Bebauungsplan "Junge Hälden, 3. Änderung" - Anhörung zum Auslegungsbeschluss
| Vorlage: | 30147 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Knielingen, Neureut, Waldstadt |
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Extrahierter Text
1 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12.09.2012 218 2 öffentlich Bebauungsplan „Junge Hälden, 3. Änderung“, Anhörung zum Auslegungsbe- schluss Die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Junge Hälden, 3. Änderung“ soll am 18.09.2012 vom Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschlossen wer- den. Im Vorfeld wird der Ortschaftsrat Grötzingen dazu gehört. Vom Zentralen Juristischen Dienst wurde für den Gemeinderat eine Vorlage gefertigt, aus der die bisher erfolgten Schritte ersichtlich sind. Die Angelegenheit war vom Ort- schaftsrat bisher durchaus kontrovers diskutiert worden; er hat sich jedoch mehrfach mehrheitlich für die Bebauung der früher für den öffentlichen Zweck „Schule“ freigehal- tenen städtischen Fläche ausgesprochen. Die Vorlage, die gleichzeitig auch dem Ortschaftsrat als Beratungsgrundlage dient, ent- hält neben der eigentlichen Beschlussvorlage noch drei Synopsen, die Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, Bürger und Ortschaftsräten sowie die Würdigung des Stadtplanungsamtes enthält. Außerdem sind die verbindlichen Festsetzungen und örtli- chen Bauvorschriften, die Begründung und Hinweise sowie ein Plan beigefügt. Darüber hinaus hat die Ortsverwaltung eine Chronologie der bisher erfolgten Beratun- gen im Ortschaftsrat und die Schritte der Stadtverwaltung erstellt, die ebenfalls ange- schlossen ist. Gemäß Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt weist dieses Bebauungsplanverfahren die Besonderheit auf, dass hier die Öffentlichkeit bereits dreimal eingeschaltet wurde. Eine erste Information erfolgte dadurch, dass das Bauordnungsamt die Eigentümer sämtlicher angrenzenden Grundstücke im April 2008 angeschrieben hat, nachdem das Liegenschaftsamt der Stadt (damals noch als Vermessungs- und Liegenschaftsamt be- zeichnet) eine Bauvoranfrage gestellt hatte. Außerdem hatte das Stadtplanungsamt nach Veröffentlichung am 06.11.2009 in der Stadtzeitung die Unterlagen vom 09.11.2009 bis 20.011.2009 im dortigen Amt bereitgehalten, so dass sich die Öf- fentlichkeit über die Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen informieren konnte. Darüber hinaus fand am 24.11.2010 in der Begegnungsstätte Grötzingen eine Bürgeranhörung statt, an der ca. 80 Bürger teilgenommen haben. 1. Gemeinderatsvorlage: Vorbemerkung Das ca. 0,71 ha große Plangebiet befindet sich südlich der Ziegeleistraße in Karlsruhe- Grötzingen. Es handelt sich im weiteren Sinne um die Schließung einer Baulücke, die bisher durch den Bebauungsplan „Junge Hälden“ vom 25.07.1972 mit einer anderen Zweckbestim- mung, nämlich Gemeindebedarf für eine Grundschule, belegt ist. Der Flächennutzungsplan 2010 enthält eine entsprechende Darstellung. Um die Flächen für eine anderweitige Nutzung zu öffnen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der Flächennutzungsplan kann im Weg der Berichtigung angepasst werden. Im zukünftigen Geltungsbereich des neuen Be- bauungsplans wird der bisherige Plan aufgehoben. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2 Die Abgrenzung des zukünftigen Plangebietes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Be- bauungsplanes. Aufgrund der Fläche von nur 0,71 ha kann der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden, eine Um- weltprüfung ist nicht erforderlich. Das Plangebiet ist derzeit auf drei Seiten von Bebauung umgeben, es überwiegt eine kleingärt- nerische Nutzung, die auf einem eingezäunten Gartengrundstück stattfindet, das einen ge- schlossenen Obstbaumbestand aufweist. Die Bäume wurden längere Zeit nicht geschnitten, so dass ein vollständiger Kronenschluss vorliegt. Daneben besteht die Fläche aus einer Wiese, auf der sich teilweise eine bereits mannshohe Gehölzsukzession durch Hartriegel und Walnuss befindet. Das Gelände ist durch eine mäßige, von Nordost nach Südwest abfallende Hanglage geprägt, die zur Errichtung der geplanten Erschließungsstraße in erheblichem Umfang Auffül- lungen erfordert. Westlich an das Plangebiet grenzen Hausgärten an, nördlich eher intensiv genutzte Gärten, entsprechendes gilt für die südlich angrenzende Nutzung. Östlich grenzt zum Teil Wohnbebauung sowie eine Freifläche an. Das Plangebiet ist damit fast vollständig von Be- bauung umgeben, sämtliche Grundstücke innerhalb des Gebiets befinden sich noch im Eigen- tum der Stadt Karlsruhe. Als zulässige Nutzungsart soll reines Wohngebiet (WR) festgesetzt werden, dies entspricht der Eigenart der umgebenden Bebauung. Die nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus- nahmsweise zulässigen Nutzungen sollen aufgrund der mangelnden verkehrlichen Erschlie- ßung für solche Nutzungen ausgeschlossen werden. Das Maß der baulichen Nutzung im Plangebiet muss die vorhandene Topographie sowie die bestehende Bebauung berücksichtigen. Das Plangebiet gliedert sich in drei Bereiche: Im nördli- chen Bereich 1 sind zweigeschossige Einzelhäuser zulässig mit einer Wandhöhe von 6,30 m, gemessen von der Gehweghinterkante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante der Dachhaut. In diesem Bereich sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 28° zulässig. In den Bereichen 2 und 3 sind Flachdächer, ebenfalls mit einer Wandhöhe von 6,30 m ab Geh- weghinterkante der Planstraße, vorgesehen. Geplant ist in diesen beiden Bereichen die Bebau- ung mit Doppelhäusern. Die jeweiligen rückwärtigen Baugrenzen dürfen durch Wintergärten und Terrassen um maximal 3 m überschritten werden. Stellplätze, Garagen und Carports dürfen nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen errichtet werden. Insgesamt ist eine die Lage der Flächen und die sie umgebende Gebäude berücksichtigende Bebauung vorgesehen. Die Anordnung der Gebäude lässt den vorhandenen Baumbestand beim nordöstlichen Rand des Gebietes weitgehend unangetastet. Die Fläche bietet sich insgesamt für eine Wohnnutzung im Zuge einer Nachverdichtung an. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist über die Buslinie 21 und 22 gegeben. Vom Grötzinger Bahnhof besteht Anschluss an die Stadtbahnlinien S 4 und S 5. Die Erschlie- ßung der Bebauung erfolgt von der Ziegeleistraße aus, der Ausbau der Planstraße soll so ge- staltet werden, dass eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich ermöglicht wird. Die er- forderlichen öffentlichen Stellplätze für die Neubebauung werden innerhalb des verkehrsberu- higten Bereichs ausgewiesen. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem für die von der Planstraße aus erschlossene Bebauung wird ein gemeinsamer Abfallbehälterstandplatz ausgewiesen, auf dem die Einzelbehälter bereitgestellt werden können. Unbelastetes Nieder- schlagswasser soll zur Versickerung gebracht werden. Bei den mit der Planung verbundenen Kosten handelt es sich um die Kosten für die Erschlie- ßung des Gebiets, insbesondere die Herstellung der Planstraße und des Entwässerungskanals, Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3 als Einnahmen stehen den Kosten die zu erwartenden Erschließungsbeiträge gegenüber. Haushaltsmittel stehen für die erforderlichen Maßnahmen noch nicht zur Verfügung, die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berücksichtigen. Umweltauswirkungen Die im Plangebiet vorhandenen Böden besitzen eine relativ hohe Leistungsfähigkeit, die durch die geplante Bebauung und die erforderlichen Geländeauffüllungen und die damit verbundene Überdeckung des gewachsenen Bodens beeinträchtigt wird. Zur Ermittlung des Eingriffs in das Schutzgut Boden wurde eine Bewertung der Leistungsfähigkeit anhand des Leitfadens „Bewer- tung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg durchgeführt. Diese brachte das Ergebnis, dass der vorhandene Boden natürliche Funktionen als Standort für Kulturpflanzen, als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und als Filter und Puf- fer für Schadstoffe wahrnimmt. Als Standort für die natürliche Vegetation hat der Boden gerin- gere Funktion. Als Minimierungsmaßnahme für die erforderlichen Eingriffe ist bei der Auffüllung standortähnli- ches Bodenmaterial zu verwenden, um einen Erdmassenausgleich im Plangebiet anzustreben. Die Versiegelung der Flächen soll möglichst gering gehalten werden, die Versickerung des Dachflächenniederschlags wird verbindlich festgesetzt. Der das Gebiet umgebende Baumbe- stand soll weitgehend erhalten bleiben, im Bereich der geplanten Erschließungsstraße ist eine der vorhandenen Linde zu fällen. Der vorhandene Baumbestand im Zentrum des Plangebietes geht verloren, beidseits der Erschließungsstraße soll als Ausgleich ein Baumbestand neu ent- wickelt werden, dafür werden 15 Baumstandorte festgesetzt, 4 davon in privaten Vorgartenflä- chen. Auf jedem Baugrundstück ist ein Baum zu pflanzen, weitere Festsetzungen wie bei- spielsweise die Begrünung der Flachdächer, der Garagen- und Carportdächer und Hecken- pflanzungen sollen die zukünftige Durchgrünung des Gebietes sicherstellen. Ein externes Planungsbüro wurde mit der Erstellung der „naturschutzfachlichen Beurteilung gemäß § 42 BNatSchG“ (Bundesnaturschutzgesetz) beauftragt. Nach einer Voruntersuchung im Juni 2008 wurde zunächst der Untersuchungsrahmen festgelegt. Das Untersuchungsgebiet grenzt an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Nr. 7017-342 „Pfinzgau West“ und das Landschafts- schutzgebiet „Grötzinger Bergwald-Knittelberg“. Bei der Untersuchung wurde deshalb besonde- res Augenmerk auf die dort beschriebenen Lebensraumtypen und vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sowie Arten des Anhangs IV gelegt. Es wurde der Brutvogelbestand erfasst, das Amphibien- und Reptilienvorkommen wurde ermit- telt, eine Übersicht über den Insektenbestand wurde erstellt und eine Prüfung von FHH- Lebensraumtypen vorgenommen. Im Ergebnis wurde bei insgesamt 5 Begehungen keine streng geschützte Art bzw. geschützte Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie nachgewiesen. Vorgefunden wurden besonders geschützte Vogelarten, betroffen sind allerdings nur sog. Kulturfolger, die vorzugsweise oder gleichermaßen Siedlungsgebiete be- wohnen und deshalb durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt werden. Im Fall der Bebauung der Fläche sind deshalb keine erheblichen Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Arten zu erwarten. Vorkommende Arten finden im Siedlungsbereich und am angrenzenden Knittelberg ausreichend geeigneten Lebensraum. Es sind keine Arten vorhan- den, die ausschließlich oder überwiegend auf dieser Fläche leben. Für alle besonders ge- schützten Arten kann prognostiziert werden, dass die ökologische Funktionalität etwaiger Fort- pflanzungs- und Ruhestätten im Plangebiet im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Damit liegen die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Vorha- bens vor. Sicherzustellen ist, dass die Entfernung von Gehölzen und Hecken zur Baufeldfrei- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 4 machung außerhalb der Fortpflanzungszeit, d. h. im Winterhalbjahr vom 01.10. bis 28.02. er- folgt. Aus den vorliegenden klimatischen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Siedlungs- konzept des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist abzuleiten, dass aufgrund der geringen Größe und der gegebenen Durchlüftungsmöglichkeiten sowie der bereits vorhandenen Umge- bungsbebauung keine nachteiligen Auswirkungen der Planung auf das Klima zu erwarten sind, ein Klimagutachten ist deshalb nicht erforderlich. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den beiliegenden Entwurf des Bebauungsplans nebst der textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie auf die Begründung und Hinweise verwiesen. I. Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Als bisherige Verfahrensschritte fand am 13.11.2009 eine Behördenbeteiligung statt, außerdem wurde der Öffentlichkeit nach einer entsprechenden Veröffentlichung im Amtsblatt die Möglich- keit zur Äußerung im Zeitraum vom 09.11. bis 20.11.2009 gegeben. Darüber hinaus fand am 24.11.2010, ebenfalls nach öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt, eine frühzeitige Beteili- gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Im Rahmen der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen Stellungnahmen ein. Den von den Beteiligten erhobenen Anregungen und Einwendungen wur- den die abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes gegenüber gestellt und in den beilie- genden Synopsen (Anlagen 1, 2 und 3) niedergelegt. Als Träger öffentlicher Belange haben sich das Polizeipräsidium Karlsruhe, das Regierungsprä- sidium Karlsruhe, das Landratsamt Karlsruhe, Fachbereich IV - Gesundheitsamt sowie der Zentrale Juristische Dienst als Untere Naturschutzbehörde geäußert. Auf die in Anlage 3 ent- haltenen abwägenden Antworten des Stadtplanungsamtes zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird verwiesen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zahlreiche Stellungnahmen ein bzw. wurden Äußerungen abgegeben. Einige Einwender bestreiten den Bedarf für Wohnbauflächen in Karlsruhe. Dem ist entgegen- zuhalten, dass die Wohnungsnachfrage innerhalb Karlsruhes in den letzten 20 Jahren stetig angestiegen ist. Die Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe hat zugenommen, im Jahr 2010 erfolgte eine Steigerung um ca. 1 % angestiegen. Aufgrund der einschlägigen Prognosen über die Bevölkerungsentwicklung ist damit zu rechnen, dass auch in den Folgejahren ein weiterer Zuzug nach Karlsruhe erfolgen wird. Nach einschlä- gigen Berechnungen zur zukünftigen Neubauanfrage im Bereich der Stadt Karlsruhe ist im Zeit- raum bis 2020 mit einer Neubauanfrage von insgesamt 5.900 Wohneinheiten, davon 2.900 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern zu rechnen. Gegenwärtig besteht vor allem im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser Nachfrageüberhang. Umfragen zu Folge beklagen fast 80 % aller zur Eigentumsbildung entschlossenen Haushalte in Karlsruhe ein überteuer- tes/schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 30 % der Be- fragten ein zu geringes Angebot in diesem Bereich. Auch wandern zahlreiche Haushalte aus diesem Grund aus der Stadt in die Region ab, eine vom Amt für Stadtentwicklung durchgeführte Wanderungsmotivuntersuchung hat ergeben, dass fast 60 % der bereits Fortgezogenen in Karlsruhe wohnen geblieben wären, aber keine adäquate Immobilie fanden. Deshalb ist von Ergänzende Erläuterungen Seite 5 5 einem erheblichen Bedarf insbesondere an Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken auszuge- hen, der die Ausweisung der Flächen als Wohngebiet rechtfertigt. Einen Schwerpunkt der Einwendungen bilden die Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt. Mehrere Einwender befürchten, dass sich durch die geplante Bebauung eine Verdich- tung ergebe, die sich nachteilig auf das Schutzgut Klima auswirken würde. Dem Gebiet komme bisher eine Kleinklimafunktion zu, die Beseitigung der vorhandenen Nutzung würde sich nach- teilig auf die Luftströmungen in den angrenzenden Wohngebieten auswirken. Dem ist entgegenzuhalten, dass in Anbetracht der geringen Größe des Plangebietes nicht da- von auszugehen ist, dass sich spürbare klimatische Veränderungen in Folge der Umsetzung der Planung ergeben werden. In der Ortslage von Grötzingen sind entsprechend der Klimaana- lyse weitgehend geringe und in Teilen des alten Ortskerns lediglich mittlere bioklimatische Be- lastungen feststellbar. Fast die gesamte bebaute Ortslage liegt im Kaltlufteinwirkbereich und ist deshalb als klimatisch unbelastet einzustufen. Der Entwurf des Bebauungsplans berücksichtigt die klimatischen Belange durch die Stellung der Baukörper in Hauptströmungsrichtung hangabwärts, die geringe Höhenausprägung der Gebäude, die Festsetzung von Flach- bzw. gering geneigten Satteldächern sowie die offene Bauweise. Die Durchlüftung der Ortslage in Grötzingen ist in erster Linie auf die hohe bis sehr hohe Kaltluftlieferung seitens der Freiflächen in den östlich angrenzenden geschützten Hangla- gen zurückzuführen, die vom Bebauungsplan unberührt bleiben. Die aktuelle Planung stellt im Vergleich zum derzeit noch gültigen Bebauungsplan, der ein Schulgebäude vorsieht, eine we- sentliche Verbesserung dar. Hinsichtlich der zu befürchtenden Auswirkungen der Planung auf den Natur- und Artenschutz im Plangebiet wird des Weiteren eingewandt, dass der bisherige Untersuchungsumfang nicht ausreichend sei, insbesondere im Bereich Artenschutz. Auch diesem Einwand ist zunächst die geringe Fläche des Plangebietes entgegenzuhalten, die infolge dessen auch nur in begrenztem Umfang als Lebensraum für geschützte Arten zur Verfügung steht. Die dazu vorliegenden Stel- lungnahmen und Untersuchungen führen zu dem Ergebnis, dass zwar geschützte Vogelarten nachgewiesen wurden, diese aber infolge der in der Umgebung vorhandenen Nutzungen kei- nen erheblichen Beeinträchtigungen ausgesetzt werden, da die ökologische Funktionalität der vorhandenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang mit dem Plan- gebiet weiterhin erfüllt werden kann. Da das Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Ziff. 4 BauGB als beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird, sind keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorzusehen, gleichwohl tragen die Festsetzungen des Bebauungsplanes dazu bei, die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten. Auch richten sich die Einwendungen gegen die insbesondere im südlichen Bereich der Fläche vorgesehene Auffüllung des Geländes. Diese ist erforderlich, um die Planstraße, die der Er- schließung des Gebietes dienen wird, entsprechend den geltenden Ausbauvorschriften erstel- len zu können. Insbesondere wurde unter Rücksichtnahme auf die angrenzenden Grundstücke auf die Errichtung einer Stützmauer am südlichen Rand der Planstraße verzichtet, dort ist nunmehr eine Böschung vorgesehen, um einen gleitenden Übergang des Geländeprofils zu ermöglichen. Infolge der Hanglage des Plangebietes sind die Aufschüttungen aus Sicht des Planungsträgers unvermeidbar. Anderweitige Lösungen wären zudem mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden. Die weitergehenden Einwendungen richten sich u. a. gegen vermeintliche Beeinträchtigungen der umliegenden Grundstückseigentümer, beispielsweise infolge von Wertminderungen auf den Nachbargrundstücken oder Verletzungen der Intimsphäre der Anlieger. Diesbezüglich und we- gen der weiteren Einwendungen wird auf die als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Synopsen verwiesen, die die abwägenden Antworten auf die vorliegenden Stellungnahmen enthalten. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 6 II. Fortsetzung des Verfahrens Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung haben die das Verfahren vorbereitenden Maßnahmen einen Stand erreicht, den der Entwurf des Bebauungsplans „Junge Hälden - 3. Änderung“ in Karlsruhe-Grötzingen vom 20.10.2009 in der Fassung vom 20.08.2012 wiedergibt. Dem Gemeinderat kann deshalb empfohlen werden, den nachstehenden Beschluss zu fassen. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Hälden - 3. Änderung“, Karlsruhe-Grötzingen. 2. Auf der Grundlage der gemäß § 13 a Abs. 2 und 3 Baugesetzbuches (BauGB) be- reits erfolgten Verfahrensschritte ist das Verfahren mit der Auslegung des Bebau- ungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 3 BauGB fortzusetzen. 3. Der Auslegung ist grundsätzlich der Bebauungsplanentwurf vom 20.10.2009, in der Fassung vom 20.08.2012 zugrunde zu legen. Änderungen und Ergänzungen, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, kann das Bürgermeisteramt noch in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen oder zu diesem Zweck ggf. durch die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wiederholen. II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 18.09.2012.“ Beschlussvorschlag an den Ortschaftsrat: Der Ortschaftsrat spricht sich für die Aufstellung des Bebauungsplans „Junge Hälden – 3. Än- derung“ aus und ist mit der Fortsetzung des Verfahrens durch Auslegung des Bebauungsplan- entwurfs einverstanden.
