Teilflächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes, Konzept zur Steuerung der Windenergie
| Vorlage: | 30146 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwettersbach, Knielingen |
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Extrahierter Text
1 BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Grötzingen Gremium: Ortschaftsrat Grötzingen Termin: Vorlage Nr.: TOP: 12.09.2012 217 1 öffentlich Teil-Flächennutzungsplan Windenergie des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe; Konzept zur Steuerung der Windenergie; hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Über den Bearbeitungsstand des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ wurde der Ortschaftsrat Grötzingen in öffentlicher Sitzung vom 18.07.2012 durch Herrn Hans- Volker Müller von der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe unter- richtet. Die Ortsverwaltung Grötzingen hat das Anliegen des Ortschaftsrates an den Zentralen Juristischen Dienst weitergemeldet, dass bei der Ansiedlung neuer Anlagen die auf dem Gelände des ICT Fraunhofer Institutes in Berghausen zu Forschungszwe- cken vorgesehene Windenergieanlage berücksichtigt werden und in diesem Bereich eine Bündelung solcher Anlagen erfolgen sollte (siehe auch Seite 3 dieser Vorlage, letzter Absatz). Von der Stadtverwaltung wurde eine Vorlage für den Gemeinderat entwickelt, die im Planungsausschuss vorberaten wird. Der Gemeinderatsbeschluss wird für die Stadt Karlsruhe Grundlage für die Stellungnahme als Mitglied des Nachbarschaftsverbandes sein. Diese Vorlage dient im Folgenden gleichzeitig als Ortschaftsratsvorlage. Anregungen und Wünsche des Ortschaftsrates, die am 12.09.2012 beschlossen werden, könnten noch in die Gemeinderatsvorlage Eingang finden. Der Text der Vorlage lautet: „Antrag an den Gemeinderat: Die Verwaltung teilt dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe die in der Vorlage genann- ten Anregungen zur Planung und den vorgesehenen Suchräumen in Ergänzung zu der Stellungnahme der Stadt Karlsruhe als untere Verwaltungsbehörde mit und bringt diese als Stellungnahme der Gebietskörperschaft ebenfalls in das Verfahren zur Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes ein. 1. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat in seiner Verbandsversammlung am 11.01.2012 den Aufstellungsbeschluss für einen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie gefasst. Dies war schon zu diesem Zeitpunkt erforderlich geworden, weil die Landesregierung beabsichtigte, eine Änderung des Landesplanungsgeset- zes herbeizuführen, welche dann auch am 26.05.2012 in Kraft trat. Diese Änderung sieht u. a. vor, dass die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zur Wind- energienutzung bereits zum 31.12.2012 außer Kraft treten und die Regionalplanung künftig nur noch Vorranggebiete aber keine Ausschlussgebiete mehr festlegen darf. Die Kommunen bzw. Träger der vorbereitenden Bauleitplanung erhalten damit die Möglichkeit einer eigenen planerischen Steuerung von Windenergieanlagen in ihren Flächennutzungsplänen. Ohne eine solche Steuerung wären Windenergieanlagen Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2 als privilegierte Anlagen im Außenbereich planungsrechtlich nunmehr nämlich allein nach den Grundsätzen des § 35 BauGB zu beurteilen. Für den Bereich des NVK sollte nach Ansicht seiner Mitgliedsgemeinden aber eine Steuerung der Standorte für Windenergieanlagen gewährleistet bleiben. Die Pla- nungsstelle des NVK hat deshalb zur Vorbereitung eines Teil- Flächennutzungsplanes Windenergie ein Konzept erarbeitet, mit dem die Flächen ermittelt werden sollen, die später im Teil-Flächennutzungsplan als Konzentrations- zonen für Windenergieanlagen festgelegt werden sollen. Grundlage der Planung ist dabei die Ausweisung von Konzentrationszonen, da positive Standortzuweisungen im Flächennutzungsplan nach dem so genannten „Planvorbehalt“ des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zur Folge haben, dass der übrige Außenbereich des Planungsraums von Windenergieanlagen freigehalten wird, weil dort einem Vorhaben in der Regel öffentliche Belange entgegenstehen. Demgegenüber genießen Windenergieanla- gen innerhalb der Konzentrationszonen aber gegenüber konkurrierenden