Energiearmut - Sachstand und Maßnahmen in Karlsruhe: Anfrage StRn Zürn, StR Fostiropoulos (Die Linke)

Vorlage: 29928
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.07.2012

    TOP: 29

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Linke-Energiearmut
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom 25. Juni 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1151 29 öffentlich Energiearmut - Sachstand der Maßnahmen in Karlsruhe 1. Wie haben sich die Preise der Karlsruher Stadtwerke von 2005 bis 2012 entwickelt (absolut und in Prozent): A) bei Strom je für a) Haushaltskunden? b) Sondervertragskunden (HS)? c) Sondervertragskunden (NS)? B) bei Gas je für a) Haushaltskunden? b) Sondervertragskunden ? 2. Wie wird sich die angekündigte Strompreiserhöhung der EnBW ab 1. August 2012 auf Preise der Stadtwerke auswirken? 3. Wie hoch ist der Anteil des Stroms am Gesamtbezug, den die Stadtwerke von der EnBW beziehen? 4. Wie hoch in Relation zum Gesamtbezug ist der Anteil des Stroms, den die Stadtwerke selbst erzeugen? 5. Wie viele Haushaltskunden der Stadtwerke konnten ihre Rechnungen zeitweise nicht oder gar nicht mehr zahlen, je in den Jahren 2005 bis 2012 a) für Strom? b) für Gas? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 6. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadtwerke, wenn Haushaltskunden ihre Energierechnungen nicht mehr bezahlen (können) a) kurzfristig? b) langfristig? 7. Welche speziellen Maßnahmen und Hilfsmöglichkeiten werden Betroffenen seitens städtischer Stellen angeboten, denen eine Strom- oder Gassperre wegen Nichtzahlung von Rechnungen seitens ihrer Energieversorger droht? 8. Wie vielen Haushaltskunden haben die Stadtwerke wegen Nichtbegleichung der Strom- oder Gasrechnung den Strom abgestellt, je in den Jahren 2005 bis 2012? 9. Wie viele Stundungen bei je Strom- und Gasrechnungen der Karlsruher Stadtwerke gab es je in den Jahren 2005 bis 2012? 10. Welche Informationen hat die Stadtverwaltung aus den Schuldnerberatungsstellen in Karlsruhe in Bezug auf Schwierigkeiten von Geringverdienerinnen und Geringverdienern, Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II, einkommensschwachen Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern in Bezug auf Probleme, Strom- oder Gasrechnungen, Nachforderungen oder Jahresendabrechnungen nicht mehr bezahlen zu können? 11. Werden in Karlsruhe vom Jobcenter Mikrokredite bzw. Darlehen an Hartz-IV- Empfängerinnen und -empfänger vergeben, um Stromschulden zu begleichen und eine Stromsperre zu vermeiden? a) Wie beurteilt die Stadtverwaltung dieses Angebot (Mikrokredite) gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, deren Einkommen (Hartz IV) nach Auffassung vieler Fachleute keinerlei Sparsubstanz beinhaltet, ja sogar unter einem kulturell und sozial definierten Existenzminimum liegt? 12. Wie sieht die Stadtverwaltung die Diskussion über Sozialtarife für Bezug von Strom und Gas angesichts der Prognosen über stark steigende Energiepreise in den nächsten Jahren? Seite 3 __________________________________________________________________________________________ Sachverhalt/Begründung: Derzeit ist davon auszugehen, dass die Energiepreise längerfristig steigen, während im Niedriglohnsektor und bei Sozialleistungen aufgrund fehlender Ausgleiche für Inflation und Preissteigerungen die verfügbaren Einkommen sinken. In 2011 wurde nach Angaben des SWR rund 200.000 Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfängern von den Energieversorgern der Strom gesperrt. Laut Paritätischem Gesamtverband beträgt die Unterdeckung aufgrund steigender Energiekosten bei einem Vier- Personen-Haushalt in Hartz IV bis zu 150 EURO im Jahr. Bei realen Kostensteigerungen von rund 20 Prozent wurden die Energiesätze für Hartz-IV- Bezieherinnen und -bezieher nur um 3 bis 4 Prozent heraufgesetzt. Energiearmut ist im Entstehen, politische Maßnahmen dagegen sind erforderlich. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Hauptamt - Ratsangelegenheiten . 13. Juli 2012

  • TOP 29
