Lärmbelastung Eckenerstraße: Ergänzungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion

Vorlage: 29912
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.07.2012

    TOP: 17.2

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Eckenerstraße Lärmbelastung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GÜRNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 10. Juli 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1137 17 a öffentlich Eckenerstraße: Lärmbelastung 1. Die Verwaltung prüft, ob die Halteverbote auf der Eckenerstraße zur Rushhour noch auf ganzer Länge und in der jetzigen Dauer nötig sind. 2. Die Änderung/Aufhebung der Beschränkung wird dem Regierungspräsidium vorgeschlagen. 3. Ziel ist so bald und so weit wie möglich ein Rückbau zur zweispurigen Stadtstraße mit Rasengleis, Radspur, Parkbuchten und Bäumen. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Eckenerstraße sind durch hohes Verkehrsaufkommen mit hohem Lkw-Anteil stark belastet. Der vor wenigen Jahren gegen die Stimmen der GRÜNEN erfolgte Ausbau der nördlichen B 36 (Neureuter Straße) trägt zur Attraktivität der Strecke für Mautausweichler/-innen auch im Bereich der Eckenerstraße bei. Um die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten, kommen neben Tempo 30 und Lkw-Nachtfahrverbot noch andere Maßnahmen in Frage: Derzeit gibt es ein zeitlich begrenztes Halteverbot von einigen Stunden täglich jeweils zur Rushhour in die jeweilige Richtung, um zweispuriges Fahren zu ermöglichen. Es ist aber die Frage, ob wirklich zwei Spuren je Richtung im Verlauf der Straße notwendig sind oder ob nicht eine Mehrspurigkeit vor und hinter den Kreuzungen ausreicht. Falls eine Aufhebung der Halteverbote nicht möglich ist, so ist die jetzige zeitliche Dauer des Halteverbots möglicherweise nicht mehr unbedingt erforderlich. Wenn die geparkten Fahrzeuge nicht mehr schon um 6 Uhr weggefahren sein müssten, könnten mehr Anwohner ihren Pkw nachts dort abstellen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Durch Aufhebung oder Begrenzung des Halteverbots wäre die Straße durch geparkte Autos schmaler und würde als Folge mit geringeren Geschwindigkeiten befahren, selbst ohne Änderung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit. Daher könnte auch das zur Lärmminderung beitragen. Wenn durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der Straße für Durchgangsverkehr und damit das Verkehrsaufkommen gesunken ist, könnte die Straße stadtverträglich umgestaltet werden. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Dr. Ute Leidig Johannes Honné Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012

  • TOP 17 a Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 10.07.2012 eingegangen: 10.07.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1137 17 a öffentlich Dez. 6 Lärmbelastung Eckenerstraße - Kurzfassung - Eine Änderung an der Führung des Kfz-Verkehrs in der Eckenerstraße wird derzeit nicht als sinnvoll angesehen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit VBK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung prüft, ob die Halteverbote auf der Eckenerstraße zur Rushhour noch auf ganzer Länge und in der jetzigen Dauer nötig sind. Im Fokus der Diskussion steht in erster Linie der Bereich südlich des Knotenpunktes Eckenerstraße/Zeppelinstraße. In diesem Bereich wurde daher in der Vergangenheit häufig über das Erfordernis der Halteverbote diskutiert. Auf Grund der sehr starken morgendlichen Spitzenbelastung stadteinwärts ist an den Knotenpunkten eine zweistreifige Verkehrsführung erforderlich. Dieser müsste ein ausreichend langer zweistreifiger Aufstellbereich von rund 100 m vor der Signal- anlage vorausgehen, so dass vor den meisten der betroffenen Häuser keine bauli- che Änderung sichtbar wäre. Dasselbe trifft auf die Fahrtrichtung stadtauswärts zu, wo hinter dem zweistreifigen Knotenpunkt ein ähnlich langer Verflechtungsbereich erforderlich ist. Zwischen Zeppelin- und Rheinhafenstraße sind neue Geschwindigkeitsüberwa- chungsanlagen installiert worden, die (anders als die alten Anlagen) den Kfz-Verkehr über einen längeren Bereich hinweg überwachen. Bereits heute fahren daher viele Kfz ohnehin langsamer als die zulässigen 50 km/h. Eine Aufhebung des Parkverbo- tes abseits der Knotenpunkte würde daher zwar zu einer Verflechtung des Kfz- Verkehrs von zwei auf einen Fahrstreifen führen, mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht zu einer wahrnehmbaren Reduzierung der Geschwindigkeiten. Anstatt der im Sinne der Anwohner wünschenswerten Vorteile würde sich sogar eher ein Nachteil ergeben: Im Zuge der B 36 ist eine grüne Welle geschaltet. In der Mor- genspitze müssten sich die Fahrzeugpulks, die heute von Süden kommend zwei- streifig über die Rheinhafenstraße hinweg in Richtung Zeppelinstraße geführt wer- den, bei Aufhebung des Halteverbotes auf einen Fahrstreifen verflechten. Damit würden die Fahrzeugpulks länger. Am Knotenpunkt B 36/Zeppelinstraße würde die Grünzeit dann nicht mehr ausreichen, die längeren Fahrzeugpulks komplett abzuwi- ckeln. Genau vor den am meisten vom Straßenverkehr betroffenen Häusern würden damit häufiger wartende Fahrzeuge stehen, als dies heute der Fall ist. Daher sollte die bestehende Regelung zeitlich und räumlich beibehalten werden. 2. Die Änderung/Aufhebung der Beschränkung wird dem Regierungspräsi- dium vorgeschlagen. Eine Änderung der Parkverbotssituation könnte durch die Verwaltung in eigener Re- gie durchgeführt werden. Eine Änderung wird jedoch nicht als zielführend erachtet (siehe Punkt 1). 3. Ziel ist, so bald und so weit wie möglich ein Rückbau zur zweispurigen Stadtstraße mit Rasengleis, Radspur, Parkbuchten und Bäumen. Eine Reduzierung der Flächen für den Kfz-Verkehr in der Eckenerstraße sollte der- zeit nicht erfolgen, da den oben genannten Nachteilen keine nennenswerten Vorteile Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gegenüberstehen würden. So ist für den Radverkehr in der Eckenerstraße ein durchgehendes Angebot vorhanden, und eine Begrünung des Streckenabschnittes erscheint auf Grund der Präsenz des Alb-Grünzugs sowie der Begrünung der priva- ten Vorgärten in diesem Bereich nicht allerhöchste Priorität zu haben. Der Einbau eines Rasengleises wird im Lärmaktionsplan als mittelfristige Maßnahme im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Gleiserneuerungen aufgeführt. Die VBK rechnen damit jedoch nicht in den nächsten fünf Jahren und weisen darauf hin, dass Mehrkosten für ein Rasengleis von der Stadt Karlsruhe zu tragen seien.