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Anlage1zur Gemeinderatsvorlage (Bebauungsplan „Junge Hälden, 3. Ände- rung“, Karlsruhe-Grötzingen / Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss): Zusammenfassung der im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vorgebrach- ten Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1. Anwohnerin Ziegeleistraße, 11.11.2009 1.1 Stützmauer entlang des Grundstückes Ziegeleistraße 12 Gemäß Baugenehmigung vom 08.09.1977 dürfedas Wohnhaus Ziegeleistraße 12nach Osten um 6 m und nach Süden um 12 m erweitert werden. Beim Bau der Befestigungs- mauer im Osten wäre die vorgesehe- ne Erweiterung kaum mehr realisier- bar. Die Mauer hätte außerdem eine totale Verschattung zur Folge. Die Planung wurde inzwischen geändert. Anstelle der ursprünglich geplanten Stütz- mauer entlang des Grundstückes Ziegelei- straße 12 soll nunmehr eine Böschung aus- gebildet werden. Die öffentlichen Parkplätze sowie der Bereithalteplatz für Abfallbehälter werdenöstlich der Erschließungsstraße an- geordnet.Die zwischen Planstraße und dem Grundstück Ziegeleistraße 12 geplante Ver- kehrsgrünfläche wird als Böschung ausge- baut und mit einer Entwässerungsmulde ver- sehen. 1.2 Aufschüttung Eine Aufschüttung um 3 m für die ge- plante Straße würde einen großen Eingriff bedeuten. Gemeint ist hier wohl der Eingriff in die Wo- hnsituation der Anwohnerin.Der Abstand der geplanten Erschließungsstraße zurGrund- stücksgrenzebeträgt in Höhe des Wohnge- bäudes zwischenca.7mundca.8 m. In diesem Bereich wird das Gelände abge- böscht und als Verkehrsgrünflächemit Bäu- menangelegt.Auch entspricht die Höhe der seinerzeit geplanten Stützmauer nicht der Höhe der Aufschüttung.Wie der Schnitt B-B (Planzeichnung) zeigt, beträgt die Aufschüt- tung im westlichen Bereich der Erschlie- ßungsstraße weniger als 2 m und nimmt Richtung Osten ab. Von einem großen Ein- griff kann daher nicht die Rede sein. 1.3 Höhenentwicklung der geplanten Bebauung Anstelle 3-geschossiger Häuser mit einer Gesamthöhe an der Westseite von 15 m sollte- wie bei der beste- henden Bebauung üblich- auf1,5 Geschosse reduziert werden- siehe „Am Liepoldsacker“. Die Doppelhäuser entlang der Planstraße weisen nunmehr Flachdächer auf. Gegen- über der Planstraße sind sie zweigeschossig mit einer Wandhöhe von6,30 m statt 6,5 m. Die drei Doppelhäuser westlich der Planstra- ße treten aufgrund der Topographie von der Gartenseite aus betrachtet, 3-geschossig in Erscheinung (Ansichtshöhe ca. 9 m). Dies ist durchaus vertretbar. Die Bebauung „Am Lie- poldsacker“ ist für dieses Gebiet nicht als -2- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Maßstab heranzuziehen. Die das Plangebiet umgebende Bebauung ist durchweg zweige- schossig mit Dach. Das Gebäude Ziegelei- straße12 ebenfalls. Die Gesamthöhe dieses Gebäudes beträgtca. 9 m. 1.4 Dichte der Bebauung, Baumbestand Es würde eine unverhältnismäßige Bauverdichtung entstehen und ein großer Baumbestand würde vernich- tet werden. Selbst bei der ursprünglichen Planung kann von einer verdichteten Bebauung nicht die Rede sein.Mittlerweilewurde auf zwei Ge- bäude verzichtet, essind nur noch Doppel- und Einzelhäuser vorgesehen. Was die entfallenden, zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäume betrifft, wird auf den Be- bauungsplan und dessen Begründung ver- wiesen. 1.5 Wertminderung Die Realisierung des vorliegenden Planes würde eine erhebliche Beein- trächtigung und nicht akzeptable Wertminderungdes Grundstückes der Anwohnerindarstellen, dersie nicht zustimmen könne. Die Bebauung eines bislang unbebauten Grundstückes wird von Angrenzern in der Regel als Beeinträchtigung empfunden.Ob- jektiv betrachtet führt die Planungjedoch nicht zueiner Wertminderung des Grundstü- ckes Ziegeleistraße 12. 1a. Anwohnerin Ziffer 1, 19.11.2009 1a.1 Verletzung der Intimsphäre Aufgrund der zur Herstellung der vor- gesehenen Zufahrtsstraßenotwendi- genGeländeaufschüttungenmiteiner Höhe vonca. 3 msei dasGrundstück Ziegeleistraße12samt Terrassevon Osten aus voll einsehbar. Siehe oben Ziffern 1.1 und 1.2. Der Abstand derErschließungsstraße zum vorhandenen Wohnhaus erscheint trotz der Höhenlage der geplanten Erschließung als ausreichend. Grundstücke sind in der Regel von den be- nachbarten Gebäuden aus einsehbar. Wer dies nicht wünscht, kann durch Eingrünung seines Grundstückes oder ähnliches selbst für Intimität sorgen, sofern der Nachbar dies nicht tut. 1a.2 Verletzung der Intimsphäre, Grenzabstand Durch die grenznahe Bebauung im Süden des Grundstückes ergebe sich ebenfalls eine freie vollflächige Ein- sicht auf das Grundstück Ziegelei- straße12 und auf dessen Terrasse. Dies stelle eine nicht hinzunehmende Verletzung der Intimität dar.Der Grenzabstand im Süden des Grund- stückes von nur 2,5 m werde ange- sichts der Giebelhöhe von 13 m als zu gering erachtet. Die seinerzeitige Planung sah südlich des Grundstückes Ziegeleistraße 12 eine Haus- gruppe mit drei Reihenhäusern vor. Aktuell sind zwei Doppelhaushälften geplant,so dass sichderAbstand an der dem Grund- stück Ziegeleistraße 12 nächstgelegenen Gebäudeecke von ca. 3 m auf ca. 6,5 m er- höht hat. -3- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1a.3 Belästigung durch Lärm und Abgase Der Zufahrtsverkehrzu den geplan- ten Wohngebäudenerfolgteaus- schließlich über die vorgesehene Er- schließungsstraße, die unmittelbar im Ostenan das Grundstück Ziegelei- straße 12anschließe.Auf diesem Straßenabschnittseien auch die öf- fentlichen Parkplätze angeordnet.Es werde eine Belästigung durch Lärm und Abgase befürchtet. Wie bereits ausgeführt, wurden die öffentli- chen Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite angeordnet.bei der geplanten Erschließungsstraße handeltes sich um eine Sackgasse, die lediglich 12 Doppelhaushälf- ten erschließt.Hier ist der Ausbau als ver- kehrsberuhigter Bereich vorgesehen.Sofern hier überhaupt von einerZunahme des Ver- kehrslärms und der Abgase gesprochen werden kann, ist dieseals geringfügig zu be- zeichnen. 1a.4 Genehmigte Erweiterung Gemäß Genehmigung vom 08.09.1977 dürfe das bestehende Wohngebäude nach Osten um 6 m und nach Süden um 12 m, gemessen von der nördlichen Hausflucht, erwei- tert werden. Mit dem Bau der geplan- ten Zufahrtsstraßeim Osten ist die Realisierbarkeit dieser bereits ge- nehmigten Erweiterung nicht mehr gegeben. Es handelt sich um einen Bauvorbescheid vom 14.09.1977, der seit dieser Zeit regel- mäßigverlängert wird. Die Prüfung einer Er- weiterung des Wohngebäudes wurde seiner- zeit mit der Begründung beantragt, dass im Rahmen der Baulandumlegung „Hälden“ ein ca. 6 m breiter Grundstücksstreifen zugeteilt werden sollte, was auch erfolgt ist. Der Abstand zwischen Wohngebäude und östlicher Grundstücksgrenze beträgt ca. 11 m. Die Planung greift nicht in das Grundstück der Angrenzerin ein. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine bauliche Erweiterung nach Re- alisierung des Bebauungsplanes nicht mehr möglich sein sollte. 1a.5 Massive Beeinträchtigung des Grundstückes Die in Ziffern 1a.1- 1a.4 genannten Fakten führten zu einer massiven Beeinträchtigung des Grundstückes Ziegeleistr. 12, auch deshalb weil es durch den Bau der aufgeschütteten Straßeim Osten und der grenznahen Bebauung im Süden zu einer großflä- chigen Beschattung kommen werde und die Belüftung massiv einge- schränkt sein wird.Man behalte sich vor, Schadensersatzansprüche gel- tend zu machen und diese auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Auf die vorgenommenen Planänderungen wird verwiesen. Von einergroßflächigenBeschattung durch die aufgeschüttete Straße kann nicht die Re- den sein.Die Straße ist ca. 7 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Die Aufschüt- tung im Bereich des Schnittes B-B der Plan- zeichnung beträgt weniger als 2 m.Auch die Bebauung im Süden führt zu keiner großflä- chigen Beschattung des Grundstückes, nicht einmal im Winter, wo die Sonne am niedrigs- ten steht. Unabhängig davongibt es kein Recht auf ein gänzlich nicht von Schatten- wurf betroffenes Grundstück. Was die Frage der Belüftung betrifft, siehe untenZiffer2.6. -4- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1a.6 Beeinträchtigung des Gebietscharakters Die geplante, massive Bebauung fü- ge sich nicht in die Umgebungsbe- bauung ein undwürde den Gebiets- charakter erheblich beeinträchtigen. Die Planung nimmt Rücksicht auf die umge- bende Bebauung.Man kann nicht nur mit dem status quo vergleichen, sondern sollte auch das derzeit gültige Baurecht betrach- ten, das den Bau einer Grundschule zulässt. 1a.7 Flächenversiegelung/Kanalisation Die Bebauung führe zu einer nicht unerheblichen Flächenversiegelung, das durch Niederschläge auftretende Oberflächenwasser könne nicht mehr in bisherigem Maße versickern und werde dann an den bestehendentie- fer liegenden Gebäuden anstehen. Es seien Schäden an den Bestands- gebäuden zu befürchten. Die Versor- gung mit Strom und Wasser wie auch die Abwasserkanalisation solle über die Ziegelei erfolgen. Es stelle sich die Frage, obdievorhandene Kanali- sation in der Ziegelei- und in der Weingartener Straße für die zusätzli- chen Abwassermengen ausreichend dimensioniert ist. Die mit einer Unter- dimensionierung einhergehenden Beeinträchtigungen seien ebenfalls nicht hinzunehmen. Aufgrund des felsigen Untergrundes mit Löß- lehm gibt es derzeit bereits Probleme mit der Versickerung. Die geplante Erschließungs- straße(Straßenentwässerung)verbessert die Situation für dieangrenzenden-tiefer li- egenden-Grundstücke derWeingartener Straße. Zudem sind die vorhandenen Kanäle ausreichend dimensioniert, da sie den sei- nerzeit geplanten Bau einer Schule bereits berücksichtigen. 1a.8 Natur- und Umweltschutz Gemäß der naturschutzrechtlichen Beurteilung des von der Stadt Karls- ruhe beauftragten Planungsbüros handle es sich um ein Kleingartenge- biet.Das Gebiet sei jedoch einem Streuobstwiesen-Gebiet viel ähnlicher als einem Kleingartengebiet. Der Be- stand an alten Obstbäumen und He- cken biete vielen Tier- und Pflanzen- arten einen optimalen Lebensraum. Eine Vernichtung dieses Lebensrau- mes mit dem einhergehenden Ver- schwinden dieser Tier- und Pflanzen- arten sei im Zeichen des immer stär- ker werdenden Umweltgedankens nicht vertretbar. In der Beschreibung des Untersuchungsge- biets ist von einem Kleingartengebiet im wei- testen Sinn die Rede, das dann auch sehr differenziert beschrieben wird. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist zu entschei- den, ob- und wenn ja in welchem Umfang- diese Freifläche bebaut werden soll. 1a.9 Andere Varianten Bei der Ortschaftsratsitzung am 20.07.2007seien noch andere Plan- entwürfe vorgestellt worden, bei wel- chen die Zufahrt in das Neubaugebiet Keine der seinerzeit vorgestellten Varianten sah eine Erschießung über die Straße„Am Knittelberg“ vor-dies unter anderem auf- grund des wertvollen Baumbestandes.In ei- -5- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung über die Straße „Am Knittelberg“ er- folgen sollte. Dies sei im Hinblick auf die Belangeder Angrenzerindie bes- sere Lösung, da sie sich wahrschein- lich nicht so massiv aufihr Grund- stück auswirken würde und den be- stehenden landschaftlichen Gege- benheiten besser angepasst wäre. ner Variantesollte daswestliche der beiden Einzelhäuser im Bereich 1 unmittelbar an die Ziegeleistraße 12angrenzen, die Erschlie- ßungsstraßewarsomit etwas abgerückt. Diese Variante sah allerdings eine Bebauung mitmehreren Hausgruppen vor, wobeieine Hausgruppemit drei Gebäudenunmittelbar südlichder Ziegeleistraße 12 angeordnet war. Im nächster Nähe wären dann vier Ge- bäude anstelle nunmehr eines Gebäudes gewesen.Von allen bisherigen Varianten weist die derzeitige Planung den größten Abstand zwischen Neubebauung und Ziege- leistraße 12 auf. 2. Anwohner In der Setz, 17.11.2009 2.1Beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB Manerhebe Einspruch gegen das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Voraussetzungen für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im beschleu- nigten Verfahren nach § 13 a BauGBsind er- füllt.Die Öffentlichkeitkonnte sichin der Zeit vom 09.11.2009 bis 20.11.2009über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die we- sentlichen Auswirkungen der Planung unter- richten und zur Planung äußern. Darüber hi- naus wurdeam 24.11.2010 noch eine Bür- geranhörung durchgeführt. 2.2Bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren Das Bauordnungsamt habe mit Schreiben vom 14.05.2008 mitgeteilt, dass das Verfahren abgeschlossen worden sei. Es sei nicht nachvoll- ziehbar, dass es nun wieder aufge- nommen wurde. Man hat seinerzeit zunächst versucht, die Bebauung über ein Baugenehmigungsver- fahren zu ermöglichen. Aufgrund der vielen Nachbareinsprüche hat man dannmit dem Planverfahren begonnen. Dass man von der Absicht, das Grundstück einer Wohnbebau- ung zuzuführen Abstand genommnen hat, ist ein Missverständnis. 2.3Stützmauer am Ende der Planstraße Die Notwendigkeit der ca. 3 m hohen Stützmauer wird in Frage gestellt. Durch die Aufschüttung der Erdmas- sen an der Grenzedes Grundstückes Flst. Nr. 9074 würden nicht nur die Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück zerstört, sondern auch die vonauf dem Grundstück Flst.Nr. 9074angepflanzten Pfirsich- und Ap- rikosenbäume. Dazu eine Wertminde- rungdesGrundstückes,Beeinträchti- gungder Lebensqualität durch den ständigen Blickfang „Stützmauer“, Es kann dahingestellt bleiben, ob mitder Er- richtungdieserStützmauer all diese Nachtei- le auch tatsächlich verbunden gewesen wä- ren. Aus Rücksicht auf die benachbarte Be- bauung wurde die Planung so geändert, dass auf die Stützmauer verzichtet werden konnte. Durch Verzicht auf das Reihenmit- tenhaus konnte die geplante Erschließungs- straße entsprechend gekürzt werden, so dass anstelle der ursprünglich geplanten Stützmauer der Höhenunterschied zwischen Straßenniveau und angrenzenden Gärten mittels einer Böschung überbrückt werden -6- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Schallreflexionen der glatten Fläche, starke Beeinträchtigung derSonnen- einstrahlungen. Durch die Sonnen- strahlung direkt auf die Stützmauer steige die Temperatur in diesem Be- reich erheblich an, dem Garten werde dadurch Wasser entzogen, das Kleinklima im Garten werde dadurch negativ beeinträchtigt und eineBe- wirtschaftung als Nutzgarten sei nicht mehr möglich. kann. Man habe die Stützmauer mit Stan- gen und Seil verdeutlicht, so dass man das zu bebauende Grundstück aus Sicht des Grundstückes der Angrenzer betrachten könne. Da auf Stützmauern verzichtet wird, erübrigt sicheine Inaugenscheinnahme. 2.4Naturschutzrechtliche Beurteilung nach § 42 BNatSchG Auch erhebe man Einspruch gegen das Naturschutzgutachten.Wichtige Detailsseiennicht berücksichtigt oder falsch bewertet worden. Das Stadtplanungsamt kanngeht davon aus, dass alle maßgeblichen Faktoren betrachtet wurden und dem Gutachten keine fehlerhafte Bewertung zu Grunde liegt. 2.5 Lebensraum Die zu bebauende Fläche werde seit jeher als Streuobstwiese genutzt. Sie sei mit vielen alten, für die Natur wertvollen Obstbäumen bepflanzt. Viele Kleintiere und Vögel fänden Un- terschlupf. Neben Igeln seien z.B. Hirschkäfer gesehen worden, die un- ter Naturschutz stünden und denen durch die Bebauung ein wichtiger Le- bensraum verloren ginge. Sieheoben Ziffer 1 a.8. 2.6 Kleinklima Die Bebauung der Grünfläche bedeu- te eine unverhältnismäßige Verdich- tung in diesem Wohngebiet, durch die das Kleinklima stark beeinträchtigt würde. Besonders im Sommer sei der positive Effekt dieses Kleinods im an- grenzenden Wohngebiet spürbar (Luftumwälzungen durch leichte Fall- winde am Abend). Von einer erheblichen klimatischen Auswir- kung der Umsetzung des Bebauungsplanes im Vergleich zum Plan-Nullfall ist aus folgen- den Gründen nicht auszugehen, die sich auf den städtebaulichen Entwurf und die Ergeb- nisse der Klimaanalyse des Nachbarschafts- verbandes Karlsruhe (2011) beziehen: Die bestehende Ortslage von Grötzingen weist laut Klimaanalyse eine weitestgehend geringe und in Teilen des alten Ortskernes lediglich mittlere bioklimatische Belastung auf. Fast die gesamte bebaute Ortslage, ins- besondere die an den Geltungsbereich an- grenzende, liegt im Kaltlufteinwirkbereich. Sie ist somit als klimatisch unbelastet anzu- -7- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung sehen. Der städtebauliche Entwurf berücksichtigt bereits stark die klimatischen Belange durchdie Stellung der Baukörper in der Hauptströmungsrichtung hangabwärts, die Höhenausprägung mit einer Wandhö- he von lediglich 6,30m, die Festsetzung von Flach- und gering geneigten Satteldächern (28°), den teilweisen Verzicht auf Garagen zu- gunsten von Stellplätzen, die offene Bauweisemit Einzel- und Dop- pelhäusern. Gerade im Vergleich zur Umsetzung des ak- tuell gültigen Planungsrechts (Schulgebäu- de) ist bei der Verwirklichung dieses Bebau- ungsplanes sogar von einer Verbesserung der klimatischen Situation auszugehen. Die Durchlüftung der Ortslage ist vor allem auf die hohe bis sehr hohe Kaltluftlieferung der Freiflächen in den östlich angrenzenden und gesetzlich geschützten Hanglagen (Landschaftsschutzgesetz bzw. FFH-Gebiet) zurückzuführen, die vom Bebauungsplan un- berührt bleiben. Durch die Größe des Geltungsbereichs von weniger als einem Hektar und einer Grund- flächenzahl von 0,4 ist von keiner erhebli- chen Auswirkung auszugehen. 2.7 Bedarf Die Notwendigkeit der Bebauung die- ser Fläche wird hinterfragt. In unmit- telbarer Umgebung stünden schon längere Zeit Wohnungen und Häuser zum Verkauf und fänden keinen neu- en Besitzer. Wenn es maßgebend wäre, ob in unmittelba- rer Nähe zu einem geplanten Baugebiet Im- mobilien über einen längeren Zeitraum zum Kauf stehen, dürfte in keinem Stadtteil ein neues Baugebiet geplant werden. Manchmal liegt das auch einfach daran, dass der Ver- käufer verständlicherweise einen hohen Ver- kaufserlös erzielen will, der Käufer sich aber oft darüber im Klaren ist, dassaufgrund der heutigen Anforderungen an ein Gebäude (Wärmeschutz) und eines gestiegenen An- spruches seitens der Käufer (z.B. neue Bä- der) bereits ab einem Alter von 20 Jahren umfangreiche Renovierungen anstehen, die sichdurchausin einer Größenordnung von -8- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung ca. 150.000 Euro bewegen können. Stadtplanungsamt und Liegenschaftsamt werden oft von Bauwilligen kontaktiert, die sich für dieses Baugebiet interessieren. Prinzipiell ist folgendes anzumerken: Die Zahl der wohnungsnachfragenden Bevölke- rung in Karlsruhe ist zwischen 1995 und 2009 stetig angestiegen (ca. 5,5 %). Ledig- lich zwischen 2009 und 2010 wurde das Melderegister im Vorfeld des Zensus 2011 um nicht mehr in Karlsruhe wohnhafte Ein- wohner mit Zweitwohnsitz bereinigt. Dabei reduzierte sich die Zahl der Wohnberechtig- tenum ca.0,4 %. Die Zahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe hat aber auch in 2010 weiter um 1,0 % zugenommen. Diese positive Bevölkerungsentwicklung der Fächerstadt in den vergangenen Jahren steht in deutlichem Kontrast zu sinkenden Einwohnerzahlen in zahlreichen anderen Regionen Baden-Württembergs und Deutschlands. In den Prognosen des Statis- tischen Landesamtes Baden-Württemberg findet diese spezifische Entwicklung Karlsru- hes keinen hinreichenden Niederschlag. Ur- sache des Bevölkerungswachstums ist die vergleichsweise solide und stabile wirtschaft- liche Entwicklung in Karlsruhe und der Regi- on.Jahr für Jahr ziehen mehr Einwohner nach Karlsruhe als von dort weg. Prognosen zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung bescheinigen Karlsruheweiter Wachstumsperspektiven. So geht die Feri EuroRating Services AG für den Zeitraum 2009- 2015 davon aus, dass die Wirtschafts- leistung in der Stadt Karlsruhe um 12 % und die Zahl der Arbeitsplätze um 5 % wachsen werde. Daherdeutet nichts darauf hin, dass die jährlichen Wanderungsgewinne Karlsruhes, die für das Bevölkerungswachs- tum der Vergangenheit verantwortlich waren, künftig zurückgehen werden. Daraus re- -9- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung sultiert ein weiter anhaltender Nachfrage- druck nach Wohnraum innerhalb der Stadt- grenzen. Nach Berechnungen von der empi- rica ag zur zukünftigen Neubaunachfrage in der Stadt Karlsruhe ist im Zeitraum von 2010 - 2025 vonwenigstens 5.900 zu errichten- den Wohneinheiten– 2.900 Wohneinheiten in Ein- und Zweifamilienhäusern und 3.000 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern– auszugehen. Derzeit besteht in Karlsruhe vor allem auch im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser ein unbestreitbarerNachfrageüberhang. Ei- ner Umfrage zu Folge beklagen fast 80% al- ler zur Eigentumsbildung entschlossenen Haushalte in Karlsruhe ein überteuer- tes/schlechtes Preisleistungsverhältnis und 30% ein zu geringes Angebot. Daher wan- dern seit Jahren zahlreiche Haushalte aus Karlsruhe in die Region ab. Die jüngst vom Amt für Stadtentwicklung durchgeführte Wanderungsmotivuntersuchung hat ergeben, dass fast 60% der Fortgezogenen in die Re- gion lieber in Karlsruhe wohnen geblieben wären, aber keine adäquate Immobilie ge- funden haben. Ein weiteres Indiz für den ho- hen Nachfragedruck nach Ein- und Zweifami- lienhäusern in Karlsruhe ist die Tatsache, dass entsprechende Objekte in den Konver- sionsgebieten Knielingen und Neureut- trotz Stadtrandlage- reißenden Absatz finden. 