Ausbau der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Einführung des Schulversuchs "Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung“ (PIA)

Vorlage: 29676
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat

    Datum: 26.06.2012

    TOP: 5

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Ausbau Ausbildung Erzieher
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: 36. Plenarsitzung Gemeinderat Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 26.06.2012 1095 4 öffentlich Dez. 3 Ausbau der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern und Einführung des Schulver- suchs "Praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung“ (PIA) Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 20.06.2012 2 Gemeinderat 26.06.2012 4 Antrag an den Gemeinderat/Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, den zum Schuljahr 2012/2013 beginnenden Schulversuch der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieherberuf zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage dargestellten Rahmenbe- dingungen für die Bezuschussung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen und den Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die Schaffung von 30 Ausbildungsstellen, um ab dem Ausbildungsjahrgang 2012/2013 je 10 Ausbildungsplätze pro Jahrgang in den städti- schen Tageseinrichtungen anbieten zu können. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Auszahlung (vgl. Anlage 2) bei PSP-Element 1.500.36.50 in Höhe von insgesamt 380.000 € für das Haushaltsjahr 2012. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) 2012 ca. 380.000 € 2013 ca. 1.630.000 € 2014 ca. 3.143.000 € ca. 380.000 € ca. 1.630.000 € ca. 3.143.000 € ab 2015 ca. 4.810.000 € Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung und müssen für 2012 überplanmäßig eingestellt (De- ckung: Mehreinnahmen FAG Kleinkindbetreuung) und ab 2013 im Haushalt eingeplant werden. Kontierungsobjekt: PSP-Element: 1.500.36.50. Kontenart: 40 / 43 Ergänzende Erläuterungen: Einsparungen können sich durch künftige Anrechnung auf Personalschlüssel ergeben. Dies ist noch nicht bezifferbar. Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: 4 Miteinander Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage Mit dem Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (TAG) und dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) als zentrale Bausteine beim Ausbau der Kindertages- betreuung soll ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot geschaffen und damit den Eltern Wahlmöglichkeiten für die Betreuung ihrer Kinder eröffnet werden. Der Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll hierdurch zentrale Bedeutung verliehen werden. Die von der Bundesregierung angestrebte Betreuungsquote von 35 %, die in Karlsruhe durch Masterplanbeschluss auf 40 % angehoben wurde, erfährt ihre Sicherstellung durch die Schaffung eines ab dem 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungs- platz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an. 2. Entstehen des Fachkräftemangels Die enormen Ausbaubemühungen führen zu einem erheblichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern. Durch die stufenweise Erhöhung des Personalschlüssels in den Kindergärten aufgrund der Vereinbarung der Kommunalen Landesverbände mit dem Land von 2009 steigt der Personalbedarf ebenfalls weiter an. Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2010 wird für Baden-Württemberg ein Fehlbedarf im Erzieherberuf von rd. 2.700 Fachkräften für das Jahr 2015 prognostiziert. Die Bewerberlage weist aktuell schon auf diesen Zustand hin, weshalb die kurzfristige Verstärkung der Ausbildungsbemühungen in diesem Berufsfeld dringend geboten ist. Zwar stiegen die Ausbildungskapazitäten in den Fachschulen landesweit von 421 auf 471 Klassen einschließlich der Berufsfachschule für Kinderpflege, doch zeigt eine aktuelle Um- frage des Städtetags, dass sich auch in den baden-württembergischen Städten zunehmend Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften abzeichnen. In einzelnen Kommunen können neue Kinderkrippen bereits jetzt nur verzögert eröffnet werden, da das erforderliche Personal nicht rechtzeitig gewonnen werden kann, was sich auch in Karlsruhe tendenziell in dieser Weise schon abzeichnet. 