Übernahme der Anteile der Stadt Rheinstetten an der Neue Messe Karlsruhe GmbH + Co. KG (NMK) durch den Landkreis Karlsruhe: 1. Zustimmung zur Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Rheinstetten an den Landkreis Karlsruhe sowie Zustimmung

Vorlage: 29903
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.01.2017
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 24.07.2012

    TOP: 10

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Neue Messe
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1129 10 öffentlich Dez. 4 Übernahme der Anteile der Stadt Rheinstetten an der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK) durch den Landkreis Karlsruhe 1. Zustimmung zur Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Rheinstetten an den Landkreis Karlsruhe sowie Zustimmung zur entsprechenden Änderung des Gesell- schaftsvertrages 2. Abschluss einer Vereinbarung zur Minderung des Erbbauzinses aus dem Erbbaurechts- vertrag über das Messegelände zwischen der Stadt Rheinstetten, der NMK und der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 17.07.2012 7 Gemeinderat 24.07.2012 10 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Vgl. S. 4 Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit NMK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage An der Neue Messe Karlsruhe GmbH & Co. KG (NMK) sind nachstehende Gesellschafter mit folgenden Kapitalanteilen beteiligt: Kommanditisten T€ % Stadt Karlsruhe 58.277 69,90 Landkreis Karlsruhe 21.729 26,06 Stadt Rheinstetten 2.045 2,45 Stadt Baden-Baden 1.022 1,23 Handwerkskammer Karlsruhe 102 0,12 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe 102 0,12 Landkreis Germersheim 21 0,03 Landkreis Südliche Weinstraße 21 0,03 Stadt Landau 21 0,03 Regionalverband Mittlerer Oberrhein 21 0,03 83.361 100,00 2. Besondere Situation der Stadt Rheinstetten Die Stadt Rheinstetten ist mit 2,45 % am Kommanditkapital der NMK beteiligt. Gleichzeitig ist sie Eigentümerin der Grundstücke, auf denen die Neue Messe errichtet wurde. Dazu hat Rheinstetten mit der NMK einen Erbbauvertrag geschlossen. Als Folge des Erbbaurechts- vertrages wurde zwischen der NMK und der KMK ein Mietvertrag geschlossen, in dem die errichteten Messehallen und sonstigen Gebäude an die KMK als Betreiberin vermietet wer- den. Aufgrund dieser besonderen Stellung ist die Stadt Rheinstetten steuerpflichtig. Die Stadt Rheinstetten hat nach der letzten Steuererklärung für das Jahr 2010 rd. 240 T€ Steu- ern bezahlt. Der Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten Herr Schrempp hat deshalb von seinem Gemeinderat den Auftrag erhalten, eine Lösung zu finden, die zum einen die finanziellen Auswirkungen reduziert und die zum anderen nicht als Abkehr der Stadt Rheinstetten von der Messe verstanden werden soll. Die Stadt Rheinstetten misst dem Erhalt und der Förde- rung des Messestandortes nach wie vor hohe Bedeutung bei, denn auch wirtschaftlich be- trachtet ist die Messe Karlsruhe ein wesentlicher Standortfaktor für die Region. 3. Vorschlag der Stadt Rheinstetten Rheinstetten hat in den Gesprächen den Vorschlag unterbreitet, die Gesellschafteranteile an den Landkreis Karlsruhe zum Wert von 1,00 € zu übertragen. Dadurch würde die bishe- rige Steuerbelastung der Stadt Rheinstetten (240 T€) entfallen. Mit der Übertragung der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Gesellschafteranteile soll jedoch zur weiteren Förderung des Messestandortes zugleich der Erbbauzins für das Messegelände um die hälftige Steuerentlastung in Höhe von 120 T€ gemindert werden. Die Steuerentlastung soll darüber hinaus wie der Erbauzins einer Wert- sicherungsklausel unterworfen und somit letztendlich dynamisiert werden. Dabei auftretende steuerliche und kommunalrechtliche Aspekte wurden vom Landkreis Karlsruhe und der Stadt Rheinstetten mit Steuerberatern und dem Regierungspräsidium Karlsruhe besprochen. Nach Auskunft des Landkreises bestehen von dort gegen die vorge- schlagene Lösung keine Bedenken. 4. Zeitplanung Der Landkreis Karlsruhe wird am 05.07.2012 (Verwaltungsausschuss) bzw. am 19.07.2012 (Kreistag) über die Annahme der Anteile entscheiden. Die Stadt Rheinstetten wird am 10.07.2012 (Finanzausschuss) bzw. 27.07.2012 (Gemeinderat) über die Abgabe der Anteile an den Landkreis Karlsruhe befinden. Die Gesellschafterversammlung der NMK wird in der Sitzung am 12.07.2012 über den Vorgang unterrichtet; nach den Entscheidungen der Betei- ligten (Stadt Rheinstetten, Landkreis Karlsruhe und Stadt Karlsruhe) werden die Gesell- schafter der NMK im Umlaufverfahren zur Zustimmung aufgefordert. 5. Finanzielle Auswirkungen Die Reduzierung des Erbbauzinses um jährlich 120.000 € führt zunächst zu einer entspre- chenden Entlastung bei der NMK, deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Karlsruhe ist. 6. Würdigung Die Stadt Karlsruhe und der Landkreis Karlsruhe als größte Gesellschafter werten den Vor- schlag der Stadt Rheinstetten als Weiterentwicklung des regionalen Modells. Die wegfallen- den gesellschaftsrechtlichen Verknüpfungen erleichtern es der Stadt Rheinstetten, das Pro- jekt Neue Messe weiterhin zu unterstützen. Dies erfolgt durch die dauerhafte Reduzierung des Erbbauzinsbetrags und - so in der Präambel der geplanten Vereinbarung festgeschrie- ben - durch die weiterhin aktive Unterstützung bei verschiedenen Themen rund um die wei- tere Entwicklung des Messestandorts durch die Stadt Rheinstetten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 7. Formale Abwicklung des Erwerbes Zur formalen Abwicklung des Erwerbes ist die als Anlage beigefügte Vereinbarung, die u. a. den Kauf- und Übertragungsvertrag sowie die Anpassung des Erbbauzinsbetrages beinhal- tet, auch durch die Gesellschafterversammlung der NMK zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt - jeweils nach Vorberatung im Hauptausschuss - 1. dem Abschluss der als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen dem Landkreis Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe, der Stadt Rheinstetten und der Neue Messe Karlsru- he GmbH & Co. KG (NMK) zu und ermächtigt die Verwaltung die hierzu erforderli- chen Erklärungen abzugeben, 2. der Übertragung der Gesellschaftsanteile der Stadt Rheinstetten auf den Landkreis Karlsruhe sowie der entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages der NMK zu, 3. der Änderung des Erbbauzinses aus dem Erbbaurechtsvertrag zwischen der NMK und der Stadt Rheinstetten über das Messegelände zu und beauftragt den Vertreter der Stadt Karlsruhe in der Gesellschafterversammlung der NKM die jeweils erforderlichen Willenserklärungen herbeizuführen und abzugeben. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012