2.8 Schule Die zu bebauende Fläche sei von der Stadt gekauft worden, um dort ein Schulgebäude zu errichten und somit dem Allgemeinwohl der Bewohner von Grötzingen zu dienen. Eine Wohnbebauung diene nicht der All- gemeinheit, sondern nur wenigen ein- zelnen Personen. Auchbei den Wohnbedürfnissen der Bevöl- kerung handelt es sich umeinenöffentlichen Belang im Sinne des Baugesetzbuches.Die einzelnen öffentlichen und privaten Belange sind prinzipiell gleichrangig. Sie sind im Rahmen der Bebauungsplanverfahrens ge- recht gegen- und untereinander abzuwägen. 3.Bürgerin aus Söllingen, 17.11.2009 3.1Rückerwerb eines Grundstückes Gibtan, dem Bauordnungsamt be- reitsmitgeteilt zu haben, dass das Grundstück 9096 bei der Umlegung 1974 trotz des Widerstandes ihrer Familie als Schulgelände (öffentliches Die Eigentümer haben im Rahmen des sei- nerzeitigen Umlegungsverfahrens Ersatz für das eingebrachte Grundstück erhalten.So- fern einer derursprünglichen Eigentümer hier ein Baugrundstück erwerben möchte, -10- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Interesse) herangezogen wurde und dieGroßeltern an anderer Stelle Er- satz bekommen hätten.Die Eltern hätten das das Grundstück bebauen wollen. Da der Bau einer Schule nicht mehr realisiert werde,wolle sie das Grundstück zurückerwerben. besteht die Möglichkeit, sich nach Rechts- kraft des Bebauungsplanes um ein städti- sches Baugrundstück zu bewerben.Die Ver- gabekriterien sind jedoch anderer Natur. 4. Anwohner Ziegeleistraße, 17.11.2009 4.1 Flächenverbrauch Zur Zeit der Diskussion um den Be- bauungsplan „Hälden 2“ (87/89) habe die Landesregierungden Verbrauch von täglich 10 ha Grund in Baden- Württemberg beklagt, der2009 noch eben so hochgewesen sei. Das Problem sei seit Jahrzehnten be- kannt, aber die Politik habe nicht den Mut um gegenzusteuern. Hier könne mit der Schonung von naturnahen Flächen begonnen werden, indem von einer Überbauung abgesehen werde. Es handelt sich um eine Innenentwicklung, die vorhandene Infrastruktur nutzt und einer Bebauung des Außenbereiches grundsätz- lich vorzuziehen ist. 4.2 Natur- und Artenschutz, Landschaftsschutz Der Untersuchungsumfang sei nicht ausreichend, die Untersuchung selbst sei nur oberflächlich durchgeführt worden. Es reicht nicht aus, den Brutvogelbestand zu erfassen. Viel- mehr müssen auch die Vögel erfasst werden, die in dem fraglichen Gebiet ihr Futter suchten, also ihren Lebens- raum hätten. „Porträt- die Arten der Vogelschutzrichtlinie“ (Ministerium für Ernährung und ländlicher Raum Ba- den-Württemberg):„Am meisten ist der Rotmilan durch den Verlust und die Zerstörung seiner bevorzugten Lebensräume gefährdet.“ Siehe oben Ziffer 2.4. Zahlreiche vorkommende Vogelarten seien übersehen worden wie z.B. fol- gende Arten der Roten Liste BW: Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan, Grünspecht. Das Gutachten geht nicht davon aus, dass die genannten Arten im Plangebiet brüten. „Amphibien und Reptilien wurden im Zeitraum der Untersuchung ... nicht beobachtet.“ Das lassesich nur damit erklären, dass danach nicht gesucht worden sei. Mit hoher Wahrschein- lichkeit ließen sichErdkröte, Blind- DasangeführteZitatist unvollständig und muss noch ergänzt werden: „Nach Zauneid- echse und Schlingnatter wurde speziell ge- sucht. Es konnten jedoch keine Habitate für diese beiden Arten gefunden werden.“ Es besteht keine Veranlassung, das Untersu- -11- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung schleiche und Zauneidechse nach- weisen, wenn man danach suchen würde. chungsergebnis in Zweifel zu ziehen. Das Gebiet übernehme eine Puffer- und damit eine Schutzfunktion für das benachbarte Landschaftsschutzge- biet. Im Bereich des nördlich, östlichund teilweise auch südlichdes Plangebietes gelegenen Siedlungsrandes grenzt das Landschafts- schutzgebietbereitsunmittelbar an Sied- lungsflächen an. Die in der „Naturräumlichen Beurtei- lung“ angeführten Ausgleichsmaß- nahmen“ fänden in der Planung kei- nen Niederschlag. Für eine Beurtei- lung der Eingriffs- und Ausgleichsbi- lanzierung sei ihre Angabe aber er- forderlich. Es entstünde der Eindruck einer oberflächlichen Planung. Es ist zutreffend, dass keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind. Hierauf kann im vorliegenden Fallaufgrund §13 a Abs. 2 Ziffer 4 BauGBverzichtet wer- den. Anzumerken bleibt, dass das Gebiet auch mit einem Schulgebäude bebaut wer- den könnte und somit die Eingriffetatsäch- lichbereits vor der planerischen Entschei- dung zulässig waren.Dennochsieht die Pla- nung unter anderem die Erhaltung von Bäu- men, Pflanzgebote für Bäume, Dachbegrü- nung vor. Einzelne Festsetzungentragen dazu bei,Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren. 4.3 Beeinträchtigung des Kleinklimas Hanglagen würden durch konvektive (thermische) Auftriebsvorgänge tags- über aufwärts strebende und kurz nach Sonnenuntergang abwärts rut- schende (kühle) Luftströme produzie- ren. Damit würde für eine Durchströ- mung auch des flachen Geländes in der Umgebung an windstillen Tagen gesorgt, was zu einem Kühleffekt führte. Die konvektionsmindernde Wirkung des Baugebietes „Hälden2“ würde durch das vorliegende Bauge- biet noch verstärkt. Siehe oben Ziffer2.6. 4.4 Aktive Sonnenenergienutzung Dachformen,-neigungen und First- richtungen ließen eine problemlose aktive Sonnenenergienutzung nicht zu. Wenn überhaupt seien solareE- nergiegewinne nur mit aufwändigen Hilfskonstruktionen möglich. Selbst die beiden Gebäude entlang der Zie- geleistraße mit an sich geeigneter Ausrichtung hätten eine zu geringe Dachneigung, nur damit eineanti- quierte Gleichheit der Dachformen mit der Umgebung gewahrt bliebe. Nunmehr sind in den Bereichen 2 und 3 be- grünte Flachdächerfestgesetzt.Es ist somit ausreichend Dachfläche für dieInstallation aufgeständerter Solarmodulein optimaler Orientierungvorhanden. Was die beiden Einzelhäuser betrifft,so ist dieDachneigung mit 28° durchaus für Solar- nutzung geeignet.Die Kubatur der beiden Einzelhäuser fügt sich in die benachbarte Bebauung ein. Eine steilere Dachneigung ggf. mit verringerter Wandhöheist nicht emp- -12- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung „Außerdem wäre fraglich, ob damit ein wesentlicher Gewinn verbunden wäre“ hieße es 1989 in der Stellung- nahme der Stadtverwaltung zum Be- bauungsplan „Hälden2“. Nach 20 Jahren Forschung und Entwicklung zur Bautechnik und Sonnenenergie- nutzung sei den Planern dies wohl noch immer fraglich. Der Gebäude- energieverlust sei heute nur noch halb so hoch wie vor 20 Jahren und der Nutzen von aktivem und passi- vem Solarenergiegewinn entspre- chend hoch. fehlenswert. 4.5 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Laut Begründung sei eine Anbindung an den ÖPNVüber die Buslinien 21 und 22 gegeben. Bis zur Buslinie 22, die an manchen Tagen gar nicht oder nur eingeschränkt fährt, sind es im- merhin 10 Minuten Fußweg. Auch hier: Eindruck schlampiger Planung. In Ziffer 4.3.1 der Begründung wird die An- bindung an denÖPNV beschrieben.Aus Gründen der Vollständigkeitwird neben der Buslinie 21 undden Stadtbahnlinien S 4 und S 5auch die Buslinie 22angeführt.Eswird nicht behauptet, dass das Plangebietguter oder sehr gut an den ÖPNV angebunden ist. 4.6 Alternativvorschlag Die Stellungnahme des damaligen Naturschutzbeauftragten Prof. Dr. Norbert Rieder zum Baugebiet Häl- den 2- „Das Beste wäre sicherlich, die ganze Bebauung dort zu unter- lassen.“- gelte aus Sicht des ökologi- schen Gleichgewichtes auch heute für das vorliegende Plangebiet. Das angesprochene Baugebiet existiert be- reits, es istnicht zielführend, seinerzeitige Verfahrensfragen zu erörtern. Auch der Ein- sprecher selbst wohnt dort, wofrüher unbe- baute Natur war. Ökonomische Gründe mit verhältnis- mäßig kleiner Auswirkung auf die Ökologiewürden dafür sprechen, ei- ne Bebauung entlang der Ziegelei- straße und am Knittelberg (gegen- über Nr. 2) vorzunehmen, also im Be- reich 1. Es könnten 6-8 Wohnhäuser (Doppel- und Reihenhäuser) entste- hen. Damit würden nur ca. 25% der fraglichen Fläche beansprucht und die Erschließung läge bereits vor der Tür, die bauliche Verdichtung wäre nur halb so groß, Stützmauern wären überflüssig. Gegen diesen Vorschlag spricht unter ande- rem der erhaltenswerte Baumbestand ent- lang der Straße am Knittelberg.Auch besteht eine große Nachfrage nach Baugrundstü- cken in Grötzingen.Aus Sicht des Stadtpla- nungsamtes sollte nicht auf die Erschlie- ßungsstraße und deren beidseitige Bebau- ung verzichtet werden. Der Bebauungsplan- entwurf sieht keine höhere Verdichtung vor, als in umgebenden Baublöcken bereits vor- handen. Auf der restlichen Freifläche (ca. 75 %) könnte eine Demonstrationsfläche zur Streuobstwiesenbewirtschaftung entstehen, die Bürgern und Kinder- Aus Sicht des Stadtplanungsamtes erscheint die vorgeschlagene Nutzung einer möglichen Restfläche inmitten von Wohnbebauung nicht sinnvoll. -13- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung gärten zur Verfügung stehen könnte. Die Flächen am Knittelberg oberhalb des Malerwegs werden im Sinne der Streuobstwiesenwirtschaft (Nutzung des Wiesenschnitts und der Früchte) kaum genutzt. 5.Zwei Einwender, GrundstückWeingartener Straße12,17.11.2009, 23.12.2009 5.1 Wandhöhe Die vorgesehene Wandhöhe von 6,5 m müsse vom gewachsenen Boden ausgehen. Die Wandhöhe wurde zwischenzeitlich auf 6,30 m reduziert. Bezugspunkt ist jedoch nicht das natürliche Gelände, sondern die Gehweghinterkante derhöher gelegenen Er- schließungsstraße. Eine andere Festlegung macht keinen Sinn. 5.2 Geländeauffüllungen Eine Auffüllung des Geländes sei nicht erforderlich. Die Gebäude soll- ten dem vorhandenen Gelände an- gepasst werden. Falls eine Auffüllung erfolgen würde, wären die Häuser zwischen 12.5 m- 15 m hoch (Wand- höhe 6,5 m + Auffüllung 3,5 m + Un- terschoss + Dach). Da die Ver- und Entsorgung des Plangebie- tes über die Ziegeleistraße erfolgt,muss sie in entsprechender Höhenlage an diese an- binden. Dies hat wiederumAuswirkungen auf die Höhenlage der zu erschließenden Ge- bäude. Die Addition ist so nicht nachvollzieh- bar. Es ist richtig, dass das Untergeschoss der Bebauung im Bereich 3 gartenseitig voll in Erscheinung tritt.Die Auffüllung erfolgt im Wesentlichen im Bereich der Erschließungs- straße und kann somit nicht hinzuaddiert werden. Nach Planänderung sind die Ge- bäude bezogenauf die Erschließungsstraße nur 6,30 m hoch, von der Gartenseite kommt noch die Ansicht des Untergeschosses hinzu und eine geringfügige Geländeauffüllung in diesem Bereich. Da ist man eher bei 9,15 m als bei 12,5 m- 15 m.Zudem ist das oberste Geschoss ein Staffelgeschoss. 5.3 Besonnung Die bisherige Sonneneinstrahlung sei bei dieser Bebauung nicht mehr ge- geben. Die Neubebauung wird die bestehenden Ge- bäude nicht verschatten. Dazu sind die Ab- stände zwischen Bestand und Neubebauung zu groß.Hinzu kommt, dass das oberste Ge- schoss der Doppelhäuser im Bereich 3- an- grenzend an die Weingartener Straße als Staffelgeschoss auszubilden ist. 5.4Massive Bebauung Die Bebauung an der Südostseite des Grundstückes sei viel zu massiv. Insbesondere die 3 Reihenhäuser würden eine geschlossene Front von ca. 21 m bilden.Die Besitzstands- wahrung fände in der Planung keine Die Neubebauung liegt eher östlich als süd- östlich der Weingartener Straße 12 in einem Abstand vonca. 32 m.Die Planung sieht ent- lang der Erschließungsstraße mittlerweile nur noch Doppelhäuser vor.Der Entwurf nimmt auf die vorhandene Bebauungweitgehend -14- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Berücksichtigung.Rücksicht. Es gibt jedoch keinen Rechtsan- spruch auf ein unbebautes Nachbargrund- stück. 5.5 Klima Die dichte Bebauung hätte aus klima- tologischer Sicht zur Folge, dass es durch den Wegfall frischluftwirksamer Windsysteme zu erhöhten Wärmebe- lastungen kommen würde. Dies sei vor allemauch vor dem Hintergrund weiter zunehmender Durchschnitts- temperaturen infolge der fortlaufen- den Klimaveränderung zu vermeiden (vgl. „Bericht über Klimaschutzaktivi- täten in Karlsruhe“, Hrsg. Stadt Karls- ruhe- Umwelt und Arbeitsschutz, Ja- nuar 2008, S. 14). Siehe oben Ziffer2.6. Der angeführte Bericht beinhaltet keine kli- matologische Bestandsaufnahme, sondern Aktivitäten der Stadt Karlsruhe den Klima- schutz betreffend. 5.6 Verschiebung der Baufelder nach Osten Es bestehe die Möglichkeit, die Bau- fenstereinschließlich Straße um min- destens 5 m nach Osten zu verschie- ben. Diese Lösung sei bisher völlig außer Acht gelassen worden. Man erkenne in der neuen Bebauungü- berhaupt keine Anpassung an die be- reits vorhandenen Wohnhäuser. Dies kann keine sinnvolle Alternative zur ak- tuellen Planung sein, auch wenn sie eine größere Akzeptanz bei den Bewohnern der Weingartener Straße hätte.Dieser Vorschlag hätte eine Vergrößerung der Grundstücke westlich der Erschließungsstraße zulasten der Baugrundstücke östlich davon zur Folge und darüber hinaus auchnegativeAuswir- kungen auf dieBebaubarkeit des Bereiches 1 mit zweiEinzelhäusern an der Ziegelei- straße. Die Planung wurde jedochzwischenzeitlich durch Verkleinerung der Vorgärtensoweit modifiziert, dass der Abstand der geplanten Bebauung im Bereich 3 zum Gebäudebe- stand der Weingartener Straße vergrößert wurde.Im November 2009 betrug dieser Ab- stand- die Weingartener Straße12betref- fend- ca. 28 m, derzeit sind esca. 32 m. 6. Zwei Anwohner Weingartener Straße 16, 18.11.2009, 22.12.2009 Inhaltsgleich mit Ziffer 5.Die in Ziffer 5 getroffenen Aussagengelten entsprechend. Aufgrund deretwasgrößeren Gebäudetiefe der Weingartener Str. 16 sind hier die Abstände zur geplanten Bebauung geringer. 7.Stellungnahme unterzeichnetvon54Anwohnern der Weingartener Straße, Ziegeleistraße, In der Setz und Obere Setz, 18.11.2009 7.1 Innenentwicklung, beschleunigtes Verfahren Es wird darum gebeten, keine Er- messensentscheidungen vorab zu Es handelt sich zweifelsfrei um einen Be- bauungsplan der Innenentwicklung. Das -15- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Lasten Betroffener zu fällen.Wo schon die Deklarierung „Innenent- wicklung“grenzwertig ist (bei östli- cher Öffnung und Verbindung zum FFH-Gebiet Pfinzgau-West und zum Landschaftsschutzgebiet Bergwald- Knittelberg), verstärke sich der damit zusammenhängende Druck auf die Betroffenen durch das Instrument des beschleunigten Verfahrens. Baugesetzbuch bezeichnet damit Bebau- ungspläne, die entweder die Wiedernutz- barmachung von Flächen, die Nachverdich- tung oder andere Maßnahmen der Innen- entwicklung im Sinne zum Inhalt haben. Das Baugebiet befindet sich innerhalb der bebau- ten Ortslage. Auch in diesem Zusammen- hang darf an die bestehenden Baurechte er- innert werden. DieMitwirkungsrechte derBetroffenen bzw. der Öffentlichkeitsind im laufenden Bebau- ungsplanverfahrennicht schlechter, als bei Bebauungsplanverfahren, die nicht im be- schleunigten Verfahren laufen.Im Nachgang zur seinerzeitigen Einsichtnahmemöglichkeit fand am 24.11.2010noch eine Bürgeranhö- rung statt, auf die bei einem beschleunigten Verfahren hätte verzichtet werden können. 7.2Klimagutachten Ein Klimagutachten- unter besonde- rer Berücksichtigung der Hangwir- kung) wird für unverzichtbar erachtet. Hieraufhabemanbereits mit Stel- lungnahme vom 23.04.2008 an das Bauordnungsamt hingewiesen. Aus klimatischen Untersuchungen in Zu- sammenhang mit dem Siedlungskonzept des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und der FNP-Fortschreibung ist ableitbar, dass die klimatischen Auswirkungen des Baugebietes aufgrund von Größe, der gegebenen Durch- lüftungsmöglichkeit und bereits vorhandener Umgebungsbebauung nicht erheblich sind. Ein gesondertes Klimagutachten ist daher nicht erforderlich. Stellungnahmevom 23.04.2008 (bauordnungsrechtliches Genehmi- gungsverfahren): Die betroffenen Anlieger würden we- der angesprochen noch gehört.Das zu bebauende Grundstück spiele für das Wohnen und Befinden der An- wohner eine nicht unbeträchtliche Rolle. Diese mitten in die Wohnbe- bauung hineinragende naturbelasse- ne Zunge habe eine direkte Luftver- bindung zum oberhalb liegenden Hang. Häufige, thermisch verursach- te, Luftbewegungen stellten einen Lufttransport abwärts („Fließen“) oder auch aufwärts („Thermik“) dar. Ent- lang dieses Weges erfolge ein Tem- peratur- und Feuchtigkeitsausgleich. Diese relativ kleine „Wetterpumpe“, Siehe oben Ziffer2.6. -16- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung mitten in einem Wohngebiet, habe di- rekte positive, nicht zuletzt gesund- heitliche Auswirkungen- im vorlie- genden Fall für eine größere Zahl Grötzinger Bürger. Kenntnisse über solche Vorgänge und ihre Auswir- kungen gehörten zur Zeit der Klima- erwärmung zur Allgemeinbildung. Dennoch sei geplant, mit größerem Aufwand und gefälliger Begründung für eineWohnbebauung dem jetzigen Idealzustand den Garaus zu machen. Im neuen Verfahren würden unver- änderte Planskizzen präsentiert. Zwischenzeitlich wurde die Planungunter Berücksichtigung klimatischer Aspekte ge- ändert:u.aVerzicht auf Hausgruppen,nied- rigere Gebäudehöhen, begrünte Flachdä- cher. In Ziffer 4.7 der Begründung (Klima) werde lapidar auf generelle klimati- sche Untersuchungen des Nachbar- schaftsverbandes verwiesen. Danach seien die klimatischen Auswirkungen nicht erheblich. Solche Aussagen würden nicht vertrauensbildend wir- ken. Siehe oben Ziffer2.6. Tatsächlich sei die morphologische örtliche Situation oberhalb (östlich) des Flurstückes 9069 derart, dass im Verlauf eines größeren Gelände- sprungs (Steinbruchwand) mit an- schließendem Hang bei Sonnenein- strahlung eine stärkere Thermik aus- bildet (die von Greifvögeln häufig ge- nutzt wird). Umgekehrt fließe nach Abklingen der Sonneneinstrahlung die sich abkühlende Luft insbesonde- re durch das hangfeuchte Flurstück. Deren Wirkung komme wegen der Fließeigenschaft kühlerer Luft nicht nur direkt umgebender Bebauung, sondern ebenso den Bewohnern der unterhalb liegenden Weingartener Straße und weiter entlang der Gelän- deneigung zugute. Siehe oben Ziffer 2.6. Bei steigenden Jahresdurchschnitts- temperaturen wäre es bei den gege- benen Voraussetzungen unverzeih- lich, auf eine singuläre natürliche Kli- maanlage zu verzichten.Der Erhalt Siehe oben Ziffer 2.6. -17- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung einer solchen Wirkungskette stelle bestimmte Anforderungen an eventu- elle Planungen. Kosmetische Verän- derungen älterer Entwürfe mit hang- paralleler Bebauung, dichter Parzel- lierung und massiver Flächenverfor- mung würden den Anforderungen nicht gerecht. 8. Zwei Familien In der Setz, 19.11.2009 8.1 Seinerzeitige Umlegung Der Bebauungsplan erfolge zu Lasten der Angrenzer, die vor 35 Jahren ge- zwungen wurden, Teilbereiche ihrer Grundstücke unter falschen Voraus- setzungen abzugeben. Es ist nachvollziehbar, dass die Anwohner die Bebauung einer seit Jahren unbebauten Fläche alsfür sie nachteilig empfinden. Ob- jektiv betrachtet, halten sich dienegativen Auswirkungen für die benachbarte Bebauung in Grenzen. Der Bebauungsplan erfolgt nicht zu Lasten der Anwohner. Es ist nicht so, dass die ehemaligen Eigen- tümer enteignet worden wären, oderein Op- fer gebracht hätten, damit dieses Grundstück entstehen konnte.In der seinerzeitigen Bau- landumlegung haben die Beteiligten für ihre Einwurfsfläche Baugrundstücke erhalten. Die Gemeinde Grötzingen hatebenfallsGelände eingeworfen. 8.2 Klima Dasso wichtige Kleinklima habe in dem Schreiben vom 23.04.2008 kei- ne Beachtung gefunden. Das jetzige Klimagutachten sei recht dürftig und unvollständig. Gemeint ist wohl, dass das Schreiben vom 23.04.2008 keine Beachtung gefunden habe. Es ist in Ziffer 7.2 wiedergegeben und kann somit in den Abwägungsprozess einfließen. Es gibt kein Klimagutachten. Die das Klima betreffenden Aussagen basieren auf der vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe in Auftrag gegebenen Studie,dieim Frühjahrdesletz- ten Jahresveröffentlicht wurde, dem Pla- nungsamt aber schon vorher bekannt war. Im Übrigen siehe oben Ziffer 2.6. 8.3 Artenschutz Durch die für eine Bebauung notwen- dige Geländeauffüllung wären Klein- und Kleinstlebewesen unrettbar verlo- ren. Aufdie naturschutzrechtliche Beurteilung wird verwiesen. Viele Singvögel, Bussard, Habicht und Milan würden diesen Lebens- raum benötigen. Siehe oben Ziffern 2.4 und 4.2. 8.4Stützmauern Die durch die Auffüllung notwendigenDurch entsprechende Umplanung konnte auf -18- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 3 m hohen Stützmauern würden die Landschaft verschandeln (prestige- trächtiges Denkmal für den Ortsvor- steher). Stützmauern zugunsten von Böschungen verzichtet werden. 8.5Ökologie Gemäß der Landesgesetze sollten ökologisch wertvolle Gebiete der Nachwelt erhalten bleiben und nicht aus finanziellen Gründen verschleu- dert werden. Gemeinderat und Ort- schaftsrat hätten einer Bebauung dieses Gebietes niemals zugestimmt, wenn er sch über das Gelände infor- miert bzw. er es begangen hätte. Ei- ne zu späte Einsicht mache diese Umweltsünde nicht mehr rückgängig. Es ist davon auszugehen, dass zumindest die Ortschaftsräte das Plangebiet kennen. Jedes Gremiumsmitglied hat die Möglichkeit, das Plangebiet persönlich in Augenschein zu nehmen, sich Luftbilder anzusehen. Auch die naturschutzrechtliche Beurteilung gibt Auf- schluss über die Situation vor Ort.Der Ge- meinderat hat im Rahmendes Bebauungs- planverfahrens die Aufgabe, private und öf- fentliche Belange gerecht gegen und unter- einander abzuwägen.Diese Entscheidung ist ergebnisoffen.Er kannbeschließen, dass das Gebiet von einer Bebauung freizuhalten ist.
