Integriertes Stadtentwicklungskonzept: Umwandlung in einen integrierten Stadtentwicklungsprozess und Anpassung des Zeitplans: Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion
| Vorlage: | 29909 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) Stadträtin Margot Döring (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 8. Juni 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1134 15 öffentlich Integriertes Stadtentwicklungskonzept: Umwandlung in einen integrierten Stadtentwicklungsprozess und Anpassung des Zeitplans 1. Die Stadtverwaltung wandelt ggf. mit externer Unterstützung den Entwurf des integrierten Stadtentwicklungskonzepts in einen GIS- und Internet-gestützten integrierten Stadtentwicklungsprozess. 2. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat ein dazu passendes Bürgerbeteiligungsverfahren vor. 3. Der Zeitplan für das ISEK wird wegen der Umwandlung geändert, unter Berücksichtigung der Amtsübernahme des neuen Oberbürgermeisters im ersten Quartal 2013. Um das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) wie von Oberbürgermeister Heinz Fenrich angekündigt als ein „Weißbuch für die zukünftige Entwicklung der Stadtgesellschaft“ wirken zu lassen, bedarf es einer neuen Struktur: weg von der Aufstellung eines Wunsch- und Maßnahmenkatalogs hin zu einer prozesshaften Darstellung mit zeitgemäßen, „verlinkten“ Methoden. Nicht das Veröffentlichen eines bunten „Konzepts“ auf Papier darf im Mittelpunkt stehen, sondern der sich ständig verändernde „Weg“ in die Zukunft unserer Stadt und wie Bürger und repräsentative Vertreter der Bürgergesellschaft den besten Weg finden können: als Internet- gestützten integrierten Stadtentwicklungsprozess (ISEP), dem ein Geoinformationssystem (GIS) als auch für Laien nutzbares Werkzeug zugrunde liegt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Aktuell stellt sich das ISEK als eine Zusammenstellung von Resten des Masterplans, Konzepten und Langfristplänen der Stadtverwaltung, täglichen kommunalen Aufgaben, Ideen des Gemeinderats und Wünschen aus Teilen der Zivilgesellschaft dar. Eine Priorisierung der Ziele und Maßnahmen ist bei der Klausurtagung des Gemeinderates nicht gelungen: aufgrund von unterschiedlichen Vorstellungen zwischen Gemeinderat und Bürgermeisteramt, was das ISEK ist und leisten soll, aufgrund der viel zu geringen Zeit und aufgrund der für einen „Prozess“ (Zitat Prof. Wachten bei der Klausurtagung) ungeeigneten Form als Wunsch- und Maßnahmenliste. Bemängelt wird zudem von vielen Stadträtinnen und Stadträten das nicht geeignete Format der Bürgerbeteiligung am ISEK. Spätestens nach der Veröffentlichung des Papiers für eine „systematische Bürgerbeteiligung“ vor wenigen Wochen muss dies allen bewusst sein. Insbesondere die Nichtrepräsentativität, die Ausrichtung von Bürgerforen am späten Nachmittag von Werktagen und die mangelnde Kopplung der Wünsche an Ressourcen der Stadt (Finanzen, Personal, Zeitbudgets) stoßen auf berechtigte Kritik. Das Oberzentrum der Technologieregion mit seinen vielen Experten auf dem IT- und Internetsektor sollte die für alle Alters- und Gesellschaftsschichten geeigneten Werkzeuge nutzen, um einen Prozess als Prozess abzubilden und jeder/jedem Interessierten erlauben, sich in diesen Prozess einzubringen und dabei alle Informationen abrufen zu können. Stichworte sind eine Wiki-hafte Darstellung im Internet, an der zugelassene Autoren arbeiten können, ergänzt durch ein betreutes Internet-Forum für Interessierte und unterstützt durch ein GIS. Zumindest die Grundinformationen zum Prozess müssen in den wichtigsten Sprachen der kommunalen Zivilgesellschaft vorliegen. Die derzeitigen Webseiten zum ISEK auf www.karlsruhe.de erfüllen diese Ansprüche nicht. Zwischenergebnisse könnten in dem System jederzeit als „Stand der Diskussion“ abgerufen werden. Ein geeigneter Zeitpunkt für ein Zwischenfazit samt Priorisierung Seite 3 __________________________________________________________________________________________ sind die ersten Monate nach der Amtsübernahme des neuen Oberbürgermeisters 2013. Denn dieser OB samt seiner Stadtverwaltung muss mit dem (bereits 2014 neu zu wählenden) Gemeinderat über Jahre den Prozess tragen und sich mit dessen Zielen und Leitprojekten identifizieren. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Margot Döring Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 08.06.2012 eingegangen: 08.06.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1134 15 öffentlich Dez. 2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept: Umwandlung in einen integrierten Stadtentwicklungsprozess und Anpassung des Zeitplans Die Verwaltung empfiehlt, die weiteren Beratungen im September 2012 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 zu 1. Die Stadtverwaltung wandelt ggf. mit externer Unterstützung den Entwurf des integrierten Stadtentwicklungskonzepts in einen GIS- und Internetgestützten integrier- ten Stadtentwicklungsprozess Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020“ ist, wie der Karlsruhe Masterplan 2015 auch, als Zwischenbilanz eines permanenten Stadtentwicklungsprozesses zu sehen. Das Konzept zieht als Weißbuch Bilanz über den Stand der Überlegungen von Gemeinde- rat, Bürgermeisteramt, Verwaltung und Bürgerschaft. Selbstverständlich wird das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 auch im Internetangebot der Stadt Karlsruhe be- reitgestellt. zu 2. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat ein dazu passendes Bürgerbetei- ligungsverfahren vor. Nach den gemeinderätlichen Beratungen Mitte September wird der Bürgerschaft am 26. September 2012 in einem öffentlichen Forum das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 vorgestellt. Dazu werden, wie bei den vorangegangenen thematischen Zu- kunftsforen, repräsentativ ausgewählte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen eingeladen. Darüber hinaus wird die Veranstaltung auch über die Presse und den Newsletter bekannt gegeben. An wel- chen einzelnen Themen und wann die Öffentlichkeit ab dem Frühjahr 2013 beteiligt wird und wie dies geschehen soll, werden die weiteren Beratungen in 2013 zeigen. zu 3. Der Zeitplan für das ISEK wird wegen der Umwandlung geändert, unter Berück- sichtigung der Amtsübernahme des neuen Oberbürgermeisters im ersten Quartal 2013. Das Weißbuch des „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Karlsruhe 2020“ ermöglicht dem neuen Oberbürgermeister eigene Schwerpunktsetzungen zusammen mit dem Gemeinderat und der Bürgerschaft zu identifizieren. Eine Änderung des Zeitplans ist deshalb nicht erfor- derlich.
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom 16.07.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 37. Plenarsitzung Gemeinderat 24.07.2012 1155 15 öffentlich Integriertes Stadtentwicklungskonzept A. Die Gemeinderatsfraktionen und Einzelvertreter werden aufgefordert, bis En- de Februar 2013 ihre kommunalpolitischen Vorstellungen zur ENTWICKLUNG DER STADT zu entwerfen und in einer hierfür anzuberaumenden öffentlichen Gemeinderatssitzung darzulegen. B. Sodann sind die Verfahrensweise, die Verfahrensschritte und der Modus der Bürgerbeteiligung zur Aufstellung der Stadtentwicklungsplanung vom Ge- meinderat zu beraten und festzulegen. Die Stadtentwicklungsplanung ist eine politische Planung. Deren Beratung, Aufstel- lung, Änderung und Fortschreibung ist eine Daueraufgabe der Kommunalpolitik. Sie ist dynamisch und nicht statisch. Sie sollte und kann daher nicht, wie eine Bausat- zung, in einem Workshop abgehandelt und festgeklopft werden. Die Arbeitsteilung zwischen Politik/Gemeinderat und Verwaltung sollte von folgen- dem Grundsatz ausgehen: Die Politik sagt, wie sie sich die Entwicklung der Stadt in einem Zeitraum von 10 bis 20 Jahren wünscht. Die Verwaltung sagt, wie dies geht. Und nicht umgekehrt. Dazu sind Fachpläne notwendig, die die Verwaltung nach den politischen Vorgaben zur Beratung in den Ausschüssen und der Öffentlichkeit und zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat aufstellt. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Entwicklung einer Stadt berührt die Bürgerinnen und Bürger. Es ist ihre Stadt und sie haben eigene Entwicklungsvorstellungen, jedoch keine "Bühne" wie der Gemein- derat, um diese direkt zu beraten und zu veröffentlichen. Eine repräsentative Demo- kratie muss bereit sein, den Bürgerinnen und Bürgern breite Mitwirkungsmöglichkei- ten anzubieten. Dieser Transfer der Bürgermeinung kann nicht durch Veranstaltun- gen der Verwaltung erfolgen, an denen mehr zuständige Verwaltungsmitarbeiter als interessierte Bürger teilnehmen. Die Bürgerbeteiligung und die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger zu Geist, Richtungen und Eckpunkten der von der Politik gewünschten Entwicklung müssen ernster genommen werden. Hierfür sind Bürger- vereine, Institutionen des öffentlichen Rechts, Vertretungen des Mittelstands, der In- dustrie und des Handwerks mit ihren Anliegen in die öffentlichen Vorberatungen fest einzubinden. Sie sind die "Bühnen" der Beratung für das "Volk", der direkten Basis- demokratie. Eine Stadtentwicklungsplanung, die keine solch breite Beratung in der Bürgerschaft wie in den Institutionen erfahren hat, wird nicht von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger mitgetragen werden. Sie muss zunächst in ein breites offenes Bera- tungsverfahren geschickt werden, um für die Freien Wähler abstimmungsfähig zu werden. unterzeichnet von: Eduardo Mossuto Jürgen Wenzel Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 17. Juli 2012
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STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergän- zungsantrag Stadtrat Eduardo Mossuto (FW) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) vom: 16.07.2012 eingegangen: 16.07.2012 Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1155 15 öffentlich Dez. 2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Die Verwaltung empfiehlt, die weiteren Beratungen im September 2012 zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2020 abzuwarten. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: alle Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu A. Die Gemeinderatsfraktionen und Einzelvertreter werden aufgefordert, bis Ende Februar 2013 ihre kommunalpolitischen Vorstellungen zur ENTWICKLUNG DER STADT zu entwerfen und in einer hierfür anzuberaumenden Gemeinderatssitzung dar- zulegen. Die Gemeinderatsfraktionen und Einzelvertreter haben auf der gemeinderätlichen Klausur- tagung am 4./5. Mai 2012 sowie beim Workshop des Hauptausschusses am 17. Juli 2012 die Fachstrategien, die von der Verwaltung im Auftrag des Gemeinderates erarbeitet wer- den, intensiv diskutiert, ergänzt und bewertet. Das so erarbeitete Integrierte Stadtentwick- lungskonzept zieht als Weißbuch Bilanz über den Stand der Überlegungen von Gemeinde- rat, Bürgermeisteramt, Verwaltung und Bürgerschaft zu den neuen künftigen Herausforderungen bis 2020 den zwölf Handlungsfeldern der Stadtentwicklung den dazu gehörigen Projektansätzen einer Verdichtung der Zukunftsstrategien und Projekte zu Integrierten Leit- vorhaben. Zu B. Sodann sind Verfahrensweise, die Verfahrensschritte und der Modus der Bür- gerbeteiligung zur Aufstellung der Stadtentwicklungsplanung vom Gemeinderat zu beraten und festzulegen. Geplant ist, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2020 Ende September auf dem sechsten Zukunftsforum öffentlich vorzustellen. Parallel dazu laufen die Beteiligungs- prozesse zu einzelnen Strategien und Projekten auf fachlicher Ebene - etwa zum Kulturkon- zept, zum Integrationsplan, zum Verkehrsentwicklungsplan und zur Umstrukturierung der Schullandschaft etc. Selbstverständlich kann und sollte die Beteiligung weitergehen, wenn es darum geht, Vorhaben zu konkretisieren. An welchen Themen dann die Öffentlichkeit beteiligt wird und wie dies geschehen soll, werden die weiteren Beratungen in 2013 zeigen.