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) vom: 25.06.2012 eingegangen: 25.06.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1151 29 öffentlich Dezernat 4 Energiearmut - Sachstand und Maßnahmen in Karlsruhe 1. Wie haben sich die Preise der Karlsruher Stadtwerke von 2005 bis 2012 entwickelt (absolut und in Prozent): A) bei Strom je für a) Haushaltskunden? b) Sondervertragskunden (HS)? c) Sondervertragskunden (NS)? B) bei Gas je für a) Haushaltskunden? b) Sondervertragskunden? A) Strom a) Haushaltskunden Zur Erstellung der nachfolgenden Zahlen wurden Durchschnittsverbräuche von Haushaltskunden herangezogen, die in unserem Vertrag „Vorteil 24“, dies sind rd. 75 % aller Haushaltskunden der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK), abgerechnet werden: absolut Prozent Davon: Steuer- u. 2005-2012 Abgabenanteil 1.500 kWh/Jahr (1 Pers.) +6,69 ct/kWh rd. +4,36 % p. a. +4,41 ct/kWh 3.000 kWh/Jahr (2 - 3 Pers.) +6,62 ct/kWh rd. +5,00 % p. a. +4,32 ct/kWh 5.000 kWh/Jahr (4 - 5 Pers.) +6,45 ct/kWh rd. +5,20 % p. a. +4,27 ct/kWh Die Preisentwicklung ist im Wesentlichen auf die Zunahme des Steuer- und Abgabenanteils zu- rückzuführen. Dieser stieg von rd. 36 % in 2005 auf rd. 46 % in 2012. b) und c) Sondervertragskunden Sondervertragskunden im Hochspannungs- und Niederspannungs-Bereich kaufen ihren Strom börsennotiert ein. Dies bedeutet, dass diese Kunden ihren Einkaufszeitpunkt selbst bestimmen und somit auch ihren individuellen Preis. Daher kann hier keine allgemeingültige Preisentwicklung dargestellt werden. Nach einer aktuellen Statistik des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft liegen die durchschnittlichen Strompreise (inkl. Stromsteuer, Netz und Abgaben) für die Industrie in 2012 bei 13,87 ct/kWh - netto. In 2005 betrugen die durchschnittlichen Strompreise 9,73 ct/kWh – netto. Seite 2 Die Preissteigerung beträgt somit +4,14 ct/kWh bzw. rd. +42,5 % im Gesamtzeitraum bzw. 6,08 % per Anno. Der Steuer- und Abgabenanteil lag in 2005 auf rd. 21 % und stieg bis 2012 auf rd. 38 % - netto. B) Gas a) Haushaltskunden (Tarif 1 und 2) absolut Prozent 5.000 kWh/Jahr +3,13 ct/kWh rd. +6,40 % p. a. 10.000 kWh/Jahr +2,71 ct/kWh rd. +6,86 % p. a. b) Sondervertragskunden (Heizgas-Sondervertrag) absolut Prozent 20.000 kWh/Jahr, 13 kW +2,24 ct/kWh rd. 6,50 % p. a. 2. Wie wird sich die angekündigte Strompreiserhöhung der EnBW ab 1. August 2012 auf Prei- se der Stadtwerke auswirken? Die Strompreiserhöhung der EnBW hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Strompreise der Stadtwerke Karlsruhe GmbH. 3. Wie hoch ist der Anteil des Stroms am Gesamtbezug, den die Stadtwerke von der EnBW beziehen? In 2011 machten Handelsgeschäfte mit der EnBW im Saldo 9,99 % der Bezugsmenge aus. Han- delsgeschäfte und Bezüge aus RDK4S betrugen im selben Zeitraum 12,50 % des Stromabsatzes. 4. Wie hoch in Relation zum Gesamtbezug ist der Anteil des Stroms, den die Stadtwerke selbst erzeugen? In 2011 betrug der Bezug aus RDK4S 2,50 % des Stromabsatzes. Die Erzeugung im HKW West betrug 0,77 % des Stromabsatzes. 5. Wie viele Haushaltskunden der Stadtwerke konnten ihre Rechnungen zeitweise nicht oder gar nicht mehr zahlen, je in den Jahren 2005 bis 2012 a) für Strom? b) für Gas? Ob die derzeitigen Mahnkunden die Rechnung nicht bezahlen können, nicht wollen oder aus recht- lichen Gründen die Zahlung zurückhalten, wird statistisch nicht erfasst. Seite 3 6. Welche Maßnahmen ergreifen die Stadtwerke, wenn Haushaltskunden ihre Energierech- nungen nicht mehr bezahlen (können) a) kurzfristig? b) langfristig? Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach § 19 Absatz 2 bzw. Absatz 3 der Grundversor- gungsverordnung (GVV) Strom und Gas erfolgen folgende Schritte: 1. Zahlungserinnerung 7 Tage nach Fälligkeit 2. Mahnung 7 Tage nach Zahlungserinnerung mit der Anzeige der Sperrung (Mahndatum + 28 Kalendertage) unter Beachtung der Vorgaben den § 19 Abs. 2 GVV Strom/Gas Nach Ablauf dieser Frist erfolgt ein Inkassoversuch. Verläuft diese Maßnahme negativ, Anzei- ge der Sperrung unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Abs. 3 GVV Strom/Gas 7. Welche speziellen Maßnahmen und Hilfsmöglichkeiten werden Betroffenen seitens städti- scher Stellen angeboten, denen eine Strom- oder Gassperre wegen Nichtzahlung von Rechnungen seitens ihrer Energieversorger droht? Siehe Antwort zu Frage 11. 