Nutzun- gen einen Vorrang. Voraussetzung für eine planerische Steuerung ist ein auf Un- tersuchung des gesamten Gebietes basierendes Planungskonzept, das den allge- meinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird und der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum schafft. Gemäß der ein- schlägigen Rechtsprechung hat der Planungsträger dabei stufenweise vorzugehen. Die Methodik ist in der beiliegenden Ausarbeitung des Büros Hage + Hoppenstedt und Partner dargelegt (Anlage 1, Seiten 1-3). Der nun vorliegende Planungsstand des NVK zu dem die Stadt Karlsruhe um Stel- lungnahme gebeten wurde, stellt das Ergebnis von Modul 1 Stufe 3 dieser Vorge- hensweise dar (siehe Anlage 1, Seite 3), also dem Abgleich von Flächen mit rele- vanter Windhöffigkeit mit den „nicht zur Verfügung stehenden Gebieten“. Es wurden also zunächst die Gebiete ermittelt, in denen die Windhöffigkeit so groß ist, dass Windenergieanlagenbetreiber unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch geeignete Standorte finden können, um Windenergieanlagen wirtschaftlich nutzen zu können. Da jedoch aufgrund verschiedener rechtlicher Restriktionen (Lärmschutz, Naturschutzgebiete, Bannwälder, europäische Vogelschutzgebiete ...) nicht in jedem Gebiet mit ausreichender Windhöffigkeit auch tatsächlich eine Wind- energieanlage errichtet werden darf, sind bestimmte Gebiete einer Windenergie- nutzung nicht zulänglich. Die nach Abzug dieser aufgrund „harter“ Restriktionen wegfallenden Flächen verbleibenden potentiellen Windnutzungsgebiete sind in Kar- te 3 (Anlage 2) dargestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Belange, so genannte „weiche“ Restriktionen, die einer an sich im Außenbereich privilegierten Windenergienutzung entgegenste- hen können und die der Planungsträger bei der Aufstellung des Flächennutzungs- planes umfassend und gerecht mit dem Belang einer angestrebten Windenergie- nutzung abzuwägen hat. Dies bedeutet, dass die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen mit dem Anliegen abzuwägen sind, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zur Realisierung zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird. Hierzu wurde durch das Planungsbüro zusätzlich eine Tabelle (Anlage 1, Seiten 4 ff) erstellt, in der alle potentiell möglichen Windnutzungsgebiete aufgelistet und be- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3 reits bekannte Restriktionen aufgeführt sind. Dies können beispielsweise sein: Lage in einem Landschaftsschutzgebiet, Erholungswald, gewichtige Belange des Land- schaftsbildes, Vorsorgebereiche des Lärmschutzes, etc. Gleichzeitig wurde mit die- ser Tabelle bereits eine Abstufung innerhalb der Suchräume vorgenommen (Kate- gorie I bis III) und einzelne Gebiete wegen unterschiedlicher Kriterien aus der wei- teren Betrachtung ausgeschieden. Bei der Erstellung dieser Tabelle hat sich das Planungsbüro an den Kriterien orientiert, die in Kapitel 4 „Planungshinweise“ des Windenergieerlasses Baden-Württemberg vom 09.05.2012 aufgeführt sind. Die daraus resultierenden Gebiete, in denen nach Ansicht der Planungsstelle beim NVK die Errichtung von Windenergieanlagen nach erster, überschlägiger Prüfung möglich sein könnte, sind in Karte 6 (Anlage 3) als Prüfflächen dargestellt und stel- len Suchräume dar, innerhalb derer nun im weiteren Verfahren mittels auszuarbei- tender Steckbriefe gebietsspezifische Betrachtungen und Bewertungen vorgenom- men werden sollen. 2. Für die Gemarkung der Stadt Karlsruhe bedeutet dies: Es gibt vier Suchräume für Konzentrationsflächen (in Karte 6 die Gebiete A, C, G II und K). In Suchraum A liegen die potentielle Windnutzungsgebiete 1, 1 a und 1 b; in Suchraum C das potentielle Windnutzungsgebiet C 6; in Suchraum G II das potentielle Windnutzungsgebiet 23 und in Suchraum K das potentielle Windnut- zungsgebiet 46. Die in Karte 3 noch enthaltenen potentiellen Windnutzungsgebiete 2, 3, 4, 5, 45 und 47 werden wegen verschiedener Restriktionen bzw. der fehlenden Bünde- lungsmöglichkeit von Windenergieanlage nicht in die Suchräume aufgenommen. Diese Flächen sind nach Ansicht der Planungsstelle des NVK wegen bestehen- der Restriktionen als Windnutzungsgebiete nicht geeignet, so dass diese Flä- chen im weiteren Verfahren