Sperrmüll auf Abruf
| Vorlage: | 29908 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwinkel, Neureut, Stupferich, Waldstadt, Weststadt |
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1133 14 öffentlich Dez. 5 Sperrmüll auf Abruf Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss f. Umwelt und Gesundheit 06.07.2012 4 vorberaten und Beschlussvorschlag zugestimmt Hauptausschuss 17.07.2012 10 Gemeinderat 24.07.2012 14 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Die Stadtverwaltung hat untersucht, wie Sperrmüll auf Abruf unter Berücksichtigung des sozialen Aspektes, zunächst in ausgewählten Stadtteilen (Testgebiet), umgesetzt werden kann. Der Gemeinderat beschließt: Sperrmüll auf Abruf in einem definierten Testgebiet der Stadt Karlsruhe für die Min- destdauer von einem Jahr zu erproben, Sperrmüll auf Abruf im Probebetrieb ab dem 1. Januar 2013 beginnen zu lassen, die Abwicklung des Sperrmülls auf Abruf im Probebetrieb satzungskonform zum Straßensperrmüll zu gestalten (d. h. ohne Satzungsänderungen), die Annahme der Bestellungen, die Beratung der Bürgerinnen und Bürger und die in- terne Disposition durch das Ordnungs- und Bürgeramt und das Amt für Abfallwirt- schaft selbst durchführen zu lassen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ausgangslage Bis heute führt die Stadt Karlsruhe die Sammlung des Sperrmülls als Straßensammlung mit festen Terminen durch. Um diese abzulösen, wurde in den zurückliegenden Jahren mehr- fach die Einführung des Sperrmülls auf Abruf (SpaA) von der Verwaltung betrachtet und in den städtischen Gremien beraten. Eine grundsätzliche Änderung der Form des Sperrmülls wurde bislang aber nicht beschlossen, sie erfolgt über die regelmäßige Straßensammlung. Anfang 2011 wurde lediglich stadtweit die Abholung der so genannten „Weißen Ware“ (Kühl- geräte, Waschmaschinen usw.) auf Abruf eingeführt. Hauptgrund hierfür war die mögliche unkontrollierte Freisetzung FCKW-haltiger Kältemittel. Die vorliegende Untersuchung, das hierauf aufbauende Konzept und Erfahrungen in ande- ren Kommunen haben ergeben, dass die Einführung des SpaA mehrere positive Aspekte für die Stadt aufzeigen kann: Bürgerinnen und Bürger werden dazu angehalten, nicht sperrmüllzugehörige Abfälle gesondert zu entsorgen, „Sperrmülltourismus“ und „Sperrmüllfledderei“ gehen deutlich zurück, die Verschmutzung des Stadtbildes nimmt ab, die dadurch erhöhten Reinigungsleistungen im öffentlichen Raum werden ge- ringer, gebrauchsfähige Gegenstände können gezielter weiterverwertet werden (bspw. Tauschbörse, karitative Einrichtungen). Mit der Stadt Karlsruhe vergleichbare Städte haben bereits seit langem auf den SpaA ge- setzt und dadurch nicht nur das Stadtbild verbessert, sondern auch einen Servicegedanken zu den Bürgerinnen und Bürgern transportiert (siehe Umfrageergebnis in der Anlage 1, Sei- ten 4 bis 7). Diesen Service berücksichtigt das Konzept des Amtes für Abfallwirtschaft (AfA) umfänglich. Wie lauten die Eckdaten der Testphase? Die Testphase ist so konzipiert, dass alle Bausteine bei einer späteren Erweiterung des SpaA auf das gesamte Stadtgebiet zum Einsatz kommen können. Dies bedeutet o die Möglichkeit, flexibel - 2 x jährlich pro Haushalt -, die Abholtermine zu gestalten, o die satzungsgemäßen Vorgaben, wie beim Straßensperrmüll, zu erhalten (d. h. keine Änderung der Satzungen), o durch den direkten Bürgerkontakt und eine gezielte Beratung nicht sperrmüllzugehö- rige Abfälle zu reduzieren und einer anderweitigen geordneten Entsorgung zuzufüh- ren, o durch eine Kombination des SpaA mit der Weißen Ware auf Abruf Optimierungen in der