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Extrahierter Text
Anlage2zur Gemeinderatsvorlage (Bebauungsplan „Junge Hälden, 3. Ände- rung“, Karlsruhe-Grötzingen / Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss): Zusammenfassung der im Rahmen derBeteiligung derÖffentlichkeitam 24.11.2010zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung vorgebrachten Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Äußerungen im Vorfeld der Bürgeranhörung 1. Vertreter des Ortschaftsrates (identisch Ziffer1a,7 und12) übergibt im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates am 24.02.2010 einen Fragenkatalog. Hinweis: Die Antworten in Ziffer 1 entsprechen der seinerzeitigen Stellungnahme. 1.1 Flächennutzungsplan Ist es richtig, dass der seit dem 24.07.2010 wirksame Flächennut- zungsplan 2010 nach wie vor den Planbereich als Fläche für den Ge- meinbedarf, Zweckbestimmung Schu- le ausweist? Ziffer 2.1 der Bebauungsplanbegründung: „Der seit dem 24.07.2004 wirksame Flä- chennutzungsplan 2010 des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (FNP 2010) stellt das Planungsgebiet als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) dar. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetz- buch handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wer- den. 1.2 Bestehendes Baurecht Ist es richtig, dass bis heute noch der Bebauungsplan „Junge Hälden“ vom 25.07.1972 mit der besonderen Zweckbestimmung „Grundschule“ gültig ist? Ziffer 2.2. der Begründung: „Es gilt der Bebauungsplan „Junge Hälden“ vom 25.07.1972, der Fläche für Gemeinbe- darf mit der besonderen Zweckbestimmung „Grundschule“ ausweist. Er wird im Gel- tungsbereich dieses Bebauungsplans aufge- hoben.“ 1.3 Alteigentümer Haben die damaligen Grundstücksei- gentümer Flächen durch Verkauf bzw. Tausch an die Gemeinde Gröt- zingen abgegeben, weil dort eine Schule gebaut werden soll? Die 1978 in Kraft gesetzte Umlegung „Häl- den“ basierte auf dem Bebauungsplan „Jun- ge Hälden“. Ziel des Umlegungsverfahrens war es, den Beteiligten geordnete Grundstü- cke zuzuteilen. Dabei wurde jedem Eigentü- mer, der ein Grundstück in die Umlegung eingeworfen hat, auch wieder ein Grundstück entsprechend den vorgesehenen Festset- zungen des Bebauungsplans neu zugeteilt. So wie die Privatbeteiligten Baugrundstücke zugeteilt bekamen, wurde auch die Stadt Karlsruhe für ihre eingebrachten Grundstü- cke mit Baugrundstücken abgefunden, wie z.B. auch das genannte Grundstück Nr. 9069. -2- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1.4 Seinerzeitiger Grundstücksverkehr Ist es richtig, dass zu der damaligen Zeit des Grunderwerbs durch die Gemeinde die Grundstückseigentü- mer nur unter einem gewissen Druck zum Tausch bzw. Verkauf von Grund- stücksteilen bereit waren, weil es sich bei dem vorgesehenen Areal um eine Fläche für Gemeinbedarf gehandelt hat? Es handelte sich um keinen Grunderwerb, sondern um ein gesetzlich geregeltes Umle- gungsverfahren mit Einspruchmöglichkeiten. Jedem Beteiligten stand es frei, Rechtsmittel einzulegen. 1.5 Erörterung unter Ausschluss der Öffentlichkeit Haben Ortsverwaltung und Ort- schaftsrat die Umnutzung erstmals 2005 unter Ausschluss der Öffent- lichkeit erörtert? Stellungnahme der Ortsverwaltung: Die erstmalige Behandlung des Tagesord- nungspunktes „Änderung des Bebauungs- plans „Junge Hälden“: Künftige Nutzung des städtischen Grundstücks Flst.Nr. 9096 an der Ziegeleistraße“ erfolgte in öffentlicher Sit- zung des Ortschaftsratesam 26.07.2006. 1.6Erschließungskosten Hat die Stadt Karlsruhe der Ortsver- waltung Grötzingenempfohlen, das Grundstück Flst.Nr. 9069 zu „verwer- ten“, da sonst für dieses städtische Grundstück Erschließungskosten fäl- lig würden? Im Hinblick auf die Nachfrage nach Bau- grundstücken in Grötzingen, ausreichend Schulkapazitäten in Grötzingen, anfallende Erschließungskosten und dem Wunsch nach nachhaltigem Flächenverbrauch (Innen- vor Außenentwicklung) hat das Liegenschafts- amt angeregt, eine Teilfläche des Grund- stücks Nr. 9069 einer anderen Nutzung zu- zuführen. 1.7 Baufläche für „Junge Familien“ Hat der Ortschaftsrat aus diesem Grund (Anmerkung: Erschließungs- kosten) beschlossen, dass dieses Grundstück alsBaufläche für junge Familien verwertet werden soll? Stellungnahme der Ortsverwaltung: Die demographische Entwicklung im Allge- meinen und der Schülerzahlen im Besonde- ren sind hinlänglich bekannt. Die Frage der Notwendigkeit eines weiteren Schulstandorts wurde- ausgelöst durch die Abrechnung der Erschließungskosten- erneut diskutiert. 1.8 Schaffung von Wohnraum für junge Familien Ist es richtig, dass im Bebauungs- planentwurf vom 20.10.2009 nicht mehr von „Schaffung von Wohnraum für junge Familien“ die Redeist, son- dern nur noch von einer „Wohnbe- bauung für Einfamilienhäuser“. In Ziffer 1 der Begründung wird auf die große Nachfrage in Grötzingen nach Einfamilien- häusern abgestellt. Nach den unten in Ziffer 1.9 dargelegten „Vergaberichtlinien“ werden junge Familien mit Kinder durch das Punkte- system bei der Grundstücksvergabe begüns- tigt. 1.9 Grundstücksvergabe Können die geplanten Baugrundstü- cke bzw. eventuell darauf errichtete Gebäude ohne Zweckbindung „Junge Familien“ von der Stadt bzw. einem Städtische Baugrundstücke für Wohnzwecke (1/2-Familienhaus) werden nach einem vom Gemeinderat beschlossenen Verfahren an Bauwillige anhand eines Punktesystems -3- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Bauträger an jedermann veräußert werden? (u.a. Kinder, Behinderte, Pflegebedürftige, etc.) vergeben (Beschluss des Gemeinderats vom 21.02.2006). Danach werden die Grundstücke grundsätzlich nicht an einen Bauträger verkauft, sondern direkt an Privat- personen zur Eigennutzung (eventuell auch Erbbaurecht). Anhand der jeweiligen persön- lichen Vorraussetzungen kann eine kommu- nale Wohnraumförderung gewährt werden. 1.10 Private Bauträger Ist es richtig, dass die Stadt das ge- samte Areal an einen privaten Bau- träger veräußern will, nicht aber an die Volkswohnung? Siehe oben Ziffer1.9. 1.11 Bauvoranfrage Hat das Bauordnungsamt seine Bau- voranfrage mit einem Schreiben vom 14.05.2008 an alle Eigentümer mit dem Satz „Das Verfahren wurde ab- geschlossen“ zurückgezogen? Es wurde zunächst versucht, über eine Bau- voranfrage der Stadt Karlsruhe Vermessung, Liegenschaften, Wohnen (LA) die Bebaubar- keit des Grundstückes zu klären. Seitens der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden zahlreiche Einwendungen vorgetra- gen, sodass die Antragstellerin ihre Bauvo- ranfrage zurückgezogen hat. Diese Einwen- der haben dann mit Schreiben vom 14.05.2008 eine Mitteilung mit folgendem Wortlaut erhalten:„Der oben genannte An- trag wurde zurückgezogen. Das Verfahren wurde abgeschlossen.“ Gemeint ist natürlich die im Betreff genannte „Voranfrage: Bebau- barkeit Grundstück“. 1.12 Mündliche Aussage gegenüber Grundstückseigentümern Warum wurde Grundstückseigentü- mern von Seiten des Amtes mündlich erklärt, sie bräuchten keine Einsprü- che mehr gegen die geplante Bebau- ung einzulegen, da dieses Verfahren abgeschlossen ist? Welcher Mitarbeiter welches Amtes hat dies zu welcher Zeit gesagt. Aufgrund fehlender Informationen diesbezüglich kann hierzu nicht Stellung genommen werden. Abge- schlossen ist lediglich das baurechtliche Ge- nehmigungsverfahren (zurückgezogene Vor- anfrage). Im laufenden Bebauungsplanverfahren wur- den derBebauungsplanentwurf sowie die na- turschutzrechtliche Beurteilung in der Zeit vom 09.11.2009 bis 20.11.2009 zur Einsicht bereitgehalten. Die Angrenzer haben diese Möglichkeit zur Äußerung genutzt. Im weite- ren Verfahren wird im Rahmen der öffentli- chen Auslegung des Bebauungsplanentwur- fes die Möglichkeit zur Stellungnahme gege- ben sein. -4- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1.13 Verkaufserlöse Hängt der geplante Verkauf der Grundstücksfläche mit der allgemein sehr angespannten Finanzsituation der Stadt zusammen, da in der Öf- fentlichkeit mit einem Verkaufserlös von 2 Millionen Euro gehandelt wird? Die Überlegungen zur Verwertung der Flä- che gehen ins Jahr 2006 zurück; zum dama- ligen Zeitpunkt war die Finanzsituation der Stadt Karlsruhe weitaus besser als heute. Grundsätzlich ist kommunales Vermögen wirtschaftlich zu verwalten. Der Verkehrswert des Geländes wird erst nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens vom Gutachter- ausschuss ermittelt. 1.14 Gespräche mit Investoren Kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Karlsruhe (z.B. das Dezernat6 oder die Ortsverwaltung) bis zum jetzigen Zeitpunkt noch mit keinem „privaten Bauträger“ bzw. Maklerfirmen Gespräche in Sachen Verkauf von Baugrundstücken im ge- samten Flurstücksbereich 9069 ge- führt hat? Städtische Baugrundstücke werden nicht von Maklernangeboten. Für die Verwertung ist das Liegenschaftsamt zuständig; Gespräche mit Bauträgern haben beim Liegenschafts- amt, Stadtplanungsamt, Dez. 6 und auch bei der Ortsverwaltung nicht stattgefunden. 1.15Modifikation der Variante 8 Kann davon ausgegangen werden, dass in Sachen Modifikation der Vari- ante 8 keinerlei Vorfestlegungen ge- troffen wurden, die z.B. nachstehen- de Beschlussfassung verhindern würden: auf Stützmauern wird gänzlich verzichtet, eine Bebauung erfolgt nur entlang der Ziegeleistraße entsprechend dem Klimaschutz- konzept der Stadt Karlsruhe muss bei einem Verkauf der Bauplätze sichergestellt werden, dass nur Gebäude mit Passivhausstandart gebaut werden. das Stadtplanungsamt führt eine „formelle und gemeinsame Sprechstunde“ mit den Bürgern durch. Man sollte nicht von Variante 8 sprechen, da nicht diese sondern der Bebauungsplanent- wurf vom 20.10.2009 die Diskussionsgrund- lage darstellt, allerdings basierend auf dieser Variante. Da es diese modifizierte Planung noch nicht gibt, kann hierzu nichtStellung genommen werden. Da bislang ein solches abgestimmtes Klima- konzept nicht existiert, kann zum derzeitigen Zeitpunkt Bauherrn nicht auferlegt werden, nur Gebäude mit Passivhausstandart zu er- richten. 1.16Fragen zur Beteiligung der Bürger am derzeitigen Verfahren 1.16.1Flächennutzungsplan (FNP) Es wird nachgefragt, ob folgende Aussage in Bezug auf die Änderung des FNP richtig ist:„An der Aufstel- lung bzw. Änderung von Flächennut- zungsplänen ist die Beteiligung der Bürger gesetzlich vorgeschrieben. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Bebauungsplanverfahren, beim Flächennut- zungsplan ist der Verfahrensablauf entspre- chend. Gemeinderat und Ortschaftsrat werden in der -5- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Die formale Beteiligung z.B. des Ort- schaftsrates erfolgt erst nach dem Vorliegen aller Bedenken und Anre- gungen der Bürger.“ Regel zum Auslegungs- und zum Satzungs- beschluss mit dem Bebauungsplanentwurf befasst sein. Zu diesem Zeitpunkt liegen die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Be- lange und der Bürger vor. Es gesetzlich vor- geschrieben und auch sinnvoll, dass die Gremien in Kenntnis dieser Äußerungen be- schließen. 1.16.2. Verfahren nach § 13 a BauGB Wurde das Verfahren nach § 13 a BauGB gewählt, um das Verfahren zu beschleunigen und die Frist für Ein- sprüche zeitlich auf das gesetzlich Er- laubbare zu begrenzen? § 13 a BauGB wurde neu in das Baugesetz- buch aufgenommen, um Verfahrenserleichte- rungen für Bebauungspläne der Innenent- wicklung zu schaffen. Die Mitwirkungsrechte der Bürger werden in dem zur Rede stehen- den Bebauungsplanverfahren nicht einge- schränkt. In der Zeit vom 09.11.2009 bis 20.11.2009 wurden Planzeichnung, Textfest- setzungen, Begründung und naturschutz- rechtliche Beurteilung im Stadtplanungsamt zur Einsicht bereitgehalten (ebenso im Orts- bauamt Grötzingen). Die öffentliche Ausle- gung wird noch erfolgen. Die Auslegungsfrist wird wie bei anderen Bebauungsplänen ei- nen Monat betragen. 1.16.3.Anderes Verfahren Hätte für das in Rede stehende Bau- gebiet auch ein Verfahren wie unter Ziffer 1.16.1 gewählt werden können? Falls das„normale“ Bebauungsplanverfahren gemeint sein sollte, ja. Aber der Gesetzgeber hatte einen Grund die Innenbereichsverfah- ren zu erleichtern. Wie in Ziffer 2 ausgeführt geht dies nicht zu Lasten der Beteiligungs- rechte der Bürger. 1.16.4. Gespräche Ist es richtig, dass es bis heute kei- nerlei offiziellen Gespräche zwischen Bürgern und Ortsverwaltung bzw. Ortschaftsrat bzw. Stadtplanungsamt stattgefunden haben, obwohl es auch Wege gegeben hätte, in einen Bür- gerdialog einzusteigen. Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens werden in der Regel keine Dialoge mit den Bürgern geführt. Es handelt sich um einen Iterationsprozess, der auch längere Zeit an- dauern kann. Die Gemeinde plant und betei- ligt dann die Bürger. Gegebenenfalls wird die Planung dann modifiziert und erneut ins Ver- fahren gebracht. Die vorliegende Planung wird von den Angrenzern abgelehnt, da sie eine Ver- schlechterung ihrer Wohnsituation befürch- ten. Es ist nicht davon auszugehen, dass Gespräche zu einer besseren Akzeptanz der Planung führen würden. Die Bürger haben ihre Bedenken schriftlich zum Ausdruck ge- bracht. Diese sind in laufenden Verfahren zu -6- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung behandeln. Sowohl der Ortschaftsrat als auch der Gemeinderat werden in öffentlicher Sitzung beraten und beschließen. Dies gilt sowohl für den Auslegungs- alsauch für den Satzungsbeschluss. Der Bebauungsplan- entwurf steht noch am Anfang des Verfah- rens. 1.16.5.Stellungnahme der Ortsverwaltung Ist es für ein Ortschaftsratsgremium als bürgernächste Vertretung der Stadt Karlsruhe nicht geradezu para- dox, folgendeStellungnahme der Ortsverwaltung zur Kenntnis zu neh- men zu müssen: „dem Stadtpla- nungsamt wird der Wunsch mitgege- ben, dass den Betroffenen im Rah- men der Vorbereitung des Ausle- gungsbeschlusses die Planung erläu- tert wird.“ Es soll, wenn keine gravie- renden Bedenken des Zentralen Ju- ristischen Dienstes bestehen, eine in- formelle Sprechstunde mit den Bür- gern veranstaltet werden.“ Stellungnahme derOrtsverwaltung: Der zitierte Wunsch war keine Stellungnah- me der Ortsverwaltung, sondern vielmehr handelt es sich um die zusammengefassten Äußerungen des Gremiums selbst, die in den Beschluss des Ortschaftsrats über das weite- re Vorgehen geflossen sind. 1.16.6. Bürgerfragestunde Warum hat der Ortsvorsteher als „Herr über die Tagesordnung“ keine Bürgerfragestunde vorgeschaltet? Stellungnahme der Ortsverwaltung: Die Gemeindeordnung für Baden- Württemberg legt fest, dass bei öffentlichen Sitzungen den Einwohnern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Fragen zu Ge- meindeangelegenheiten zu stellen oder An- regungen und Vorschläge zu unterbreiten. Diese Fragestunde ist eine Form direkter Demokratie und soll das Interesseam Ge- meindegeschehen fördern bzw. indirekte Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnen. Sie soll aber kein Podium zur Erörterung von Partiku- larinteressen im Rahmen eines Bebauungs- planverfahrens darstellen; hierzu bestehen andere Möglichkeiten. 1.16.7. Bürgerversammlung Warum hat der Ortsvorsteher zum Thema Bebauung keine Bürgerver- sammlung einberufen? Stellungnahme der Ortsverwaltung: Eine Bürgerversammlung der Ortsverwaltung ist im Zusammenhang mit einem Bebau- ungsplanverfahren völlig unüblich, weil für die Erörterung der Interessen der Betroffe- nen anderweitigegesetzliche Möglichkeiten vorgesehen sind. -7- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1.18.8. Teilnahme sachkundiger Bürger an Sitzungen beratender Ausschüsse Warum hat der Ortsvorsteher dem Ortschaftsrat nicht vorgeschlagen, sachkundige Bürgerinnen und Bürger für die beratenden Ausschusssitzun- gen zu benennen? Stellungnahme der Ortsverwaltung: Nach der Gemeindeordnung können in die beratenden Ausschüsse durch den Ort- schaftsrat sachkundige Einwohner widerruf- lich als Mitglieder bestellt werden. Die Beset- zung der Ausschüsse erfolgte nach der letz- ten Kommunalwahl für die gesamte Legisla- turperiode. Dabei hat der Ortschaftsrat von der oben genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht; auch zu einem späteren Zeitpunkt wurde ein solcher Wunsch nicht geäußert. 1.19 Parkierung u. a. Wo soll nach der modifizierten Pla- nung eine öffentliche Parkierung in- nerhalb des vorgesehenen Baugebie- tes erfolgen? Müllentsorgung? Entfal- lende Bäume? Ausgleichsmaßnah- men? Die modifizierte Planung liegt derzeit noch nicht vor. Im Rahmen der öffentlichen Ausle- gung wird diese der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hier gestellten Fragen lassen sich dann durch einen Blick in den Bebauungsplanent- wurf beantworten. 1a.Vertreter des Ortschaftsrates(identischmitZiffern 1, 7 und 12)übergibt im Rahmen der Sitzung des Ortschaftsrates am 06.10.2010einen 2. Fragenkatalog 1a.1 Klimagutachten des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) Hat das Stadtplanungsamt bei der Erstellung des Vorentwurfes das Kli- magutachten des NVK zu Grunde ge- legt? Die Tragfähigkeitsstudie wurde erst im Früh- jahr 2011 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bebauungsplanvorentwurf bereits viele Verfahrensschritte durchlaufen. Auch hat sich die Planung zwischenzeitlich geän- dert und im Hinblick auf klimatische Aspekte verbessert. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes waren bekanntlich bereits vor 2011 mit dieser Stu- die befasst. 1a.2 Vortrag im Ortschaftsrat Werden die Aussagen dieses Klima- gutachtens zusammen mit Punkt M12 (klimagerechte Bauleitplanung) des Klimaschutzkonzeptes Karlsruhe 2009 bei der Vorstellung der geän- derten Planung in öffentlicher Ort- schaftsratssitzung durch das Stadt- planungsamt erläutert? Dies ist nicht vorgesehen. Entsprechende Aussagen sind der Gemeinderatsvorlage und den betreffenden Anlagen zu entnehmen. 