Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße: Ausführung von Teilmaßnahmen mit eingeschränkter Förderung
| Vorlage: | 29811 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 10.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 23. Sitzung Hauptausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 17.07.2012 254 3 öffentlich Dez. 6 Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße: Ausführung von Teilmaßnahmen mit eingeschränkter Förderung Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 11.05.2012 7 vorberaten Hauptausschuss 12.06.2012 2 vertagt Hauptausschuss 17.07.2012 3 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Hauptausschuss stimmt nach einer Vorberatung im Bauausschuss zu, die Teilmaßnah- me Kreisverkehr Fiducia-/Wachhaus-/Ostmarkstraße ohne Förderung auszuführen und nimmt zur Vorgehensweise weiterer Teilmaßnahmen Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 660.000 € für den Kreisverkehr 0 Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung Kontierungsobjekt: Projekt: 7.661301 Kontenart: 78720000 Ergänzende Erläuterungen: Der Wegfall der Landeszuweisung kann durch Mehreinzahlungen bei PSP-Element 1.200.61.10.01.31.11 (Kto: 31110000) Schlüsselzuweisungen vom Land kompensiert werden. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Umbau der Killisfeld- und Fiduciastraße ist in mehreren Teilabschnitten zur Ausführung vorgesehen. Für das Gesamtprojekt wurde ein entsprechender Antrag auf Zuwendungen nach dem LGVFG (Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Parallel zur Antragstellung wurde eine erste Teilmaßnahme, der Bau des Kreisverkehrs bei der Wachhausstraße, in den Haushalt eingestellt. Die Mittel von 660.000 € für den Bau ste- hen im Jahr 2012 zur Verfügung, ebenso ist eine anteilige LGVFG-Zuwendung von 310.000 € eingeplant. Im Rahmen einer Anfrage über den Stand des Förderverfahrens wurde der Stadt mitgeteilt, dass eine Projektaufnahme im LGVFG-Programm in 2012 und 2013 nicht möglich ist. Der Grund liegt in einem Beschluss der Landesregierung, wonach zunächst bewilligte Projekte weitestgehend abgewickelt werden, bevor es eine Förderung neuer Projekte gibt. Eine Un- bedenklichkeitsbescheinigung, mit der zunächst auf eigenes finanzielles Risiko, verbunden mit der Möglichkeit der späteren Förderung, die Maßnahme begonnen werden kann, wird ebenfalls nicht erteilt. Ob eine sofortige Förderung nach diesem Sperrzeitraum erfolgen kann, scheint eher un- wahrscheinlich, zumal ab 2014 über diese Fördermittel auch Lärmschutzanlagen an Straßen als Fördertatbestand aufgenommen werden. Mit einer Programmaufnahme ist wohl erst ab 2015 zu rechnen. Die Verwaltung schlägt daher vor, nur folgende Teilmaßnahmen auszuführen: 1. Kreisverkehr Fiducia-/Wachhaus-/Ostmarkstraße Zur kurzfristigen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch Vermeidung von Rück- stau von linksabbiegenden Verkehrsströmen in das Gewerbegebiet, soll der Kreisver- kehr ohne Fördermittel realisiert werden. 2. Geh- und Radweg entlang der Fiduciastraße Für diesen Teil der Maßnahme wurde eine Förderung seitens des Regierungspräsidi- ums in Aussicht gestellt. Geh- und Radwege werden vorrangig aus dem zugunsten des Umweltverbundes umgeschichteten Fördertopf bedient. Die Bagatellgrenze dafür be- trägt 50.000 €. Der Investitionsbetrag liegt in Verbindung mit einer Querungshilfe bei ca. 600.000 €. 3. Lkw-Parkplätze entlang der Fiduciastraße Zur Entlastung der Wohngebiete sollen entlang der Fiduciastraße für Lkw Parkplätze mit einem Aufwand von 105.000 € gebaut werden. Diese Teilmaßnahme ist ohnehin nicht förderfähig. Mit der Realisierung in Verbindung mit den Maßnahmen der Ziffer 1. und 2. können die Baumaßnahmen zwischen der Südtangente und der Wachhaus-/ Ostmarkstraße als Teilprojekt baulich abgeschlossen werden. Es ist vorgesehen, die Teilmaßnahmen 2. und 3. für den DHH 2013/2014 vorzubereiten und für Teilmaßnahme 2 das gemeinderätliche Kostenkontrollverfahren durchzuführen. Mit der Realisierung der oben beschriebenen Maßnahmen bleibt der Förderweg für die verbleiben- den Aufwendungen des Projektes Umbau der Killisfeld-/Fiduciastraße in Höhe von ca. 6 Mio. € offen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss stimmt nach einer Vorberatung im Bauausschuss zu, die Teil- maßnahme Kreisverkehr Fiducia-/Wachhaus-/Ostmarkstraße ohne Förderung aus- zuführen und nimmt zur Vorgehensweise weiterer Teilmaßnahmen Kenntnis. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 6. Juli 2012