Disposition zu ermöglichen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Welche Stadtteile gehören zum Testgebiet? Die Testphase wird in den Stadtteilen Durlach, Neureut, Stupferich, Grünwinkel, Weststadt und Waldstadt durchgeführt. Informationsveranstaltungen haben sowohl im jeweiligen Ort- schaftsrat als auch bei den Bürgervereinen stattgefunden. Die Anlage 1 hat die dort vorge- stellte Präsentation zum Inhalt. Die Zustimmungen der Ortschaftsräte liegen vor und sind den jeweiligen Sitzungsprotokollen zu entnehmen. Die Zustimmungserklärungen der Bürger- vereine liegen der Verwaltung vor. Ein auf die genannten Stadtteile abgestimmter Tourenplan zum SpaA ist vom AfA bereits erstellt worden. Eine Erkenntnis hieraus ist, dass keine zusätzlichen Fahrzeuge zur Bewälti- gung des SpaA benötigt werden. Welche Artikel/Gegenstände können zum Sperrmüll angemeldet werden? Wann erfolgt die Bereitstellung für die Abholung? Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe vom 14. Dezember 2010, § 17 Abs. 12 gehören zum Sperrmüll sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleine- rung nicht zur Unterbringung in den zugelassenen Abfallbehältern geeignet sind. Es handelt sich dabei um bewegliche Sachen, welche nicht zum festen Bestandteil eines Gebäudes gehören. Nicht zum Sperrmüll - und dies gilt gleichermaßen für den SpaA und den Straßensperrmüll - gehören demzufolge Papierabfälle, Kartonagen, Farben und Lacke (auch nicht in Eimern) , Altreifen, Autobatterien, Grünabfälle, Bioabfälle, Elektro- und Elektronikgeräte, Baustellenab- fälle und Bauschutt. Sie sind über die städtischen Restmüll-, Wertstoff- oder Biotonnen, die Wertstoffstationen, die Schadstoffsammlung oder sonstige in dieser Satzung aufgeführte Einrichtungen zu entsorgen. Der Sperrmüll kann ab dem Vortag der Abholung - frühestens jedoch um 19:00 Uhr - zur Abholung an der Straße bereitgestellt werden. § 12 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung bestimmt bisher nur das Wo und nicht den Zeitpunkt der Bereitstellung. Dies wird beim SpaA aus Gründen der jetzt nur noch punktuellen Verschmutzungsgefahr von Gehwegen und Straßen vorgegeben. Wie wird der soziale Aspekt berücksichtigt? Zum einen wird in der Testphase der soziale Aspekt vorrangig durch den seit Februar 2012 existierenden Tausch- und Verschenkmarkt der Stadt Karlsruhe unterstützt. Dieses Online- Angebot ist ausschließlich für private Zwecke zugelassen und es dürfen nur Sa- chen/Artikel/Gegenstände eingetragen werden, die verschenkt oder getauscht werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Zum anderen ist die Entnahme von Sperrmüll durch Privatpersonen am Standort selbst wei- terhin geduldet. Hier wird sich herausstellen, ob dies tatsächlich von „Bedürftigen oder Su- chenden“ wahrgenommen wird oder ob weiterhin die Sperrmüllfledderei durch gewerbliche Sammler betrieben wird. Erfahrungen anderer Kommunen haben gezeigt, dass die Fledderei zwar deutlich zurückgegangen ist, sich andererseits Privatpersonen aber auch seltener am herausgestellten Sperrmüll „bedienen“. Zudem ist vorgesehen, die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der telefonischen Auf- tragsannahme und der damit verbundenen Abfallberatung auf die bereits vorhandenen kari- tativen Einrichtungen und deren Verwertungsangebot hinzuweisen. Außerdem werden während der Testphase die nachfolgend genannten Alternativen über- prüft: • Einrichtung eines unabhängigen neuen oder Erweiterung des bestehenden Möbella- gers (bei den Arbeitsförderungsbetrieben). • Abholservice für gebrauchsfähige Möbel zum Beispiel nach dem Modell Kiel, wo