Antrag GRÜNE-Fraktion: Planung Stuttgarter Straße

Vorlage: 29690
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.06.2012

    TOP: 15

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • GRÜNE-Planung Stuttgarter Straße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) Stadträtin Anne Segor (GRÜNE) Stadträtin Dr. Ute Leidig (GRÜNE) Stadtrat Alexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 15. März 2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 36. Plenarsitzung Gemeinderat 26.06.2012 1107 15 öffentlich Planung Stuttgarter Straße 1. Die Stadtverwaltung stellt transparent dar, welche unterschiedlichen Planungs- überlegungen es für den Bereich der Stuttgarter Straße gibt. 2. Die in den letzten Monaten und Jahren zwischen der Stadt und Dritten abge- schlossenen Verträge und Vereinbarungen, die mit den Planungsüberlegungen im Bereich der Stuttgarter Straße im Zusammenhang stehen, werden offen ge- legt. 3. Die verschiedenen Planungsalternativen werden in einer gemeinsamen Sitzung von Planungsausschuss und Sportausschuss vorgestellt und diskutiert. Zu dieser Ausschusssitzung werden sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Bür- gergesellschaft als auch Vertreterinnen und Vertreter aller mittelbar und unmittel- bar betroffenen Sportvereine eingeladen. 4. Über geeignete Formen der Bürgerbeteiligung (z. B. Bürgerversammlung, Ju- gendkonferenz, Planungswerkstatt) in der Südstadt (inkl. Südstadt-Ost) bemüht sich die Stadtverwaltung, ein möglichst repräsentatives Meinungsbild aller be- troffenen Interessengruppen zu den Planungsvarianten für die Stuttgarter Straße einzuholen. 5. Über das weitere Verfahren zu einer Lösung (z. B. Durchführung einer Planungs- werkstatt) wird im Anschluss an die Bürgerbeteiligung entschieden. Seit vielen Jahren stehen für den Bereich der Stuttgarter Straße unterschiedliche Vorstellungen zur Stadtentwicklung im Raum. Während eine größere Gruppe in der Bevölkerung den aktuellen Zustand beibehalten möchte, gibt es im Rahmen des ehemaligen Buga-Konzeptes Überlegungen, den Bereich als Grünzug aufzuwerten, die Gärten neu zu ordnen und gleichzeitig eine öffentliche Querungsmöglichkeit zu schaffen. Handlungsbedarf ergibt sich zudem aus dem Vorhandensein von Altlasten im Bereich der gärtnerisch genutzten Flächen. Sachverhalt/Begründung: Seite 2 __________________________________________________________________________________________ Gleichzeitig gibt es Interessen, die an der Durlacher Allee befindlichen Sportanlagen zusammen mit der im zukünftigen Südostpark gelegenen Tennisanlage in den Be- reich südlich der Stuttgarter Straße zu verlagern. Hinter diesen Überlegungen stehen Absichten von Teilen der Stadtverwaltung, entlang der Durlacher Allee Gewerbe an- zusiedeln. Offenbar wurden seitens der Stadtverwaltung in diesem Zusammenhang bereits Vorvereinbarungen abgeschlossen, deren politische Legitimation aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion zumindest fraglich ist. Parallel dazu wurde von verschiedenen Sportvereinen ein Kooperationskonzept vor- gelegt, das eine Alternative zur Neuansiedlung von Sportflächen entlang der Stutt- garter Straße darstellen soll. Andererseits gibt es Hinweise, dass dieses Konzept nicht von allen betroffenen Sportvereinen unterstützt wird. Die Bürgergesellschaft Südstadt hat sich zwischenzeitlich gegen Sportanlagen im Bereich der Stuttgarter Straße ausgesprochen, da u. a. von Bewohnerinnen und Bewohnern der Südstadt- Ost zusätzliche Lärmbelastungen befürchtet werden und sich gleichzeitig die Pächte- rinnen und Pächter der Gärten gegen eine Umnutzung aussprechen. In dieser schwierigen Gemengelage muss als Basis für die weitere Diskussion zu- nächst von allen Seiten Transparenz hergestellt werden. In einem offenen Diskussi- onsprozess mit geeigneten Instrumenten der Bürgerbeteiligung müssen denkbare Lösungsalternativen erarbeitet werden, die für die Bevölkerung von Südstadt und Südstadt-Ost akzeptabel sind. Auch die junge Generation muss hier einbezogen werden. Gleichfalls soll die angestrebte Lösung auch die Belange der Bevölkerung der Gesamtstadt berücksichtigen, für die eine Vernetzung der Grünflächen und Weg- verbindung von Durlach bis zum Rhein attraktiv erscheint. unterzeichnet von: Bettina Lisbach Anne Segor Dr. Ute Leidig Alexander Geiger Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012

