Anfrage StRn Baitinger, StR Zeh (SPD): Interkulturelle Öffnung in öffentlichen Verwaltungen

Vorlage: 29701
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.06.2012

    TOP: 25

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • SPD-Interkulturelle Öffnung
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom 22. Mai 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 36. Plenarsitzung Gemeinderat 26.06.2012 1117 25 öffentlich Interkulturelle Öffnung in öffentlichen Verwaltungen 1. Wie ist die Beschäftigungsquote a) von Ausländerinnen und Ausländern b) von Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften aufgeschlüsselt nach: - Besoldungsgruppen? - Leitungs- und Schlüsselpositionen? - Betriebs- und Personalräten? 2. Welche allgemeine Kompetenzen und Berufserfahrungen werden bei der Vergabe von Leitungs- und Schlüsselpositionen vorausgesetzt und berücksichtigt (z. B. Migrationshintergrund, interkulturelle Kompetenz u. a.)? 3. Warum wurde bei der Stellenausschreibung für einen Integrationsbeauftragten der Stadt Karlsruhe nicht die interkulturelle Kompetenz im Ausschreibungstext berücksichtigt? 4. Wie kann künftig die Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten bei der Stadt Karlsruhe gesteigert werden? 5. Gibt es in der Stadt Karlsruhe Mitarbeiter, die sich schwerpunktmäßig mit den Handlungsfeldern kommunale Diversitätspolitik beschäftigen? 6. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen, ein „Diversity-Management“ in der Stadtverwaltung einzuführen? Falls ja, was für Konzepte sind geplant bzw. welche Konzepte liegen bei der Stadt vor? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Die Stadt Karlsruhe ist eine lebenswerte und sich im ständigen Wachstum befindende Stadt. Menschen aus den verschiedenen Regionen Deutschlands und der übrigen Welt entscheiden sich oftmals bewusst für Karlsruhe als ihren Lebensmittelpunkt. Die Zahl der in Karlsruhe lebenden Ausländer beträgt 41.152 und die der Menschen mit Migrationshintergrund 28.455. Bedauerlicherweise spiegeln sich diese Zahlen nicht ansatzweise in der städtischen Verwaltung wider. Erfolgreiche Integrationspolitik bedeutet aber die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Hierfür bedarf es unter anderem einer interkulturellen Öffnung und Orientierung der kommunalen Verwaltung. Die Stadt Karlsruhe muss ihre bestehende Vielfalt wahrnehmen, wertschätzen und als Chance nutzen, denn Vielfalt steigert nicht nur in Unternehmen, sondern auch in öffentlichen Verwaltungen die Qualität und fördert Chancen. Der EU-Studie „Geschäftsnutzen von Vielfalt“ zufolge bedeutet eine größere Vielfalt innerhalb der Belegschaft eines Unternehmens eine bessere Effektivität der Arbeit und Kundenorientierung. Um eine kulturelle Öffnung innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten, bedarf es einer kommunalen Diversitätspolitik, um eine diversity-offene Verwaltungskultur einzuführen. Die Chance eines Diversity-Managements als Organisationsentwicklungsinstrument liegt darin, die bestehenden Strukturen der öffentlichen Verwaltung den neuen Gegebenheiten anzupassen. Eine Abteilung „Diversity-Management“ innerhalb der Kommunalverwaltung könnte sich mit diesem komplexen Zukunftsthema beschäftigen. unterzeichnet von: Doris Baitinger Michael Zeh Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012 Sachverhalt/Begründung:

  • TOP 25
