Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege

Vorlage: 29677
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.06.2012

    TOP: 6

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Erhöhung Geldleistungen Kinderpflege
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1096 5 öffentlich Dez. 3 Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 20.06.2012 5 Gemeinderat 26.06.2012 5 Antrag an den Gemeinderat / Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege für Kinder über drei Jahren ab dem 01.05.2012 auf den Sockelbetrag von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde anzuheben. Damit wird eine finanzielle Gleichstellung der Kindertagespflegepersonen unabhängig von der Alters- gruppe der betreuten Kinder gewährleistet. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 87.000 Euro im Haushaltsjahr 2012 87.000 € 130.000 Euro Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50.07.02 Kostenart: 43310000 (siehe beiliegender Antrag) Deckung der o. g. überplanmäßigen Aufwendungen durch Mehrerträge aus den Landeszuschüs- sen 1.500.36.50.07.02, Kostenart 31410000. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen für Kinder in Kindertages- pflege Nach § 8 Abs. 2 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) sind die gemeinsamen Empfehlun- gen des Landkreis- und Städtetages Baden-Württemberg und des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg maßgeblich für die Höhe der laufenden Geldleis- tungen für Kinder in der Kindertagespflege. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 14.06.2006 in einem Grundsatzbeschluss gere- gelt, dass die Empfehlungen der Kommunalen Landesverbände in der jeweiligen Fassung anzuwenden sind. Die Landesverbände haben in einem Rundschreiben im April 2012 eine Anpassung der Stundensätze ab dem 01.05.2012 von bisher 3,90 Euro für alle Altersgruppen auf 5,50 Euro für Kinder unter drei Jahren und 4,50 Euro für Kinder über drei Jahren empfohlen. Grund für die höheren Sätze für unter dreijährige Kinder ist der politische Wille, die Betreuungsange- bote besonders für Kinder unter drei Jahren auszubauen. Darüber hinaus betrifft die deutlich erhöhte Zuweisung des Landes an die Kommunen im Rahmen des § 29 c Finanzaus- gleichsgesetz (FAG) lediglich den Bereich der Kinder unter drei Jahren. 2. Problematik der Altersstaffelung der Geldleistung und Lösungsvorschlag Kinder über drei Jahren sind in der Kindertagespflege oft "Randzeitenkinder", die vor oder nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen und manchmal auch an Wochenen- den zu außergewöhnlichen Zeiten betreut werden müssen, weil die Arbeitszeiten der Eltern außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen liegen (Beispiele: Schichtarbeit, Einzelhandel, Gesundheitssektor, Altenpflege). Die Tagespflegeperson muss in der Regel das Bringen bzw. Abholen der Kinder aus der Kindertageseinrichtung organisieren, um sie dann anschließend für wenige Stunden zu betreuen. Die Suche nach Tagespflegepersonen, die dieses Angebot machen, gestaltet sich aufgrund des hohen Aufwands im Vergleich zu den häufig geringen, zeitlich eng gebundenen Betreu- ungszeiten schwierig. Der geringere Stundensatz für den Personenkreis der Kinder über drei Jahren macht die Betreuung noch unattraktiver. Es ist davon auszugehen, dass viele Ta- gespflegepersonen deshalb mittelfristig ihr Betreuungsangebot auf Kinder unter drei Jahren begrenzen. Damit geht vielen Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten die einzige Betreu- ungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen verloren. Der Anteil an Tagespflegekindern über drei Jahren beträgt in Karlsruhe zum Stichtag der Lan- desstatistik vom 01.03.2012 34,7 % (= 176 Kinder,17 % 3 bis 6 Jahre und 17,7 % Ergänzende Erläuterungen Seite 3 6 bis 14 Jahre) aller Kinder, die durch Tagespflegepersonen betreut werden. Eine finanzielle Gleichstellung von Tagespflegepersonen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren und Kindern über drei Jahren würde ausgehend von den bisherigen Betreuungszeiten Mehrkosten von jährlich 130.000 Euro verursachen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss -, die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege für Kinder über drei Jahren ab dem 01.05.2012 auf den Sockelbetrag von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde anzuheben. Damit wird eine finanzielle Gleichstellung der Kindertagespflegepersonen unabhängig von der Alters- gruppe der betreuten Kinder gewährleistet. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat einen überplanmäßigen Aufwand gem. beilie- gendem Antrag bei PSP-Element 1.500.36.50.07.02 in Höhe von 87.000 Euro für das Haus- haltsjahr 2012. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012