Ökostrom für städtische Liegenschaften: Anfrage StRn Lisbach, StR Geiger, StR Honné (GRÜNE)

Vorlage: 29920
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.07.2012

    TOP: 23

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Ökostrom
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom 29. Mai 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1145 23 öffentlich Ökostrom für städtische Liegenschaften 1. Wie hoch war 2011 der Gesamtstromverbrauch der städtischen Liegenschaften, und welche Tendenz weist der Stromverbrauch für die städtischen Gebäude und Anlagen in den letzten Jahren auf? 2. Welcher Strom-Mix wird derzeit für die städtischen Liegenschaften bezogen und zu welchen Kosten? 3. Wie viel würde die Umstellung der Stromversorgung der städtischen Liegenschaften auf regenerativen Strom jeweils kosten, wenn - regenerativer Strom „NaturR“ der Stadtwerke (TÜV-zertifiziert) - regenerativer Strom „NaturR plus“ der Stadtwerke (Aufschlag 4 ct/ Kilowattstunde für Investitionen in erneuerbare Energien) - Ökostrom über einen Fremdanbieter mit „Grüner Strom Label“ bezogen würde? 4. Könnten auch die Stadtwerke Ökostrom mit "Grüner Strom Label" liefern, und was würde das kosten? 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die in Frage 3 aufgeführten Stromangebote hinsichtlich positiver Auswirkungen für den Klimaschutz und die Energiewende? Welche Anreize für den Ausbau zusätzlicher regenerativer Energie- Erzeugungskapazitäten wären jeweils zu erwarten? 6. Zu welcher Verbesserung im European Energy Award würden die oben angeführten Stromangebote jeweils führen? 7. Welche Vorhaben sind geplant, um den weit überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch der städtischen Liegenschaften sukzessive zu senken? Die Stadt Karlsruhe beteiligt sich am European Energy Award (EEA) und erhielt im Mai 2010 als Anerkennung für die geleistete Klimaschutzarbeit erstmals den EEA in Silber verliehen. Die Auszeichnung muss alle drei Jahre erneuert werden; in der Zwischenzeit sieht das Verfahren jährliche interne Re-Audits vor. Im aktuellen Bericht zum Re-Audit für 2011 schneidet Karlsruhe mit einer Gesamtbewertung von 67 % Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ der erreichbaren Punktezahl etwas besser ab als im Vorjahr (63 %). Jedoch drückt der Bereich „Kommunale Gebäude und Anlagen“ mit nur 34 % das Gesamtergebnis deutlich nach unten. Dem Bericht zufolge könnte neben Einsparprojekten und zusätzlichen Photovoltaikanlagen auch der Bezug von Ökostrom für die städtischen Liegenschaften zu einer Verbesserung des Gesamtergebnisses beitragen. Dies entspricht auch den Zielen und Maßnahmen des Karlsruher Klimaschutzkonzeptes. Der von den Stadtwerken für Großabnehmer angebotene Renewable Energy Certificate System (RECS)-zertifizierte Strom ist zwar kostengünstig, aber hinsichtlich seiner Wirkung für den Klimaschutz stark eingeschränkt. RECS-Zertifikate haben aus Sicht von Umweltverbänden und Energieexperten nahezu keinen Effekt auf die Energiewende und werden konsequenterweise auch vom EEA nicht anerkannt. Etwas besser wird der für Privatkunden von den Stadtwerken angebotene TÜV- zertifizierte regenerative Strom bewertet, dessen Effekte auf den zusätzlichen Ausbau erneuerbarer Energien aber ebenfalls gering sind. Aus Sicht der GRÜNEN Fraktion ist bei der Entscheidung über die zukünftige Stromversorgung der städtischen Liegenschaften neben der Wirtschaftlichkeit ein besonderes Augenmerk auf die Anreizwirkung für den Ausbau zusätzlicher regenerativer Energie-Erzeugungskapazitäten zu legen. Schon der Anschein von „Green-Washing“ muss unbedingt vermieden werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Alexander Geiger Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012

  • TOP 23
