Antrag KAL-Fraktion: Beitritt der Stadt Karlsruhe zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt"
| Vorlage: | 29692 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 18.06.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadtrat Lüppo Cramer (KAL) Stadtrat Dr. Eberhard Fischer (KAL) KAL-Gemeinderatsfraktion vom 10. Mai 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 36. Plenarsitzung Gemeinderat 26.06.2012 1109 17 öffentlich Beitritt der Stadt Karlsruhe zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ Die Stadt Karlsruhe stellt im Umweltausschuss und Naturschutzbeirat das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ vor und leitet damit den Beitritt der Stadt zu dem Bündnis ein. Karlsruhe zeichnet sich durch eine Vielzahl von Schutzgebieten mit europaweiter und nationaler Bedeutung aus, wie beispielsweise die Natura-2000-Gebiete der Rheinniederung und des Hardtwaldes. Besonders bedeutsam sind die Rheinauen, zeichnen sich doch Auen durch die größte Artenvielfalt in Mitteleuropa aus. Karlsruhe ist aber auch Wachstumsstandort der Technologieregion. Es muss immer wieder eine Abwägung zwischen Nutzungs- und Naturschutzinteressen stattfinden, um Wohlstand und gleichzeitig eine lebenswerte, artenreiche und in Teilbereichen natürliche Umwelt zu bewahren. Um die biologische Vielfalt im kommunalen Bereich zu erhalten, wurde das Bündnis für biologische Vielfalt gegründet, dem bis Ende 2011 211 Kommunen beigetreten sind, darunter zahlreiche ähnlich große Städte wie Karlsruhe. Das Bündnis stellt fachliche und planerische Handlungsgrundlagen für den Erhalt der biologischen Vielfalt dar und bietet eine Plattform für den Austausch zwischen den Kommunen. Die Stadt Karlsruhe setzt sich bereits intensiv für Arten und Lebensräume ein, beispielsweise fördert sie den Lebensraum der Wechselkröte beim Güterbahnhof im Rahmen des Artenschutzprogramms „111-Arten-Korb“ der LUBW. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Ein Austausch über die besten Methoden für den Arten- und Biotopschutz sowie die Lösung der oben skizzierten Abwägungsproblematik mit anderen Kommunen bringt Vorteile. Zudem setzt eine Mitgliedschaft der Stadt ein klares Zeichen für die biologische Vielfalt. unterzeichnet von: Lüppo Cramer Dr. Eberhard Fischer Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 10.05.2012 eingegangen: 10.05.2012 Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1109 17 öffentlich Dez. 5 Beitritt der Stadt Karlsruhe zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" - Kurzfassung - Die Verwaltung würde aus fachlicher Sicht grundsätzlich einen Beitritt begrüßen. Viele der in der Deklaration aufgeführten Maßnahmen werden in Karlsruhe bereits praktiziert und wür- den bei einem Beitritt weder im land- und forstwirtschaftlichen Bereich noch im Bereich der innerstädtischen Grünflächenbewirtschaftung zu einem Mehraufwand führen. Auch im Hin- blick auf die Siedlungsflächenentwicklung entstehen hierdurch keine Randbedingungen, die eine zukünftige Stadtentwicklung verhindern würden. Die Verwaltung wird das Bündnis und die Deklaration im Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit und im Naturschutzbeirat näher vorstellen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 1.200 Euro pro Jahr ja 1.200 Euro pro Jahr Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Für einen Beitritt zum Bündnis sind drei Voraussetzungen zu erfüllen: Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" Es handelt es sich um freiwillige Selbstverpflichtung, sich als Kommune für den Er- halt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Die Deklaration nennt unterschiedliche Themenbereiche und Zielsetzungen, die sich auch in der Bündnissatzung widerspie- geln. Fast alle der dort genannten Kriterien, z. B. naturnahe Pflege öffentlicher Grünflä- chen, Förderung umweltverträglicher Land- und Forstwirtschaft, Verbesserung der Gewässermorphologie, werden von den Fachdienststellen teilweise seit langem praktiziert. Ein zusätzlicher finanzieller Pflege- oder Investitionsaufwand ist daher für die Stadtverwaltung nicht ersichtlich, zumal in der Deklaration vorangestellt ist, dass die Kommunen sich "im Rahmen ihrer Möglichkeiten" für dieses Ziel einsetzen. Auch die derzeit kontroverse Diskussion zur Flächenentwicklung führt mit dem Un- terzeichnen der Deklaration nicht zu einer beschränkenden Vorfestlegung, da die "Entwicklung intelligenter städtebaulicher Konzepte mit Integration kompakter Bau- weise und wohnumfeldnahe Durchgrünung" sowie "die Begrenzung des Siedlungs- flächenwachstums durch ein Flächenmanagement" ohnehin städtische Praxis ist. Beitrittsbeschluss des zuständigen kommunalen Gremiums Unterzeichnung der Beitrittserklärung Der jährliche Mitgliedsbeitrag für eine Kommune bis 300.000 Einwohner beträgt 1.200 €. Dieser Beitrag würde aus dem Budget der Dienststelle Umwelt- und Ar- beitsschutz entnommen werden. Die Verwaltung würde aus umweltfachlicher Sicht grundsätzlich einen Beitritt begrü- ßen. Die Verwaltung wird das Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“ und die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat näher vorstellen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss (intern): 1. Vorlage der Stellungnahme an GR am 26.06.2012 2. Auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und des Naturschutzbeirats (Nach GR-Beschluss) 3. Z. d. A. (Hauptregistratur im Hauptamt) Dez. 1 Dez. 4 Dez. 5 StKä LA ZJD UA Sachbearbeiter: Herr Dr. Hahn Tel.: 3120 AZ: (nur für interne Bearbeitung)