Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle, Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gem. § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung
| Vorlage: | 29892 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 37. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 24.07.2012 1120 1 öffentlich Dez. 2 Festsetzung des Wahltages für die Oberbürgermeisterwahl und einer eventuellen Neuwahl, Ausschreibung der Stelle, Bildung des Gemeindewahlausschusses sowie Entscheidung über eine öffentliche Bewerbervorstellung gemäß § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 24.07.2012 1 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl bestimmt der Gemeinderat Sonntag, den 2. Dezember 2012, als Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl den 16.12.2012. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters ist auszuschreiben im Staatsanzeiger für Baden- Württemberg und der StadtZeitung am 21.09.2012. 3. Der Gemeinderat wählt gemäß § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) sechs Bei- sitzerinnen/Beisitzer sowie Stellvertreterinnen/Stellvertreter in den Gemeindewahlaus- schuss. 4. Eine öffentliche Bewerbervorstellung findet am Donnerstag, 15. November 2012, 19:00 Uhr im Kongresszentrum/Gartenhalle statt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 250.000 € - 350.000 € falls 2. Wahlgang ja nein Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Kostenstelle: 1.120.12.10.03.02 Kontenart: 44 Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Amtszeit von Oberbürgermeister Heinz Fenrich endet aufgrund Erreichens der Al- tersgrenze am 28.02.2013. Wird die Wahl des Oberbürgermeisters wegen Ablaufs der Amtszeit notwendig, ist sie frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ab- lauf der Amtszeit durchzuführen (§ 47 Abs. 1 GemO). Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am 2. und spätestens am 4. Sonn- tag nach der Wahl eine Neuwahl statt, bei der die höchste Stimmenzahl und bei Stim- mengleichheit das Los entscheidet (§ 45 Abs. 2 GemO). Eine nochmalige Stellenaus- schreibung erfolgt nicht. Nach § 2 Abs. 3 KomWG muss der Wahltag ein Sonntag sein. Dem Gemeinderat wird vorgeschlagen, als Wahltag den 02.12.2012 und als Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl den 16.12.2012 zu bestimmen. Nach § 47 Abs. 2 GemO ist die Stelle des Oberbürgermeisters spätestens zwei Monate vor der Wahl öffentlich auszuschreiben. Bewerbungen können frühestens am Tag nach der Stellenausschreibung eingereicht werden (§ 10 Abs. 1 KomWG). Eine ordnungsgemäße Stellenausschreibung setzt voraus, dass ein größerer Kreis inte- ressierter Personen von der Veröffentlichung Kenntnis nehmen kann. Es wird dem Ge- meinderat vorgeschlagen, die Ausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 21.09.2012 vorzunehmen. Die Bewerbungsfrist beginnt gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 KomWG am Tag nach der Stel- lenausschreibung, also am 22.09.2012. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist darf gem. § 10 Abs. 1 Satz 3 KomWG frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Das wäre der 05.11.2012. Dem Gemeinderat wird daher vorgeschlagen, als letzten Tag der Bewerbungsfrist diesen Termin festzusetzen. An diesem Tag endet die Bewerbungsfrist kraft Gesetzes um 18.00 Uhr [§ 20 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)]. Für eine eventuelle Neuwahl kann das Bewerbungsende frühestens auf den 3. Tag nach dem Tag der ersten Wahl festgesetzt werden (§ 10 Abs. 2 KomWG). Als Ende der Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Einreichungsfrist für Bewerbungen zu einer eventuellen Neuwahl wird der 05.12.2012, 18.00 Uhr festgesetzt. Den Wahltag der Oberbürgermeisterwahl und den Tag einer evtl. notwendig werdenden Neuwahl hat der Oberbürgermeister spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag öffentlich bekannt zu machen (§ 3 Abs. 2 KomWG). Für die Oberbürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Vorsitzender dieses Ausschusses ist kraft Gesetzes der (sich nicht wieder bewerbende) Oberbür- germeister (§ 11 Abs. 2 KomWG). Der Gemeinderat wählt nach § 11 Abs. 2 des Kom- munalwahlgesetzes zusätzlich mindestens zwei Beisitzerinnen/Beisitzer und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter aus den Wahlberechtigten. Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, sechs Beisitzerinnen/Beisitzer und sechs Stellvertreterinnen/Stellver- treter zu benennen und die Verteilung der Beisitzerinnen/Beisitzer sowie deren Stellver- treterinnen/Stellvertreter entsprechend der Stärke der Fraktionen und Zählgemeinschaf- ten (Stimmenzahl bei der Kommunalwahl 2009) festzulegen. Unter Anwendung der Ver- teilung nach d`Hondt entfällt auf die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen bzw. Zähl- gemeinschaften folgende Zahl an Beisitzerinnen/Beisitzern: GRÜNE/SPD 3 CDU 2 FDP/KAL/GfK 1 Für jede Beisitzerin/jeden Beisitzer ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen. Die Fraktionen/Zählgemeinschaften wurden gebeten, Wahlberechtigte als Beisit- zer/Beisitzerinnen des Gemeindewahlausschusses bzw. als deren Stellvertre- ter/Stellvertreterinnen zu benennen. Es wurden folgende Wahlberechtigte benannt: a) als Beisitzerinnen/Beisitzer GRÜNE/SPD: 1. Frau Stadträtin Elke Ernemann, Taglöhnergärten 11, 76228 Karlsruhe 2. Herr Parsa Ahmadi-Marvi, Klara-Siebert-Straße 15, 76137 Karlsruhe 3. Herr Harald Löffel, Redtenbacherstraße 3, 76133 Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 4 CDU: 4. Frau Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, Eisvogelweg 7, 76149 Karlsruhe 5. Herr Stadtrat Thorsten Ehlgötz, Am Kirchensämle 3, 76139 Karlsruhe FDP/KAL/GfK 6. Herr Dieter Scholl, Alte Kreisstraße 26, 76149 Karlsruhe b) als Stellvertreterinnen/Stellvertreter GRÜNE/SPD: 1. Frau Stadträtin Angela Geiger, Breite Straße 135, 76135 Karlsruhe 2. Herr Istvan Pinter, Rastatter Straße 16, 76199 Karlsruhe 3. Herr Carl-Ulrich Leonhardt, Krämerstraße 54, 76189 Karlsruhe CDU: 4. Herr Stadtrat Tilman Pfannkuch, Am Wetterbach 45, 76228 Karlsruhe 5. Herr Stadtrat Detlef Hofmann, Kleiberweg 9, 76149 Karlsruhe FDP/KAL/GfK 6. Herr Horst Thielsch, Schützenstraße 26, 76137 Karlsruhe 2. Es steht im Ermessen der Gemeinde, ob sie Bewerberinnen und Bewerbern, deren Be- werbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben will, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (§ 47 Abs. 2 GemO). Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende öffentliche Versammlung am Donnerstag, 15. No- vember 2012, 19:00 Uhr im Kongresszentrum/Gartenhalle durchzuführen; von der Mög- lichkeit, eine solche Versammlung auch vor einer evtl. Neuwahl durchzuführen aber kei- nen Gebrauch zu machen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl bestimmt der Gemeinderat Sonntag, den 2. Dezember 2012 als Tag einer etwa notwendig werdenden Neuwahl den 16. Dezember 2012. Bewerbungen können frühestens ab 22.09.2012 und spätestens bis 05.11.2012, 18.00 Uhr, eingereicht werden, neue Bewerbungen aus Anlass einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl frühestens ab 03.12.2012 und spätestens bis 05.12.2012, 18.00 Uhr. 2. Die Stelle des Oberbürgermeisters ist auszuschreiben: a) im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 21.09.2012 b) in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 21.09.2012 mit folgendem Text: „Zum 1. März 2013 ist wegen Erreichens der Altersgrenze durch den derzeitigen Amtsin- haber die Stelle des/der O b e r b ü r g e r m e i s t e r s bzw. O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n der Stadt Karlsruhe neu zu besetzen. Die Wahl findet am 2. Dezember 2012, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am 16. Dezember 2012 statt. Wahl, Amtszeit (8 Jahre), Rechtsstellung und Dienstbezüge richten sich nach den gesetz- lichen Bestimmungen. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehö- rige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/Unions- bürgerinnen), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutsch- land wohnen. Die Bewerber und Bewerberinnen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bie- ten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 sowie die in § 28 Abs. 2 in Ver- bindung mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genann- ten Personen. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am Tag nach der Ausschreibung, das ist der 22.09.2012, und endet am 05.11.2012 um 18.00 Uhr. Bewerbungen sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Oberbürgermeister Heinz Fenrich, Rathaus am Marktplatz, 76124 Karlsruhe, einzureichen. Die Bewerbungen können auch innerhalb der angegebenen Frist im Amt für Stadtentwicklung - Wahlgeschäftsstelle -, Zähringerstraße 61, Zimmer 2, persönlich überbracht werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: a) Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) 250 gültige Unterstüt- zungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlbe- rechtigten Personen, einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf An- forderung des Bewerbers/der Bewerberin unter Angabe des Namens und der Haupt- wohnung beim Amt für Stadtentwicklung - Wahlgeschäftsstelle -, Zähringerstraße 61, Zimmer 2, kostenfrei ausgegeben). b) eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers/der Bewerberin ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 KomWG; c) eine eidesstattliche Versicherung nach § 10 Abs. 4 Satz 3 KomWG, mit der der Be- werber/die Bewerberin versichert, dass er/sie nicht nach § 46 Abs. 2 GemO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist; Ergänzende Erläuterungen Seite 7 d) von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen eine weitere eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in die- sem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben; diese Erklärung ist mit der Bewerbung einzureichen. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zu- ständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern/Unionsbürgerinnen verlangt wer- den, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letz- te Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben. Die Unterlagen a – d müssen bis spätestens 05.11.2012 um 18:00 Uhr dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses vorliegen. Neue Bewerbungen aus Anlass einer eventuell notwendig werdenden Neuwahl können schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist vom 3. Dezember 2012 bis 5. Dezember 2012, 18.00 Uhr, mit den genannten Unterlagen und Vermerk „Oberbürgermeisterwahl“ bei der oben genannten Anschrift eingereicht werden. Es gelten die Vorschriften für die erste Wahl. Bewerberinnen und Bewerber erhalten die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Ver- sammlung am Donnerstag, 15. November 2012, 19:00 Uhr im Kongresszent- rum/Gartenhalle vorzustellen.“ 3. Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und wählt gemäß § 11 Abs. 2 KomWG die folgenden sechs Beisitzerinnen/Beisitzer sowie Stellvertreterin- nen/Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss: a) als Beisitzerinnen/Beisitzer GRÜNE/SPD: 1. Frau Stadträtin Elke Ernemann, Taglöhnergärten 11, 76228 Karlsruhe 2. Herr Parsa Ahmadi-Marvi, Klara-Siebert-Straße 15, 76137 Karlsruhe 3. Herr Harald Löffel, Redtenbacherstraße 3, 76133 Karlsruhe Ergänzende Erläuterungen Seite 8 CDU: 4. Frau Stadträtin Gabriele Luczak-Schwarz, Eisvogelweg 7, 76149 Karlsruhe 5. Herr Stadtrat Thorsten Ehlgötz, Am Kirchensämle 3, 76139 Karlsruhe FDP/KAL/GfK 6. Herr Dieter Scholl, Alte Kreisstraße 26, 76149 Karlsruhe b) als Stellvertreterinnen/Stellvertreter GRÜNE/SPD: 1. Frau Stadträtin Angela Geiger, Breite Straße 135, 76135 Karlsruhe 2. Herr Istvan Pinter, Rastatter Straße 16, 76199 Karlsruhe 3. Herr Carl-Ulrich Leonhardt, Krämerstraße 54, 76189 Karlsruhe CDU: 4. Herr Stadtrat Tilman Pfannkuch, Am Wetterbach 45, 76228 Karlsruhe 5. Herr Stadtrat Detlef Hofmann, Kleiberweg 9, 76149 Karlsruhe FDP/KAL/GfK 6. Herr Horst Thielsch, Schützenstraße 26, 76137 Karlsruhe 4. Von der Möglichkeit, den zur Oberbürgermeisterwahl am 2. Dezember 2012 zugelasse- nen Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit zu geben, sich vor dem Wahltag in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen, wird Gebrauch gemacht. Diese öffentliche Be- werbervorstellung findet am Donnerstag, 15. November 2012, 19:00 Uhr im Kongress- zentrum/Gartenhalle statt. Die Leitung dieser Versammlung erfolgt durch den Vorsitzen- den des Gemeindewahlausschusses Herrn Oberbürgermeister Heinz Fenrich. Jede/jeder zugelassene Bewerberin/Bewerber erhält die Gelegenheit sich in einem bis maximal 10 Minuten dauernden Vortrag vorzustellen und auf die Schwerpunkte bzw. auf das Motto ihrer/seiner Kandidatur einzugehen. Für an die Bewerberin/den Bewerber gerichtete Fra- gen aus dem Publikum und deren Beantwortung durch die jeweilige Bewerberin/den je- weiligen Bewerber schließt sich direkt an den Vortrag eine maximal 10 Minuten dauernde Frage- und Antwortrunde an. Die Reihenfolge für die Vorstellung der Bewerber/Bewerbe- Ergänzende Erläuterungen Seite 9 rinnen richtet sich nach der Reihenfolge auf dem amtlichen Stimmzettel. Die öffentliche Versammlung wird mit einem Schlusswort durch den Versammlungsleiter beendet. Vor einer eventuellen Neuwahl findet keine weitere öffentliche Bewerbervorstellung statt. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 13. Juli 2012