Bestellung der Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Karlsruhe im Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwischen Alb und Pfinz

Vorlage: 30155
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Hohenwettersbach, Stupferich

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 18.09.2012

    TOP: 3

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Zweckverband Wasser
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1165 3 öffentlich Dez. 1 Bestellung der Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Karlsruhe im Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes Zwischen Alb und Pfinz Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat bestellt Herrn Nils Reinhardt als stellvertretendes Mitglied für die Ortschaft Wettersbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbands für die Versorgung des Hü- gellandes zwischen Alb und Pfinz und entbindet gleichzeitig Herrn Helmut Bessler von die- ser Position. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 12.06.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Stadt Karlsruhe ist Mitglied des Zweckverbandes für die Wasserversorgung des Hügel- landes zwischen Alb und Pfinz, dem die Wasserlieferung u. a. für die Karlsruher Ortschaften Hohenwettersbach, Stupferich und Wettersbach obliegt. Die Stadt entsendet nach der Sat- zung des Zweckverbandes acht Personen als Vertretung in die Verbandsversammlung. Ge- borenes Mitglied ist der Oberbürgermeister, der im Falle der Verhinderung durch seinen all- gemeinen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin bzw. eine Beigeordnete oder einen Beigeordne- ten oder einen beauftragten Bediensteten bzw. Bedienstete vertreten wird. Die weiteren sieben Vertreter und Vertreterinnen der Stadt werden nebst Stellvertretern und Stellvertreterinnen vom Gemeinderat aus der Mitte des Gemeinderates, der Ortschaftsräte oder der Bediensteten der Stadt gewählt. In der Vergangenheit wurden die weiteren Vertre- ter und Vertreterinnen vom Gemeinderat jeweils auf Vorschlag der Ortschaftsräte aus den Ortschaften gewählt, die der Zweckverband mit Wasser versorgt und deren Interessen des- halb in erster Linie von den Entscheidungen des Zweckverbandes betroffen sind. Die Ortschaft Wettersbach hat vier ordentliche Mitglieder im Zweckverband. Aus dem Be- reich der Stellvertreter dieser ordentlichen Mitglieder ist Herr Helmut Bessler aus dem Ort- schaftsrat ausgeschieden. Der Ortschaftsrat Wettersbach schlägt Herrn Nils Reinhardt als stellvertretendes Mitglied der Ortschaft Wettersbach im Zweckverband für die Wasserversorgung des Hügellandes zwi- schen Alb und Pfinz vor. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zu ent- sprechen und den Vorgeschlagenen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat bestellt Herrn Nils Reinhardt als stellvertretendes Mitglied für die Ortschaft Wettersbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbands für die Versorgung des Hü- gellandes zwischen Alb und Pfinz und entbindet gleichzeitig Herrn Helmut Bessler von die- ser Position. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012