Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der MVV RHE AG über die Entsorgung der Restabfälle aus dem Stadtgebiet Karlsruhe vom 20. April 2005: Vorzeitiger Verzicht auf Kündigungsrecht

Vorlage: 29907
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.07.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.07.2012

    TOP: 13

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Vertrag MVV
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1132 13 öffentlich Dez. 5 Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der MVV RHE AG über die Entsorgung der Restabfälle aus dem Stadtgebiet Karlsruhe vom 20.04.2005: Vorzeitiger Verzicht auf Kündigungsrecht Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt- und Gesundheit 06.07.2012 2 vorberaten und dem Beschlussvorschlag zugestimmt Hauptausschuss 17.07.2012 11 Gemeinderat 24.07.2012 13 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt nach Vorbera- tung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss dem vorzei- tigen Verzicht auf das Kündigungsrecht (zum 31.12.2016) des Vertrages mit der MVV RHE AG zu. Damit läuft der Vertrag weiter und endet am 31.12.2019. Die Ver- waltung wird ermächtigt, die entsprechende Vertragsänderung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) jährliche Einsparungen ab 2013 von anfänglich rd. 1,47 Mio € Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der MVV RHE AG (MVV) über die Entsorgung der Restabfälle aus dem Stadtgebiet Karlsruhe vom 20.4.2005 hat eine feste Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2016. Er verlängert sich einmalig um 3 Jahre bis zum 31.12.2019, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten von der Stadt gekün- digt wird. In den letzten Jahren haben sich deutschlandweit die Kapazitäten für die Müllver- brennung erhöht. Dadurch ist der Markt in Bewegung geraten, was sich in der Regel in sinkenden Preisen zeigt. Diese Entwicklung hat die Stadt Karlsruhe aufgegriffen und trotz der festen Vertragslaufzeit bis Ende 2016 Verbindung mit der MVV aufge- nommen. Ziel war es, bei einem vorzeitigen Verzicht auf das Kündigungsrecht ver- besserte finanzielle Konditionen zu erreichen. Dies würde unter anderem das Vor- haben der Stadt unterstützen, die Abfallgebühren zu stabilisieren, und einer Erhö- hung entgegenwirken. Die seit der ersten Jahreshälfte 2011 laufenden Gespräche zwischen der Stadt (Amt für Abfallwirtschaft und Stadtkämmerei) und MVV waren einerseits beeinflusst durch eine aktuelle Ausschreibung des Rhein-Neckar-Kreises mit Auswirkungen auf den Marktpreis und andererseits durch Überlegungen, parallel laufende Verhandlungen des Landkreises Karlsruhe mit derselben Zielrichtung zu bündeln. Im Laufe der Ver- handlungen hat sich gezeigt, dass die Rahmenbedingungen des Landkreises (stär- kerer Anteil an gewerblichem Müll) aufgrund der Änderung des Kreislaufwirtschafts- gesetzes sich von denen der Stadt Karlsruhe unterscheiden. Deshalb wurden die Verhandlungen getrennt weitergeführt. Inzwischen liegt ein abschließendes Angebot von MVV vor, und zwar mit folgenden Bedingungen:  Entsorgungspreis 117,50 € (netto) / 139,80 € (brutto) je Tonne Restmüll be- reits ab dem 01.01.2013 für die Grund- und die Optionsmenge  Verzicht der Stadt Karlsruhe auf die Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2016 und damit Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis zum 31.12.2019  Wegfall der bisherigen Preisgleitklausel  Festschreibung des Preises bis zum Ende der Vertragslaufzeit (31.12.2019). Aus Sicht der Stadt ergeben sich folgende positiven Aspekte:  Senkung der jährlichen Kosten für die Entsorgung des Restmülls auf der Ba- sis der heutigen Mengen (2011 rd. 52.500 t) und des heutigen Preises von rd. 141,00 € (netto) / 167,80 € (brutto) um ca. 1,47 Mio. € brutto  gleichbleibender Entsorgungspreis über 7 Jahre (2013 - 2019), verbunden mit der angestrebten Gebührenkontinuität  Beibehaltung des relativ kurzen Entsorgungswegs nach Mannheim mit um- weltschonendem Bahntransport  Nachdem der Landkreis Karlsruhe seinerseits eine Verlängerung der Laufzeit bereits beschlossen hat, bleibt die Option erhalten, für die Zeit ab dem 01.01.2020 die Restmüllmenge gemeinsam mit dem Landkreis auszuschrei- ben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Als Risiko der Verlängerung der Laufzeit ist allenfalls die Marktpreisentwicklung in den nächsten Jahren zu betrachten, nachdem sich die Stadt Karlsruhe für einen län- geren Zeitraum bindet. Es kann allerdings heute nicht abgeschätzt werden, wie sich die derzeitige Marktlage weiter entwickelt. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass das Umweltministerium eine Än- derung der Abfallverordnung plant, um dem derzeit aufgrund des EU-Rechts in Fra- ge stehenden Autarkiegebot in Baden-Württemberg weiterhin Geltung zu verschaf- fen. Das Autarkiegebot schränkt einerseits durch die Begrenzung auf Baden- Württemberg zwar die Chancen ein, möglicherweise eine kostengünstigere Entsor- gung zu erreichen, dient aber andererseits dem Umwelt- und Klimaschutz, weil es den europa- bzw. deutschlandweiten „Mülltourismus“ zu vermeiden hilft. Eine dies- bezügliche Verschiebung einer neuen EU-weiten Ausschreibung um drei Jahre wür- de diesem Ansinnen eher Rechnung tragen. Eine vergaberechtliche Problematik wird bei dem geplanten Vorgehen nach rechtli- cher Prüfung durch den Zentralen Juristischen Dienst nicht gesehen, da kein neuer Vertrag zustande kommt, sondern nur die finanziellen Konditionen angepasst wer- den - und das zu Gunsten des Auftraggebers - und die sonstigen vertraglichen Re- gelungen unverändert bleiben. Unter Berücksichtigung der oben dargestellten Aspekte schlägt die Verwaltung vor, gegenüber MVV bereits jetzt den vorzeitigen Verzicht auf das Kündigungsrecht zum 31.12.2016 zu erklären und damit die Laufzeit des Vertrags bis zum 31.12.2019 zu verlängern. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die obigen Ausführungen zur Kenntnis und stimmt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss dem vorzeitigen Verzicht auf das Kündigungsrecht (zum 31.12.2016) des Vertrages mit der MVV RHE AG zu. Damit läuft der Vertrag weiter und endet am 31.12.2019. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechende Vertragsänderung durchzuführen. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012