Anfrage StRn Lisbach, StR Honné, StR Geiger (GRÜNE): Notfallpläne für ein Reaktorunglück im AKW Philippsburg

Vorlage: 29695
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.06.2012

    TOP: 19

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-AKW Philippsburg
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom 17. April 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 36. Plenarsitzung Gemeinderat 26.06.2012 1111 19 öffentlich Notfallpläne für ein Reaktorunglück im AKW Philippsburg 1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über eine Analyse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hinsichtlich der Folgen eines möglichen mit Fukushima vergleichbaren Reaktorunglücks im AKW Philippsburg? 2. Falls ja: Wie bewertet die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Studie und die vorhandenen Notfallpläne hinsichtlich Evakuierung, Gabe von Jodtabletten und weiteren Maßnahmen zum Katastrophenschutz? 3. Falls nein: Wird sich die Stadtverwaltung bemühen, über die Ergebnisse der Analyse des Bundesamtes für Strahlenschutz unterrichtet zu werden und diese öffentlich zugänglich zu machen? Die taz berichtete in ihrer Ausgabe vom 18.3.2012 über eine Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz (http://www.taz.de/!89855). Darin wird untersucht, welche Folgen ein mit Fukushima vergleichbares Reaktorunglück an deutschen AKW-Standorten, darunter dem Standort Philippsburg, hätte. Bei der Analyse des Bundesamtes wurde den taz-Informationen zufolge die gemessene Strahlung von Fukushima mit realen Wetterbedingungen von Oktober und Dezember 2010 auf die AKW-Standorte Philippsburg (Baden-Württemberg) und Unterweser (Niedersachsen) übertragen. Die Analyse kommt dem taz-Bericht zufolge zu dem Ergebnis, dass sich eine radioaktive Wolke im Norden bis nach Mannheim und Heidelberg, im Süden über Karlsruhe erstreckt hätte. Maßnahmen wie Evakuierungen oder die Gabe von Jodtabletten wären daher in weitaus größeren Gebieten notwendig, als dies in deutschen Katastrophenschutzplänen bisher vorgesehen ist. Dies hätte dem Bericht zufolge zu einer völligen Überforderung der zuständigen Behörden geführt. Während die aktuellen Notfallpläne Evakuierungen oder das Verbot, sich im Freien aufzuhalten, nur bis zu einer Entfernung von 10 Kilometern zum Unglücksort vorsehen, können den Berechnungen des BfS zufolge Evakuierungen auch noch in 24 Kilometern und die Pflicht zum Aufenthalt in Gebäuden noch in 100 Kilometern notwendig sein. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Dem Zeitungsbericht zufolge wurde die betreffende Studie bereits im August vergangenen Jahres fertig gestellt, bisher jedoch nicht veröffentlicht. Beim Bundesumweltministerium, dem das Bundesamt für Strahlenschutz untersteht, werden die Ergebnisse der eigenen Experten infrage gestellt. Laut Ministerium soll die Studie nicht geheim gehalten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Offenbar ist das Ministerium jedoch nicht zu Angaben dazu bereit, für wann die Veröffentlichung geplant ist und für wann mit Konsequenzen aus den Ergebnissen zu rechnen ist. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Johannes Honné Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012