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Doris Baitinger (SPD) Stadtrat Michael Zeh (SPD) vom: 22.05.2012 eingegangen: 22.05.2012 Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1117 25 öffentlich Dez. 2 Interkulturelle Öffnung in öffentlichen Verwaltungen 1. Wie ist die Beschäftigungsquote a) von Ausländerinnen und Ausländern b) von Migrantinnen und Migranten in der Stadtverwaltung und in den städtischen Gesellschaften aufgeschlüsselt nach: - Besoldungsgruppen? - Leitungs- und Schlüsselpositionen? - Betriebs- und Personalräten? Zur Beantwortung dieser Frage muss zunächst eine Defintion der Begrifflichkeiten erfolgen. Eine allgemein akzeptierte und in den amtlichen Statistiken durchgängig angewandte Definition gibt es derzeit nicht. Daher basieren Analysen zu Migrationsfragen bisher auf Daten, die vor allem die Staatsangehörigkeit, nicht aber die persönliche oder familiäre Herkunft berücksichtigen (vgl. Karls- ruher Integrationsbericht, Seite 6). Zur Unterscheidung zwischen Ausländerinnen/Ausländern und Migrantinnen/Migranten sind im Karlsruher Integrationsplan folgende Kriterien zugrunde gelegt: Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder staatenlos sind. Nicht in der Ausländerzahl enthalten sind Personen, die neben der deutschen noch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Zu den Migrantinnen und Migranten zählen sowohl Ausländerinnen und Ausländer als auch Personen, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gleichzeitig anhand der Eintragungen im Einwoh- nermelderegister (z. B. Geburtsort) einen persönlichen Migrationshintergrund erkennen las- sen. Hierzu werden auch deutsche Kinder nach dem Optionsmodell gemäß § 29 StAG ge- rechnet. Nicht in der Gruppe der Migrantinnen und Migranten enthalten sind nach der Defini- tion der Kommunalstatistik Personen mit (lediglich) einem familiären Migrationshintergrund (z. B. in Deutschland geborene Kinder von (Spät-)Aussiedlern). Die kommunale Statistik be- zieht ihre Daten aus dem Melderegister, weshalb der familiäre Migrationshintergrund nicht er- fasst werden kann. Stadtverwaltung: Nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand könnte bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung erhoben werden, wer einen persönlichen oder familiären Migrationshintergrund hat. Eine solche Erhebung gibt es derzeit nicht. Nachfolgend wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ausländischer Nationalität zum 31.11.2011 ausgewertet. Seite 2 Zum 31.12.2011 beträgt die Beschäftigungsquote von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern in der Stadtverwaltung 5,4 %. Die Quote lag am 31.12.2010 bei 5,0 % (= 286 Mitarbeitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit) und ist damit in 2011 leicht gestiegen. Hinsichtlich der Entgelt-/Besoldungsgruppen lassen sich die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt einteilen: Entgelt-/Besoldungsgruppen Mitarbeitende mit aus- ländischer Staatsan- gehörigkeit Gesamtmitarbeiterzahl Stadtverwaltung Karlsruhe angelernte/ungelernte Kräfte: (E 01 bis E 04; S 02 bis S 03) 187 924 mittlerer Dienst: (E 05 bis E 09 m. D.; A 6 bis A 9 M; S 04 bis S 08) 97 2894 gehobener Dienst: (E 09 g. D. bis E 12; A 09 g. D. bis A 13 g. D; S 10 bis S 18) 23 1581 höherer Dienst: (E 13 bis E 15; B-Besold.; A 13 h. D. bis A 16) 2 323 GESAMT 309 5.722 Zu Leitungs- und Schlüsselpositionen können keine Angaben gemacht werden, da das EDV- Verfahren dieses Unterscheidungsmerkmal nicht erfasst. Beim überschaubaren Personenkreis der Auszubildenden der Stadtverwaltung ergab eine aktuelle Auswertung, dass 11,6 % der Azubis eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. Migra- tionshintergrund haben. Die Umfrage beim Gesamtpersonalrat und den örtlichen Personalvertretungen ergab Folgendes: Von 198 Mitgliedern der Personalvertretungen haben 8 Mitglieder eine ausländische Staatsange- hörigkeit bzw. einen Migrationshintergrund. Städtisches Klinikum: Zum 31.12.2011 beträgt die Beschäftigungsquote von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern beim Klinikum und seiner Tochtergesellschaft 8,6 %. Eine Auswertung, welche Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter einen persönlichen oder familiären Migrationshintergrund haben, wäre nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand leistbar. Hinsichtlich der Entgelt-/Besoldungsgruppen lassen sich die ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie folgt einteilen: Klinikum Entgelt-/Besoldungsgruppen Mitarbeitende mit aus- ländischer Staatsan- gehörigkeit Gesamtmitarbeiterzahl Klinikum angelernte/ungelernte Kräfte z. B. Pfle- gehelfer, Transportdienste (E 01 bis E 04; S 02 bis S 03) 134 512 mittlerer Dienst/Fachkräfte, insbesonde- re Pflegedienst, Verwaltung (E 05 bis E 09 m. D.; A 6 bis A 9 M; S 04 bis 131 2962 Seite 3 S 08) gehobener Dienst, z. B. Verwaltung, So- zialberatung, med.-techn. Dienste, Stati- onsleitungen (E 09 g.D. bis E 12; A 09 g. D. bis A 13 g. D; S 10 bis S 18) 3 117 höherer Dienst insbesondere Arztperso- nal (TV-Ärzte/VKA; E 13 bis E 15; B-Besold.; A 13 h. D. bis A 16) 37 660 GESAMT 305 4251 Karlsruher Versorgungsdienste im Sozial- und Gesundheitswesen GmbH (KVD) Entgelt-/Besoldungsgruppen Mitarbeitende mit aus- ländischer Staatsan- gehörigkeit Gesamtmitarbeiterzahl KVD angelernte/ungelernte Kräfte: (E 01 bis E 04; S 02 bis S 03) 77 173 mittlerer Dienst: (E 05 bis E 09 m. D.; A 6 bis A 9 M; S 04 bis S 08) 2 GESAMT 77 175 Hinsichtlich der Leitungs- und Schlüsselpositionen können seitens des Städtischen Klinikums kei- ne detaillierten Angaben gemacht werden. Stadtwerke Karlsruhe: Die Stadtwerke Karlsruhe haben eine Beschäftigungsstand von zurzeit 1.143 Beschäftigten und 92 Auszubildenden. Beschäftigungsquote: a) von Ausländerinnen und Ausländern = 25 Personen = 2,19 % 1 Auszubildender = 1,09 % b) von Migrantinnen und Migranten = 62 Personen = 5,42 % (Auswertung nach Geburtsort; Mitarbeitende, die in Deutschland geboren sind und einen familiären oder per- sönlichen Migrationshintergrund haben, sind nicht berücksichtigt, da nicht auswertbar.) Aufgeschlüsselt nach: Entgeltgruppe Ausländerinnen/ Ausländer % Migrantinnen/ Migranten % Leitungs-/ Schlüsselpos. % Betriebsrat % Azubi-Entgelt 1,09 4 0,35 5 0,17 0,26 6 0,17 0,44 * * 6,7 7 0,61 1,75 Seite 4 8 0,61 1,40 9 0,17 0,52 10 0,70 0,70 11 0,09 0,09 0,18 12 0,17 0,17 13 0,09 0,09 Verkehrsbetriebe: Von den 1.297 Mitarbeiter/innen bei den VBK entfallen 118 auf Ausländer, was einer Quote von 9,1 % entspricht. 6 Mitarbeitende davon haben eine Leitungs- oder eine Schlüsselfunktion inne. Auskünfte über die Beschäftigungsanzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Migrationshin- tergrund können auch von den Verkehrsbetrieben nicht geben werden, da dieser Schlüssel nicht gepflegt wird. KVVH - Geschäftsbereich Rheinhafen -: Von dort wurde mitgeteilt, dass der Rheinhafen einen Mitarbeiter (von insgesamt 30) mit Migrati- onshintergrund beschäftigt. Der Mitarbeiter ist im mittleren Dienst (E 05 bis E 09) eingruppiert und hat keine Leitungs- oder Schlüsselfunktion. Arbeitsförderungsbetriebe: Der Personalstand der AFB - Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH betrug zum 31.12.2011 insge- samt 117 Personen (Stammpersonal und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende, ohne Praktikanten und „Ein-Euro-Jobber“). Von diesen 117 Personen waren 13 Personen, also 11 % Mitarbeitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit und 16 Personen, also 13,7% Mitarbei- tende mit Migrationshintergrund. Die Geschäftsführerin und die vier Fachbereichsleitungen sind Deutsche ohne Migrationshintergrund. Entgelt-/Besoldungsgruppen Mitarbeitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit Mitarbeitende mit Migrations- hintergrund Gesamtzahl AFB- Stammpersonal 31.12.2011 angelernte/ungelernte Kräfte: (E 01 bis E 04; S 02 