nicht mehr vertieft betrachtet werden sollen. Zu den Suchräumen und den zugrunde gelegten Restriktionen hat die Stadt Karls- ruhe als untere Verwaltungsbehörde gegenüber der Planungsstelle des NVK be- reits Stellung genommen. Hierin wurden Anregungen zum methodischen Vorgehen und den potentiellen Windnutzungsgebieten im Einzelnen geäußert. Sie sind somit bereits in das Verfahren eingebracht und werden durch den NVK im Weiteren ab- zuarbeiten sein. Die Stellungnahme ist als Anlage 4 beigefügt. Zusätzlich hat jedoch die Stadt Karlsruhe als Gebietskörperschaft die Möglichkeit zur Planung, die der NVK für das Verbandsgebiet aufstellt, Stellung zu nehmen. Ergänzend zu den Ausführungen in Anlage 4 ist unter diesem Gesichtspunkt zu einzelnen Suchräumen noch Folgendes anzumerken: Suchräume C und G II (in Karte Nr. 6) Zunächst ist festzustellen, dass zwei Flächen nämlich das Windnutzungsgebiet 23 in Suchraum G II im Bereich nördlich von Grötzingen und das Windnutzungsgebiet Nr. 6 in Suchraum C, der sich zwischen Grünwettersbach und Ettlingen befindet, in der Benennung der Tabelle (Anlage 1) den Gemeinden Ettlingen bzw. Pfinztal zu- geordnet wurden, obwohl sie sich teilweise auch auf Karlsruher Gemarkung befin- den. Darüber hinaus ist aus Sicht der Stadt- und Landschaftsplanung grundsätzlich Ergänzende Erläuterungen Seite 4 4 anzumerken, dass diese beiden Suchräume für die Windenergienutzung sich im sensiblen Bereich der Hangkante zwischen Rheinebene und Kraichgau bzw. Vor- bergzone des Nordschwarzwaldes befinden. Aus städtebaulichen Gründen und den Belangen des Landschaftsbildes sollten die Suchräume von der Hangkante abge- rückt werden, um so die Sichtbarkeit der Windenergieanlagen zu verringern. Inso- fern sind die Suchräume C und G II in ihrer jetzigen Ausdehnung kritisch zu bewer- ten. Sofern diese Flächen nach den weiteren, vertiefenden Untersuchungen trotz der vielfältigen Restriktionen als Konzentrationszonen nach wie vor in Frage kom- men, wäre planerisch zu ermitteln wie eine massive Überprägung dieser Land- schaftsformation gerade im Hinblick auf mögliche zusätzliche Anlagen nördlich und südlich der Karlsruher Gemarkung, vermieden werden kann. Neben der genannten Freihaltung der vorderen Hangkante wären beispielsweise auch Anlagengruppie- rungen mit mehreren Anlagen zu bevorzugen, um die übrigen Bereiche von Wind- energieanlagen freizuhalten. Von der Ortsverwaltung Grötzingen wurde eingebracht, dass auf dem Gelände des Fraunhofer Instituts an der Gemarkungsgrenze zu Pfinztal bereits eine Windener- gieanlage teilgenehmigt wurde. Soweit diese Anlage, die zeitlich befristet For- schungszwecke dienen soll, schlussgenehmigt und errichtet werden sollte, regt der Ortschaftsrat eine Bündelung weiterer Anlagen in deren räumlicher Nähe an, um eine Verteilung auf mehrere Standorte zu vermeiden. Insofern würde es nahe lie- gen, die Fläche 2 (Karte Nr. 3/ Anlage 2 bzw. Tabelle Seite 15/Anlage 1) in der Nä- he der ehemaligen Deponie Grötzingen, die aufgrund verschiedener Restriktionen in der Planung keine Berücksichtigung mehr finden sollte, doch noch einer näheren Betrachtung zu unterziehen. Die von der Ortsverwaltung Wettersbach erbetenen konkreten Aussagen zu den möglichen Auswirkungen der Planung auf die Ortschaft (Lärm, Schattenwurf, Ver- lust an Waldflächen ...) werden im weiteren Verfahren noch eingehender zu be- trachten sein. Hier hat der NVK bereits angekündigt, dass für die Flächen die nach der frühzeitigen Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange als poten- tielle Windnutzungsgebiete verbleiben, weitergehende gebietsspezifische Steck- briefe erarbeitet werden sollen. Hier werden alle Prüf- und Restriktionskriterien er- fasst werden. Eine darüber hinausgehende detailliertere Prüfung würde dann in ei- nem anschließenden anlagenspezifischen Genehmigungsverfahren erfolgen. Im Übrigen wurden von den Ortsverwaltungen keine weiteren Bedenken oder An- regungen zur Planung vorgetragen. Suchraum K (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum liegt innerhalb des Natur- und Landschaftsschutzgebietes Burgau und weist nach Angaben des Liegenschaftsamtes die ältesten und besten Obstbe- stände in Karlsruhe auf. Die als Windnutzungsgebiet erwogene Fläche 46 wird deshalb