentlichen ausge- dehnten Niederungsflächen als international bedeutende Rast- und Nah- rungsräume“ (§ 3 Nr. 7 Schutzgebietsverordnung). Das umliegende Land- schaftsschutzgebiet dient insbesondere der „Sicherung des ökologisch not- wendigen Ergänzungsraumes für das Naturschutzgebiet und seiner Tier- und Pflanzenwelt“ (§ 6 Nr. 2 Schutzgebietsverordnung) und ist damit funktional mit dem NSG verknüpft. Soweit wir dies den Plänen entnehmen können, werden insbesondere die Abstandsvorgaben gemäß 4.2.2 des Windenergie- erlasses von 200 m zum NSG nicht eingehalten. Vor diesem Hintergrund ist - 4 - die Lage der Fläche Nr. 46 umgeben von einem nördlich und südlich angren- zenden NSG denkbar ungeeignet. An den Suchraum grenzen zudem unmittelbar die Natura-2000-Gebiete FFH- Gebiet Nr. 7015-341 „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und Vogelschutzgebiet Nr. 015-441 „Rheinniederung Elchesheim-Karlsruhe“ an. Gerade das Vogelschutzgebiet beherbergt windenergieempfindliche Ar- ten. Dies würde auf jeden Fall eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung er- forderlich machen. Die Vogelschutzgebietsverordnung Baden-Württemberg (VSG-VO) vom 05.02.2010 definiert als gebietsbezogene Erhaltungsziele des Schutzgebiets u. a. für die windenergiegefährdeten Arten Schwarzmilan und Weißstorch die Erhaltung der Lebensräume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen. Zwar befinden sich auf dem Gelände der Mülldeponie West räumlich nahe Windkraftanlagen, so dass sich unter Konzentrationsgesichtspunkten Flächen im Umfeld anbieten ein weiteres Heranrücken an die sensiblen Schutzgebieten hält die Natur- schutzbehörde jedoch für sehr kritisch. Darüber hinaus ist eine räumliche Nähe zum Ramsar-Gebiet „Oberrhein zwi- schen Weil am Rhein und Karlsruhe“ gegeben, was zwar keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen hat, aber die Schutzbedürftigkeit und Empfindlich- keit unterstreicht. Aufgrund der Lage im Vorsorgeabstand von 200 m um das LSG und die um- liegenden sensiblen Schutzgebiete empfiehlt die Naturschutzbehörde die Flä- che herauszunehmen. 2.3 Suchraum C 2.3.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum liegt zum Teil auf Karlsruher und zum Teil auf Ettlinger Gemarkung. Aus Gründen der Zuständigkeit beschränkt sich die Stellung- nahme allerdings auf den Teil des Suchbereiches, der sich auf Karlsruher Gemarkung befindet. Zumindest hinsichtlich der optischen Wirkungen und möglicher übergreifender naturschutzfachlicher Konflikte sollte aber in Anbe- tracht einer angestrebten Konzentration von Anlagen im weiteren Verfahren eine einheitliche gemarkungsübergreifende Betrachtung erfolgen. Bezüglich der Waldflächen weist die untere Forstbehörde darauf hin, dass dieser Wald in besonderem Maße von der Bevölkerung zur Erholung genutzt wird. 2.3.2 Naturschutzrechtliche Belange Das Gebiet ist Bestandteil des LSG „Grünwettersbacher Wald-Hatzengra- ben“, dessen Schutzzweck u. a. die Bewahrung des Gebietscharakters als unbebauter Teil der Karlsruher Vorbergzone ist. Verboten sind Handlungen, die das Landschaftsbild nachteilig ändern oder die natürliche Eigenart der Landschaft auf andere Weise sowie den Naturgenuss oder den besonderen Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen. Hieraus ergibt sich ein Prü- fungsbedarf der Verträglichkeit eines möglichen Vorhabens mit den Inhalten der Landschaftsschutzgebietsverordnung respektive die Prüfung einer Befrei- - 5 - ungsfähigkeit bzw. (Teil-)Aufhebung der Verordnung. Als gewisse Vorbelas- tung hinsichtlich mastartiger Eingriffe ist der Wettersbacher Funkturm zu be- werten, der allerdings singulären Charakter hat, während neu hinzutretende (bewegte) Windenergieanlagen eine neue Qualität darstellen würden. Teil des Suchraums (Flächen des Offenlandes außerhalb des Grünwetters- bacher Walds) liegen auch innerhalb des FFH-Gebiets Nr. 7016-342 „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“. Das Konfliktpotential mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebiets dürfte hinsichtlich der im Gebietssteckbrief genannten Arten (vor allem Schmetterlinge) eher gering sein. Im weiteren Verfahren wird allerdings zu klären sein, welchen Zuschnitt dieser Suchraum erhalten soll, da sowohl Wald- als auch Offenlandgebiete potentielle Standorte für Windenergieanla- gen sein könnten. Eine Rodung von Wald zur Schaffung von Standflächen wird hier von der Naturschutzbehörde kritisch gesehen. Die südliche Teilfläche (südlich der Hochspannungstrasse) reicht teilweise in den Vorsorgeabstand von 700 m um das Vogelschutzgebiet Nr. 7016-401 „Kälberklamm und Hasenklamm“. Da das Schutzgebiet Wanderfalken beher- bergt, die nach LUBW Angaben zu den windkraftgefährdeten Arten zählen, sollte dieser Vorsorgeabstand gewahrt bleiben. Artenschutzrechtlich wären für diesen Suchraum insbesondere Vögel und Fledermäuse im Rahmen einer näheren Prüfung zu betrachten. Der Suchraum unterliegt aufgrund der Betroffenheit von Landschaftsschutz- gebiet und FFH-Gebietsflächen sowie der Nähe zu einem Vogelschutzgebiet erhöhten Prüfanforderungen. Ein Ausschlusskriterium ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Sicht der Naturschutzbehörde aber nicht gegeben. 2.4 Suchraum G II 2.4.1 Allgemeines zum Suchraum Dieser Suchraum nordöstlich von Grötzingen liegt gemarkungsübergreifend an der Grenze zu Weingarten. Zusammen mit weiteren windhöfigen Flächen auf Weingartener Gemarkung und Pfinztaler Gemarkung bildet er den Such- raum G. Insofern gelten auch die Ausführungen zu Ziffer 2.3.1. Südlich dieses Suchraumes befindet sich in ca. 1.000 m Entfernung das Gelände des Fraunhofer Instituts auf dem im Jahre 2011 eine Windenergieanlage zu For- schungszwecken von der Stadt Karlsruhe teilgenehmigt, bislang aber noch nicht errichtet wurde. Auch dieser Wald wird nach Angaben der unteren Forstbehörde in besonderem Maße von der Bevölkerung zur Erholung ge- nutzt. 2.4.2 Naturschutzrechtliche Belange Das Gebiet befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Grötzin- ger Bergwald-Knittelberg“ dessen Schutzzweck u. a. die „Sicherung des größ- ten zusammenhängenden Gebiets der Karlsruher Berghangzone mit bedeu- tender Klimaschutzfunktion und beachtlichem Erholungswert insbesondere durch die Erlebbarkeit der Rheinebene, des Pfinztals und der sich nach Süd- westen fortsetzenden Hügelkette“ umfasst. Verboten sind Handlungen, die das Landschaftsbild nachteilig ändern oder die natürliche Eigenart der Land- schaft auf andere Weise sowie den Naturgenuss oder den besonderen Erho- - 6 - lungswert der Landschaft beeinträchtigen. Hieraus ergibt sich ein Prüfungs- bedarf der Verträglichkeit eines möglichen Vorhabens mit Inhalten der Land- schaftsschutzgebietsverordnung, respektive die Prüfung einer Befreiungsfä- higkeit bzw. (Teil-)Aufhebung der Verordnung. FFH-Gebietsflächen oder andere Schutzgebiete sind nicht betroffen. Arten- schutzrechtlich wären hier insbesondere Vögel und Fledermäuse im Rahmen einer näheren Überprüfung zu betrachten. Nicht nachvollziehbar ist das Zustandekommen der räumlichen Abgrenzung im Wald, insbesondere da weiter südlich im Bereich der ehemaligen Müllde- ponie Grötzingen Flächen liegen, die laut Windatlas eine höhere Windhöffig- keit aufweisen und unseres Wissens keinen stärkeren Restriktionen unterlie- gen. 3. Potentielle Windnutzungsgebiete mit restlichen Restriktionen für die keine nähere Betrachtung mehr vorgenommen werden soll Aus der Tabelle zur „Einstufung potentieller Windnutzungsgebiete Stand: 15. Juni 2012“ ist ersichtlich, dass verschiedene Flächen im Plangebiet und damit auch auf Karlsruher Gemarkung zwar grundsätzlich aufgrund ihrer Windhö- ffigkeit als potentielle Windnutzungsgebiete geeignet sein könnte, diese aber im weiteren Verfahren keiner