  • TOP 15
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 15.03.2012 eingegangen: 15.03.2012 Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1107 15 öffentlich Dez. 6 Planung Stuttgarter Straße Dem Antrag wird im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und Erfordernisse entsprochen. Finanzielle Auswirkungen des Antrages nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen in voller Höhe zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadtverwaltung stellt transparent dar, welche unterschiedlichen Planungs- überlegungen es für den Bereich der Stuttgarter Straße gibt. Neben dem Planungsvorlauf der Grundlagenerhebung (Aufmaß, Artenschutzgutachten etc.) wurden grundsätzliche Planungsalternativen erarbeitet, die die Sportanlagen im direkten Anschluss an das derzeit in Aufstellung befindliche Bebauungsplanareal der Zimmerstraße oder alternativ am Tivoli vorsehen. Die Grundlage dafür bildeten der städtebauliche Part des Wettbewerbs für den Neubau der Hauptfeuerwache und der Leitstelle sowie der Aufstel- lungsbeschluss vom 31.03.2011 für das Gesamtgebiet südlich der Stuttgarter Straße zwi- schen Tivoli und Wolfartsweierer Straße. Die Planungsalternativen wurden im Planungsaus- schuss am 15.02.2012 in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt. 2. Die in den letzten Monaten und Jahren zwischen der Stadt und Dritten abge- schlossenen Verträge und Vereinbarungen, die mit den Planungsüberlegungen im Bereich der Stuttgarter Straße im Zusammenhang stehen, werden offengelegt. Dem Antrag wird entsprochen. Die Vereinbarung kann nach entsprechender Voranmeldung durch die Mitglieder des Gemeinderats beim Hauptamt eingesehen werden. Es ist jedoch nicht möglich, vom Inhalt ganz oder teilweise Kopien herzustellen. 3. Die verschiedenen Planungsalternativen werden in einer gemeinsamen Sitzung von Planungsausschuss und Sportausschuss vorgestellt und diskutiert. Zu dieser Ausschusssitzung werden sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Bürgergesell- schaft als auch Vertreterinnen und Vertreter aller mittelbar und unmittelbar be- troffenen Sportvereine eingeladen. Nachdem im Planungsausschuss am 15.02.2012 zu den unter Punkt 1 dargestellten Pla- nungsvarianten kein eindeutiges Votum zustande kam, kann dem Antrag in diesem Punkt entsprochen werden. Die grundsätzlichen Planungsoptionen können in einer gemeinsamen Sitzung von Planungsausschuss und Sportausschuss am 18.07.2012 erneut diskutiert wer- den. Neben der Bürgergesellschaft, die regelmäßig im Planungsausschuss vertreten ist, werden dazu Vertreterinnen und Vertreter der Sportvereine ESG Frankonia, Postsportverein Karlsruhe und Polizeisportverein eingeladen. 4. Über geeignete Formen der Bürgerbeteiligung (z. B. Bürgerversammlung, Jugend- konferenz, Planungswerkstatt) in der Südstadt (inkl. Südstadt-Ost) bemüht sich die Stadtverwaltung, ein möglichst repräsentatives Meinungsbild aller betroffenen Interessengruppen zu den Planungsvarianten für die Stuttgarter Straße einzuho- len. Aus Sicht des Bürgermeisteramtes ist in diesem Fall die geeignete Form der Bürgerbeteili- gung die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens. Diese gewährleistet die verfahrensrechtlich einwandfreie Durchführung des Bebauungsplan- verfahrens und wird dem notwendigen Gleichheitsgrundsatz, der für Bebauungsplanverfah- ren erforderlich ist, gerecht. Methodisch bestünde zudem die Schwierigkeit, dass hinsichtlich eines repräsentativen Meinungsbildes aller betroffenen Interessengruppen weder der räum- liche Einzugsbereich noch der Bezug zur Planung eindeutig abgegrenzt werden kann. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Über das weitere Verfahren zu einer Lösung (z. B. Durchführung einer Planungs- werkstatt) wird im Anschluss an die Bürgerbeteiligung entschieden. Eingebettet in die verschiedenen Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens ist es denkbar, das Modell einer bürgerschaftlichen „Planungszelle“, die sich in regelmäßigen Ab- ständen mit dem Planungsprozess auseinandersetzen, einzubeziehen. Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen sollte zusammen mit den grundsätzlichen Planungsüberlegungen diskutiert werden. Wie in Punkt 3 dargestellt, könnte dies im Rahmen der gemeinsamen Sit- zung von Planungs- und Sportausschuss am 18.07.2012 erfolgen.