Auflösung des Isolier- und Quarantänestationsverbandes Kirnhalden
| Vorlage: | 29906 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.01.2017 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1131 12 öffentlich Dez. 4 Auflösung des Isolier- und Quarantänestationsverbandes Kirnhalden Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 06.07.2012 6 vorberaten Hauptausschuss 17.07.2012 9 Gemeinderat 24.07.2012 12 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Hauptausschuss - der Auflösung des Isolier- und Quarantänestationsverbandes Kirnhalden zu und ermächtigt die Verwaltung, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzu- geben. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) rd. 34.000 € Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Isolier- und Quarantänestationsverband Kirnhalden mit Sitz im Landkreis Emmendingen ist als öffentlich-rechtlicher Zweckverband im Jahre 1965 gegründet worden. Der Verband besteht aus 18 Mitgliedern - Land- und Stadtkreise aus den ehemaligen Regierungsbezirken Nord- und Südbaden. Der satzungsmäßige Zweck des Verbandes war ursprünglich die gemeinsame Schaffung und Unterhaltung einer Isolier- und Quarantänestation für den Pockenfall. Hierfür wurde zum damaligen Zeitpunkt die Liegenschaft Kirnhalden auf der Gemarkung der Stadt Kenzingen mit Grundstücken und Gebäuden (ehemaliges Bad Kirnhalden) erworben und zusätzlich ein neues Gebäude zur Nutzung als Isolierstation errichtet. Nach der Erklärung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahre 1980 zur Ausrottung der Pocken war es Wille der Verbandsmitglieder, dass die Liegenschaft über diesen Zeitpunkt hinaus zunächst weiterhin im Eigentum des Zweckverbands verbleibt, um ggf. bei einem Seuchenfall mit einem größeren Unterbringungsbedarf von Erkrankten und Kontaktpersonen auf die Gebäude und Einrichtungen in Kirnhalden zurückgreifen zu können. Der satzungsmäßige Zweck des Verbandes wurde damals insoweit geändert, dass dieser sich nun bei der Unterhaltung einer Isolier- und Quarantänestation nicht mehr ausschließlich auf die Pocken, sondern ganz allgemein auf den Seuchenfall erstreckt. Seit 1967 wird die Liegenschaft Kirnhalden an die "BruderhausDiakonie" mit Sitz in Reutlingen, unter der Einschränkung einer kurzfristigen Freigabe der Gebäude im Seuchenfall, zum Betrieb eines Heimes für ältere psychisch Kranke vermietet. Zwischenzeitlich wurde bundesweit die Isolation Kranker im Seuchenfall dezentral in nahezu allen Kliniken geregelt, sodass auch dieser Zweck weggefallen ist. In der Seuchenprävention spielt die Einrichtung keine Rolle mehr. Mit den Einnahmen aus der Vermietung war es seit 1986 möglich, die Liegenschaft Kirnhalden mit ihren Gebäuden ohne zusätzliche Mittel (Umlagen) von den Verbandsmitgliedern zu unterhalten. Im Jahre 2005 erklärte die Geschäftsführung der "BruderhausDiakonie", weder an einem Kauf der Liegenschaft noch an einer längerfristigen Anmietung Interesse zu haben. Seit diesem Zeitpunkt versuchte die Geschäftsführung des Zweckverbandes im Auftrag der Verbandsversammlung, unter der Beteiligung einer überregional tätigen Vermarktungsgesellschaft die Liegenschaft zu veräußern. Es zeigte sich jedoch bald, dass es aufgrund der exponierten Lage der Immobilie schwer wird, überhaupt einen Käufer für die Immobilie zu finden. Die Liegenschaft befindet sich etwa 5 km von der nächsten Ortschaft entfernt, ein Anschluss an den ÖPNV ist nicht vorhanden. Es besteht an dem Gebäude ein erheblicher Sanierungsbedarf und im Bereich Wasser/Abwasser eine Eigenversorgung. Erst Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Anfang dieses Jahres gab es zwei ernsthafte Interessenten mit entsprechenden Nutzungskonzepten für einen Erwerb der