1a.3 Beratungsunterlagen Erhält der Ortschaftsrat diese Stel- lungnahme vorab mit den Beratungs- unterlagen zu dieser Sitzung? Sowohl die Mitglieder desOrtschaftsrates als auch des Gemeinderates erhalten durch die- se Synopse Kenntnis vom Fragekatalog und der betreffenden Stellungnahme des Stadt- planungsamtes. -8- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1a.4 Bisherige Planungen Ist es richtig, dass die bisherigen Vorplanungen in Sachen Durchlüf- tung, Ausrichtung der Gebäude, Nei- gung der Dächer, verschattungsfreie Baugrenzen und Bauhöhen nicht den angestrebten Zielen einer nachhalti- gen Stadtentwicklung im Bereich des Klimaschutzes entsprechen? Das Stadtplanungsamt ist der Auffassung, dass auch die bisherigen Planungen den Zie- len des Klimaschutzes nicht widersprochen haben. Die geänderte Planung ist jedoch im Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes verbessert. Es gibt noch andere im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigende Be- lage, die auch durchaus miteinander konkur- rieren. 1a.5 Kaufverträge Ist es richtig, dass es nur auf Grund eines fehlenden Gemeinderatsbe- schlusses nicht möglich ist, im Rah- men eines Grundstücksverkaufs Vor- gaben zum Gebäudestandardoder dem Energieverbrauch zu machen, die über die eingeschränkten Fest- setzungsmöglichkeiten gemäß BauGB hinausgehen? Dies ist keine Angelegenheit des Bebau- ungsplanverfahrens. Die Frage welche Ge- bäudestandards in den Kaufverträgen fest- zuschreiben sind, ist zu einem späteren Zeit- punkt im Rahmen derdann gültigen Vorga- ben zu entscheiden. 1a.6 Oberflächenwasser Welche unumgänglichen Vorgaben in Sachen Oberflächenentwässerung vor allem auch bei Starkregenereig- nissen müssen festgelegt werden, um die unterhalb des geplanten Gebietes liegenden Wohngebäude generell vor Oberflächenwasser bedingten Scha- den zu schützen? Der Bebauungsplan enthält Regelungen, die die Versiegelung reduzieren. Im Übrigen sie- heunten Ziffer 9.4. 1a.7Wasserrückhaltung Ist es richtig, dass die bisherige na- türliche Wasserrückhaltung des in Planung stehenden Gebiets seine Funktion voll erfüllt hat? Im Verfahren wurde vorgetragen, dass es derzeit bereits Probleme bei Starkregen ge- be- sieheuntenZiffer9.4. 1a.8 Seinerzeitiges Umlegungsverfahren Ist es richtig, dass 1978 im Rahmen des Umlegungsverfahrens mit den Beteiligten Einvernehmen über die geordnete Zuteilung von Grundstü- cken entsprechend den vorgesehe- nen Festsetzungen des Bebauungs- planes erzielt werden konnte, weil dadurch Gelände einer Grundschule ausgewiesen wurde? sieheunten Ziffer5.2. 1a.9 Vertrauensschutz Ist es richtig, dass bis zum 26.07.2006 öffentlich nie von einer Nutzung für eine Wohnbebauung durch Ortsverwaltung, Stadtverwal- Der Ortschaftsrat hat sich in der Sitzung vom 26.07.2006 für eine Wohnbebauung an die- ser Stelle ausgesprochen. Ob diese Thema- tik bereits davor in der Diskussion war,lässt -9- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung tung, Ortschaftsrat und Gemeinderat gesprochen wurde, so dass jeder Bürger bis dahin immer von der Nut- zung als Fläche für Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) ausge- hen konnte? sich nicht mehr nachvollziehen und ist im Üb- rigen irrelevant. Es ist davon auszugehen, dass im Falle einer mit dem rechtsverbindli- chen Bebauungsplan konform gehenden Planung einer Schule die Konflikte noch grö- ßer gewesen wären. 1a.10 Ausschuss des Ortschaftsrats Juli 2005 Stimmt es, dass im Juli 2005 in einer Ausschusssitzung des Ortschaftsra- tes zum Thema Siedlungsentwicklung festgestellt wurde: - In Grötzingen Nord scheidet eine Erweiterung aufgrund der FFH- Richtlinien aus, eine kleine Arrondie- rung ist vorstellbar (Flst.Nr. 9096)? Als Mitglied des Ortschaftsrates verfügt der Frager mit Sicherheit über Unterlagen, die dem Stadtplanungsamt nicht vorliegen. Es ist erforderlich, sich mit der aktuellen Planung auseinanderzusetzen. Rückschauende Be- trachtungen erscheinen hier nicht zielfüh- rend. 1a.11Erarbeitung von Leitlinien Wieweit ist die Erarbeitung von „Leit- linien nachhaltiges Bauen, Betreiben und Bewirtschaften von Immobilien und Einrichtungen“ gediehen? Dies ist keine Angelegenheit des Bebau- ungsplanverfahrens. 1a.12 Über die Energieeinsparverordnunghinausgehende Standards Können diese Standards, die über den gesetzlichen Mindestanforderun- gen der jeweils gültigen Energieein- sparverordnung (EnEV) liegen, zu- künftig auch beim Verkauf von Grundstücken an Privatpersonen vorgeschrieben werden? Sieheoben Ziffer1a.5. 2. Anwohner, In der Setz (identisch mit Ziffern 4 und10), 09.11.2010 1a.3 Belästigung durch Lärm und Abgase Es wird um Aussetzung der Bürger- anhörung bis zur Veröffentlichung der Tragfähigkeitsstudie im Frühjahr 2011 gebeten. Nur so könne man die Aus- sagen des Klimagutachtens (Belas- tungsgrenzenstudie) des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe von 1995 mit den neuesten Erkenntnissen- be- zogen auf das ausstehende Bebau- ungsplanverfahren- vergleichen. Erst dann sehe man sich in der Lage, sich konkret zu diesem neuen Bebau- ungsplanentwurf zu äußern. Auch da In einer Bürgeranhörung soll die Öffentlich- keit möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswir- kungen der Planung informiert werden. Es ist nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll, erst dann an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn al- le Eventualitäten geklärt sind. Zu einem spä- teren Zeitpunkt- nämlich im Rahmen der öf- fentlichen Auslegung- können nochmals Stellungnahmen abgegeben werden. Die Bürgeranhörung fand daher, wie geplant, am 24.11.2010 statt. -10- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung der Ortschaftsrat am 24.02.2010 auf die Erstellung eines Klimagutachtens verzichtet hat- er hielt das 1995 vom Nachbarschaftsverband Karlsruhe er- stellte Gutachten für ausreichend- sollten die Aussagen eines neuen Gutachtens abgewartet werden. 2.2Klima und Klimagutachten Verweis auf Sammelschreibender Angrenzervom 22.04.2008 an das Bauordnungsamtzum Thema „Klima und Kleinklima“. Das Plangebiet habe seit seiner all- mählichen Entstehung besondere Ei- genschaften. Es handle sich um ur- sprüngliche Streuobstwiesen mital- tem- zu einem beträchtlichen Teil schützenswertem- Baumbestand. Dank sehr zurückhaltender Garten- bewirtschaftung bei reichlichem Tod- holzanfall habe sich ein von Pflanzen und Tieren besiedeltes bzw. aufge- suchtes intaktes Ökosystem erhalten: unter anderemHornisse, Holzbiene, Wespen- und Hummelarten, Schmet- terlinge (Admiral), Schwebfliege, Hirsch-, Lauf- und Rosenkäfer, Leuchtkäfer (Glühwürmchen), Gras- frosch, Blindschleiche, Igel, Fleder- mäuse, Grün-, Grau- und Buntspecht, Ringeltauben, Turmfalken, Rotkehl- chen, Rotschwanz, Grasmücke, Schwanzmeise, Zaunkönig. Auf die naturschutzrechtliche Beurteilung wird verwiesen. Aufgrund seiner Geländeneigungund der oberhalb liegenden Hangsituation übe das Gebiet eine einzigartige und unmittelbar erfahrbare kleinklimati- sche (Temperatur- mit Luftfeuchtig- keitsregelung und Luftströmung) Wir- kung auf eine- über die Angrenzer hinausgehende- beträchtliche Fläche aus. Durch eine Wohnbebauung (Un- terbrechung der Luftströmung und Zirkulation, erforderliche Aufschüt- tung, Oberflächen- und Bewuchsän- derung) würde diese Wirkung unter- bunden. Siehe Anlage 1, Ziffer 2.6. -11- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung In der Zeit der faktischen und in der öffentlichen Diskussion problemati- sierten Klimaerwärmung könne ein solches Gegenbeispiel von der Stadt Karlsruhe nicht ernsthaft erwogen werden. Was das Klima betrifft, siehe Anlage 1, Ziffer 2.6. ImRahmen des Bebauungsplanverfah- rens hat der Gemeinderat- nach Anhörung des Ortschaftsrates- die Aufgabe eine Ab- wägungsentscheidung zu treffen. Als Angrenzer sich seinerzeit auf Betreiben der Stadt Karlsruhe von Teilen ihrer Grundstücke trennten oder trennen mussten, sei dies unter anderen Vorzeichen geschehen. We- der eine Klimaveränderung sei derart im öffentlichen Bewusstsein gewe- sen, noch sei an eine andere „Ver- wertung“ gedacht gewesen. Unmittel- bares Interesse des Gemeinwohls (in Aussicht genommene lockere Be- bauung für eine Grundschule mit zu- gehörigem Gelände) stand im Mittel- punkt der Auseinandersetzungen. Sieheoben Ziffer 1.3 undAnlage 1, Ziffer 8.1. Verweis aufSchreiben vom 18.11.2009 an das Stadtplanungs- amt. Inhalt und Stellungnahme zu diesem Schrei- ben siehe Anlage 1, Ziffer 7. Äußerungen im Rahmen der Bürgeranhörung(24.11.2010) 3. Vertreterin des Ortschaftsrates 3.1 Randbebauung Ein Mitglied des Ortschaftsrates ist nicht gegen die Bebauung- ein Schulgebäude hätte auch eine Ver- siegelung zur Folge. Die Bebauung sei zu massiv,bevorzugt werdeeine Randbebauung. Bei einerRandbebauungwürden lediglich drei Häuser entlang der Ziegeleistraße ent- stehen. Führt man die Bebauung entlang des östlichen Rand des Plangebiets fort, wäre der Schaden für die Vegetation größer als der mit dieser Alternative bezweckte Nutzen. ImInnenbereich entstünde eine Insel. Man muss sich entscheiden, ob man das Plange- biet bebauen will oder nicht. 4.Anwohner In der Setz(identischmitZiffern2 und10) Stellt sich als Vertreter des Baugebiets Junge Hälden vor. 4.1 Umlegung Das Grundstück sei ursprünglich Schulgelände gewesen, man habe das Gelände für 12 DM pro m² abge- geben. SieheuntenZiffer5.2. -12- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 4.2 Bürgerferne Vorgehensweise 2008 habe man aus der Zeitung er- fahren, dass 16 Häuser gebaut wer- den sollen. Es handle sich um eine bürgerferne Vorgehensweise. Durch die Bauvoranfrage des Liegenschafts- amtes vom 01.04.2008 hat jeder Angrenzer eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, verbunden mit der Möglichkeit, die Planung einzusehen. Eine bessere Information gibt es nicht. Die zahlreichen Einsprüche beweisen dies. 4.3 Bauvoranfrage Die seitens der Stadt gestellte Bauvo- ranfrage sei wieder zurückgezogen worden, um ohne Änderungen wieder auf den Plan zu kommen. Die Schrei- ben seien unbeantwortet geblieben. Den Einsprechern wurdeim Mai 2008durch das Bauordnungsamt mitgeteilt, dass der Bauantrag zurückgezogen wurde und das Verfahren (gemeint war dasBaugenehmi- gungsverfahren) abgeschlossen wurde. Der Sammeleinspruch vom 23.04.2008 wurde im Rahmen der Beteiligung vom November 2009erneutzum Vortrag gebracht und ist somit in Ziffer 7.2 der Anlage 1 enthalten. In der amtlichen Bekanntmachung dieser Betei- ligung wird darauf hingewiesen,dass keine gesonderte Benachrichtigung vorgesehen sei unddassalle Äußerungen überprüft werden und- soweit sie berücksichtigt werden- in den weiteren Planungsprozess einfließen. Die Einwände seien weder gehört, bestätigt, noch beantwortet worden. Fragen im Rahmen der Bürgeranhörung wurden- soweit möglich- direkt beantwortet. Wer sich im Nachgang hierzu schriftlich ge- äußert hat, hat auch eine schriftliche Bestäti- gungdesEingangs seiner Stellungnahme erhalten sowie einen Hinweis auf das weitere Verfahren. 4.4 Überarbeitung des Planes Der Plan solle überarbeitet werden.Der Plan wurde überarbeitet. 4.5Offenlage Die Bürgeranhörung komme für ein problematisches Grundstück sehr spät verbunden mit der Ankündigung einer späteren Offenlage vonnur4 Wochen im beschleunigten Verfah- ren. Auf die im November 2009 durchgeführte Beteiligung der Öffentlichkeit wird verwiesen. Die Bürgeranhörung am 24.11.2010 wäre im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich gewesen.Die Offenlagefrist nach Bauge- setzbuch beträgt schon immer einen Monat. Zum beschleunigten Verfahren siehe Anlage 1 Ziffer2.1. 4.6 Klima Das Grundstück werde durch dichte Parzellierung und quer zu den Luft- Siehe Anlage 1, Ziffer 2.6. -13- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung leitlinien vorgesehene Gebäuderei- hen überlastet. Vorhandene Lüftungs- und Kühlungsfunktion für viele Men- schen würde entfallen. Bei örtlich und regional anstehenden 30Hitzetagen würden nicht hinnehmbare Nachteile entstehen (abwägungsbeachtliche kleinklimatische Veränderungen ge- genüber der derzeit natürlichen und in besonderer Weise aktiven und nachweisbaren Klimapumpe). 4.7 Starkregenereignisse Ungeklärt sei die Situation bei ver- stärkt zu erwartenden Starkregener- eignissen. Durch Oberflächenverän- derungen werde die natürliche Rück- haltefähigkeit des gewachsenen Bo- dens start gestört. Das dichte was- seraufnehmende Wurzelwerk der vier mächtigen älteren Birnbäume (Höhe ca. 18 m, Krone 20 m, Stammumfang 2-2,5 m) würde mit der geplanten Er- schließung kollidieren. Zum Ausgleich vorgesehene Baumpflanzungen könnten die nötige Retensions- leistung nicht annähernd erbringen und seien auch in Hinblick auf die Ökobilanz unerheblich. Auf den Par- zellen anzulegende Sickerflächen blieben trotz fraktioniertem Aufbau wirkungslos (Stauwirkung durchgän- gigen Löslehms). Ein der Planung geschuldeter Abfluss in Kanalisation und Hausgärten dürfe nicht intakte Zustände ändern. Siehe Anlage 1, Ziffer 1a.7. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Entwässe- rungskanäle nicht auf den größten zu erwar- tenden Starkniederschlag dimensioniert wer- den können, schon gar nicht auf unerwartete Starkniederschläge. Auch die Hausgärten und die begrünten Flachdächer tragen zur Retension bei. Sowohl der Bau der Erschließungsstraßeals auch die Bebauung erfordert das Fällen von Bäumen. Bei einem Großteil des Baumbe- standes handelt es sich um Obstbäume (weitgehend ungepflegt), die teilweise bereits ihre Altersgrenze erreicht haben. Soweit möglich, soll wertvoller Baumbestand erhal- ten werden. Dieser befindet sich insbesonde- re entlang der Ziegeleistraße und im östli- chen Planbereich. Entlang der Erschlie- ßungsstraße ist die Pflanzung von 15 Bäu- men vorgesehen. Weitere Pflanzungen sind vorgeschrieben. 4.8 Ruhender Verkehr Ein Abfluss des ruhenden Verkehrs in bebaute Gebiete wird befürchtet. Der Bebauungsplan ermöglicht die Errich- tung von zwei Stellplätzen pro Gebäude. Hinzu kommenfünf öffentliche Parkplätze zu Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches. 4.9 Unverträglichkeiten der Planung Diese Unverträglichkeiten ließen sich durch kosmetische Veränderungen kaum lösen. Es wurden zahlreiche Änderungen vorge- nommen. Das ändert natürlich nichts daran, dass das Gebiet bebaut werden soll. Hier ist es Aufgabe des Gemeinderates zwischen den verschiedenen Belangen abzuwägen. -14- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 5.Anwohner Ziegeleistraße 5.1 Bedarf Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland wird die Sinnhaftigkeit des Bebauungsplans hinterfragt. SieheAnlage 1, Ziffer 2.7 (Bedarf). 5.2 Seinerzeitige Bodenordnung und damaliger Bebauungsplan Seinerzeit sei man enteignet worden, um die Grundschule zu bauen. DasBodenordnungsverfahren für das sei- nerzeitige Baugebiet Junge Hälden- es han- delte sich um eingrößeres Plangebiet unter anderem mit Kindergarten und Spielplatz) wurde damals nach dem Flächenmaßstab abgewickelt, wo die Werte nicht die erste Rolle spielen. Für die Herstellung der Stra- ßen wurde ein Flächenabzug von 30 % durch die Eigentümer erbracht.Das von Grötzingen begonnene Verfahren wurde von der Stadt Karlsruhe zu Ende geführt. Sowohl die Anrainer als auch die Gemeinde Grötzin- gen hat Fläche abgegeben. Die Fläche wur- de von der Gemeinschaft als Baufläche zur Verfügung gestellt. Wer Fläche abgegeben hatte, hatte Anspruch auf einen Bauplatz an anderer Stelle. Jeder hat eine Zuteilung er- halten. 5.3 Junge Familien Das Gebiet sei nicht kostengünstig. Es wird hinterfragt, ob sich junge Fa- milien das leisten können. Einzelne Doppelhaushälften weisen modera- te Grundstücksgrößen (ca. 350 m²) auf. Siehe unten Ziffer12.2. 5.4Baulücken In angrenzenden Planquadraten gebe es unbebaute Grundstücke. Man schaffe Wohnraum, der in einigen Jahren nicht gebraucht werde. Siehe Anlage 1, Ziffer 2.7 (Bedarf). 5.5 Abfallbehälter Temporäre Müllentsorgung- man sei überzeugt, dass die Behälter stehen bleiben. Es wird hinterfragt, warum Fahrzeuge der Abfallentsorgung nicht in die Stichstraße fahren können und was im Brandfall geschehe. Jeder, der Müllgebühren bezahlen muss, wird darauf achten, dass seine Tonnen nicht von anderen befüllt werden. Der Standort für die Behälter wurde auf die andere Straßen- seite verlegt, so dass es die Angrenzer ei- gentlich nicht beeinträchtigen dürfte, wann die Behälter wieder auf die betreffenden Grundstücke geholt werden. Die Fahrer der Fahrzeuge der Abfallentsorgung sind aus Gründen der Vermeidung von Unfällen gehalten, nicht rückwärts zu fahren. Die -15- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Feuerwehr wird in die Stichstraße fahren und da viele Leute im Einsatz sind, ist das späte- re Rückwärtsfahren auch nicht problema- tisch. 6. Angrenzer, In der Setz 6.1 Höhenentwicklung Die Schnitte seien schön gezeigt, die Angrenzer würden sich für das inte- ressieren, was an der Grenze ge- schehe. Sein Haus werde überragt. Zwei Gebäude seien im Schnitt auf gleicher Höhe. Die Straße könne auch eine leichte Kurve nehmen, dann würden die Häuser im Hang verschwinden. Die oberen Grundstü- cke seien größer als die unteren. An den Rändern des Gebietes laufen die Veränderungen des Gebiets auf Null aus. Wenn überhaupt wird ein flacher Winkel an- kommen. Dies wurde anhand der Pläne ver- deutlicht. Das Stadtplanungsamt kann hierin keinen Vorteil erkennen. Es müsste teilweise abge- graben werden. Der Stich soll so kurz wie möglich gehalten werden. Die Nutzbarkeit der Gärten der oberen Grundstücke ist auf- grund der Hanglage gewissen Einschrän- kungen unterworfen. Die angrenzenden Grundstücke In der Setz weisen eine zweigeschossige Bebauung mit Dach auf. 6.2 Aufschüttungen Im hinteren Bereich ergebe sich eine wesentlich größere Aufschüttung. Am unteren Zipfel sei mehr als ein Meter aufzufüllen. Abgrabungen und Aufschüttungen sind nur innerhalb eines vorgegebenen Rahmens zu- lässig (vgl. örtliche Bauvorschriften). In den Bereichen, in denen die Baugrundstücke an die Grundstücke In der Setz angrenzen, ist keine Veränderung des vorhandenen Gelän- deniveaus zulässig. Der Höhenunterschied von ca.1,3 mzwischen Erschließungsstraße und den beiden Grundstücken In der Setz 3 und 5 wird auf einem ca. 5 bis 7 m breiten Verkehrsgrünstreifen abgeböscht. 