Außenstarts und -landungen von Hubschraubern am Turmberg: Anfrage StRn Lisbach, StRn Kluth, StR Schubnell (GRÜNE)
| Vorlage: | 29919 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom: 22.05.2012 eingegangen: 22.05.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1144 22 öffentlich Dez. 1 Außenstarts und -landungen von Hubschraubern am Turmberg Frage 1: Wie viele Flugbewegungen von Hubschraubern haben seit der Ausnahmegeneh- migung vom 12. August 2011 stattgefunden? Ausweislich der vorliegenden Aufzeichnungen wurden nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe im ersten Berichtszeitraum von August 2011 bis Februar 2012 insgesamt acht Flugbe- wegungen (vier Anflüge und vier Abflüge) durchgeführt. Für den anschließenden Zeitraum liegt noch kein Bericht vor. Es sind der Stadtverwaltung aber mindestens drei weitere Flugbewegungen im März 2012 bekannt. Sobald der Stadt weitere belastbare Informationen über den zweiten Be- richtszeitraum (bis 31.08.2012) vorliegen, wird der Gemeinderat hierüber informiert. Frage 2: Zu welchem Zweck sind sie erfolgt? Die Flüge im Jahr 2011 erfolgten für Notfalleinsätze bei technischen Störungen, zum Teil auch zur Überführung des Helikopters von und zum Heimatflughafen Karlsruhe/Baden-Baden. Drei Flüge im März 2012 erfolgten nach Erkenntnissen des Regierungspräsidiums zu Ausbildungszwecken. Frage 3: Wurden bei diesen Außenstarts und -landungen alle Auflagen (zeitliche Vorgaben, ausschließlich für Notfalleinsätze bei technischen Störungen in Kundenunternehmen) er- füllt? Die drei Flüge am 25., 26. und 29. März 2012 erfolgten nicht entsprechend der Zweckbestimmung der Erlaubnis und waren unzulässig. Einer der Flüge wurde zudem an einem Sonntag und damit außerhalb der zugelassenen Zeiten durchgeführt. Der verantwortliche Pilot war nach bisherigem Kenntnisstand irrtümlich der Meinung, er dürfe aufgrund einer anderweitig erteilten Erlaubnis für eine Ausbildungseinrichtung dennoch auf dem Gelände starten und landen. Frage 4: Wenn nein, welche Schritte wurden seitens des Regierungspräsidiums unternom- men, um dies aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden? Nach entsprechender Belehrung hat der Pilot erklärt, keine unzulässigen Starts und Landungen mehr auf dem Gelände durchzuführen. Gegen ihn wurde zudem ein Verfahren zur straf- bzw. ord- nungswidrigkeitenrechtlichen Ahndung der Verstöße eingeleitet. Frage 5: Ist seitens des Regierungspräsidiums vorgesehen, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern? Bislang liegt dem Regierungspräsidium kein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung vor. Seite 2 Frage 6: Wenn ja: Wird die Stadt hierbei einbezogen und um Stellungnahme gebeten? Wer- den der Gemeinderat bzw. seine Fachausschüsse hierbei beteiligt? Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zugesichert, die Stadt bei einem entsprechenden An- tragsverfahren zu beteiligen. Es handelt sich im Übrigen um eine Aufgabe der staatlichen Verwal- tung, die vom Oberbürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt wird. Die Gremien werden aber hierüber informiert werden. Frage 7: Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine mögliche Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis? Die Entscheidung über eine Verlängerung obliegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe als zustän- diger Luftfahrtbehörde. Aufgrund der Vorkommnisse im März wird die Stadt eine mögliche Verlän- gerung im Verfahren allerdings wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit aus heutiger Sicht voraus- sichtlich nicht befürworten.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Tanja Kluth (GRÜNE) Stadtrat Manfred Schubnell (GRÜNE) vom 22. Mai 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1144 22 öffentlich Außenstarts und -landungen von Hubschraubern am Turmberg - Wie viele Flugbewegungen von Hubschraubern haben seit der Ausnahmege- nehmigung vom 12. August 2011 stattgefunden? - Zu welchem Zweck sind sie erfolgt? - Wurden bei diesen Außenstarts und -landungen alle Auflagen (zeitliche Vorga- ben, ausschließlich für Notfalleinsätze bei technischen Störungen in Kundenun- ternehmen) erfüllt? - Wenn nein, welche Schritte wurden seitens des Regierungspräsidiums unter- nommen, um dies aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden? - Ist seitens des Regierungspräsidiums vorgesehen, die Ausnahmegenehmigung zu verlängern? - Wenn ja: Wird die Stadt hierbei einbezogen und um Stellungnahme gebeten? Werden der Gemeinderat bzw. seine Fachausschüsse hierbei beteiligt? - Wie beurteilt die Stadtverwaltung eine mögliche Verlängerung der Außenstart- und Landeerlaubnis? Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion hat Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern erhalten, dass am Turmberg Außenstarts und -landungen stattgefunden haben, die dem Anschein nach nicht durch die Ausnahmegenehmigung vom vorigen Sommer gedeckt sind. Die Fraktion hält eine Ausnahmegenehmigung für Hubschrauberstarts und -landungen am Turmberg für unangemessen. Neben den konkreten Belastungen am Turmberg befürchten wir, dass die Ausnahmegenehmigung von anderen Privatun- ternehmen als Präzedenzfall herangezogen werden könnte, wenn diese ähnliche Anträge auf Hubschrauberstarts- und -landungen in schützenswerten Gebieten stel- len. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Stadt sollte sich unbedingt gegen eine Verlängerung der Ausnahmegenehmi- gung aussprechen, insbesondere wenn sich die Hinweise bestätigen, dass die mit der Genehmigung gemachten Auflagen nicht vollständig erfüllt werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Tanja Kluth Manfred Schubnell Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012