bis S 03) 0 0 0 mittlerer Dienst: (E 05 bis E 09 m. D.; A 6 bis A 9 M; S 04 bis S 08) 1 2 14 gehobener Dienst: (E 09 g. D. bis E 12; A 09 g. D. bis A 13 g. D; S 10 bis S 18) 2 2 19 höherer Dienst: (E 13 bis E 15; B-Besold.; A 13 h. D. bis A 16) 0 0 1 GESAMT 3 (= 9 %) 4 (= 12 %) 34 (= 100 %) Seite 5 Entgelt-/Besoldungsgruppen Mitarbeitende mit ausländischer Staatsangehörigkeit Mitarbeitende mit Migrations- hintergrund Gesamtzahl AFB sozial- versicherungs- pflichtig be- schäftigte Teil- nehmende 31.12.2011 angelernte/ungelernte Kräfte: (E 01 bis E 04; S 02 bis S 03) 10 9 73 Fachkräfte: (E 05 bis E 09 m. D.; A 6 bis A 9 M; S 04 bis S 08) 0 3 10 GESAMT 10 (= 12 %) 12 (= 14 %) 83 (= 100 %) Karlsruher Bädergesellschaft und Fächerbad GmbH: Bei der Karlsruher Bädergesellschaft mbH sind 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt; 7 Mitarbeitende (= 17,5 %) haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Die Fächerbad GmbH hat insgesamt 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; 4 mit ausländischer Staatsangehörigkeit (= 8,1 %) und weitere 4 haben einen Migrationshintergrund (= 16,3 %) 2. Welche allgemeine Kompetenzen und Berufserfahrungen werden bei der Vergabe von Leitungs- und Schlüsselpositionen vorausgesetzt und berücksichtigt (z. B. Migrationshin- tergrund, interkulturelle Kompetenz u. a.)? Bei der Vergabe von Leitungs- und Schlüsselpositionen wird eine Eignungsbeurteilung durchge- führt; d. h. die Bewerberinnen und Bewerber werden hinsichtlich ihrer fachlichen, sozialen, metho- dischen Kompetenz, ihrer Persönlichkeitskompetenz und ihrer Motivation beurteilt. Aus diesen Feldern wird ein Auswahlraster erstellt mit konkreten Auswahlkriterien, die abhängig von der jewei- ligen Stelle sind. Die interkulturelle Kompetenz als Teil der sozialen Kompetenz ist dann ein Aus- wahlkriterium, wenn dies zum Anforderungsprofil der konkret zu besetzenden Stelle gehört. 3. Warum wurde bei der Stellenausschreibung für einen Integrationsbeauftragten der Stadt Karlsruhe nicht die interkulturelle Kompetenz im Ausschreibungstext berücksichtigt? Das Erfordernis der interkulturellen Kompetenz als Bewerbungsvoraussetzung ergibt sich aus der Positionsbeschreibung im Ausschreibungstext und liegt schon der Funktionsbezeichnung Integra- tionsbeauftragte oder Integrationsbeauftragter inne. Interkulturelle Kompetenz ist für die Wahr- nehmung einer solchen „Ombudsfunktion“ ein unverzichtbares Anforderungsmerkmal. 4. Wie kann künftig die Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten bei der Stadt Karlsruhe gesteigert werden? Der Karlsruher Integrationsplan benennt auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Es gibt bisher bei der Stadtverwaltung noch kein Konzept zur Steigerung der Beschäftigungsquote von Migrantinnen und Migranten. Seite 6 5. Gibt es in der Stadt Karlsruhe Mitarbeiter, die sich schwerpunktmäßig mit dem Hand- lungsfeld kommunale Diversitätspolitik beschäftigen? Es gibt bei der Stadtverwaltung mehrere Bereiche, die sich mit Aufgabenstellungen befassen, die als Aspekte einer kommunalen Diversitätspolitik konzeptionalisiert werden könnten. Dies sind z. B. das Büro für Integration, die Gleichstellungsbeauftragte, das Seniorenbüro und die Behinderten- koordinatorin. 6. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen, ein „Diversity-Management“ in der Stadtverwal- tung einzuführen? Falls ja, was für Konzepte sind geplant bzw. welche Konzepte liegen bei der Stadt vor? Neben den bekannten und regelmäßig berichteten Aktivitäten im Bereich der geschlechtergerech- ten Personalentwicklung bietet die Stadtverwaltung zentrale Fortbildungsangebote zur interkultu- rellen Öffnung der Verwaltung an. Darüber hinausgehende systematische Konzepte liegen nicht vor.