Tunnel unter der A 5 beim Oberwaldstadion (Antrag der CDU-OR-Fraktion)

Vorlage: 30101
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach

    Datum: 12.09.2012

    TOP: 8

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8, Antrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-Ortschaftsrat-Fraktion vom 31.07.12 eingegangen am 31.07.12 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.09.12 8 öffentlich Tiefbauamt Tunnel unter der A 5 beim Oberwaldstadion Als Naherholungsgebiet hat der Oberwald im Allgemeinen eine sehr hohe Wertigkeit für Durlach. Viele Radfahrer, Jogger, Mütter mit Kindern, Spaziergänger mit und ohne Hund parken am Oberwaldstadion, um in das Waldgebiet zu kommen und wieder zurück zum Parkplatz. Alle müssen hierzu unter der Brücke der A 5 hindurch, die vollkommen unbeleuchtet ist. Wir wurden darauf angesprochen, dass viele „ fast Unfälle „ dort passieren, da man durch den Übergang von Hell nach Dunkel im ersten Moment nichts erkennen kann. Radfahrer, die mit hoher Geschwingigkeit einfahren erkennen oft zu spät, dass sich Kinder, oder Hundebesitzer dort bewegen. Wir beantragen eine Überprüfung der Situation, um ggf. eine Lösung für das Problem zu finden. Wir könnten uns eine hellere Wandfarbe im Tunnel vorstellen, bzw. im Idealfall einen Bewegungsmelder, der Licht in das Dunkel bringt. Gez. CDU-OR-Fraktion M. Griener D. Böhler-Friess R. Henkel K. Scheuermann W. Mächtlinger C. Köhler

  • TOP 8, STELLUNGNAHME
    Extrahierter Text

    STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion vom: 31.07.12 eingegangen: 31.07.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.09.12 8 öffentlich Tiefbauamt Tunnel unter der A 5 beim Oberwaldstadion - Kurzfassung - Der Ortschaftsrat Durlach nimmt vom nachfolgenden Sachstandsbericht Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Tunnel unter der A 5 – Länge 47 m, Breite 5 m und Höhe 4,2 m - befindet sich in der Bau- und Unterhaltungslast des Bundes, hier vertreten durch das Land Baden- Württemberg bzw. das Regierungspräsidium Karlsruhe. Für die einfache und kostengünstige Variante, einer farblichen Aufhellung des Tun- nels, muss mit einem Aufwand von ca. 15.000 € gerechnet werden. Das Regie- rungspräsidium Karlsruhe hat einer derartigen Maßnahme bereits zugestimmt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die helle Fläche durch Graffitis in ihrer Wirkung dauerhaft eingeschränkt wird. Das Tiefbauamt und die Stadtwerke sehen unter Beachtung des städtischen Stan- dards keine Notwendigkeit für die Errichtung einer Beleuchtung. Der Tunnel liegt außerhalb bebauten bzw. bewohnten Gebiets. Verbindungswege in dieser Form ha- ben in der Regel im Stadtgebiet von Karlsruhe keine Beleuchtung. Auch der Ruf nach der Verkehrssicherungspflicht der Kommune begründet keine Straßenbeleuchtung. Eine Beleuchtungspflicht kann nur dort entstehen, wo beson- dere Gefahrenstellen gemeistert werden müssen (gefährliche Kreuzungen und Ein- mündungen, Gefällstrecken usw.). Die Entscheidung zur Einstufung von Gefahren- stellen obliegt grundsätzlich der Kommune. Eine eigenständige Norm für Tunnel für Fußgänger gibt es nicht. Auf Grund der fehlenden Infrastruktur im Bereich des Tunnels wäre bei der Errich- tung einer Beleuchtungsanlage allein mit Baukosten von ca. 29.000 € zu rechnen. Sämtliche Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten wären von der Stadt Karlsruhe zu tragen.