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) vom: 29.05.2012 eingegangen: 29.05.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1145 23 öffentlich Dez. 6 Ökostrom für städtische Liegenschaften 1. Wie hoch war 2011 der Gesamtstromverbrauch der städtischen Liegenschaften, und welche Tendenz weist der Stromverbrauch für die städtischen Gebäude und Anlagen in den letzten Jahren auf? Mit rund 45,0 Mio. kWh liegt der Stromverbrauch der Stadtverwaltung gegenüber dem Vorjahr um gut 6,0 % niedriger. Die mehrjährige Entwicklung des flächenbezogenen Stromverbrauchs bei städtischen Liegen- schaften stellt sich laut unten stehender Grafik dar und zeigt eine durchschnittliche, jährliche Steigerung des Verbrauchskennwertes von 1 %. 28,8 30,5 26,3 27,6 25,7 28,3 27,7 27,7 26,9 26,5 27,7 28,0 28,9 29,4 29,4 29,5 29,6 29,6 30,1 4,9 5,1 4,1 4,5 4,3 4,5 4,2 4,3 4,0 3,1 3,2 3,4 3,7 3,9 4,1 4,5 4,5 5,3 5,7 0 2 4 6 8 10 12 14 16 1993199419951996199719981999200020012002200320042005200620072008200920102011 Jahr Kost en 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Verbrauch Verbrauch i n kWh/(m 2 a) Kost en i n Euro/(m 2 a) 2. Welcher Strom-Mix wird derzeit für die städtischen Liegenschaften bezogen und zu wel- chen Kosten? Der Strommix wird von den Stadtwerken jährlich veröffentlicht. Für 2011 beträgt er: - 57,2 % fossile Energieträger und Sonstige - 16,6 % Kernenergie - 26,2 % Erneuerbare Energien Der Strommix der Stadtwerke zeigt einen Anteil von 26,2 % an Erneuerbaren Energien auf, der Deutschland-Mix dagegen nur 18 %. Die Stromkosten variieren je nach Stromverbrauchsstruktur und Versorgungsspannung (Mittel- oder Niederspannung) der Abnahmestellen und bestehen aus verschiedenen Preisbestandtei- len, die wie folgt berechnet werden: Seite 2 Die Energie (der jährliche Strombedarf) wird im Auftrag der Stadt durch die Stadtwerke an der Leipziger Energiebörse EEX in mehreren Tranchen eingekauft. Diese Energie wird durch die Stadtwerke Karlsruhe GmbH an die einzelnen Abnahmestellen geliefert und abgerechnet (Dienstleistungsvertrag). In 2011 betrugen die Kosten für die reine Strombeschaffung aller Tranchen 2,38 Mio. Euro. Die durch die Bundesnetzagentur festgelegten und veröffentlichten Netznutzungsentgelte wer- den direkt von der Stadtwerke Karlsruhe Netze GmbH berechnet (Netznutzungsvertrag). Hinzu kommen die gesetzliche Stromsteuer, EEG-Abgabe, KWK-Umlage, die Umlage nach § 19 StromNEV und die Mehrwertsteuer. 3. Wie viel würde die Umstellung der Stromversorgung der städtischen Liegenschaften auf regenerativen Strom jeweils kosten, wenn - regenerativer Strom „NaturR“ der Stadtwerke (TÜV-zertifiziert) - regenerativer Strom „NaturR plus“ der Stadtwerke (Aufschlag 4 ct/ Kilowattstunde für Investitionen in erneuerbare Energien) - Ökostrom über einen Fremdanbieter mit „Grüner Strom Label“ bezogen würde? Kosten für eine Umstellung auf TÜV-zertifizierten regenerativen Strom (NatuR): Der Stromtarif „NatuR" ist für eine niederspannungsseitige Versorgung von Tarifkunden konzi- piert und eignet sich nicht für Sondervertragskunden wie die Stadt. Die Mehrkosten für den Ein- kauf von regenerativ erzeugtem, TÜV-zertifiziertem Strom an der Börse beliefen sich in 2011 auf ca. 0,5 ct/kWh, dies wären bezogen auf den Gesamtverbrauch also jährliche Mehrkosten von rd. 225 T Euro. Kosten für eine Umstellung auf regenerativen Strom plus Aufschlag (NatuR plus): Zusätzlich zur Lieferung von regenerativem, TÜV-zertifiziertem Strom wird ein Aufschlag auf den Strompreis (Energiepreis) von 4 ct/kW/h erhoben. Bei einem Verbrauch wie zuletzt in 2011 von 45 Mio. kW/h wären dies weitere Mehrkosten von jährlich 1,8 Mio. Euro. Dieser Aufschlag wird einem Fonds zugeführt, mit dem die Stadtwerke Investitionen zur Erzeugung von regene- rativem Strom in Karlsruhe und der Region tätigen. Ökostrom „Grüner Strom Label" über Fremdanbieter Derzeit gibt es eine Fülle von Zertifizierungen, Produktbezeichnungen und Markennamen für Ökostrom. Die Preise differieren stark je nach zertifizierender Stelle. Die Handelsabteilung der Stadtwerke kann TÜV-zertifizierten Strom tagesgünstigst beschaffen, wobei die Preise entsprechend der Marktentwicklung schwanken. Zusätzlich zum marktüblichen Beschaffungspreis für Ökostrom kommt für das „Grüner Strom Label" ein Aufschlag hinzu, der den Ausbau von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms fördert. Dieser Beitrag wird an den Verein „Grüner Strom Label e. V.