vertiefenden Betrachtung mehr unterzogen werden sollen. Unterschiedliche Restriktionen führen hier also dazu, dass diese Flächen als nicht geeignet angesehen werden. Zwar sind die einzelnen Kriterien die Restriktionen darstellen können, in der Aufstellung enthalten, allerdings werden diese wie unter Ziffer 1 dieses Schreibens schon erwähnt, unseres Erachtens nicht transparent dargestellt. Da es sich hierbei vor allem um naturschutzrechtliche Restriktionen handelt, möchten wir in unserer Stellungnahme auch gerade aus dieser Sicht auf die einzelnen Gebiete noch kurz eingehen. All diesen Gebieten ist nämlich ge- meinsam, dass sie in Landschaftsschutzgebieten liegen, was für sich allein allerdings noch kein Ausschlusskriterium darstellt, da zu prüfen ist, ob eine Planung „in eine Befreiungslage hinein“ möglich ist bzw. ob eine Änderung der Schutzgebietsverordnung möglich wäre. Auf Gemarkung der Stadt Karlsruhe handelt es sich dabei um die Gebiete 2, 4, 5, 45 und 47. Zu Nr. 2 (Silzberg/Umfeld ehemalige Deponie Grötzingen): Die Fläche liegt wie Suchraum G II Nr. 23 im Landschaftsschutzgebiet „Gröt- zinger Bergwald-Knittelberg“ und dabei, soweit wir dies zu erkennen vermö- gen, sogar auf einem windhöffigeren Standort. - 7 - Zu Nr. 4 (Grünberg): Der westliche Teil des Gebietes liegt im Landschaftsschutzgebiet „Bergwald- Rappeneigen“, der östliche Teil stellt noch Außenbereiche dar. Allerdings soll der Bereich Grünberg aufgrund seiner landschaftlichen Situation nach Pla- nungen der Naturschutzbehörde ausgehend vom Landschaftsplan 2010 ebenfalls unter Landschaftsschutz gestellt werden. Das Unterschutzstel- lungsverfahren für das Landschaftsschutzgebiet „Eisenhafengrund-Grünberg“ wurde zwar im August 2010 begonnen, konnte bislang aber nicht substantiell weitergeführt werden. Obwohl damit nur ein Teil der Fläche formal unter Landschaftsschutz steht, ist die Fläche Nr. 4 insgesamt als landschafts- schutzwürdig anzusehen. Zu Nr.5 (Kohlplatte): Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Grünwettersba- cher Wald-Hatzengraben“ und des FFH-Gebietes „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“. Die Situation ist vergleichbar mit Suchraum C Nr. 6. Bei diesen drei Gebieten scheint es uns bezüglich der Frage, ob in den jewei- ligen Landschaftsschutzgebieten Windenergieanlagen zu ermöglichen sind, erforderlich zu sein im weiteren Verfahren Kriterien zu entwickeln und einheit- lich anzuwenden, um transparent machen, wo Windenergienutzung gebiets- bezogen mit dem Schutzzweck in Einklang gebracht werden kann und wo nicht. Ergänzend sei hierzu auch die Haltung des Naturschutzbeauftragten erwähnt, der Schutzgebiete jeglicher Art also auch Landschaftsschutzgebiete von Windenergieanlagen freihalten möchte, da diesen Gebieten in einem Bal- lungsraum wie Karlsruhe für die Naherholung eine herausragende Bedeutung zukommt. Angesichts der geringen Wirtschaftlichkeit - die Flächen in Karlsru- he weisen lediglich geringe bis mittlere Windhöffigkeit auf - seien weitere Ein- griffe dort nicht zu rechtfertigen. Diese Ausführungen gelten inhaltlich auch für die Gebiete Nr. 45 und 47. Hier könnte jedoch zusätzlichneben diesen zu entwickelnden Kriterien die mögli- che Restriktion „FFH-Gebiet mit windenergieempfindlichen Arten“ hinzutreten. Die Naturschutzbehörde erachtet inhaltlich eine Herausnahme der Gebiete aus der Suchkulisse, wegen des zu erwartenden artenschutzrechtlichen Kon- fliktpotentials für sinnvoll. Allerdings fehlen auch dort bislang detaillierte Ar- tenkenntnisse. Zu Nr. 45 (Knielinger See): Dieses Gebiet ist wie der Suchraum K Gebiet Nr. 46 ebenfalls Bestandteil des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Burgau und weist eine engere räumli- che Verflechtung mit dem Naturschutzgebiet und dem Vogelschutzgebiet auf. Die Aussagen zu Fläche Nr. 46 gelten hier entsprechend. - 8 - Ergänzend weist auch die