7.Mitglied des Ortschaftsrates (identisch mit Ziffern 1, 1a und 12) 7.1 Rückblick Essei ein langer Prozess gewesen. Ohne Widerspruch hätte man noch die alten Pläne gehabt. Es sei lo- benswert, dass die Anregungen und Bedenken aufgenommen worden seien. Als der Boden abgegeben wurde, seinen Recht und Gerechtig- keit noch deckungsgleich. Das mit der anderen Nutzung habe man aus der Zeitung erfahren. Wenn dies die -16- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung erste Veranstaltung gewesen wäre, hätte man sich viel Zeit ersparen können. 7.2 Klima Weitere Untersuchungen des Nach- barschaftsverbandes Karlsruhe wä- ren interessant gewesen (Belas- tungsgrenzen/Tragfähigkeitsstudie). Im Rahmen der letzten Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde die Un- tersuchung Belastungsgrenzen erstellt, im Rahmen der jetzigen FNP-Fortschreibung die Tragfähigkeitsstudie, die das ganze Ge- biet des Nachbarschaftsverbandes umfasst. Sie ist mittlerweile im Internet veröffentlicht. Die Interpretation sollte jedoch den Fachleu- ten überlassen bleiben. Das Klima in Karlsruhe habe sich sehr stark geändert („Klimawandel in Baden-Württemberg“, Frau Gönner im Vorwort).Eine geschlossene Be- bauung wirke wie eine Staumauer bei Wasser. Die Bebauung sei versetzt, die Luft könne nicht durchfließen. Die Gebäude können aus klimatischer Sicht so nicht stehen bleiben. Opti- miert planen wie in der Waldstadt. Siehe Anlage 1 Ziffer 2.6. Die Planung wurde unter klimatischen As- pekten überarbeitet. Es bleibt die Anmer- kung, dass die Waldstadt was die bioklimati- sche Belastung anbelangt als mäßig einge- stuft wird, die Umgebung des geplanten Baugebietes als gering. 7.3 Grundstücksgrößen Zu große Grundstücke seien nicht bezahlbar. Man lasse dahingestellt, ob sie für junge Familien erschwing- lich sind, sei dahingestellt. Eventuell sei Erbpacht möglich. Prinzipiell ist Erbpacht möglich. Derzeit sind die Zinsen jedoch niedrig. 8.Anwohner Ziegeleistraße (identisch Anlage 1, Ziffer 4) 8.1 Buslinien Laut Entwurf sei das Baugebiet an die Buslinien 20 und 21 angeschlos- sen. Daher zweifle man auch am Zu- standekommen des Gutachtens. Die Rede ist von den Buslinien 21 und 22. Siehe Anlage 1, Ziffer 4.5. 8.2 Randbebauung Vorgeschlagen werde eine Bebauung entlang der Ziegeleistraße und nicht dort, wo die Bäume seien. Siehe Anlage 1, Ziffern 2.7 (Bedarf) und 4.6 (Alternativvorschlag). Auch hier hat der Ge- meinderat abzuwägen. 8.4 Klimagutachten Es sei tendenziös, dass das Klima- gutachten noch nicht erstellt ist. Die Bebauung wirke sich strömungs- hemmend aus. Man arbeite es nicht in die Planung ein, sondern lege die Planung vor. Siehe Anlage 1, Ziffern 2.6 und 7.2. -17- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 8.3 Solarnutzung Man habe aktive und passive Solar- nutzung. Im Baugebiet Junge Hälden 2 seien die Häuser nicht optimal aus- gerichtet. Man wiederhole die Sünden der Vergangenheit. Siehe Anlage 1, Ziffer 4.4. 9.Sonstige Wortmeldungen 9.1 Nutzfläche/Wohnfläche Ein Vertreter der jungen Familien hofft, dass das Baugebiet trotz des immensen Widerstandes doch kommt und erkundigt sich nach der Nutzflä- che/Wohnfläche der geplanten Be- bauung. In den Bereichen 2 und 3 sind es auf drei Ebenen ca. 270 m². 9.2 Schulnutzung Es wird hinterfragt, ob bei einer Schu- le auch die Flachdächer zu begrünen seien und ob eine Schule nicht fünf Geschosse haben könnte. Jeden Morgen seien 900 Schüler auf dem Schulhof. Es wird davon ausgegan- gen, dass die Anwohner durch eine Grundschule stärker belastet sind als durch 14 Parteien. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan lässt die Errichtung einer Schule zu- die Anzahl der Stockwerke sei dahingestellt. Bekanntlich ist in Grötzingen ist keine weitere Schule er- forderlich. Das Stadtplanungsamt ist jedoch immer wieder auf der Suche nach Schul- standorten für freie Träger. 9.3 Klima Dem Gebiet komme eine Klimafunkti- on zu, es gehe um das Kleinklima. Es berühre die Bewohner der Weingar- tener Straße bis Bruchwaldstraße. Die Planung habe neben der Politik ein gewichtiges Wort mitzureden. Man halte den größeren Raum noch für funktionsfähig. Man solle von der Größe des Gebietes her nicht schlie- ßen, dass es unbedeutend sei. Wenn es bebaut sei, sei es aus. Siehe Anlage 1 Ziffer 2.6. 9.4 Entwässerung Bei starkem Regen schieße das Wasser bereits derzeit in die Ziege- leistraße. Das Wasser schießeüber die Bruchwaldstraße. Hierbei handelt es sich um Oberflächenwas- servom Hang. Dies ist keine Frage der Di- mensionierung des Kanals. Es handelt sich um einen felsigen Untergrund mit Löslehm, da gibt es bereits derzeit Probleme bei der Versickerung. Die neue Erschließungsstraße verbessert diese Situation für die angren- zenden Grundstücke der Weingartener Stra- ße. Die Wasserkapazität des Bodens hängt von der Bodenauflage auf dem Fels ab. Das Einzugsgebiet ist nicht mal mehr halb so groß, es fällt nicht mal mehr halb so viel -18- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Wasser an. Wenn man eine wirkliche Reten- sion anstrebt, benötigt man ein Rückhaltebe- cken. Das Tiefbauamt verfolgt Starkniederschläge und baut- unabhängig vom Baugebiet- zu- sätzliche Sinkkästen ein. Äußerungen im Nachgang zur Bürgeranhörung 10. Anwohner (identisch mit Ziffern 2 und 4), 09.12.2010 10.1 Im Internet gezeigte Varianten Man habe sich im Rahmen der Bür- geranhörung nachdrücklich gegen die ökologische Überlastung des geplan- ten Baugeländes- auch durch Über- gabe einer Stellungnahme- gewandt. Die Äußerungen des Stadtplanungs- amtes deuteten auf eine Entlastung hin. Die Internetvariante lasse auf ei- ne Rücknahme solcher Schritte schließen. Das Verfahren könne nur als willkürliche Irreführung angesehen werden, zumal es mit einer willkürli- chen Terminierung verbunden sei. Im Internet wurden die beiden in der Bürger- anhörung vorgestellten Varianten veröffent- licht. Beide Varianten sind deutlich weiter von der bestehenden Bebauung entlang der Weingartener Straße und In der Setz abge- rückt, als dies bei der im November 2009 ge- zeigten Planung der Fall war. Darüber hinaus sind bei der Bebauung entlang der Stichstra- ße Flachdächer vorgesehen, was zu einer Verringerung der Gebäudehöhen führt. Bis zum 08.12.2010 war den Bürgern im Nach- gang zur Bürgeranhörung zusätzlich noch die Möglichkeit zur Äußerung gegeben. Inso- fern ist es nur sinnvoll im Internet auch beide Planungen zu zeigen. Dem neuen Entwurf liegt die Variante ohne Hausgruppen zugrunde. Von einer unangemessenen Ter- minierung kann nicht die Rede sein. 11. Bauwillige aus Karlsruhe, 01.12.2010 11.1 Im Internet gezeigte Varianten Aufgrund der kleineren und damit günstigeren Grundstücke werde die Variante mit den Doppel- und Rei- henhäusern bevorzugt. Im vorliegenden Fall wurde einer aufgelo- ckerten Bebauung der Vorzug gegeben. Dies auch im Hinblick auf klimatische Aspekte. 11.2 Aufschüttung Es wird angeregt, die Aufschüttung etwas geringer ausfallen zu lassen. Dadurch würde man zwar eine Trep- pe/Rampe für den Eingangsbereich benötigen, hätte aber eine bessere Belichtung des Keller und des Erdge- schosses, da die Garagen tiefer lie- gen würden. Bei Realisierung einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss mit separatem Eingang an der Haus- seite hätte man einen flacheren Zu- weg (alters-/behindertengerecht), da hierfür nicht die Höhe des kompletten Bei der Bebauung östlich der Planstraße schränken die Reglementierung der Abgra- bungen die Belichtung des Kellergeschosses ein. Im Bereich 3, westlich der Planstraße waren bei der seinerzeitigen Planung die Ga- ragen zwischen den Gebäuden angeordnet. Dies wurde zwischenzeitlich aus klimati- schen Gründen geändert. -19- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung Kellergeschosses überwunden wer- den müsste. 12. Mitglied des Ortschaftsrates (identisch mit Ziffern 1, 1a, und 7), 07.12.2010 12.1 Klima Entgegen der in der Bürgeranhörung vorgestellten Planung, bei der die Massivität der Bebauung von Häu- sergruppen zu Doppelhäusern her- abgestuft wurde, weise der im Inter- net gezeigte Plan wieder Häuser- gruppen auf. Damit werden die klein- klimatischen Auswirkungen auf das gesamte Gebiet ignoriert. Verhinde- rung der Durchlüftung aufgrund der Riegelwirkung der Hausfronten und Garagenbauten. Diese Massivblock- bebauung werde auch aus städtebau- lichen Gründen abgelehnt. Die Planung sieht nur eine Bebauung mit Doppel- und Reihenhäusern vor. Im Übrigen siehe oben Ziffer 10.1. 12.2 Häuser für junge Familien Aufgrund des Zuschnittes der Bebau- ung (pro Etage 90 m², Gesamthaus 180 bzw. 270 m²) werde der Eindruck erweckt, dass dies nicht für junge Familien geeignet/finanzierbar ist. Das Baugebiet sei aber durch den Ortschaftsrat ausdrücklich für junge Familien abgesegnet worden. Laut Aussage des Stadtplanungsamtes werden keine Bauträger Eigentums- wohnungen oder Häuser erstellen und vermarkten. Die vorgestellte Pla- nung lasse anderes vermuten. Die Grundstücke werden zu gegebener Zeit von der Stadt nicht an Bauträger sondern an private Bauwillige veräußert. Bei der Bau- platzvergabe werden aufgrund der vorgege- benen Kriterien junge Familien bevorzugt. Die Nachfrage ist um ein Vielfaches höher als das Angebot. Dies nicht zuletzt aufgrund der Lage und einer lockeren Bebauung. Allen Beteiligten ist klar, dass dadurch auch größe- re Kosten verbunden sind. Es erübrigt sich die Diskussion, wer dort überhaupt bauen könnte. Da lediglich 14 Grundstücke angebo- ten werden, besteht kein Zweifel, auch junge Familien geben, die über entsprechende fi- nanzielle Mittel verfügen. Der eigentliche Widerspruch liegt darin, dass in Ziffer 3.1 eine kostengünstigere Bebauung mit Hausgruppen abgelehnt wird. 13.Anwohnerin Ziegeleistraße (identisch mit Anlage 1 Ziffern 1 und 1a), 07.12.2010 13.1 Im Internet gezeigte Varianten Bevorzugt werde die Variante mit der Doppelhausbebauung. Sie reduziere deutlich die Baudichte im Gebiet und erfordere die Einhaltung der geforder- ten Grenzabstände. Diese Variante liegt der aktuellen Planung zugrunde.
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Extrahierter Text
Anlage3zur Gemeinderatsvorlage (Bebauungsplan „Junge Hälden, 3. Ände- rung“, Karlsruhe-Grötzingen / Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss): Zusammenfassung der im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Be- lange vorgebrachten Stellungnahmen: Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung 1. Polizeipräsidium Baden-Württemberg, 04.12.2009 1.1 Planstraße Vorbehaltlich einer späteren mögli- chen verkehrsrechtlichen Beschilde- rungwirdempfohlen, dieimzeichne- rischen Teil als „Verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesene Planstraße als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“festzusetzen. Die Planstraßewirdals „ÖffentlicheVer- kehrsfläche besonderer Zweckbestimmung- Mischfläche“ ausgewiesen. 1.2Gestaltung der Mischverkehrsfläche Die Planstraßesei als Mischverkehrs- fläche vorgesehen. Somit werde durch den Ausbau ohne Gehwege auf das übliche Separationsprinzip (getrennte Flächen für Fußgänger und Fahrzeuge) verzichtet und eine Fläche hergestellt, dieden Fußgän- gern und Fahrzeugen gleichermaßen zur Verfügung stehe. Um die für das Miteinander von Kraft- fahrzeugen und Fußgängern auf nur einer Fläche unbedingt erforderliche Schrittgeschwindigkeitzuerreichen, sollten Mischflächen baulich entspre- chend gestaltet werden. Es sei eine Straßengestaltung anzustreben, die an jeder Stelle die Notwendigkeit, sich hier vorsichtig zu bewegen, deut- lich mache. Daher erscheine die Planstraße mit einer durchgehenden Mindestfahrbahnbreite von 6 m als zu breit. Dieses Maß ermögliche den Begegnungsfall Lkw/Lkw bei einge- schränkten Bewegungsspielräumen (RASt06, S. 27).Es wird empfohlen, die Straßenbreite zumindest durch eine punktuelle Einengung bzw. Engstelle am ca. 4 m zu verschmä- lern. Im Bereich der Senkrechtparkierung kann auf die Fahrbahnbreite von 6,00 m nicht ver- zichtet werden, da diese zum Ausparken notwendig ist. Auch im Bereich der Carports ist diese Fahrbahnbreite erforderlich.Über die vorgesehenen Baumpflanzungeninner- halb der Verkehrsfläche hinaus, sind keine weiteren Baumpflanzungen vorgesehen (Ein- fahrten, Zugänge). Aufgrund der geplanten Querschnittsaufteilung (unter anderem Ab- stand der Bäume zu den Kanälen, Trennsys- tem) besteht kein Spielraum, den Querschnitt zu reduzieren. Es wird angeregt, die Mischverkehrs- fläche durch eine niveaugleiche Auf- Die Frage derGestaltung der Verkehrsfläche ist keine Angelegenheit des laufenden Be- -2- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung pflasterung optisch zu verdeutlichen.bauungsplanes, sondern im Rahmen der Ausbauplanung zu klären.Es ist eine durch- gehende niveaugleichePflasterung vorgese- hen. 1.3 Sichtdreiecke Im Bereich der Zu- und Abfahrten sollte darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Sichtdreiecke frei- gehalten werden. Dies betreffe vor al- lem die Bepflanzung und die Müllbe- hälter am Anschluss der Planstraße zur Ziegeleistraße. Die erforderlichen Sichtdreiecke werden be- rücksichtigt.Die beiden Bäume zu Beginn der Planstraße wurden nach Süden verscho- ben. 1.4 Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Was die Kriminalitätsbekämpfung insbesondere im Hinblick auf Woh- nungseinbrüche betrifft, so wird auf die kostenlose, unverbindliche und individuelle Bauplanberatung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Karlsruhe hin- gewiesen. Eine Mehrfertigung der Stellungnahme wur- de an das Bauordnungsamt weitergeleitet. 2. Landratsamt Karlsruhe, 10.12.2009 2.1 Wasserschutzzone Das Planungsgebiet befindet sich in der Wasserschutzzone III B „Was- serwerk Hardtwald“. Es ist daher die Richtlinie für Trinkwasserschutzge- biete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser vom Juni 2006 zu be- rücksichtigen. Ein entsprechender Textbeitragist bereits in Ziffer 3.2 der Begründung (Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit) und in Ziffer11 der Hinweise(Wasserschutzge- biet)enthalten. 2.2 Zisternen Für den Einsatz von Zisternen ist das Dachwasser entsprechend der Regel der Technik mit einem Rücklaufventil zu sichern, damit es nicht in die Trinkwasserleitung im Hause oder des Ortsnetzes gelangen kann. Für die Öffentlichkeit bedeutet dies ein Gesundheitsrisiko, da das Dachab- laufwasser mikrobiologisch und che- misch, z.B. durch Vogelkot und Schadstoffe, verunreinigt ist. Wir bit- ten Sie, die Empfehlung des Bundes- gesundheitsamtes über die Nutzung von Dachablaufwasser im Haushalt zu berücksichtigen. Die Nutzung ei- ner Betriebswasseranlage (Zisterne) ist nach § 13 Abs. 3 TrinkwV 2001 beim zuständigen Gesundheitsamt Siehe Ziffer 3 der Hinweise (Niederschlags- wasser). -3- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung anzuzeigen. Die Ver- und Entsorgung erfolgt über den Anschluss an das vorhandene Netzsystem, somit gibt es von unserer Seite aus hygieni- scher Sicht keine weiteren Bedenken gegen den Bebauungsplan. 3. Zentraler Juristischer Dienst, Naturschutzbehörde, 14.12.2009 3.1 Ziffer 4.6 der Begründung (Natur- und Artenschutz) Es wird vorgeschlagen, den letzten Satz des Abschnitts wie folgt zu än- dern: „Bezüglich der besonders geschütz- ten Vogelarten, ist zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchGa- ber sicherzustellen, dass die Entfer- nung von Gehölzen und Hecken zur Baufeldfreimachung außerhalb der Fortpflanzungszeit, d.h. im Winter- halbjahr (o1.10. bis 28.02.), erfolgt.“ Ziffer 4.6 der Begründung wurde entspre- chend geändert. Es sollte zudem ein Hinweis an die Baurechtsbehörde ergehen bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen werden, damit Baugenehmigungen mit einer entsprechenden Auflage verknüpft werden. Die Baurechtsbehörde ist entsprechend in- formiert. Damit die künftigen Eigentümer die- se Information möglichst frühzeitig erhalten, wirddas Liegenschaftsamt in den Kaufver- trägen auf die Rechtslage hinweisen. Der Begriff „seltene“ Art ist kein nach naturschutzrechtlichen Vorschriften definierter Begriff. Da es sich dabei allerdings um eine naturschutzfachli- che Bewertung handelt, schlagen wir vor, die fachliche Diktion beizubehal- ten, um die Aussagen des Gutachters nicht umzudeuten. Stattdessen sollte hinzugefügt werden: „Es kann für alle betroffenen beson- ders geschützten Arten prognostiziert werden, dass die ökologische Funkti- onalität der Fortpflanzungs- und Ru- hestätten im räumlichen Zusammen- hang weiterhin erfüllt wird.“ Die Begründung wurde entsprechend er- gänzt. 4. Regierungspräsidium Karlsruhe, Abt. 2, 15.12.2009 4.1 Archäologische Denkmalpflege Sollten in Folge der Planungen bei der Durchführung von Erdarbeiten bisher unbekannte archäologische Funde und Befunde entdeckt werden, Ein entsprechender Hinweis ist bereits in Zif- fer 4 der Hinweise (Archäologische Funde, Kleindenkmale) enthalten. -4- Stellungnahme der Behörden und andere Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadtplanung sind diese dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Ref. 26 umgehend zu melden. Die Fundstelle ist bis zu 4 Werktage nach der Fundanzeige un- berührt zu lassen, wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Ref. 26 vereinbart wird. (§ 20 DSchG i.V.m. § 27 DSchG).