kritisch gesehen. Diese Fläche grenzt aber westlich an die bereits als Standort für Windenergieanlagen genutzte Mülldeponie West (Windmühlenberg) an. Hier wäre zu prüfen, ob der Bereich der ehemaligen Deponie und ggf. noch Au- ßenbereichsflächen in Richtung der gewerblich/industriellen Nutzung in das weitere Verfahren einbezogen werden können. So könnte möglicherweise eine Verdich- tung/Ergänzung der dortigen Windenergieanlagen, zumindest aber eine Erhaltung Ergänzende Erläuterungen Seite 5 5 des Standorts und evtl. auch ein Repowering der vorhandenen Anlagen, gesichert werden. Suchraum A (in Karte Nr. 6) Dieser Suchraum in der Knielinger Feldflur liegt im Bereich einer im Flächennut- zungsplan dargestellten geplanten gewerblichen Baufläche, auf der sich zum Teil bereits genehmigte Außenbereichsvorhaben befinden. Auch könnten Straßenpla- nungen des Bundes/Landes Baden-Württemberg sich auf diesen Bereich auswir- ken und in der weiteren Planung zu berücksichtigen sein. Des Weiteren ist dieser Bereich zusammen mit der Burgau eines der wenigen verbliebenen Gebiete für Er- holungssuchende aus Knielingen. Allerdings erscheint dieser Bereich aufgrund der bereits vorhandenen starken in- dustriellen Vorbelastung hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung des Land- schaftsbildes durch Windenergienutzung weniger stark betroffen. Auch diesem Grunde bedauert die Stadtplanung auch, dass eine lineare Bündelung von Wind- energieanlagen entlang des Rheins auf Höhe der Raffinerie nicht in die Planung einbezogen wurde. Diese Fläche sollte nochmals auf ihre Windhöffigkeit und mögli- che Restriktionen überprüft und ggf. in den Suchraum A aufgenommen werden. Der Suchraum A sollte im weiteren Verfahren näher betrachtet werden. 3. Ergänzende allgemeine Anmerkungen: Es erscheint absehbar, dass den Schutzgütern Landschaftsbild und Erholungseig- nung sowohl in der künftigen fachlichen und planerischen Ausarbeitung von Flä- chen für die Windenergienutzung als auch in der öffentlichen Diskussion besonde- res Gewicht zukommen wird. Es gilt also für den Planungs- und Abwägungsprozes- se aussagefähige Grundlagen zu erarbeiten. Es wird daher angeregt, die Analysen und Bewertungen möglicher Beeinträchtigungen auf Basis aktueller Methoden und professioneller Techniken zu erstellen; hierzu zählen die bereits im Modul II in den Steckbriefen vorgesehenen 2 D-Sichtbarkeitsanalysen. Hinzu kommen fotorealisti- sche Visualisierungen von Windenergiestandorten in geplanten Konzentrationszo- nen für die Nah- und Fernwirkung bis hin zu deren 3 D-Animationen. Sofern es also im weiteren Verfahren Wertungen zur Optimierung von Flächenvarianten gegeben wird, sollten diese Mittel unterstützend herangezogen werden. Auch sollte darauf geachtet werden, dass wichtige städtebauliche bzw. landschaftsbildprägende Sichtachsen und Landmarken freigehalten werden. Da der Teil-Flächennutzungsplan Windenergie auch Flächen mit einbezieht, die unmittelbar an die Gemarkung der Stadt Karlsruhe angrenzen, sollte bei der Prü- fung und Bewertung einer etwaigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wie auch möglicher anderer Restriktionen eine gemarkungsübergreifende Betrachtung durch den Planungsträger erfolgen. In einem Ballungsraum wie Karlsruhe mit begrenzten Freiflächen und vielfältigen Nutzungsansprüchen sind unbebaute und von Störung weitgehend freigehaltene Flächen für Mensch und Natur von besonderer Bedeutung. Trotz einer gewünsch- ten und angestrebten Windenergienutzung auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe müssen Freiflächen für die erholungssuchende Bevölkerung erhalten bleiben. Inso- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 6 fern ist auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sicherzustellen, dass Bestre- bungen der Gemeinde ruhige Gebiete im Rahmen der Lärmminderungsplanung zu sichern im Einklang mit der Planung zur Windenergienutzung stehen.“ Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat ist mit einer Weitergabe der Anregungen zur Planung und den vorge- sehenen Suchräumen an den Nachbarschaftsverband Karlsruhe und einer entspre- chenden Stellungnahme der Gebietskörperschaft im Rahmen des Verfahrens zur Auf- stellung des Teil-Flächennutzungsplanes einverstanden.