Grünpfeil an der Ampel Grötzinger Straße B 3/Neßlerstraße (Antrag der SPD-OR-Fraktion)
| Vorlage: | 30099 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.09.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG SPD-Fraktion vom 21.07.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 12.09.12 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Grünpfeil an der Ampel Grötzinger Straße B 3 / Neßlerstraße Antrag An der Kreuzung Grötzinger Straße B 3 / Neßlerstraße wird die Signalanlage durch einen Grünpfeil für Rechtsabbieger ergänzt, um die Wartezeiten für den Abbiegeverkehr in Richtung Turmberg, Grötzingen, Augustenburg und zum Parkstreifen am Bergfriedhof zu verkürzen und den nachfolgenden Geradeausverkehr flüssiger zu machen. Begründung In Richtung Autobahnanschluss Nord – Grötzingen – Weingarten – und Pfinztal fahrende Verkehrsteilnehmer stehen an dieser Kreuzung oftmals unnötigerweise im Stau, weil rechtsabbiegende Fahrzeuge durch Rotphasen an der Ampel den nachfolgenden Geradeausverkehr durch unnötige Wartezeiten blockieren. Dies wirkt sich besonders dann stark aus, wenn die B 3 als Ausweichstrecke für den Fernverkehr benutzt wird. Rückstaus bis zur Kreuzung Endstation – Bergbahnstraße sind bei hohem Verkehrsaufkommen keine Seltenheit. Deshalb sollte jede Maßnahme zur verkehrlichen Entlastung dieses Streckenabschnitts ergriffen werden, nicht zuletzt auch, um unnötige Lärm- und Abgasbelastungen zu vermeiden. unterzeichnet von: Hans Pfalzgraf Dr. Jan-Dirk Rausch Iris Holstein Christa Schulte Klaus Arheidt
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-OR-Fraktion vom: 21.07.12 eingegangen: 21.07.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 12.09.12 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Grünpfeil an der Ampel Grötzinger Straße B 3 / Neßlerstraße - Kurzfassung - Die Anbringung des Grünpfeils ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Finanzielle Auswirkungen nein x ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein x ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein x ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Ordnungs- und Bürgeramt unterstützt grundsätzlich die Anbringung von so genannten Grünpfeilen. Dadurch wird in der Tat der Verkehrsfluss gefördert und führt bei normgerechten Verhalten zu keinen Gefährdungen für die am Straßenverkehr teilnehmenden Personen. Nach den einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kommt der Einsatz des Schildes mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) nur in Betracht, wenn der Rechtsabbieger Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der frei gegebenen Verkehrsrichtung ausreichend einsehen kann, um die ihm auferlegten Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Der Grünpfeil darf jedoch nicht verwendet werden, wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird. Dies ist bei dem vorliegenden Knoten der Fall. Der von Norden kommende Kfz-Verkehr hat eine eigene Linksabbiegespur und ist entsprechend signalisiert. Dies schließt den Einsatz des Grünpfeils aus.