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Bpl GFW Wg Wg Wg S Bpl GFW Anl GFW GFW GFW GFW GFW GFHW GFW GFW Bpl GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW *)g GFW G GFW S 9071 9077 9075 9068 9078 9079 7556 5002/7 5002/6 9074 9072 9073 5008 5009 7773 5009/1 7776 9070 7780 7781 8325 9306 5001 5011 9069 5011/1 5002/5 5002/4 8322 5007/2 5002 9376 5007/1 9080 9081 9082 5002/1 5012/3 9312 9081/1 8323 8324 9067 5002/2 5007 2 Gar Whs 12 1 Whs Whs 3 Whs Whs Whs Gar 14 Gar Gar 9 Gar Wirtg Gar Gar Gar Gar 17 15 Gar Whs Gar Whs Gar Whs Gar 1a Gar 2 Whs Gar Whs Schu Schu Gar Gar Tgar 6 Schu Btrg Btrg Whs 16 Whs 18 Gar Whs Whs 89 Whs 3 Whs Whs Schu Gar Gar Btrg 19 U Anl U G GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW GFW S GFW GFW GFW Wg Wg Wg Wg Wg 5000 9093 9076 9083 9095 9102 9302 9303 9314 9304 7777 7778 7779 9101 7782 9305 9103 9316 9317 9313 9301 9315 10 Whs 5 21 9 20 7 Whs Whs Whs 4 Whs Tgar 22 Whs Gar Gar 8 4 Whs Gar 2 Whs 13 Gar 11 Whs Whs 12 Whs 7 5 Whs Schu Whs Whs Whs 6 8 Whs 97 Whs Whs 7 Whs 5 Whs Gar 10 12 Whs Whs 91 91a Whs Schu 2 Whs 4 Whs 93 Gar Whs 95 Whs Whs 14 WR SD'1 1 WR 2 9069 P 6.0 5.0 Ga Ga 1 3 2 Ga Ga Ga Ga P 5.0 12.0 1.0 St o E o D II II WR 3 o D I Ga WR Fassung : 20.08.2012 *U|W]LQJHQ Stadtplanungsamt : Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 20.10.2009 BEBAUUNGSPLAN -XQJH+lOGHQ $EV/%2$EV/%2ausgefertigt.$EV%DX*%XQG$XIVWHOOXQJVEHVFKOXVVJHPl$EV%%DX*%%DX*%Billigung durch den Gemeinderatund AuslegungsbeschlussJHPl$EV%DX*%$EV/%2gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJJHPl$EV%DX*%$EV/%26DW]XQJVEHVFKOXVVJHPl'HU%HEDXXQJVSODQXQGGLH|UWOLFKHQ%DXYRUVFKULIWHQVLQGXQWHU%HDFKWXQJGHVvorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermitKarlsruhe, ....................Heinz Fenrich2EHUEUJHUPHLVWHU,Q.UDIWJHWUHWHQ$EV6DW]%DX*%$EV/%2PLWGHUBekanntmachungBeim Stadtplanungsamt zu jeder-manns Einsicht bereitgehalten(10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, am ....................am ........................................vom .................. bis ..................am ....................am ....................ab ..................... =(,&+(1(5./b581* Reines Wohngebiet1XU'RSSHOKlXVHU]XOlVVLJ gIIHQWOLFKH9HUNHKUVIOlFKHEHVRQGHUHU =ZHFNEHVWLPPXQJ0LVFKIOlFKH Baulinie Baugrenze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung bzw. Festsetzung *HSODQWH*UXQGVWFNVJUHQ]HgIIHQWOLFKH3DUNLHUXQJ6WUDHQEHJUHQ]XQJVOLQLH 9HUNHKUVJUQ Flachdach $QSIODQ]XQJYRQ%lXPHQ (UKDOWYRQ%lXPHQ Baugebiet Bauweise )OlFKHQIU *DUDJHQ&DUSRUWV6WHOOSOlW]H Dachform :DQGK|KH Bereich 21XU(LQ]HOKlXVHU]XOlVVLJ bQGHUXQJ %HUHLWKDOWHSODW]IU$EIDOOEHKlOWHU *UHQ]HGHVUlXPOLFKHQ*HOWXQJVEHUHLFKVGHV%HEDXXQJVSODQV D E FD 2 P Ga/Cp/St '1 SD Dachneigung Satteldach Dachneigung %|VFKXQJ ]XU+HUVWHOOXQJGHV6WUDHQN|USHUV GRZ 0.4 *UXQGIOlFKHQ]DKO *UXQGIOlFKHQ]DKO 1. Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB II Zahl der Vollgeschosse :DQGK|KHLQ0HWHUQ]ZLQJHQG WH 6.30 Offene Bauweise o Anpflanzung Hecke gUWOLFKH%DXYRUVFKULIWHQQDFK/DQGHVEDXRUGQXQJ 3. Sonstige Planzeichen ]XHQWIDOOHQGH%lXPH Nutzungsschablone Zahl der Vollgeschosse )OlFKHIU$XIVFKWWXQJ Firstrichtung )OlFKHQKDIWH$QSIODQ]XQJ YRQ+HFNHQXQG6WlXFKHUQ (QWZlVVHUXQJVJUDEHQ - Entwurf - M. 1:500 3.15 2.85 2.85 0.3 WH 6.30 FD YRUKDQGHQHV*HOlQGH $XIIOOXQJ 3.15 2.85 6' 2.85 3.15 2.85 2.85 FD FD 3.15 2.85 2.85 *UXQGVWFNVJUHQ]H Mulde 0OOVWDQGRUW 9HUNHKUVJUQ 6' WH 6.30 0.3 =LHJHOHLVWUDH 132.70 132.25 131.44 131.18 131.14 131.04 130.99 130.90 130.88 130.87 130.77 130.80 130.85 130.74 130.91 130.92 130.75 130.84 130.82 130.72 130.78 130.80 130.79 130.82 130.87 130.98 131.00 131.08 131.23 131.29 131.31 131.40 131.64 132.01 132.07 Horizont: 125.00 132.27 132.38 Schnitt A-A A-A A-A B-B 126.78 126.76 126.90 127.17 127.47 127.64 127.91 128.18 128.39 128.86 129.35 129.45 129.42 129.48 129.58 129.65 129.72 129.83 129.97 130.07 130.18 130.32 130.48 130.63 130.76 131.08 131.99 132.66 133.01 133.13 133.47 133.86 134.30 134.66 Horizont: 125.00 B-B C-C C-C 129.44 129.78 130.23 130.24 130.22 130.17 130.23 130.51 130.71 130.68 130.54 130.67 130.79 130.83 130.91 131.04 131.18 131.45 131.93 132.18 132.41 132.56 132.74 133.01 133.49 133.97 134.12 134.12 134.12 134.83 135.65 136.16 136.28 136.49 136.73 136.77 136.77 Horizont: 125.00 Schnitt B-B 133.36 0.00 0.30 =LHJHOHLVWUDH 6' WH 6.30 =LHJHOHLVWUDH WH 6.30 3.15 2.85 2.85 0.3 YRUKDQGHQHV*HOlQGH YRUKDQGHQHV*HOlQGH Ausschnitt Stadtplan M: 1 : 10.000 6?H?3URMHNWH?*U|W]LQJHQ?-XQJHB+DHOGHQ?-3*B3')?6WDGWSODQ6:EHVFKQLWWHQMSJ Liegenschaftsamt gefertigt am 05.03.2008 Liegenschaftsamt gefertigt am 05.03.2008 Datei: 6?H?3URMHNWH?*U|W]LQJHQ?-XQJHB+DHOGHQB1W]HO?3ODQXQJ?B%3ODQB-XQJH+lOGHQGZJ Plot: 24.07.2012
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Bebauungsplan „Junge Hälden, 3. Änderung“, Karlsruhe– Grötzin- gen beigefügt: Begründung und Hinweise -Entwurf- Junge Hälden, 3. Änderung -2- Inhaltsverzeichnis: A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)....................4 1.Aufgabe und Notwendigkeit...................................................................4 2.Bauleitplanung.........................................................................................4 2.1Vorbereitende Bauleitplanung....................................................................4 2.2Verbindliche Bauleitplanung......................................................................4 3.Bestandsaufnahme..................................................................................4 3.1Räumlicher Geltungsbereich......................................................................4 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit.............................4 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung..................................5 3.4Eigentumsverhältnisse...............................................................................5 3.5Belastungen...............................................................................................5 4.Planungskonzept.....................................................................................5 4.1Art der baulichen Nutzung.........................................................................5 4.2Maß der baulichen Nutzung.......................................................................5 4.3.Erschließung..............................................................................................6 4.3.1ÖPNV........................................................................................................6 4.3.2Motorisierter Individualverkehr...................................................................6 4.3.3Ruhender Verkehr.....................................................................................6 4.3.4Ver- und Entsorgung..................................................................................6 4.4Gestaltung.................................................................................................6 4.5Bodenschutz / Grünordnung......................................................................7 4.6Natur- und Artenschutz..............................................................................8 4.7Klima..........................................................................................................9 5.Umweltverträglichkeit.............................................................................9 6.Sozialverträglichkeit / Sozialplan...........................................................9 6.1Sozialverträglichkeit der Planung...............................................................9 6.2Sozialplan..................................................................................................9 7.Statistik...................................................................................................10 7.1Flächenbilanz...........................................................................................10 7.2Geplante Bebauung.................................................................................10 8.Bodenordnung.......................................................................................10 9.Kosten (überschlägig)...........................................................................10 9.1Beitragsfähige Erschließungskosten........................................................10 9.2Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt.......................................................11 9.3Städtische Kosten insgesamt...................................................................11 9.4Kosten zu Lasten der Stadtwerke............................................................11 10.Finanzierung..........................................................................................11 Junge Hälden, 3. Änderung -3- B.Hinweise.................................................................................................12 1.Versorgung und Entsorgung....................................................................12 2.Entwässerung..........................................................................................12 3.Niederschlagswasser...............................................................................12 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale....................................................13 5.Baumschutz.............................................................................................13 6.Altlasten...................................................................................................13 7.Erdaushub / Auffüllungen........................................................................14 8.Private Leitungen.....................................................................................14 9.Barrierefreies Bauen................................................................................14 10.Erneuerbare Energien.............................................................................14 11.Wasserschutzgebiet................................................................................14 12.Vorschlagsliste zu pflanzender Gehölze..................................................14 Junge Hälden, 3. Änderung -4- A.Begründunggemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 1.Aufgabe und Notwendigkeit Das als Reservefläche für Schulbauten vorgehaltene Grundstück südlich der Ziegeleistraße wird für schulische Zwecke nicht mehr benötigt und soll nun für eine Wohnbebauung genutzt werden, da in Grötzingen eine große Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser besteht. 2.Bauleitplanung 2.1Vorbereitende Bauleitplanung Der seit dem 24.07.2004 wirksame Flächennutzungsplan 2010 des Nachbar- schaftsverbandes Karlsruhe (FNP 2010) stellt das Planungsgebiet als Fläche für den Gemeinbedarf (Zweckbestimmung Schule) dar. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch handelt, kann der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. 2.2Verbindliche Bauleitplanung Es gilt der Bebauungsplan „Junge Hälden“ vom 25.07.1972, der Fläche für Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Grundschule“ aus- weist. Er wird im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben. 3.Bestandsaufnahme 3.1Räumlicher Geltungsbereich Das ca. 0,71 ha große Planungsgebiet liegt in Karlsruhe– Grötzingen. Maßgeblich für die Abgrenzung des Planungsgebietes ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplanes. 3.2Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit Das Plangebiet ist ein von drei Seiten mit Bebauung umgebenes Kleingarten- gebiet im weitesten Sinne. Zentrales Element ist ein eingezäuntes Garten- grundstück, das einen geschlossenen Obstbaumbestand aufweist. Diese Obstbäume sind längere Zeit nicht geschnitten worden, sodass ein vollständi- ger Kronenschluss gegeben ist. Die darunter vorhandene Wiese ist ebenfalls verbracht und weist überwiegend Ruderalisierungsanzeiger wie Echte Nel- kenwurz (Geum urbanum) und andere Arten der nitrophytischen Staudenflu- ren (Glechometalia) auf. Gleichzeitig findet eine Gehölzsukzession mit Rotem Hartriegel und Walnuss statt. Einzelne Exemplare sind bereits fast manns- hoch. Die im Westen angrenzenden Hausgärten der Weingartener Straße weisen eine eher extensive Nutzung mit zum Teil alten Bäumen (Buntspecht) auf. Junge Hälden, 3. Änderung -5- Nördlich grenzen intensiver genutzte Hausgärten an, die ebenfalls zur Wein- gartener Straße bzw. zur Ziegeleistraße gehören. Zur Ermittlung des Eingriffs für das Schutzgut Boden wurde eine Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bodens auf der Fläche mit Hilfe des Leitfadens „Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ des Umweltministeriums Baden-Württemberg durchgeführt. Dazu wurden die Bodenschätzungsdaten des Finanzamtes herangezogen, in der die Fläche im Rahmen der Boden- schätzung mit dem Klassenzeichen sL3Lö und einer Ackerzahl von 70 verse- hen wurde. Die Ergebnisse der Bewertung zeigen, dass der Boden seine natürliche Funk- tionen, nämlich die Funktion als Standort für Kulturpflanzen, die Funktion Aus- gleichskörper im Wasserkreislauf und die Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe in hohem Maße wahrnimmt. Die Funktion als Standort für die na- türliche Vegetation dagegen wird nur in geringem Maße erfüllt, da keine ex- tremen Bodenverhältnisse (feucht/nass oder trocken) gegeben sind. Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zo- neIII B. 3.3Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung Das Gebiet ist von drei Seiten von Bebauung umgeben. Im Westen, Norden und im Süden grenzen die Hausgärten der Wohnhäuser Weingartener Straße, Ziegeleistraße und In der Setz an. Im Osten bildet teilweise die Straße Am Knittelberg mit drei Wohngebäuden und einem Spielplatz mit Bolzplatz die Grenze. Die Geländeoberfläche des Plangebietes liegt unterhalb der Ziegelei- straße. 3.4Eigentumsverhältnisse Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. 3.5Belastungen Es liegen keine Hinweise vor, die einen Altlastenverdacht begründen. 4.Planungskonzept 4.1Art der baulichen Nutzung Als Nutzungsart wird Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt. Dies entspricht dem Charakter der umgebenden Bebauung. Nutzungen, die nach Baunut- zungsverordnung im WR ausnahmsweise zugelassen werden können (§ 3 Abs. 3 Ziffern 1 und 2 BauNVO) sind aus Gründen der verkehrlichen Erschlie- ßung ausgeschlossen. 4.2Maß der baulichen Nutzung Die Festsetzungen das Maß der baulichen Nutzung betreffend berücksichtigen die besondere topographische Lage sowie die bestehende Bebauung. Junge Hälden, 3. Änderung -6- 4.3.Erschließung 4.3.1ÖPNV Eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist über die Busli- nien 21 und 22 gegeben. Ferner besteht an der Haltestelle Grötzingen Bahn- hof über die Stadtbahnlinien S 4 und S 5 Anschluss an das regionale undü- berregionale Liniennetz. 4.3.2Motorisierter Individualverkehr Die Erschließung der geplanten Bebauung erfolgt von der Ziegeleistraße. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Schaffung lebendiger Nachbar- schaften soll der Ausbau der Planstraße so gestaltet werden, dass eine Aus- weisung als verkehrsberuhigter Bereich rechtlich möglich ist. 4.3.3Ruhender Verkehr Öffentliche Parkplätze für die Neubebauung sind direkt zu Beginn des ver- kehrsberuhigten Bereiches als Senkrechtparkierungen ausgewiesen. 4.3.4Ver- und Entsorgung Entwässerung Das Gebiet soll im Trennsystem entwässert werden. Für die Verlegung der Kanäle in der Planstraße ist vorab der Straßenkörper aufzuschütten. Strom-, Gas-, und Wasserversorgung Die Erschließung erfolgt über die Ziegeleistraße. Abfallentsorgung Für die von der Planstraße erschlossene Bebauung wird ein gemeinsamer Ab- fallbehälterstandplatz zu Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches angeord- net. Die Einzelbehälter werden am Tag der Abholung auf diesem Gemein- schaftsgrundstück bereitgestellt. Niederschlagswasser Das unbelastete Niederschlagswasser soll entsprechend den Vorschriften des Wassergesetzes zur Versickerung gebracht werden. 4.4Gestaltung Geplant ist eine auf die Topographie und die bestehende Bebauung Rücksicht nehmende zweigeschossige Bebauung. Entlang der Ziegeleistraße sind ana- log der gegenüberliegenden Bebauung zwei Einfamilienhäuser vorgesehen. Die Anordnung der Gebäude erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen straßenbegleitenden Linden. Die Bebauung westlich der Planstraße ist von der Planstraße zurückversetzt angeordnet, um die Grundrissorganisation und Freiraumnutzung entsprechend der Besonnung gestalten zu können. Die Carports sind vor den Gebäuden an- geordnet. Innerhalb der seitlichen Abstandsflächen ist keine Bebauung mög- lich, dadurch wird für die bestehende Bebauung entlang der Weingartener Straße derEindruck einer durchgehend geschlossenenBebauung vermieden. Junge Hälden, 3. Änderung -7- Um individuelles Bauen zu ermöglichen werden nur städtebaulich absolut er- forderliche Festsetzungen getroffen. Nebenanlagen, Vorgärten Aus gestalterischen Gründen und um weiteren Eingriffen in den Boden entge- genzuwirken, sind Nebenanlagen und Vorgärten gewissen Einschränkungen unterworfen. Dächer In Ergänzung zur zwingend festgelegten Wandhöhe wird die Dachneigung nur für die Bebauung entlang der Ziegeleistraße zwingend festgelegt. Hierdurch wird ein Einfügen in die bestehende bauliche Umgebung erreicht. In den sons- tigen Bereichenwerden begrünte Flachdächer festgesetzt, wobei imBereich 3 das oberste Geschoss als Staffeldach auszubilden ist. Aufgrund der topographischen Lage und zur Einhaltung derdurch die Festset- zungen vorgegebenen Maßstäblichkeit der Gebäude sind Dachaufbauten mit Ausnahme von Sonnenkollektoren sowie Dacheinschnitte unzulässig. Werbeanlagen Werbeanlagen sind aus gestalterischen Gründen gewissen Einschränkungen unterworfen. 4.5Bodenschutz / Grünordnung Wegen der hohen Leistungsfähigkeit der Böden ist der Eingriff durch die Be- bauung erheblich bzw. durch die erforderliche Auffüllung nochmals deutlich höher, da durch die Auffüllung der natürliche Boden überdeckt und damit in seiner natürlichen Leistungsfähigkeit vollständig beeinträchtigt wird. Als Minimierungsmaßnahme kann bei dem Eingriff standortähnliches Boden- material für die Auffüllung verwendet werden bzw. ein Erdmassenausgleich im Plangebiet angestrebt werden. Die versiegelte Fläche soll möglichst gering gehalten werden (Gestaltung der Vorgärten und die wasserdurchlässige Befestigung von Zufahrten und Terras- sen). Die Versickerung des Niederschlagswassers von Dachflächen wird ver- bindlich festgesetzt. Der das Gebiet nördlich und östlich umgebende Baumbestandentlang der Ziegeleistraße sowie entlang der Straße Am Knittelberg und in Verlängerung dieser bleibtweitgehenderhalten.Zu entfernen ist eine Linde im Bereich der geplanten Erschließungsstraße. Aufgrund der Lage der geplanten Bauberei- che, der Erschließungsstraße und der geplanten Aufschüttung zur Gelände- anpassung geht der vorhandene Baumbestand im zentralen Bereich vollstän- dig verloren. Neu zu entwickeln istein prägender Baumbestand beidseits der neuen Er- schließungsstraße.Hierfür sind15 Baumstandorte festgesetzt, davonvier in den privaten Vorgartenflächen.Pro Baugrundstück ist ein Baum zu pflanzen. Diese Pflanzgebote gelten als erfüllt, wenninnerhalb der Vorgartenfläche be- Junge Hälden, 3. Änderung -8- reits ein Pflanzgebot zeichnerisch fixiert ist oder ein Bestandsbaum zu erhal- ten ist. Einzelne Festsetzungen wie beispielsweise die Begrünung derDächer, der Garagen- und Carportdächer, die Heckenpflanzungen sichern die Durchgrü- nung des Gebietes. 4.6Natur- und Artenschutz Das Planungsbüro Beck und Partner, Karlsruhe wurde mit der Erstellung einer „Naturschutzfachliche Beurteilung gemäß § 42 BNatSchG“ beauftragt. In einer Voruntersuchung Anfang Juni 2008 wurde durch Inaugenscheinnahme des Gutachters der notwendige Untersuchungsumfang festgelegt. Da das Unter- suchungsgebiet an das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet Nr. 7017-342 „Pfinzgau West“ und das Landschaftsschutzgebiet „Grötzinger Bergwald– Knittelberg“ angrenzt, wurde besonderes Augenmerk auf die dort beschriebenen Lebens- raumtypen (LRT) und die vorkommenden Tier- und Pfanzenarten nach An- hang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie die Arten des An- hangs IV gelegt. Daraus ergab sich folgender Untersuchungsumfang: -Erfassung des Brutvogelbestandes, -Ermittlung der Amphibien- und Reptilienfauna insbesondere Schlingnat- tervorkommen, -Übersicht über den Insektenbestand mit Blick auf geschützte Arten der Tagfalter und Heuschrecken, -Prüfung und ggf. Abgrenzung von FFH-Lebensraumtypen (LRT). „Im Untersuchungsgebiet wurden im Bearbeitungszeitraum (Mitte Juni bis An- fang September) bei insgesamt 5 Begehungen keine streng geschützten Arten bzw. Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL nachgewiesen. Es wurden ausschließlich besonders geschützte Vogelarten nachgewiesen. Dabei handelt es sich zum einen um Kulturfolger, die vorzugsweise oder glei- chermaßen Siedlungsgebiete bewohnen und deshalb nicht erheblich beein- trächtigt werden. Die übrigen Arten nutzen die Gehölze u.a. auch als Brutplatz z.B. in Bäumen mit Höhlen oder Hecken. Im Falle der Bebauung der Fläche werden keine erheblichen Beeinträchtigun- gen für die nachgewiesenen Arten erwartet. Die Fläche ist klein, die vorkom- menden Arten finden im Siedlungsbereich oder am angrenzenden Knittelberg ausreichend geeigneten Lebensraum. Es ist keine seltene Art vorhanden, die ausschließlich oder überwiegend auf der Fläche lebt. Es kann für alle betroffe- nenbesonders geschützten Arten prognostiziert werden, dass die ökologische Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam- menhang weiterhin erfüllt wird. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Vorhabens liegen vor. Bezüglich der besonders geschützten Vogelarten, ist zur Vermeidung von Zugriffsverboten nach § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG aber si- Junge Hälden, 3. Änderung -9- cherzustellen, dass die Entfernung von Gehölzen und Hecken zur Baufeld- freimachung außerhalb der Fortpflanzungszeit, d.h. im Winterhalbjahr (01.10. bis 28.02.) erfolgt. 4.7Klima Aus klimatischen Untersuchungen in Zusammenhang mit dem Siedlungskon- zept des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und der FNP-Fortschreibung ist ableitbar, dass die klimatischen Auswirkungen des Baugebietes aufgrund von Größe, der gegebenen Durchlüftungsmöglichkeit und bereits vorhandener Umgebungsbebauung nicht erheblich sind. Ein gesondertes Klimagutachten ist daher nicht erforderlich. 5.Umweltverträglichkeit Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innen- entwicklung, der eine Größe der überbaubaren Grundfläche von weniger als 20.000 m² festlegt. Er wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Eine Um- weltprüfung ist deshalb nicht durchzuführen. 6.Sozialverträglichkeit / Sozialplan 6.1Sozialverträglichkeit der Planung Bei der Planung wurden im Hinblick auf Sozialverträglichkeit insbesondere die nachfolgend erörterten Aspekte berücksichtigt: •Ausbau vorhandener Wohn- und Siedlungsbereiche vor Schaffung neuer Wohngebiete •Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturangebote. •Vernetzung mit Grün-, Frei-, Sport- und Spielflächen in unmittelbarer Nähe. •Nutzung vorhandener Anbindungen an den ÖPNV (2 Buslinien). •Mischung verschiedener Bauformen, überschaubare Dimensionierung der Häuser. •Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch attraktive, spiel- und aufent- haltsfreundliche Gestaltung sowie Minimierung der Gefährdung im Straßenverkehr (Verkehrsberuhigung). 6.2Sozialplan Ein Sozialplan ist für diesen Bebauungsplan nicht erforderlich, da keine nach- teiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der in diesem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen zu erwarten sind. Junge Hälden, 3. Änderung -10- 7.Statistik 7.1Flächenbilanz Reines Wohngebietca.6120m²85,8% Bereithalteplatz für Abfallbehälterca.21m²0,3% Verkehrsflächen incl. Verkehrsgrünca.989m²13,9% Gesamtca.7130m²100,00% 7.2Geplante Bebauung AnzahlWohneinheiten (ca.)Bruttogeschossfläche (ca.) Einzelhäuser23 DH-Hälften1212 Gesamt14152565 m² 8.Bodenordnung Zur Verwirklichung des Bebauungsplans ist kein Bodenordnungsverfahren gemäß Baugesetzbuch erforderlich. 9.Kosten (überschlägig) 9.1Beitragsfähige Erschließungskosten 1 Grunderwerbca.197.000EUR Erdbewegung- und Freilegungca.75.000EUR Verkehrsflächenca.88.000EUR Beleuchtungca.7.000EUR Verkehrsgrünflächenca.6.250EUR Bäumeca.16.500EUR Gesamtca.389.750EUR Rückersatz 95%ca.370.263EUR Stadtanteil 5%ca.19.487EUR 1 Rückersatzist der Teil der Erschließungskosten gemäß Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe, der auf die durch die Anlagen er- schlossenen Grundstücke verteilt wird und von den Eigentümern anteilig zu leisten ist. Junge Hälden, 3. Änderung -11- 9.2Sonstige Kosten zu Lasten der Stadt Entwässerungskanalca.100.000EUR Gesamtca.100.000EUR 9.3Städtische Kosten insgesamt Kosten Ziffer 9.1ca.19.487EUR Kosten Ziffer 9.2ca.100.000EUR Gesamtca.119.487EUR 9.4Kosten zu Lasten der Stadtwerke Die Investitionskosten für Wasser-, Gas- und Stromversorgung werden über Beiträge und Gebühren finanziert. 10.Finanzierung Die Kosten sind in den Haushaltsplanungen der kommenden Jahre zu berück- sichtigen. Karlsruhe, 20.10.2009 Fassung vom20.08.2012 Stadtplanungsamt Heiner Baron Junge Hälden, 3. Änderung -12- B.Hinweise 1.Versorgung und Entsorgung Für Entwässerung und Abfallentsorgung sind die Satzungen der Stadt Karls- ruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Im Bereich 1 sind die Abfallbehälter innerhalb der Grundstücke, nicht weiter als 15 m von der für Sammelfahrzeuge befahrbaren Straße entfernt, auf einem befestigten Standplatz ebenerdig aufzustellen und mit einem zu begrünenden Sichtschutz zu versehen. Der stufenlose Transportweg ist zu befestigen, eine evtl. Steigung darf 5 % nicht überschreiten. Für dieBereiche 2 und 3 ist ein gemeinsamer Bereithalteplatz für Abfallbehälter vorgesehen, der an die An- schlusspflichtigen veräußert wird. Der notwendige Hausanschlussraum soll in möglichst kurzer Entfernung zum erschließenden Weg liegen und 2,50 m bis 3,50 m Abstand von geplanten bzw. vorhandenen Bäumen einhalten. 2.Entwässerung Bei Ausbildung einer Sockelhöhe von 0,30 m über der Gehweghinterkante ist die Entwässerung der Gebäude ab dem Erdgeschoss gewährleistet. Tieferlie- gende Grundstücks- und Gebäudeteile können nur über Hebeanlagen ent- wässert werden. Die Entwässerungskanäle werden aus wirtschaftlichen Gründen für einen übli- cherweise zu erwartenden Niederschlag (Bemessungsregen) dimensioniert. Bei starken Niederschlägen ist deshalb ein Aufstau des Regenwassers auf der Straßenoberfläche möglich. Grundstücke und Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen der Eigentümer bzw. der Anwohner selbst entsprechend zu schützen. 3.Niederschlagswasser Eine Regenwasserversickerung wird aufgrund derBodenverhältnisse und der ungünstigen Topographie nicht festgesetzt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Ergänzend kann das auf Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ge- sammelt undzur Gartenberegnunggenutzt werden. Sofern Zisternen einge- baut werden, ist zur Ableitung größerer Regenereignisse bei gefüllten Zister- nen ein Notüberlauf mit freiem Abfluss in das öffentliche Kanalsystem vorzu- sehen. Ein Rückstau von der Kanalisation in die Zisterne muss durch entspre- chende technische Maßnahmen vermieden werden. Bei anstehenden versi- ckerungsfähigen Böden kann die Notentlastung über eine Versickerungsmulde erfolgen. Bei Errichtung bzw. baulicher Veränderung von Wasserversorgungsanlagen zur Nutzung von Zisternenwasser im Haus (z.B. für die Toilettenspülung) sind die Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001 sowie Artikel 1 Infekti- onsschutzgesetz, § 37 Abs. 1 unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Der Betrieb von Zisternen muss beim Ge- sundheitsamt angezeigt werden. Um eine Verkeimung des öffentlichen Trink- wasserleitungssystems durch Niederschlagswasser auszuschließen, darf kei- Junge Hälden, 3. Änderung -13- ne Verbindung zwischen dem gesammelten Niederschlagswasser und dem Trinkwasserleitungssystem von Gebäuden bestehen. Eine Befreiung bzw. Teilbefreiung vom Anschluss und Benutzungszwang ist beim Wasserversorger zu beantragen. Weiterhin ist zu beachten, dass bei der Nutzung im Haus zwei getrennte und eindeutig gekennzeichnete Wasserleitungen zu verlegen sind. Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern ist ein so genannter freier Auslauf (Abstand mind. 20 mm) nach DIN 1988 zur Nachspeisung von Trinkwasser erforderlich. Der Trinkwasseranschluss für die Einspeisung darf nur von einem Fachbetrieb oder vom Wasserversorger selbst durchgeführt werden. Die Bodenversiegelung soll auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Notwendige Befestigungen nicht überbauter Flächen der Baugrundstücke sol- len zur Verringerung der Flächenversiegelung weitgehend wasserdurchlässig ausgebildet werden, z.B. als Pflaster oder Plattenbelag mit breiten, begrünten Fugen (Rasenpflaster), soweit nicht die Gefahr des Eindringens von Schad- stoffen in den Untergrund besteht. Nach Möglichkeit soll auf eine Flächenver- siegelung verzichtet werden. 4.Archäologische Funde, Kleindenkmale Bei Baumaßnahmen besteht die Möglichkeit, dass historische Bauteile oder archäologische Funde und Befunde entdeckt werden. Diese sind gemäß § 20 Denkmalschutzgesetz (DSchG) umgehend dem Regierungspräsidium Karls- ruhe, Abteilung 2, Referat 26– Denkmalpflege, Moltkestr. 74, 76133Karls- ruhe, zu melden. Fund und Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werk- tages nach der Meldung in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht das Regierungspräsidium einer Verkürzung dieser Frist zustimmt. Das Verschweigen eines Fundes oder einer Fundstelle ist ein Verstoß gegen das DSchG und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Evtl. vorhandene Kleindenkmale (z.B. Bildstöcke, Wegkreuze, historische Grenzsteine, Brunnensteine, steinerne Wegweiser und landschaftsprägende Natursteinmauern) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen und vor Beschädigungen während der Bauarbeiten zu schützen. Jede Veränderung ist mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe abzustimmen. 5.Baumschutz Bezüglich der Erhaltung der vorhandenen Bäume wird auf die am 12.10.1996 in Kraft getretene Satzung der Stadt Karlsruhe zum Schutz von Grünbestän- den (Baumschutzsatzung) verwiesen. 6.Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefah- ren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind unverzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgra- fenstraße 14, 76133Karlsruhe, zu melden. Junge Hälden, 3. Änderung -14- 7.Erdaushub / Auffüllungen Erdaushub soll, soweit Geländeauffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Der für Auffüllungen benutzte Boden muss frei von Fremdbeimengungen und Schadstoffen sein. Der anfallende Mutterboden ist zu sichern. ImÜbrigen wird auf das Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes- Bodenschutzgesetz) vom 17.03.1998 in der derzeit gültigen Fassung verwie- sen. 8.Private Leitungen Private Leitungen sind von der Planung nicht erfasst. 9.Barrierefreies Bauen In die Planung von Gebäuden sind die Belange von Personen mit kleinen Kin- dern sowie behinderten und alten Menschen einzubeziehen (§ 3 Abs. 4 und §39 LBO). 10.Erneuerbare Energien Aus Gründen der Umweltvorsorge und des Klimaschutzes sollte die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt angestrebt werden. Auf die Vorgabendes Er- neuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und des Gesetzes zur Nut- zung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) wird verwiesen. 11.Wasserschutzgebiet Das Plangebiet liegt im Wasserschutzgebiet „Wasserwerk Hardtwald“, Zone III B. Es ist daher die Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete; I. Teil: Schutzge- biete für Grundwasser vom Juni 2006 zu berücksichtigen. 12.Vorschlagsliste zu pflanzender Gehölze Vorschlagsliste Sträucher: Haselnuss (Corylus avellana),Hollunder (Sambucus nigra),Liguster (Li- gustrum vulgare),Hundsrose (Rosa canina),Pfaffenhütchen (Euonymus eu- ropaea),Schneeball (Virburnum lantana und Virburnum opulus),Weißdorn (Crataegus laevigata, Crataegus monogyna).