brauchbarer Sperrabfall gesondert gemeldet und abgeholt werden kann (der Abfall- besitzer muss allerdings bei der Abholung anwesend sein). • Verschenkmöglichkeit an Warenbörsen analog der Stadt Freiburg, wo Gebrauchsfä- higes an den Recyclinghöfen abgegeben werden kann. Diese Dinge werden an- schließend an einem Tag in der Woche kostengünstig verkauft. Wie können die Bürgerinnen und Bürger ihren Sperrmüll anmelden? Jeder Haushalt kann zwei Mal pro Jahr SpaA bestellen. Das AfA wird zur Anmeldung des Sperrmülls ein Internetangebot auf seiner Homepage einstellen. Erfahrungen anderer Kom- munen mit einem solchen Angebot sind durchweg positiv. Die Programme stellen dem Nut- zenden eine Eingabemaske, die im Wesentlichen selbsterklärend ist, zur Verfügung. Aus einer Liste vorgeschlagener Termine kann der Abholtag ausgewählt werden. Durch „Klick- Funktion“ wird dem AfA die Menge und die Art der Artikel/Gegenstände mitgeteilt. Zusätz- lich ist ein „Sperrmülltelefon“ vorgesehen. An diesem Sperrmülltelefon melden die Interes- senten die herauszustellenden Gegenstände an und erhalten einen Abholtermin. Ebenfalls können die Bürgerinnen und Bürger allgemeine Fragen zur Abfallwirtschaft stellen und be- kommen diese „aus einer Hand“ beantwortet. Durch dieses Telefonangebot ist darüber hin- aus bei Störfällen eine kurzfristige Neudisposition möglich. Eine spätere Ausweitung des Angebots um Spätsperrmüll, Expressabholung, Vollservice etc. ist ebenfalls möglich und vorgesehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Welche Kosten entstehen in der Probephase und evtl. danach? Eine vorläufige Kostenschätzung zeigt, dass während des Testbetriebes durch das großflä- chige Testgebiet keine wesentlichen Unterschiede zur Ist-Situation entstehen. In der Kos- tenübersicht (Anlage 1, Seite 18) ist eine Betrachtung der Gesamtkosten dargestellt. Wie die Erfahrungen anderer Kommunen bei der Einführung von SpaA gezeigt haben, wer- den die Mengen zunächst zurückgehen und erreichen dann wieder das Niveau vor der Um- stellung. Eine signifikante Veränderung des Sperrmüllaufkommens (Reduzierung oder Erhö- hung), die sich auf die Kostenbetrachtung während der Testphase auswirkt, wird daher nicht erwartet. Langfristig kann davon ausgegangen werden, dass sich Kostenreduzierungen durch weniger Mengen an Restmüll sowie sonstigem, satzungsrechtlich ausgeschlossenem Abfall ergeben. Der Umfang der Mengen- und Kostenreduzierung wird auf bis zu 10 % ge- schätzt. Die Schätzungen für die Dispositions-/Beratungsleistungen ergeben für die interne Leis- tungserbringung voraussichtlich einen etwas günstigeren Wert als die Fremdvergabe. In die- sem Falle werden die entsprechenden Leistungen durch das Amt für Abfallwirtschaft und das Ordnungs- und Bürgeramt erbracht werden. Die internen Sachkosten beziehen sich auf die Erweiterung eines vorhandenen Dispositionsprogramms, die Disposition und die dazu- gehörigen telefonischen Beratungsleistungen mit einem geschätzten Aufwand von maximal 2,5 Arbeitsplätzen. Das endgültige Verfahren wird noch zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt. Welcher Zeitplan wird für das Jahr 2012 zu Grunde gelegt? Der Zeitplan (Anlage 1, Seiten 19 und 20) beruht auf der bisherigen Tätigkeit der Projekt- gruppe beim Amt für Abfallwirtschaft, dem weiteren angedachten Vorgehen und den Sit- zungsterminen der zuständigen Gremien. Nach der Zustimmung durch den Gemeinderat wird das AfA bis Ende Oktober 2012 die Um- setzung des Konzeptes und die Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit vorbereiten. In den letzten beiden Monaten des Jahres 2012 werden die Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, damit die Einführung pünktlich zum 01.01.2013 möglich ist. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss Sperrmüll auf Abruf in einem definierten Testgebiet der Stadt Karlsruhe für die Min- destdauer von einem Jahr zu erproben, Sperrmüll auf Abruf im Probebetrieb ab dem 1. Januar 2013 beginnen zu lassen, die Abwicklung des Sperrmülls auf Abruf im Probebetrieb satzungskonform zum Straßensperrmüll zu gestalten (d. h. ohne Satzungsänderungen), die Annahme der Bestellungen, die Beratung der Bürgerinnen und Bürger und die in- terne Disposition durch das Ordnungs- und Bürgeramt und das Amt für Abfallwirt- schaft selbst durchführen zu lassen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012
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Sperrmüll auf Abruf 1. Ausgangslage2. Handhabung in Vergleichsstädten3. Vorteile einer Testphase4. Testgebiet5. Information der Bürgerinnen und Bürger6. Sozialer Aspekt7. Anmeldemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger8. Zugelassene Artikel9. Kontaktaufnahme für Bürgerinnen und Bürger / Disposition 10. Gesamtkosten11. Zeitplan12. Vorteile Sperrmüll auf Abruf 2 Die Stadt Karlsruhe führt zur Zeit Straßensperrmüll Sammlungen durch • Ankündigung der Sammeltermine in der Zeitung, hierdurch • erfolgt unkontrollierte Bereitstellung auch nicht sperrmüllzugehöriger Abfälle (Reifen, Farben, Lacke, E-Geräte, Kleinteile), da die Bürgerinnen und Bürger „alles rausstellen“ • extremer Sperrmülltourismus und gewerbliche Sperrmüllfledderei • starke Verschmutzung des Stadtbildes • ist derzeit die Abholung der Weißen Ware auf Abruf nicht in Kombination mit den vorgegebenen Sperrmüllt erminen durchführbar • erhöhter Aufwand von städtischen Reinigungsleistungen • keine Möglichkeit, noch gebrauchsfähige Sachen durch karitative Einrichtungen sammeln zu lassen 3 Die Stadt Karlsruhe führt zur Zeit Straßensperrmüll Sammlungen durch (Karlsruhe, Dessauer Straße) 4 Vergleichbare Städte haben seit langem Sperrmüll auf Abruf erfolgreich eingeführt 5 Vergleichbare Städte haben seit langem Sperrmüll auf Abruf erfolgreich eingeführt 6 Vergleichbare Städte haben seit langem Sperrmüll auf Abruf erfolgreich eingeführt 7 Vergleichbare Städte haben seit langem Sperrmüll auf Abruf erfolgreich eingeführt 8 Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, Sperrmüll auf Abruf in einer Testphase durchzuführen • Vereinbarung individueller Abholtermi ne im Testgebiet (2 mal jährlich je Haushalt innerhalb der nächsten 14 Tage) • Abfallberatung und Abstimmung des Service auf die Bürgerbedürfnisse• Reduzierung der nicht dem Sperrmüll zugehörigen Abfälle (satzungsgemäß)• direkter Bürgerkontakt bei der Terminvereinbarung/gezielte Beratung• Kombination mit bereits eingeführter Abholung der Weißen Ware auf Abruf• Verbesserung der Sauberkeit im öffentlichen Raum • Reduzierung der Beeinträchtigung des Stadtbildes• Beibehaltung der satzungsmäßigen Vorgaben Die Testphase ist so konzipiert, dass möglichst viele Bausteine bei einer späteren Erweiterung des Sperrmülls auf Abruf auf das gesamte Stadtgebiet zum Einsatz kommen 9 Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, Sperrmüll auf Abruf in einem Testgebiet durchzuführen Legende: grün zugesagt ALS TESTGEBIETE SIND VORGESEHEN: Durlach, Waldstadt, Grünwinkel, Neureut, Stupferich, Weststadt (grün): Entscheidung für Sperrmüll auf Abruf 10 Jeder Haushalt kann alle gemäß Satzung zugelassenen Artikel einschließlich der weißen Ware zum Sperrmüll auf Abruf anmelden Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe vom 