“, mit Sitz in Bonn überwie- sen, der bundesweit Investitionen tätigt. Der Aufschlag wird je Abnahmestelle (Stromzähler) festgelegt und beträgt mindestens 0,2 ct/kW/h für größere Stromabnahmen bis zu 1,0 ct/kW/h, für kleinere Abnahmestellen ab 20.000 kWh/Jahr, jeweils plus Mehrkosten für regenerativ er- zeugten Strom. 4. Könnten auch die Stadtwerke Ökostrom mit "Grüner Strom Label" liefern, und was wür- de das kosten? „Grüner Strom Label“ - zertifizierter Strom kann auch von den Stadtwerken eingekauft werden, der Aufschlag für die Investitionen muss dabei zwingend an den Verein „Grüner Strom Label Seite 3 e. V.", Bonn, abgeführt werden, der Anlagen im gesamten Bundesgebiet in Deutschland fördert. Alternativ könnten die Stadtwerke aber auch in Karlsruhe ohne Beitritt zum Verein „Grüner Strom Label e.V.“ mit vergleichbaren Aufschlägen lokale Projekte in Karlsruhe fördern. 5. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die in Frage 3 aufgeführten Stromangebote hinsichtlich positiver Auswirkungen für den Klimaschutz und die Energiewende? Welche Anreize für den Ausbau zusätzlicher regenerativer Energie-Erzeugungskapazitäten wären jeweils zu erwarten? Ein tatsächlicher Effekt für den Klimaschutz ist aus Sicht der Verwaltung durch einen Ökostrombezug gegeben, wenn daraus nachweisliche Impulse für den weiteren Ausbau der er- neuerbaren Energieerzeugung resultieren. Dies ist zum Beispiel mit den in der Anfrage genann- ten RECS-Zertifikaten derzeit nicht bzw. nur in vernachlässigbarem Maße gegeben. Die in Ziff. 3 des Antrags genannten Ökostromvarianten erfüllen diesen Anspruch hingegen, wenn auch in qualitativ etwas unterschiedlicher Form: Das Angebot der Stadtwerke natuR ist TÜV EE02-zertifiziert (Wasserkraft aus Norwegen, keine RECS-Zertifikate). Das Label basiert auf ökologischen Kriterien, die über gesetzliche Vorgaben hinaus reichen und die Zusammensetzung des gelieferten Stroms sowie die Förderung erneu- erbarer Energien berücksichtigen. Dabei muss der bereitgestellte Strom zu 100 Prozent aus re- generativen Energiequellen stammen. Die Definition der erneuerbaren Energien im Vergleich zu anderen Ökostromlabeln ist zwar sehr weit gefasst, so dass etwa auch große Wasserkraft- werke zugelassen sind. Allerdings muss ein festgelegter Anteil der Preisaufschläge in den Aus- bau erneuerbarer Energien investiert werden oder die vorhandenen Erzeugungsanlagen müs- sen speziell zur Lieferung von erneuerbarer Energie für das Ökostromprodukt zusätzlich erbaut worden sein. Das Verbraucherportal „Label online“ stuft entsprechende Angebote deshalb als empfehlenswert ein (vgl. www.label-online.de/label-datenbank?label=260). Das Angebot natuRplus der Stadtwerke ist so konzipiert, dass der Preisaufschlag von 4 Cent pro kWh (brutto) direkt in die Förderung des Ausbaus regenerativer Erzeugungsanlagen in Karlsruhe bzw. der Region investiert wird. Beispiele wie die Beteiligung an der Windkraftanlage 3 auf dem Windmühlenberg oder die Karlsruher Solarsegel sprechen hier für sich. Außerdem wird die bestimmungsgemäße Mittelverwendung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer testiert. Insofern ergibt sich hier ein klarer Effekt für den Klimaschutz. Das u. a. von mehreren Naturschutzverbänden unterstützte „Grüner Strom Label“ (GSL) zielt insbesondere auf die Förderung von regenerativen Energieerzeugungsanlagen