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Extrahierter Text
Bebauungsplan „Junge Hälden, 3.Änderung“, Karlsruhe-Grötzingen Verbindliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften -Entwurf- Junge Hälden, 3. Änderung -2- Inhaltsverzeichnis: I.Planungsrechtliche Festsetzungen........................................................3 1.Art der baulichen Nutzung- Reines Wohngebiet.......................................3 2.Flächen für Stellplätze und Garagen.........................................................3 3.Nebenanlagen...........................................................................................3 4.Maß der baulichen Nutzung.......................................................................4 5.Überbaubare Grundstücksfläche...............................................................4 6.Grünflächen, Erhalt und Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern.................4 6.1Verkehrsgrünflächen..................................................................................4 6.2Erhalt vorhandener Bäume........................................................................4 6.3Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern..................................................4 6.4Begrünung von Dachflächen.....................................................................5 7.Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (siehe auf II.3.3)...............5 II.Örtliche Bauvorschriften.........................................................................6 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen................................................6 1.1Dächer.......................................................................................................6 2.Werbeanlagen und Automaten..................................................................6 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen.........................................................6 3.1Vorgärten...................................................................................................6 3.2Einfriedigungen..........................................................................................7 3.3Abgrabungen, Aufschüttungen..................................................................7 3.4Bereithalteplatz für Abfallbehälter, Abfallbehälterstandplätze....................7 4.Außenantennen.........................................................................................8 5.Niederspannungsfreileitungen...................................................................8 6.Niederschlagswasser.................................................................................8 III.Sonstige Festsetzungen.........................................................................8 Junge Hälden, 3. Änderung -3- Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des Bebau- ungsplanes, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Regelungen -Planungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zu- letzt geändert durch Gesetz vom22.07.2011 (BGBl. I S.1509), und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). -Örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) in der Fassung vom05.03.2010 (GBl. S. 357, berichtigt S. 416). In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes geregelt: I.Planungsrechtliche Festsetzungen 1.Art der baulichen Nutzung-Reines Wohngebiet Zulässig sind Wohngebäude. Nicht zulässig sind -Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des tägli- chen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes, -Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 2.Flächen für Stellplätze und Garagen Garagen,Carports undStellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig.Carports werden als überdachte Stellplätzeohne Seiten- wändedefiniert.Anstelle von Garagen können an den hierfür festgesetzten Standorten auch Stellplätze oder Carports- anstelle von Carports auch Stell- plätze-errichtet werden. 3.Nebenanlagen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO sind im Vorgartenbereich insge- samt ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Abfallbehälterstandplätze (vgl. Ziffer 3.4 der „Örtlichen Bauvorschriften“). Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächenund der Vorgartenbereiche sindNebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO generell zulässig mit Aus- nahme von: -Gartenhütten und überdachten Pergolenmit einer Größe von insgesamt über 20 m³ je Baugrundstück, Junge Hälden, 3. Änderung -4- -überdachten Schwimmbecken und solchen, die mit Aufschüttungen und Abgrabungen verbunden sind. 4.Maß der baulichen Nutzung Als Wandhöhe gilt das Maß von der Gehweghinterkante bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante Dachhaut, bei Flachdächern bis zum obe- ren Abschluss der Wand. Die Wandhöhe wird in der jeweiligen Gebäudemitte gemessen, bei Doppelhäusern an der gemeinsamen Grundstücksgrenze. 5.Überbaubare Grundstücksfläche Die rückwärtige Baugrenze darf durch Wintergärten und Terrassenum maxi- mal3 müberschritten werden. 6.Grünflächen, Erhalt undAnpflanzen von Bäumen, Sträuchern 6.1Verkehrsgrünflächen Die in der Planzeichnung als Verkehrsgrünflächen gekennzeichneten Flächen sind als Vegetationsflächen zu begrünen, zu bepflanzen und dauerhaft zu er- halten. 6.2Erhalt vorhandener Bäume Dieim zeichnerischen Teil des Bebauungsplansmit einem Erhaltungsgebot gekennzeichneten Bäume sinddauerhaftzu erhalten, zu pflegen und bei Ab- gang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. diese Bäume sind einschließlich ihres Wurzelbereichs (Kronentraufe zuzüglich 1 m) während der Bauzeit durch geeignete Maßnahmen gemäß DIN 18920und RAS-LP 4 zu schützen. 6.3Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern An den im Plan ausgewiesenen Baumstandorten sind mittelkronige einheimi- sche Laubbäume als Hochstämme zu pflanzen. An denbeiden Standorten im Einmündungsbereich der Erschließungsstraße sind Linden(Tilia cordata „Greenspire“)zu pflanzen, an den 13 anderen Standorten entlang der Er- schließungsstraße sind Spitzahornbäume(Acer platanoides „Cleveland“, Baumschulhandelsware)- jeweils mit einem Stammumfang von, mindestens 18-20 cm zu pflanzen. Pro Baugrundstück ist ein mittelkroniger Baum zu pflanzen: Es kann unter fol- genden Baumarten ausgewählt werden: Feldahorn (Acer campestre), Hainbu- che (Carpinus betulus), Vogelkirsche (Prunus avium „Plena“)- Hochstämme mit einem Stammumfang mindestens 16-18cm. Es können auch Obstbaum- hochstämme mit einem Stammumfang von mindestens 12-14 cm gepflanzt werden. Empfohlen werden alte, traditionelle Obstsorten. Dieses Pflanzgebot gilt als erfüllt, sofern bereits ein zu pflanzender Baum zeichnerisch festgesetzt istoder sich mindestens ein als zu erhaltender Baum auf dem Grundstück be- findet. Junge Hälden, 3. Änderung -5- Die Gehölzpflanzungen sind nach dem aktuellen Stand der Technik, d.h. ge- mäß den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. für Baumpflanzungen Teil 1 und Teil 2 vorzunehmen. Dieaufgrund eines Planzgebotesgepflanzten Bäume sind zu erhalten, fach- gerecht zu pflegen und bei Abgang durch entsprechende Nachpflanzungen zu ersetzen. 6.4Begrünung von Dachflächen DieFlachdächerder Wohngebäude (Bereiche 2 und 3), der Garagen und der Carports (siehe hierzu auch Ziffer 1.1 der örtlichen Bauvorschriften)sinddurch Ansaat von Gräsern und Kräutern mit Sedumsprossen dauerhaftextensiv zu begrünen und zu unterhalten. Für die extensive Dachbegrünung ist eine Sub- stratschicht als Vegetationstragschicht über der Drainschicht mit einer Höhe von mindestens 10 cm in gesetztem Zustand vorzusehen. 7.Flächen für Aufschüttungen und Abgrabungen (siehe auch II.3.3) Auf den Baugrundstücken außerhalb der überbaubarenGrundstücksflächen sind folgende Aufschüttungen/Abgrabungen zulässig: Bereich 1: -Aufschüttungenund Abgrabungenfür Garagen und deren Zufahrten, -Aufschüttungen für denStellplatzund dessenZufahrt, -Aufschüttungenfür Hauszugänge, -im rückwärtigen Grundstücksbereich Aufschüttungen bzw. Abgrabun- gen für Terrassen und Wintergärten. Bereich 2: -Aufschüttungen im Vorgartenbereich entlang der festgesetzten Stra- ßenverkehrsfläche, -Aufschüttungen bzw. Abgrabungen für Garagen mit ihren Zufahrten, -im rückwärtigen Grundstücksbereich Abgrabungen für Terrassen und Wintergärten. Bereich 3: -Aufschüttungen im Bereich der in der Planzeichnung festgesetzten Flä- che für Aufschüttungen, -im rückwärtigen Grundstücksbereich Aufschüttungen für Terrassen und Wintergärten. Siehe ergänzend Ziffer 3.3 der örtlichen Bauvorschriften. Junge Hälden, 3. Änderung -6- II.Örtliche Bauvorschriften 1.Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 1.1Dächer Zwerchgiebel, Dacheinschnitte sowie Dachaufbauten, die nicht dersolaren Energiegewinnung dienen, sind unzulässig. Bei Satteldächern sind zur DacheindeckungZiegelzu verwenden;Farbge- bung rot, braun oder anthrazit. Die Dächer der Garagen und der Carports sind mit einem Flachdach auszubil- den(zur extensiven Dachbegrünungsiehe Ziffer 6.4 der planungsrechtlichen Festsetzungen). BeianeinandergrenzendenGaragen bzw. Carportsin den Bereichen 2 und 3 sind die Flachdächer durchlaufend anzuordnen. 2.Werbeanlagen und Automaten Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung, am Gebäude, im Erdgeschoss, nicht in derVorgartenzone und nur unter Einhaltung folgender Größen zuläs- sig: -Einzelbuchstaben bis max. 0,30 m Höhe und Breite, -sonstige Werbeanlagen (Schilder, Firmenzeichen und dergleichen) bis zu einer Fläche von 0,5 m². Unzulässig sind Werbeanlagen mit wechselndem oder bewegtem Licht, dreh- bare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven, sowie Laserwerbung, Skybeamer oder Ähnliches. Automaten sind nur am Gebäude und nicht in der Vorgartenzone zulässig. Anlagen, die zum Anschlagen von Plakaten oder anderen werbewirksamen Einrichtungen bestimmt sind, sind nicht zulässig. 3.Unbebaute Flächen, Einfriedigungen 3.1Vorgärten Vorgärten sind die Flächen der Baugrundstücke, die auf gesamter Grund- stücksbreite zwischender Baulinie undder Straßenbegrenzungslinie (Bereich 2 und 3)bzw. der erschließenden Straßenverkehrsfläche (Bereich 1) liegen. Die Vorgärten sind mit Ausnahme von Zufahrten,Hauseingängen,Abfallbehäl- terstandplätzesowie der festgesetzten Flächen für Carports und Stellplätze als Vegetationsflächegärtnerischanzulegen und zu unterhalten.Die Breite des Hauszugangs darf maximal 1,5m betragen.Die Benutzung als Arbeits- oder Lagerflächen ist unzulässig. Bei der Befestigungvon Zufahrtenund der festgesetzten Stellplatzflächensind wasserdurchlässige Materialien zu verwenden (z.B. Rasenfugenpflaster). Dies gilt auch für Terrassen ab einer Fläche von 12 m². Junge Hälden, 3. Änderung -7- 3.2Einfriedigungen Einfriedigungen im Vorgartenbereich dürfen eine Höhe von 0,5 m nicht über- schreiten. Im Übrigen sindEinfriedigungen nur als Hecken aus standortge- rechtenLaubgehölzen bis 1,80 m Höhe zulässig.In die Hecken kann ein Ma- schendraht- oder Stabgitterzaun mit einer Höhe von bis zu 1,20 m eingezogen werden. 3.3Abgrabungen, Aufschüttungen Außerhalb derüberbaubaren Grundstücksflächen sind folgende Aufschüttun- gen/Abgrabungen zulässig: Bereich 1: -Aufschüttungenund Abgrabungenfür Garagen und deren Zufahrten bis 0,5 m über bzw. unter Straßenniveau, -Aufschüttungen für den Stellplatzund dessenZufahrt bis auf Oberkante Straßenniveau, -Aufschüttungenfür Hauszugänge bis auf Oberkante Straßenniveau, -im rückwärtigen Grundstücksbereich Aufschüttungen bzw. Abgrabun- gen für Terrassen und Wintergärten bis auf das Niveau des Erdge- schossrohfußbodens. Bereich 2: -Der Vorgartenbereich ist entlang der festgesetzten Straßenverkehrsflä- che bis auf Oberkante Straßenniveau aufzufüllen. -Aufschüttungen bzw. Abgrabungen für Garagen mit ihren Zufahrten sind bis auf Oberkante Straßenniveau zulässig, -im rückwärtigen GrundstücksbereichsindAbgrabungenfür Terrassen und Wintergärtenbis auf das Niveau des Erdgeschossrohfußbodens zulässig. Bereich 3: -Die in der Planzeichnung festgesetzte Fläche für Aufschüttungen ist bis auf Oberkante Straßenniveau aufzufüllen, -im rückwärtigen Grundstücksbereich sind Aufschüttungen für Terrassen und Wintergärten bis auf das Niveau des Untergeschossrohfußbodens zulässig. 3.4Bereithalteplatz für Abfallbehälter, Abfallbehälterstandplätze Der gemeinsame Bereithalteplatz für Abfallbehälter ist mit einem Sichtschutz zu versehen und mit Rankpflanzen oder Hecken zu begrünen. Abfallbehälterstandplätze, die nicht im Gebäude untergebracht sind, sind mit einem Sichtschutz zu versehen und mit Rankpflanzen oder Hecken zu begrü- nen. Junge Hälden, 3. Änderung -8- 4.Außenantennen Pro Gebäude ist nur eine Gemeinschaftsantennenanlage oder Satellitenan- tenne zulässig. 5.Niederspannungsfreileitungen Niederspannungsfreileitungen sind unzulässig. 6.Niederschlagswasser Die notwendige Befestigung von nicht überbauten Flächen der Baugrundstü- cke ist wasserdurchlässig auszuführen. III.Sonstige Festsetzungen Der Bebauungsplan Nr. 502 „Junge Hälden“ vom 25.07.1972 wird in den Teil- bereichen aufgehoben, die durch diesen Bebauungsplan neu geregelt werden. Karlsruhe, 20.10.2009 Fassung vom20.08.2012 Stadtplanungsamt Heiner Baron
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 30.08.2012 - OV Grötzingen - Chronologie zum Bebauungsplan „Junge Hälden - 3. Änderung“ 03.05.2006 OVS Tritsch informiert die Ortschaftsräte über eine Erschließungsab- rechnung an das VLW und dessen Anregung, das Grundstück zu be- bauen 26.07.2006 OSR spricht sich in nichtöffentlicher Sitzung für eine Bebauung zur Schaffung von Wohnraum für junge Familien aus 02.05.2007 StplA stellt in nichtöffentlicher Sitzung Entwurfsvarianten vor 24.05.2007 Vorberatung des Bebauungsplanes durch den OSR-Ausschuss „Planung und Bauwesen“ 20.06.2007 Ortschaftsrat Grötzingen spricht sich in öffentlicher Sitzung mehrheitlich für Entwurfsvariante 8 (ohne Verbindungsweg) aus. Die vorzusehenden Dachformen sollen für eine Solarnutzung geeignet sein und die Anord- nung der Garagen soll überprüft werden. 20.12.2007 Planungsausschuss (nichtöffentlich) Der Planungsausschuss spricht sich einstimmig für die Planung und Durchführung der erforderlichen Planverfahren aus. 01.04.2008 Das VLW stellt eine Bauvoranfrage. Das BOA benachrichtigt alle Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und macht auf die Ein- sichtnahmemöglichkeit in die Bauvoranfrage aufmerksam. 06.05.2008 Das VLW zieht aufgrund der Vielzahl der Nachbareinsprüche seine Bauvoranfrage wieder zurück. Alle Einsprecher erhalten vom BOA eine Benachrichtigung über die Einstellung des Baugenehmigungsverfah- rens. 07.05.2008 OVS Tritsch informiert den OSR, dass auf eine Bauvoranfrage des VLW Nachbareinsprüche eingegangen sind und das VLW die Voran- frage zurückgezogen hat. Das BPlVerfahren werde nun fortgeführt 29.09.2009 Die Anfang Juli beauftragte „Naturschutzrechtliche Beurteilung“ liegt vor. 06.11.2009 Beteiligung der Bürger Die Unterlagen, aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und wesentlichen Auswirkungen informieren kann wurden in der Zeit vom 09.11.2009 bis 20.11.2009 im Stadt- planungsamt zur Einsicht bereitgehalten. 13.11.2009 Anhörung der Träger öffentlicher Belange Angaben in Kursivschrift = Behandlung in Grötzinger Gremien - 2 - 25.11.2009 OSR Ebendt übergibt in öffentlicher Sitzung versch. Fragen zum Be- bauungsplanverfahren. OVS Tritsch kündigt eine Behandlung des Än- derungsentwurfs in einer der nächsten Sitzungen an. 16.12.2009 Behandlung in öffentlicher Sitzung des OSR auf Antrag der FDP- Fraktion Im nö. Teil kündigt OVS Tritsch die nichtöffentliche Vorberatung am 27.01.10 sowie die öffentliche Beratung am 24.02.10 an 27.01.2010 OSR-Ausschuss für Planung und Bauwesen 10.02.2010 Gemeinsame Sitzung Ausschüsse „Planung und Bauwesen sowie „Dorfentwicklung und Umwelt“: OSR Berger teilt mit, das Anwesen Weingartener Str. 18 solle verkauft werden 24.02.2010 OSR Grötzingen, öffentliche Beratung in der BGS Im nichtöffentlichen Teil rügt OVS Tritsch, dass Infos aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 10.02.2010 nach außen getragen wurden 31.03.2010 OSR Berger fragt, ob das StplA Rückmeldung zum Schreiben Grimme (Verkauf Weingartener Str. 18) gegeben habe 09.06.2010 OVS gibt in nichtöffentlicher Sitzung bekannt, dass eine Synopse des StplA eingegangen ist 14.07.2010 Behandlung GLG-Antrag „Erwerb Geländestreifen für Entwässerung“ 22.09.2010 Behandlung GLG-Antrag „Tieferlegung des Abwasserkanalrohrs“ 06.10.2010 Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung im OSR-Ausschuss „Planung und Bauwesen“: Vorstellung der Neuplanung. Der Ausschuss empfiehlt die Umsetzung der vorgestellten geänderten Planung bei 7 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. 27.10.2010 OVS gibt den Termin der vorgezogenen Bürgerbeteiligung bekannt (24.11.2010) 24.11.2010 Bürgeranhörung in der Begegnungsstätte Grötzingen 13.06.2012 Der OSR beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion, dass der vorgesehene Zeitplan (Behandlung am 18.09.2012 im GR der Stadt) strikt eingehalten werden soll. 04.07.2012 OVS Tritsch gibt bekannt, dass die Sitzung des OSR im September um eine Woche auf den 12.09. vorgezogen werden muss, da der GR be- reits am 18.09.2012 die Angelegenheit behandeln wird 12.09.2012 Ortschaftsrat Grötzingen (öffentliche Sitzung) 18.09.2012 geplant: Gemeinderat, Auslegungsbeschluss