untere Landwirtschaftsbehörde darauf hin, dass bei den Flächen um das Hofgut Maxau der landwirtschaftlichen Nutzung der Vor- zug gegeben werden sollte. Zu Nr. 47 (Westlich Daxlanden): Dieses Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ westlich des Um- spannwerks. Die Lage im technisch vorgeprägten Raum (Hochspannungslei- tungen Rheinhafendampfkraftwerk) machen den Standort unter dem Ge- sichtspunkt der Vorbelastung des Landschaftsbildes attraktiv. Kritisch ist aber auch hier das unmittelbare angrenzende Vogelschutzgebiet, weswegen die Naturschutzbehörde eine Herausnahme des Gebietes empfehlen würde. 4. Potentielle Windnutzungsgebiete in denen keine Bündelung von Windener- gieanlagen möglich ist und für die deshalb keine nähere Betrachtung mehr vorgenommen werden soll. Die betrifft auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe die Fläche Nr. 3 (Rehbu- ckel) östlich von Hohenwettersbach. Die Fläche liegt sehr exponiert und hat eine sehr hohe Bedeutung für die Naherholung. Eine vereinzelte Anlage auf der Höhenfläche mit weiter Einsehbarkeit dürfte in dem weitgehend unvorbe- lasteten Raum hohe negative Ausstrahlungswirkung haben. Aktuell handelt es sich um Außenbereich ohne formalen Schutzstatus. Auch dieses Gebiet ist aber eventuell für eine Einbeziehung in das Landschaftsschutzgebiet „Eisen- hafengrund-Grünberg“ vorgesehen. Erkenntnisse über das Vorkommen ge- schützter Arten liegen nicht vor. Der Standort ist zwar kritisch zu sehen, ein naturschutzrechtliches Ausschlusskriterium ist aktuell aber nicht ersichtlich. Hier wird im weiteren Verfahren zu klären sein, ob für das Plangebiet insge- samt wegen der Auswirkungen auf das Landschaftsbild („Verspargelung“) ei- ner Bündelung von Windenergieanlagen generell der Vorzug gegeben wer- den soll und Standorte für Einzelanlagen damit ausscheiden. Dies setzt unse- res Erachtens jedoch voraus, dass der Windenergie trotz Annahme dieses Kriteriums im gesamten Plangebiet „substantiell Raum geschaffen“ werden kann. 5. Ergänzende, allgemeine Anmerkungen zum Artenschutz Bereits vor den Detailuntersuchungen in späteren Genehmigungsverfahren müssen aus Sicht der Naturschutzbehörde für die Suchräume hinreichend aussagekräftige Prüfungen/Abschätzungen zum Artenschutz getroffen wer- den. Dies zumindest bezüglich der Brut und des Zuges von Vögeln und Fle- dermäusen. Es könnte dabei empfehlenswert sein, sich eng an dem von der LUBW entwickelten Leitfaden „Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung von Wind- energieanlagen“ vom 21.05.2012 zu orientieren. Entsprechende Hinweise für den Untersuchungsumfang zur Erfassung von Fledermäusen werden derzeit entwickelt und sollten sobald verfügbar mit in die Planung einfließen. Die bei der Stadt Karlsruhe derzeit vorhandenen Datenlage ist u. E. noch nicht ausreichend, um den Maßstäben des Windenergieerlasses gerecht zu - 9 - werden, da prinzipiell aufzuzeigen sein wird, dass der Planung keine arten- schutzrechtlichen Verbote entgegenstehen. Da dies sowohl für die Regional- als auch die Flächennutzungsplanung gilt, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein und der Nachbarschaftsverband Karlsruhe aber bei ihren Planun- gen sinnvoller Weise von vergleichbaren oder sich ergänzenden Datengrund- lagen ausgehen sollten, regen wir hier eine enge Abstimmung mit dem RVMO an. Aus unserer Sicht sollte für etwaige Untersuchungen des NVK be- kannt sein, welche inhaltliche Tiefe die artenschutzrechtlichen Untersuchun- gen auf Regionalplanebene haben, welche Kriterien hier zur Auswahl heran- gezogen werden und welche Gebiete betroffen sind, da sie im Regionalplan als Vorranggebiet festgelegt werden sollen. Wir danken für die Beteiligung am Verfahren; die ergänzende Stellungnahme der Stadt Karlsruhe als Gebietskörperschaft werden wir Ihnen nach den Beratungen im Gemeinderat nachreichen. Mit freundlichen Grüßen