ab, die unter jetzigen Bedingungen nicht rentabel arbeiten können. Auch das GSL basiert auf ökologischen Kriterien, die über gesetzliche Vorgaben hinausreichen, welche die Zusammensetzung des ge- lieferten Stroms, die Förderung neuer Erzeugungsanlagen und nicht zuletzt die Transparenz der Anbieter berücksichtigen. Unterschieden wird zwischen einem Gold-Standard und einem Silber-Zertifikat. Silber-zertifizierter Strom kann dabei bis zu 50 % aus KWK-Anlagen stammen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden. Aus Umweltsicht ist deshalb der Gold-Standard zu bevorzugen, da hier ausschließlich erneuerbare Energiequellen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund wird das GSL ebenfalls beim Verbraucherportal „Label online“ als empfeh- lenswert eingestuft (www.label-online.de/label-datenbank?label=219). Gemäß den Zielen des Klimaschutzkonzeptes 2009 empfiehlt die Verwaltung eine schrittweise Umstellung des Strombezugs aus zertifizierten, regenerativen Energiequellen. 6. Zu welcher Verbesserung im European Energy Award würden die oben angeführten Stromangebote jeweils führen? Der Ökostrombezug einer Kommune wird in Ziff. 2.2.2 „Erneuerbare Energie Elektrizität“ des eea-Katalogs bewertet. Das neue Bewertungsraster sieht für diese Ziffer eine Maximalpunkt- zahl von 8 Punkten vor, wobei der Ökostrombezug selbst mit bis zu 70 % angerechnet werden kann. Durch einen Ökostrombezug - wenn dieser den nachfolgend beschriebenen Kriterien Seite 4 entspricht - könnten demnach 5,6 Zusatzpunkte im eea-Verfahren erzielt werden (von insge- samt 72 möglichen Punkten im Maßnahmenbereich 2 „Kommunale Gebäude, Anlagen“). Der eea stellt folgende Mindestanforderungen an den Ökostrom: - Mindestens 30 % des Stroms stammt aus Anlagen, die nicht älter als 6 Jahre sind (z. B. bei Eigenerzeugung über EEG-Anlagen) oder - der Nachweis "Ökostrom" wird über anerkannte Ökostromlabel wie TÜV EE01, EE02, o.k. power, GrünerStromLabel geführt oder - der Preisaufschlag auf den Strompreis wird nachweislich in Neuanlagen investiert und es werden keine RECS-Zertifikate verwendet. Nur Ökostromangebote, die diesen Kriterien entsprechen, werden vom eea anerkannt. Da der Ökostromtarif „natuR“ der Stadtwerke TÜV EE02-zertifiziert ist und beim Aufpreisangebot „na- tuRplus“ der Preisaufschlag nachweislich in Neuanlagen investiert wird, wären beide Angebote beim eea voll anrechenbar. Das gilt auch für den Ökostrom eines Fremdanbieters mit dem „Grüner Strom Label“. Um die volle Punktzahl (also die 5,6 Zusatzpunkte) zu erzielen, wäre darüber hinaus nach den eea-Kriterien ein Mindestbezugsanteil von 30 % - bezogen auf den gesamten Stromverbrauch des Kameralbereichs einschl. Straßenbeleuchtung - sicherzustellen. Sollte der bezogene Ökostrom einen hohen KWK-Anteil aufweisen (einige der vom eea anerkannten Label lassen einen KWK-Anteil von bis zu 50 % zu), steigt der Mindestbezugsanteil auf 60 %. 7. Welche Vorhaben sind geplant, um den weit überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch der städtischen Liegenschaften sukzessive zu senken? Die systematische Reduktion der Stromverbräuche im kameralen Gebäudebestand ist derzeit besonders durch zwei Strategien geprägt: Jegliche Maßnahmen zur Bauunterhaltung, Sanierung und des Neubaus sind den Regelungen der „Leitlinie Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen“ unterworfen. Hier finden sich verteilt auf die verschiedenen Bauleistungen zahlreiche bindende Regelungen zur Planung und Ausfüh- rung. Für den Bereich der Schul- und Verwaltungsgebäude sollen Einsparprojekte Reduktionen auch beim Stromverbrauch von durchschnittlich 15 % mindestens über die dreijährige Projektlaufzeit sichern helfen. Zusätzlich werden derzeit erste Test-Installationen von LED-Beleuchtungen als Substitute für Neonröhren in bestehenden Langfeldleuchten vorbereitet.