VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrags

Vorlage: 30079
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.09.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss

    Datum: 11.09.2012

    TOP: 2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • VOWO
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 24. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 11.09.2012 268 2 öffentlich Dez. 6 VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH: Änderung des Gesellschaftsvertrages Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 11.09.2012 2 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung des Gesell- schaftsvertrages der VOLKSWOHNUNG Service GmbH (bisher: VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH). Der Hauptausschuss ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorge- nommen werden können. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung seiner Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VOLKSWOHNUNG GmbH Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs GmbH (VBV) wurde mit Gesellschafts- vertrag vom 20.12.1989 gegründet und übernimmt vorwiegend Service-, Bau- und Versor- gungsaufgaben der VOLKSWOHNUNG GmbH (VOWO) und deren Tochtergesellschaften. Die VOWO ist alleinige Gesellschafterin der VBV. Im Zuge einer eindeutigen und geschäftsfeldorientierten Ausrichtung aller Gesellschaften des KONZERN VOLKSWOHNUNG und aufgrund der zunehmenden Übernahme von Leis- tungen des Haus- und Messeservice sowie modernster Kommunikationstechnik soll der Namen der Gesellschaft in VOLKSWOHNUNG Service GmbH geändert werden (§§ 1 Abs. 1, 10 Abs. 7 und 18 Gesellschaftsvertrag). Aufgrund der Vorgaben in § 103 Abs. 1 Ziffer 5 f Gemeindeordnung Baden-Württemberg (Gesamtabschluss) wurde zudem § 14 um einen weiteren Absatz 7 ergänzt. Die übrigen Regelungen des Gesellschaftsvertrages gelten unverändert weiter. Nachdem hier der Gesellschaftsvertrag nur geringfügig geändert wird, fällt die Beschlussfas- sung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung in die Zuständigkeit des Hauptausschus- ses. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung des Gesell- schaftsvertrages der VOLKSWOHNUNG Service GmbH (bisher: VOLKSWOHNUNG Bauträger- und Verwaltungs-GmbH). Der Hauptausschuss ist damit einverstanden, dass Anpassungen nicht grundsätzlicher Art des Gesellschaftsvertrages noch vorge- nommen werden können. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung seiner Beschlüsse erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen der beteiligten Gesellschaften und ihrer Organe herbeizuführen und die erforderlichen Erklärungen abzugeben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 31. August 2012