Bebauungsplan „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“, Karlsruhe-Neureut hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Vorlage: 29879
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.07.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut

    Datum: 22.05.2012

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • BV TOP 1öff 22.05.2012
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Ortsverwaltung Neureut Gremium: Ortschaftsrat Neureut Termin: Vorlage Nr.: TOP: 22.05.2012 1 öffentlich Bebauungsplan „Baublock Mitteltor-, Alte Friedrich-, Teutschneureuter und Pfarrer-Graebener-Straße“, Karlsruhe-Neureut hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) Beratungsfolge Sitzung am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat 29.11.2011 1 Auslegungsbeschluss gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch Antrag an den Ortschaftsrat Der Neureuter Ortschaftsrat stimmt dem vorgesehenen Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB (Beschluss mit vollständigem Wortlaut s.Seite 4) analog der beigefügten Vorlage an den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe zu. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Text ergänzende Erläuterungen Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat 1. Der Ortschaftsrat beschließt, Zustimmung zum vorgesehenen Satzungsbe- schluss II. Auf die Tagesordnung der Sitzung des Ortschaftsrates Neureut am 22.05.2012 III. Übersendung der Vorlage an Hauptamt - Sitzungsdienste zur Aufnahme ins Ratsinforma- tionssystem und an die Mitglieder des Ortschaftsrates