8. Wie vielen Haushaltskunden haben die Stadtwerke wegen Nichtbegleichung der Strom- o- der Gasrechnung den Strom abgestellt, je in den Jahren 2005 bis 2012? Eine Statistik nach Sparten wird von Seiten SWK nicht geführt. Jährlich ergaben sich folgende Sperrungen:*) 2005 - 3.071 2006 - 2.682 2007 - 1.289 2008 - 1.696 2009 - 2.101 2010 - 1.582 2011 - 1.750 9. Wie viele Stundungen bei je Strom- und Gasrechnungen der Karlsruher Stadtwerke gab es je in den Jahren 2005 – 2012? Eine Statistik nach Sparten wird von Seiten SWK nicht geführt. Jährlich ergaben sich folgende Ratenzahlungsvereinbarungen:*) 2005 - 1.484 2006 - 1.800 2007 - 1.076 2008 - 1.427 2009 - 1.766 2010 - 1.279 2011 - 1.468 Seite 4 10. Welche Informationen hat die Stadtverwaltung aus den Schuldnerberatungsstellen in Karls- ruhe in Bezug auf Schwierigkeiten von Geringverdienerinnen und Geringverdienern, Bezie- herinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II, einkommensschwachen Rentenbeziehe- rinnen und Rentenbeziehern in Bezug auf Probleme, Strom- oder Gasrechnungen, Nachfor- derungen oder Jahresendabrechnungen nicht mehr bezahlen zu können? Hierzu liegen keine detaillierten Aussagen vor. 11. Werden in Karlsruhe vom Jobcenter Mikrokredite bzw. Darlehen an Hartz-IV- Empfängerinnen und -empfänger vergeben, um Stromschulden zu begleichen und eine Stromsperre zu vermeiden? a) Wie beurteilt die Stadtverwaltung dieses Angebot (Mikrokredite) gegenüber Bürge- rinnen und Bürgern, deren Einkommen (Hartz IV) nach Auffassung vieler Fachleute keinerlei Sparsubstanz beinhaltet, ja sogar unter einem kulturell und sozial definier- ten Existenzminimum liegt? Vom Jobcenter Stadt Karlsruhe werden in Einzelfällen bestehende Stromschulden zur Vermeidung einer Stromsperre aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts übernommen. Da die Kosten für Haushaltsenergie Bestand- teil des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts sind, können Stromschulden im Einzel- fall dann übernommen werden, wenn der nach den Umständen unabweisbare Bedarf durch den Leistungsberechtigten nicht anderweitig gedeckt werden kann. Die Übernahme erfolgt in Form eines Darlehens. Das zinsfreie Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 % des maßgeblichen Regelbedarfs getilgt. Ein darüber hinausgehendes Angebot eines Mikrokredits ist nicht erforderlich. Erst kürzlich hat das Bundessozialgericht in Kassel die vom Gesetzgeber für die Zeit ab dem 01.01.2011 beschlossenen Regelbedarfssätze als verfassungsgemäß bestätigt. Die von dem Klä- ger vorgetragene in verfassungswidriger Weise zu niedrige Festsetzung der Regelbedarf und an- dere vorgebrachte Argumente gegen die Verfassungsmäßigkeit wurden verworfen (BSG-Urteil, B 14 AS 153/11 R vom 12.07.2012). 12. Wie sieht die Stadtverwaltung die Diskussion über Sozialtarife für Bezug von Strom und Gas angesichts der Prognosen über stark steigende Energiepreise in den nächsten Jah- ren? Die Stadtwerke Karlsruhe GmbH ist ein Wirtschaftsunternehmen und in diesem Sinne arbeitet das Unternehmen wirtschaftlich und kostenbewusst, um auch in liberalisierten Märkten konkurrenzfä- hig zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern. Die SWK leisten bereits heute durch die wirtschaftli- chen Ergebnisse einen Beitrag zu Strukturverbesserungen und zur sozialen Entwicklung in Karls- ruhe und in der Region, im Sinne der Unternehmensleitlinie „Versorgung mit Verantwortung“. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Kunden haben die SWK hier keinen Handlungsspielraum. Die Kosten für eine soziale Unterstützung über die Strom- oder Erdgastarife müssten von allen anderen Kunden getragen werden und würden in einer ohnehin schwierigen Wettbewerbssituation die Energiekosten für die anderen Kunden weiter belasten. *) Hierin auch Mehrfachzählungen während des Jahres für einzelne Kunden enthalten.