Liegenschaft. Am 25. April 2012 beschloss die Verbandsversammlung deren Verkauf an die Schlegel-Gastronomie GmbH zu dem (höheren) Angebotspreis von 330.000 €. Da die vorliegenden Kaufangebote deutlich unter einer früheren Wertermittlung lagen, wurde vor der Entscheidung über den Verkauf die zuständige Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Freiburg beteiligt; diese hat deren Verkauf nicht beanstandet. Nachdem am 20. Juni 2012 der Kaufvertrag mit der Schlegel-Gastronomie GmbH abge- schlossen wurde, liegen nun die Voraussetzungen für die Auflösung des Isolier- und Qua- rantänestationsverbandes vor. In der Verbandsversammlung am 25. April 2012 wurde festgelegt, dass nach Abschluss des Kaufvertrags und dem Vorliegen der entsprechenden Zustimmungen der Kreistage und Ge- meinderäte eine Beschlussfassung über die Auflösung des Isolier- und Quarantänestations- verbandes Kirnhalden möglichst noch im September 2012 erfolgen soll. Die rechtlichen Grundlagen und das Vorgehen bei der Auflösung eines Zweckverbandes sind im § 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg (GKZ) sowie in der Satzung des Isolier- und Quarantänestationsverbandes Kirnhalden (hiernach Satzung) geregelt. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung beschließt die Verbandsversammlung über die Auflösung des Verbandes. Bei der Auflösung des Zweckverbandes gilt nach § 15 Abs. 1 der Satzung und § 21 Abs. 2 GKZ die Besonderheit, dass eine solche nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer satzungsmäßigen Stimmenzahl beschlossen werden kann. Der Auflösungsbeschluss bedarf nach § 21 Abs. 5 GKZ der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die weiteren Modalitäten der Auflösung wie die Begleichung vorhandener Schulden oder die Verteilung des Restvermögens sind im § 15 Abs. 2 der Satzung geregelt. Das Restvermögen des Isolier- und Quarantänestationverbandes wird mit dem Verkaufserlös der Liegenschaft Kirnhalden von 330.000 € und dem voraussichtlichen Stand der Allgemeinen Rücklagen von 170.000 € bei etwa 500.000 € liegen. Schulden bestehen keine. Grundlage für die Verteilung des Restvermögens sind die realen Investitions- und Beitrittsleistungen der einzelnen Mitglieder. Insgesamt betragen diese 1.084.437,21 €. Es wird hierzu auf die beiliegende Übersicht verwiesen (Anlage: Nachweis der Investitions- und Beitrittsleistungen). Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bei Investitions- und Beitrittsleistungen der Stadt Karlsruhe in Höhe von 73.880,14 € entfällt auf die Stadt Karlsruhe nach derzeitigem Stand ein Anteil von etwa 34.000 € des voraussichtlichen Restvermögens. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit so- wie im Hauptausschuss - der Auflösung des Isolier- und Quarantänestationsverbandes Kirn- halden zu und ermächtigt die Verwaltung die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012
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- Anlage - Nachweis von Investitions- und Beitrittsleistungen beim Isolier- und Quarantänestationsverband Kirnhalden Mitglied Stand: 31.12.2011 Baden-Baden, Stadt 28.537,76 € Breisgau-Hochschwarzwald, Kreis Freiburg 85.612,76 € Emmendingen, Kreis 28.537,76 € Freiburg, Stadt 28.537,76 € Konstanz, Kreis 57.075,51 € Lörrach, Kreis 28.537,76 € Ortenaukreis in Offenburg 114.150,00 € Rastatt, Kreis 57.075,51 € Schwarzwald-Baar-Kreis in Villingen 57.075,51 € Waldshut, Kreis 57.075,51 € Enzkreis, Pforzheim 55.566,69 € Heidelberg, Stadt 50.913,42 € Karlsruhe, Kreis 84.325,84 € Karlsruhe, Stadt 73.880,14 € Mannheim, Stadt 79.514,07 € Neckar-Odenwald-Kreis in Mosbach 51.238,09 € Pforzheim, Stadt 46.771,96 € Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg 100.007,16 € Insgesamt: 1.084.433,21 €