Benachrichtigung von Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden: Anfrage StR Honné, StRn Segor (GRÜNE)
| Vorlage: | 29926 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom: 15.06.2012 eingegangen: 15.06.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1149 27 öffentlich Dez. 6 Benachrichtigung von Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Ge- bäuden 1. Könnte im Zuge der Benachrichtigung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die gesplittete Abwassergebühr auch den Eigentümerinnen und Eigentü- mern von denkmalgeschützten Gebäuden mitgeteilt werden, dass ihr Haus denkmalgeschützt ist sowie welche generellen Pflichten damit verbunden sind und welche aktuellen Fördermöglichkeiten daraus erwachsen? Für die Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr bedient sich das Tiefbauamt grundsätzlich der Adressdatenbank der Verbrauchsabrechnung der Stadtwer- ke Karlsruhe GmbH, welche im Auftrag des Tiefbauamtes die Entwässerungsgebühren einzieht. Adressaten der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH sind oftmals nicht die Grundstückseigentümer, sondern Mieter. Die Satzung der Stadt Karlsru- he über die Erhebung von Entwässerungsgebühren (Entwässerungsgebührensatzung) sieht daher vor, dass Gebührenschuldner für die Einleitung von Abwasser Grundstücksei- gentümer, aber auch Anschlussnehmer der öffentlichen Abwasserversorgung oder auch andere zur Nutzung eines Grundstücks dinglich oder schuldrechtlich berechtigt sind. Meh- rere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch. Das Tiefbauamt wird daher in einer Vielzahl von Fällen nicht die Grundstückseigentümer, sondern Mieter anschreiben. Zudem werden nur noch Grundstücke in das Verfahren ein- bezogen, die bisher noch nicht auf die gesplittete Abwassergebühr umgestellt sind. Sicher wird das Tiefbauamt auch Eigentümer von Grundstücken mit denkmalgeschützten Ge- bäuden anschreiben. Das manuelle Zusammenführen der Informationsschreiben für diese Teilschnittmenge wäre aber sicher teurer als ein getrennter Versand. Seite 2 2. Welchen Aufwand würde das bedeuten? Die Erstellung einer Datenbank mit aktuellen Adressdaten aller Grundstückseigentümer von Kulturdenkmalen ist in dem noch verbleibenden Zeitraum nicht zu schaffen. Diese im Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg nicht vorgesehene zusätzliche Aufgabe bindet zusätzliches Personal, das zurzeit nicht zur Verfügung steht. 3. Gibt es andere Informationen, die im Zuge der Benachrichtigung über die ge- splittete Abwassergebühr ebenfalls verteilt werden könnten? Das Thema gesplittete Abwassergebühr ist für sich allein schon schwierig genug. Mit den Flächenerhebungsbögen gleichzeitig andere, nicht im Zusammenhang stehende weitere Infos zu verschicken, wäre für keine Seite zielführend, eher verwirrend. Die Vorgänge soll- ten daher aus sachlichen und wirtschaftlichen Gründen getrennt behandelt werden.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) vom 15. Juni 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1149 27 öffentlich Benachrichtigung von Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden 1. Könnte im Zuge der Benachrichtigung der Eigentümerinnen und Eigentümer über die gesplittete Abwassergebühr auch den Eigentümerinnen und Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden mitgeteilt werden, dass ihr Haus denkmalgeschützt ist sowie welche generellen Pflichten damit verbunden sind und welche aktuellen Fördermöglichkeiten daraus erwachsen? 2. Welchen Aufwand würde das bedeuten? 3. Gibt es andere Informationen, die im Zuge der Benachrichtigung über die gesplittete Abwassergebühr ebenfalls verteilt werden könnten? Aus Anlass der Einführung der flächendeckenden gesplitteten Abwassergebühr zum 1. Januar 2015 werden demnächst alle Grundstückseigentümerinnen und -eigen- tümer ermittelt und angeschrieben. Dieser einmalige Vorgang, für den sogar zusätzliches Personal eingestellt wird, könnte gut genutzt werden, um zusätzliche Informationen zu verschicken. Viele, die ein Haus oder eine Wohnung besitzen, wissen nicht, dass dieses Gebäude denkmalgeschützt ist. Daher verhalten sie sich bei baulichen Änderungen manchmal nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen des Denkmalschutzes. Außerdem entgehen ihnen Zuschüsse für Umbauten, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese zustehen. Im Rahmen der Versendung könnten nun mit geringem Mehraufwand gezielt alle Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Häusern informiert werden. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Neben Fragen zum Denkmalschutz könnte darüber hinaus auch über weitere für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer relevante Themen wie energetische Sanierung, dezentrale Energieversorgungsanlagen und bestehende Fördermöglichkeiten informiert werden. unterzeichnet von: Johannes Honné Anne Segor Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012