14. Dezember 2010, §17 Abs.12 ist der Sperrmüll wie folgt definiert (dies gilt auch für den Sperrmüll auf Abruf): Sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht zur Unterbringungin den zugelassenen Abfallbehältern geeig net sind. Zur Abgrenzung von Abfällen aus Gebäuderenovierungen bzw. Umbaum aßnahmen handelt es sich beim Sperrmüll um bewegliche Sachen, welche nicht zum festen Bestandteil einesGebäudes gehören (d. h. Gegenstände, die bei einem Umzug in der Regelmitgenommen werden).Papierabfälle, Kartonagen, Farbeimer, Altr eifen, Autobatterien etc. gehören nicht zum Sperrmüll. Sie sind über die städtischen Abfallbehälter, die Wertstoffstationen, die Schadstoffsammlung oder sonstige in dieser Satzung aufgeführteEinrichtungen zu entsorgen.Es wird hierbei in verwertbaren und nicht verwertbaren Sperrmüll unterschieden:Sperrmüll - verwertbar z. B. Holzschrank, Regalbrett, Metallrost Sperrmüll - nicht verwertbar z. B. Polstermöbel, Matratze, kunststoffbeschichtetes Holz 11 Der soziale Aspekt wird in der Testphase durch den Tausch- und Verschenkmarkt berücksichtigt Auszug aus den Nutzungsregeln •Online-Angebot ist nicht für kommerzie lle und gewerbliche Zwecke zugelassen. •Es dürfen nur Dinge eingetragen werden, die verschenkt, getauscht oder gesuchtwerden, die Nutzung ist kostenlos. •Inserate werden in der Regel bis zum 3. Werktag nach Eingang veröffentlicht. •Einträge, die den Nutzungsregeln zu widerlaufen, insbesondere gewerbliche Einträge oder Werbeeinträge, werden ohne Angabe von Gründen gelöscht. •Unvollständige Einträge - z. B. bei den Absenderangaben - werden nicht veröffentlicht. •Um die Angebote und Gesuche auf einem aktuellen Stand zu halten, werden alleEinträge nach 28 Tagen gelöscht. Ein erneuter Eintrag für dasselbeAngebot/Gesuch kann danach wieder vor genommen werden. Mehrfacheinträge sind nicht erlaubt. 12 Der soziale Aspekt wird in der Testphase ebenfalls durch langfristige Überlegungen berücksichtigt • Einrichtung eines unabhängigen neuen oder Erweiterung des bestehenden Möbellagers • Abholservice für gebrauchsfähige Möbel zum Beispiel nach dem Modell Kiel, wo brauchbarer Sperrabfall gesonde rt gemeldet und abgeholt werden kann. • Der Abfallbesitzer muss allerdings bei der Abholung anwesend sein. • Verschenkmöglichkeit an Warenbörsen analog Freiburg, wo Gebrauchsfähiges an den Reyclinghöfe n abgegeben werden kann. Diese Dinge werden anschließend an einem Tag in der Woche kostengünstig verkauft 13 Die Anmeldung des Sperrmülls auf Abruf kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen Internetangebot Vorteile: - läuft bei bestimmten Programmen nahezu voll automatisch. lediglich Kontrolle der „sonstigen Gegenstände“ ist nötig. - Bürgerinnen und Bürger können sich den Abholtag aus einer Liste vorgeschlagener Termine auswählen - Bürgerinnen und Bürger bekommen automatisch eine Information, was für wann angemeldet wurde Nachteile: - Beratung kommt unter Umständen zu kurz, nur in Kombination mit Telefonberatung durchführbar Empfehlung: Während der Testphase Internet unbedingt anbieten 14 Die Anmeldung des Sperrmülls auf Abruf kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen Telefon Vorteile- direkte Beratung/Abfallberatung (z.B. 08:00 bis 18:00 Uhr) - aktiver Hinweis auf weitere Angebote möglich - Bürgerinnen und Bürger bekommenden Termin direkt mitgeteilt - schnelle Neudisposition möglich Nachteile- hoher Zeitaufwand (2-5 Minuten/Telefonat) - lange Erreichbarkeitszeiten (personalintensiv) Empfehlung: Während der Testphase telefonische Beratung durchführen 15 Die Anmeldung des Sperrmülls auf Abruf kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen Postkarte/Fax Vorteile: - Bürgerfreundliches Angebot für Menschen ohne Internet, die nicht gern telefonieren Nachteile: - bei Versand der Karten an alle Bürger/innen hohe Kosten - bei Auslage in städtischen Anlaufpunkten nicht bürgerfreundlich. Zudem wird die Auslage weiterer Infos im Ordnungsamt nicht gern gesehen - falls Rückantwortkarte: kostet die Stadt viel Porto - Karte muss sehr kurz gefasst sein, dadurch hohes Fehlerpotenzial bei Angabe abzuholender Waren - Im Fall von Unklarheiten Kommunikation mit Bürger/in aufwändig, Rückruf, da oftmals keine Mailadresse Empfehlung: Während der Testphase keine Versendung von Postkarten oder Fax 16 Die Stadt Karlsruhe beabsichtigt, Sperrmüll auf Abruf in einer Testphase durchzuführen Exemplarischer Ablauf einer Anmeldung Während der Testphase können die Bürgerinnen und Bürger telefonisch ihre Anmeldung aufgeben. Eine weitere Möglichk eit der Anmeldung wird auf der AfA Homepage eingerichtet.Die telefonische Annahme sowie die Anme ldung über die Homepage werden beim AfA elektronisch unterstützt und dann disponiert. Anmeldung durch den Bürger nur gem. Satzungsvorgaben Telefonische Annahme durch OA Anmeldung über Homepage Terminvergabe in den Testgebieten Disposition / Abholung innerhalb der nächsten 2 Wochen 17 Bürgerinnen und Bürger haben derzeit unterschiedliche Möglichkeiten mit der Stadt Kontakt aufzunehmen Durchführung aller Leistungen durch Ordnungsamt (OA) der Stadt Karlsruhe (Ist) - Ordnungsamt nimmt derzeit di e Aufgaben der telefonischen Abfallberatung und des Beschwerdemanagements wahr - laut OA keine Möglichkeiten und Kapazitäten für die Disposition für weiße Ware und Sperrmüll auf Abruf Durchführung der Leistungen durch Drittbeauftragung (Ist) - Drittbeauftragung derzeit nur Überlauf Beratungs- und Beschwerdeanrufe für OA - Weiße Ware wird auf „Kulanz“ in den o.g. Auftrag integriert - Preisanfrage AfA hat ergeben, dass Dispositionskosten in Kombination mit weißer Ware/Sperrmüll auf Abruf entstehen würden Durchführung durch AfA (Ist) - telefonische Direktanfragen „aller Art“ landen derzeit bei verschiedenen Sachbearbeitern bis Abteilungsleitungen im AfA 18 Die derzeit vom AfA geschätzten Kosten f ür die Testphase einschließlich der „Reststadt“ betragen etwa 1,45 Mio. € für 2013 Bei dieser Kostenschätzung wurde der derzeitigen Situation (StrSM –IST) die Testgebiete mit Sperrmüll auf Abruf sowie die „Reststadt“ mit Straßensperrmüll gegenübergestellt; zusätzlich ist die AfA -Disposition (intern) der Drittbeauftragung (extern) gegenübergestellt worden. Es entstehen zur derzeitigen Sammlung keine Mehrkosten. 19 Der Zeitplan für die Einführung des Sperrmülls auf Abruf berücksichtigt die Vorbereitung, die Testphase sowie die stadtweite Einführung (Start Januar 2013) 20 Der Zeitplan für die Einführung des Sperrmülls auf Abruf berücksichtigt die Vorbereitung, die Testphase sowie die stadtweite Einführung (Start Januar 2013) 21 Die Anmeldung durch den Bürger sollte künftig auf einer Dienststelle gebündelt werden Durchführung aller Leistungen durch Amt für Abfallwirtschaft (während der Testphase durch OA oder AfA) - ein Ansprechpartner für alle Dinge rund um die Themen Abfall und Sauberkeit - Beratung zu Satzungsangelegenheiten - Schnelle Abhilfe bei Beschwerden - direkte Weiterleitung an die zuständige Fachabteilung - Disposition der weißen Ware - Disposition des Sperrmülls auf Abruf - ergebnisorientierte Tourenplanung - sachkundige Vertretungsregelungen - Kompetenz vor Ort - zukünftig Express Service - ggf. Entrümpelungsservice Die Testphase beginnt am 01. Januar 2013