Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers in der Ortschaft Wettersbach
| Vorlage: | 30150 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 38. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 18.09.2012 1161 1 öffentlich Dez. 1 Wahl der Stellvertretung des Ortsvorstehers in der Ortschaft Wettersbach Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 18.09.2012 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wettersbach Herrn Nils Reinhardt zum 3. Stellver- treter des Ortsvorstehers. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 12.06.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 71 Abs. 1 GemO werden nach der Wahl der Ortschaftsräte die Ortsvorsteher bzw. Ortsvorsteherinnen vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates aus der Mitte der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger und Bürgerinnen und ein oder mehrere Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin vertritt den Orts- vorsteher bzw. die Ortsvorsteherin im Falle seiner bzw. ihrer Verhinderung im Ortschaftsrat in der Leitung der Ortsverwaltung und im Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates. Nach dem Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Helmut Bessler hat der Ortschaftsrat Wettersbach in seiner Sitzung am 12.06.2012 beschlossen, Herrn Nils Reinhardt als 3. Stellvertreter des Ortsvorstehers dem Gemeinderat zur Wahl vorzuschlagen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt, dem Vorschlag des Ortschaftsrates Wettersbach zu ent- sprechen und den Vorgeschlagenen zu wählen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt für die Ortschaft Wettersbach Herrn Nils Reinhardt zum 3. Stellver- treter des Ortsvorstehers. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 7. September 2012