Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim (KOWO): Neufassung des Gesellschaftsvertrages

Vorlage: 30165
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.05.2016
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 7

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • KOWO
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1169 7 öffentlich Dez. 6 Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim (KOWO): Neufassung des Gesellschaftsvertrages Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.09.2012 7 Gemeinderat 18.09.2012 7 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der VOLKSWOHNUNG Bauträ- ger GmbH (bisher: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim). Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorgenommen werden können. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur Umsetzung seiner Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim (KOWO) wurde mit Gesell- schaftsvertrag vom 01.09.1994 mit dem Zweck gegründet, die Wohnsiedlung ‚Klein-Kanada‘ auf der Gemarkung Hügelsheim zu übernehmen und zu vermarkten. An der Gesellschaft waren zu je 50 % die Gemeinde Hügelsheim und die VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) mit einem Stammkapital von je 500 T€ beteiligt. Die Gemeinde Hügelsheim erwarb zum 30.09.2011 sämtliche noch im Vermögen der KOWO befindlichen Grundstücke. Die VOWO erwarb anschließend die Anteile der Gemein- de Hügelsheim an der KOWO. Die VOWO ist seither alleinige Gesellschafterin der KOWO. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 20.09.2011 unter TOP 6 (Vorlage Nr. 824) die- ser Vorgehensweise zugestimmt. Darüber hinaus hatte der Gemeinderat in der o. g. Sitzung der damals für 2012 vorgesehe- nen Verschmelzung von VOWO und KOWO zugestimmt. Zu dieser Verschmelzung soll es nun nicht kommen: Im Zuge einer eindeutigen und geschäftsfeldorientierten Ausrichtung aller Gesellschaften des KONZERN VOLKSWOHNUNG und aufgrund der Regelung zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach § 13 b Umsatzsteuergesetz soll nun die KOWO als Tochtergesellschaft der VOWO bestehen bleiben und sich künftig insbesondere auf die Tä- tigkeit als Bauträger fokussieren. Die Neuregelung des § 13 b Umsatzsteuergesetz verlangt die direkte Abführung der Um- satzsteuer des Auftraggebers aus den Baurechnungen an das Finanzamt, wenn der Bauträ- gerumsatz 10 % vom Gesamtumsatz übersteigt. Dies würde bei der VOWO dazu führen, dass ein sehr hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch die Einbehaltung, Kontrolle und Abführung der Umsatzsteuer bei allen Handwerkerrechnungen entstehen würde. Daher ist es naheliegend, das Bauträgergeschäft zu separieren und in einer eigenen Gesell- schaft auszulagern, deren wesentlicher Auftrag das Bauträgergeschäft darstellt. In dieser Gesellschaft, die ohne eigenes Personal in Geschäftsbesorgung von der VOWO geführt werden soll, entsteht somit kein zusätzlicher Aufwand durch bauträgerfremde Handwerker- rechnungen. Der als Anlage beigefügte Gesellschaftsvertrag entspricht den Vorgaben des städtischen Mustergesellschaftsvertrages. Er weist folgende wesentlichen Merkmale auf:  § 1 Die Gesellschaft führt die Firma VOLKSWOHNUNG Bauträger GmbH mit Sitz in Karlsruhe. Ergänzende Erläuterungen Seite 3  § 2 Der Gegenstand der Gesellschaft ist geprägt von städtebaulichen Maßnah- men, insbesondere der Bauträgertätigkeit.  § 6 Organe der Gesellschaft sind - wie bisher schon - Gesellschafterversamm- lung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung.  § 9 Der Aufsichtsrat besteht aus 6 bis höchstens 11 Mitgliedern. Er kann und soll nunmehr personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der VOWO und damit auch der VBV besetzt werden.  § 14 Aufgrund der Vorgaben in § 103 Abs. 1 Ziffer 5 f Gemeindeordnung Baden- Württemberg (Gesamtabschluss) wurde § 14 um einen weiteren Absatz 7 er- gänzt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Hauptausschuss - die als Anlage beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der VOLKSWOHNUNG Bauträ- ger GmbH (bisher: Kommunale Wohnungsbaugesellschaft mbH Hügelsheim). Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorgenommen werden können. 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die zur Umsetzung seiner Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. August 2012