  • TOP 19
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadtrat Johannes Honné (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) vom: 17.04.2012 eingegangen: 17.04.2012 Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1111 19 öffentlich Dez. 5 Notfallpläne für ein Reaktorunglück im AKW Philippsburg 1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis über eine Analyse des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hinsichtlich der Folgen eines möglichen mit Fukushima vergleichbaren Reaktorunglücks im AKW Philippsburg? Bis zum Erhalt der Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion am 20. April 2012 hat- te die Branddirektion keine Kenntnis über die Analyse des Bundesamtes für Strah- lenschutz (BfS) hinsichtlich der Folgen eines möglichen mit Fukushima vergleichba- ren Reaktorunglücks im AKW Philippsburg. Nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG) sind die höheren Katastro- phenschutzbehörden, für Karlsruhe das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK), sach- lich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen (§6 [2] LKatSG). Danach ergibt sich in Verbindung mit dem §2 (1) LKatSG, dass das RPK als vorbereitende Maßnahme unter anderem zu untersuchen hat, welche Kata- strophen im Zuständigkeitsgebiet drohen. Dementsprechend müssen Katastrophen- alarm- und Einsatzpläne ausgearbeitet werden. Der Katastropheneinsatzplan für das KKW Philippsburg wird vom RPK erarbeitet, fortgeschrieben und der Branddirektion als Untere Katastrophenschutzbehörde ausgehändigt. Das RPK hat der Branddirektion auf Nachfrage mitgeteilt, dass es bisher auch keine Kenntnis über die Analyse des BfS hatte. Seite 2 2. Falls ja: Wie bewertet die Stadtverwaltung die Ergebnisse der Studie und die vorhandenen Notfallpläne hinsichtlich Evakuierung, Gabe von Jodtabletten und weiteren Maßnahmen zum Katastrophenschutz? Die Antwort entfällt. 3. Falls nein: Wird sich die Stadtverwaltung bemühen, über die Ergebnisse der Analyse des Bundesamtes für Strahlenschutz unterrichtet zu werden und diese öffentlich zugänglich zu machen? Die Branddirektion hat sich unmittelbar nach Erhalt der Anfrage bemüht, über die Analyse des BfS unterrichtet zu werden. Die Analyse, die nun im April 2012 veröffent- licht wurde, kann auf der Homepage des BfS angesehen und heruntergeladen wer- den (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/unfaelle/fukushima/notfallschutzstudie). In der Studie wurde untersucht, inwiefern sich ein mit Fukushima vergleichbares Er- eignis im Kernkraftwerk Unterweser und Kernkraftwerk Philippsburg auswirken könn- te. Der Analyse hat man verschiedene Freisetzungsverläufe radioaktiver Stoffe (Quellterme) auf der Basis der Erkenntnisse des Reaktorunfalls in Fukushima zu Grunde gelegt. Diese Quellterme wurden von der Gesellschaft für Anlagen- und Re- aktorsicherheit (GRS) als studiengeeignet eingestuft. Allerdings stimmt die Anlagen- technik deutscher AKW nicht mit der japanischen Anlagentechnik überein, aus der sich die Freisetzung entwickelt hat. Aus diesem Grund weist das BfS darauf hin, dass sich die Studie nicht eignet, um Wahrscheinlichkeiten schwerer Unfallabläufe vorher- zusagen oder Aussagen über das Sicherheitsniveau deutscher AKW zu treffen. Die Studie kommt unter der Verwendung der Quellterme aus Fukushima zu dem Er- gebnis, dass die bisherigen Planungen in Deutschland zum Teil nicht ausreichend sind. Insbesondere durch die Annahme eines Langzeitaustritts radioaktiver Stoffe kann die Ausweitung der Notfallschutzmaßnahmen, wie die Evakuierung der Bevöl- kerung, der Verbleib der Menschen im Gebäude oder die Einnahme von Jod- Tabletten, erforderlich sein. Seite 3 Die Branddirektion hat das RPK über die Möglichkeit, die Analyse im Internet zu er- halten, informiert. Nach Aussagen des RPK wird der Unfall in Fukushima und die da- raus folgenden Konsequenzen für deutsche Kernkraftwerke im AK V der Innenminis- terkonferenz in Verbindung mit Strahlenschutzexpertinnen und -experten diskutiert. Als Ergebnis sollen neue Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen entstehen. Die neuen Rahmenempfehlungen werden die Erkenntnisse aus Fukushima beinhalten und sollen voraussichtlich ab Herbst 2012 die bisherigen Rahmenempfehlungen aus dem Jahr 2008 ablösen. Mit der Weisung des Innenministeriums Baden Württemberg, die neuen Rahmenempfeh- lungen umzusetzen, wird das RPK einen neuen Katastropheneinsatzplan für das AKW Philippsburg erstellen. Für die Katastropheneinsatzplanung für das AKW Philippsburg sind die Rahmenemp- fehlungen ausschlaggebend. Alle Katastrophenschutzpläne sind bei den Behörden von der Öffentlichkeit einsehbar. Die Analyse des BfS kann darüber hinaus im Inter- net gelesen und heruntergeladen werden. Für die Veröffentlichung seitens des RPK oder der Branddirektion besteht demnach keine Notwendigkeit.