Verkehrszeichen im Bergwald Antrag der CDU-/FDP-OR-Fraktion, eingegangen am 30.05.12
| Vorlage: | 29780 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.07.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU/FDP vom 28.5.2012 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 11.07.2012 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Verkehrszeichen im Bergwald Das Ortsschild „Karlsruhe Bergwald“ soll wieder an seine vorherige Stelle, vor der letzten Kurve angebracht werden. Begründung: Die jetzige Position des Ortschildes bei Auffahrt zum Bergwald, unmittelbar vor der Abbiegung der Straße des Roten-Kreuzes nach rechts, ist nach dem unteren Ausgang des Schulgeländes der Bergwald-Schule. Somit ist diese Gefahrenstelle mit einer für den außerörtlichen Verkehr zulässigen Geschwindigkeit (maximal 100 km/h) befahrbar. Das Schild mit dem Hinweis „Kinder“ ist erst unmittelbar vor der Gefahrenstelle angebracht – viel zu kurz, um reagieren zu können. Bildmaterial anhängend und liegt außerdem dem Stadtamt Durlach als pdf-Datei vor. Im Rahmen der Gleichbehandlung zu Aue, Grötzingen, Hohenwettersbach etc. soll das Eingangsschild folgende Aufschrift erhalten: Bergwald Durlach Stadt Karlsruhe Begründung: Routenplaner u.a. Falk unterzeichnet von: Dr. H. Dilger, R. Henkel
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Extrahierter Text
STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-/FDP-OR-Fraktion vom: 28.05.12 eingegangen: 30.05.12 Gremium: Ortschaftsrat Durlach Termin: TOP: Verantwortlich: 11.07.2012 6 öffentlich Ordnungs- und Bürgeramt Verkehrszeichen im Bergwald - Kurzfassung - Das Ortsschild „Karlsruhe Bergwald“ kann aus rechtlichen Gründen nicht wieder an der vorherigen Stelle angebracht werden. Die Beschriftung von Ortstafeln ist in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geregelt. Die gewünschte textliche Änderung ist nicht regelkonform und kann daher nicht verwendet werden. Das Verkehrszeichen „Kinder“ wird versetzt. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtaufwand der Maßnahme Einnahmen (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch: Städtischen Haushalt Investitionspauschale Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Finanzposition: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Ortstafel KA-Bergwald musste aus rechtlichen Gründen näher an den Beginn der geschlossenen Bebauung versetzt werden. Dies ist Ausfluss der geänderten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, an welche die Straßenverkehrsbehörden gebunden sind. Laut dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehr muss sich der Standort einer Ortstafel in angemessener Entfernung der beginnenden Bebauung befinden. Der frühere Standort der Ortstafel hatte keinen Bezug zu dem Beginn der Bergwaldsiedlung. Den am Straßenverkehr teilnehmenden Personen fehlte damit das Bewusstsein, dass sie sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden. Durch den neuen Standort der Ortstafel wird verdeutlicht, dass hier eine geschlossene Ortschaft beginnt. Dies wirkt sich positiv auf das Geschwindigkeitsverhalten aus. Aus den genannten Gründen muss das Verkehrszeichen am jetzigen Standort verbleiben. Eine Änderung der Beschriftung der Ortstafel mit dem Text „Bergwald - Durlach - Stadt Karlsruhe“ ist nicht möglich. Der Begriff „Bergwald“ stellt keinen eigenständigen Stadtteil von Karlsruhe dar. Eine StVO-konforme Bezeichnung müsste korrekterweise lauten „Karlsruhe Stadtteil Durlach“. Auf diese Änderung hat das Tiefbauamt bei der Erneuerung des Verkehrszeichens verzichtet und aus Bestandsschutzgründen inhaltlich die jetzige Bezeichnung belassen. Das Gefahrzeichen „Kinder“ wird entsprechend den rechtlichen Vorgaben in weitere Entfernung vom unteren Ausgang des Schulgeländes der Bergwaldschule versetzt. Das Tiefbauamt wurde beauftragt, dieses in einer Entfernung von ca. 150 m von dem Treppenabgang zu platzieren. Am Treppenabgang selbst sind bereits Sicherheitsmaßnahmen durch eine Abschrankung zur Fahrbahn hin getroffen. Im Übrigen lässt der Zustand der Treppen vermuten, dass diese Wegeverbindung höchst selten begangen wird. Diese Einschätzung wird auch dadurch bekräftigt, dass wir auf unsere Nachfrage bei der Ortsverwaltung Wettersbach die Auskunft erhielten, dass aus dem Ortsteil Wettersbach keine Kinder in die Grundschule Bergwald gehen. Andere auswärtige Kinder werden sicherlich mit dem Schulbus pendeln. Welche Schulkinder sich also entlang der Straße des Roten Kreuzes aufhalten, wäre noch zu ermitteln. Die Versetzung des Ortsschildes bedeutet nun nicht, dass in Außerortslage ein beliebiges Rasen erlaubt ist. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dürfen die am Straßenverkehr teilnehmenden Personen nur so schnell fahren, dass sie ihr Kraftfahrzeug beherrschen. Dabei haben sie die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen, sowie den persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Aufgrund der teilweisen engen Kurvenradien im Verlauf der Straße des Roten Kreuzes sind rein faktisch keine außergewöhnlich hohen Geschwindigkeiten möglich.
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z.B. Falk als auch Routenplaner24.de blenden bei 76228 nicht Karlsruhe sondern Bergwald ein.
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Bilder zum Antrag der CDU/FDP vom 28.5.2012: Verkehrszeichen im Bergwald-Ortseingangsschild