3. Einführung der praxisintegrierten Ausbildung (PIA) mit Ausbildungsvergütung Bei einer Besprechung am 10. November 2011 hat das Kultusministerium Vorschläge zur Fachkräftegewinnung eingebracht. Hierbei stand u. a. die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern mit Ausbildungsvergütung (Praxisintegrierte Ausbildung) im Mittelpunkt. Bei der zweiten Besprechung im Kultusministerium am 12. Dezember 2011 zum Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen haben alle Fachschulen für Sozialpädagogik neben der derzei- tigen Ausbildung zum Erzieherberuf auch die Möglichkeit einer praxisintegrierten Ausbildung ab dem Schuljahr 2012/2013 angeboten. Auf dieses Angebot sowie die Durchführung eines entsprechenden Schulversuchs haben sich die Trägerverbände, die Kommunalen Landes- verbände, das Landesjugendamt und das Kultusministerium geeinigt. Die Einführung einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wird als Mo- saikstein zur Deckung des steigenden Bedarfs an gut ausgebildeten Fachkräften in der Kin- dertagesbetreuung betrachtet. Die bisherige Ausbildungsform und die neue praxisintegrierte Ausbildung stehen gleichwertig nebeneinander und sprechen unterschiedliche und damit auch zusätzliche Zielgruppen an. Im Rahmen des Modellversuchs „Praxisintegrierte Ausbildung“ absolvieren die Fachschüle- rinnen und Fachschüler eine dreijährige Ausbildung, bei der sie durchschnittlich 3 Tage in der Fachschule und 2 Tage in der Kindertageseinrichtung sein werden. Auch Modelle für die Ausprägung im Blockunterricht werden derzeit diskutiert. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die praxisintegrierte Ausbildung ist ihrer Form und Struktur nach nicht gleichartig, jedoch gleichwertig wie die Vollzeitausbildung. Während der praxisintegrierten Ausbildung erhalten die Auszubildenden vom Träger der Kindertageseinrichtung eine Ausbildungsvergütung in Höhe von - mtl. 703 Euro im 1. Ausbildungsjahr, - mtl. 753 Euro im 2. Ausbildungsjahr und - mtl. 799 Euro im 3. Ausbildungsjahr. Mit der Einführung eines Ausbildungsentgelts werden insbesondere Zielgruppen angespro- chen, deren erste Berufswahl nicht im Erzieherbereich lag und die sich durch Weiterbildung für diesen Beruf qualifizieren möchten, was dem Fachkräftemangel in besonderer Weise entgegenwirken soll. Eine weitere Zielgruppe stellen allerdings die Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger nach Realschul- oder Gymnasialabschluss dar, die sich für den Erzieherbe- ruf entschieden haben und auch ohne Ausbildungsvergütung die Berufsausbildung an der Fachschule mit sich daran anschließendem Anerkennungsjahr absolviert hätten. Dieser Per- sonenkreis löst keinen zahlenmäßigen Zuwachs zur Behebung des Fachkräftemangels aus. 4. Eckpunktepapier zur Implementierung der PIA in Baden-Württemberg (Anlage 1) Im Eckpunktepapier des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Implementierung der PIA sind die wichtigsten strukturellen und inhaltlichen Normierungen verankert. Kernpunkte sind hierin Aussagen zum Ausbildungsstatus, zum Verhältnis von Theorie und Praxis, die abzuschließenden Kooperationsvereinbarungen zwischen Fachschulen und Trägern sowie die Zugangsregelungen und die zu zahlende Ausbildungsvergütung. 5. Umsetzung in Karlsruhe In einem ersten Orientierungs- und Abstimmungsgespräch zwischen den Karlsruher Kinder- tagesstättenträgern und den Leitungen der Fachschulen wurde die Absicht der Schulen arti- kuliert, mit dem Schuljahr 2012/2013 rd. 113 PIA-Schulplätze zusätzlich einzurichten. Im darauffolgenden Schuljahr werden von der Elisabeth-Selbert-Schule aller Voraussicht nach weitere 20 Plätze geschaffen, sodass ab dem Schuljahr 2013/2014 pro Jahrgang rd. 133 Plätze im praxisorientierten Schulzweig zur Verfügung stehen werden. Die Einrichtungsträ- ger signalisierten Bereitschaft, im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen Ausbildungs- plätze in dieser Größenordnung in den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 6. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Karlsruhe Die haushaltsmäßigen Auswirkungen müssen unter dem Licht gesehen werden, dass die Einführung der PIA Ausfluss des bestehenden und sich in den kommenden Jahren drama- tisch verschärfenden Fachkräftemangels ist. Mit der PIA sollen zusätzliche Bewerberkreise für den Erzieherberuf gewonnen werden, um den 2013 entstehenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab Vollendung des ersten Lebensjahres langfristig erfüllen zu kön- nen. Der zu kalkulierende finanzielle Aufwand setzt sich zusammen aus - der Förderung der freien Träger mit 88 % der Personalkosten nach städtischer Richtlinie und Ergänzende Erläuterungen Seite 4 - den direkt zu tragenden Personalkosten für PIA-Schülerinnen und PIA-Schüler in den städtischen Einrichtungen. Auf der Basis der unter 5 dargestellten Größenordnungen der Ausbildungszahlen und einer Arbeitgeberkostenbelastung von jährlich rd. 11.300 Euro im 1. Ausbildungsjahr, rd. 12.700 Euro im 2. und rd. 13.500 Euro im 3. Ausbildungsjahr ergeben sich die in der unten stehen- den Tabelle aufgeführten Belastungen für die kommenden Haushalte (in Cirkawerten). Hier- bei wird von voller Ausschöpfung von jeweils 133 Schulplätzen pro Jahrgang, also nahezu 400 Ausbildungsplätzen im Jahr 2015 ausgegangen. Jahr 88 % Personalkostenzuschuss an freie Träger für max. 123 Plätze pro Jahrgang in Euro Personalkosten in städt. Einrichtungen für 10 Plätze pro Jahrgang in Euro Gesamtaufwand in Euro 2012 340.900 37.600 378.500 2013 1.473.500 155.300 1.628.800 2014 2.857.800 285.100 3.142.900 2015 4.389.200 420.100 4.809.300 Die Einführung der PIA als Instrument der Fachkräftegewinnung wird die Ausbildungskapazi- tät für den Erzieherberuf wohl nicht um dauerhaft 133 Plätze pro Jahrgang steigern können. Vielmehr muss mit einem parallelen Rückgang der Ausbildungszahlen in der bisherigen klassischen Schulform gerechnet werden. Der damit verbundene Rückgang an Praktikums- plätzen für die Ableistung des Anerkennungsjahres in den Einrichtungen führt jedoch nicht zu einer Einsparung von Personalkosten, da das Anerkennungspraktikum mit 0,5 Vollzeit- werten auf den Fachkräfteschlüssel der jeweiligen Einrichtung angerechnet wird und durch die Einstellung von ausgebildetem Fachpersonal ausgeglichen werden muss . 7. Anrechnung der Schülerinnen und Schüler auf den Fachkräfteschlüssel Das Eckpunktepapier lässt eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel von bis zu 0,4 Vollkraftstellen pro Schülerin bzw. Schüler zu. Weder auf Landesebene noch in Karlsruhe konnte die Frage der tatsächlichen Anrechnung der Ausbildungskräfte auf den Stellen- schlüssel mit den Trägern abschließend geklärt werden. Konsens war u. a. deshalb nicht zu erzielen, weil die Anrechnung der bisherigen Berufsprak- tikantinnen und -praktikanten auf den Fachkräfteschlüssel bei einer in der Einrichtung abzu- leistenden Arbeitszeit von 100 % wegen des Ausbildungsstatus nur zu 0,5 erfolgte. Das be- deutet, dass eine Erziehungskraft im Anerkennungsjahr nach 3-jähriger Fachschulausbil- dung zu 50 % ihrer Arbeitszeit auf den Personalbedarf der Einrichtung angerechnet wurde. Dahingegen wäre eine Ausbildungskraft im PIA-Modell, die wegen des begleitenden Schul- besuchs nur 40 % ihrer Arbeitszeit in der Einrichtung ableistet, mit bis zu 0,4 Vollkraftwerten anrechenbar, was 100 % ihrer Arbeitszeit in der Einrichtung entspräche. Diese Diskrepanz konnte bisher weder auf Landesebene noch örtlich aufgelöst werden. Die in der Konferenz der Kirchen und ihrer Träger/Spitzenverbände über Kindergartenfragen zusammengeschlossenen Partner empfehlen, bei der Umsetzung des Modellversuchs auf eine Anrechnung der „Fachkräfte in Ausbildung" auf den Fachkraftschlüssel im 1. Ausbil- dungsjahr gänzlich zu verzichten und auch bei der Anrechnung im 2. und 3. Ausbildungsjahr von der maximalen Anrechnung mit 0,4 abzusehen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Nach dem Eckpunktepapier ist die alleinige Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers in der Gruppe im ersten Jahr der Ausbildung nicht zulässig, was eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel ohnehin ausschließt. Diese neue Ausbildungsform muss als Instrument zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und damit letztlich zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ver- standen werden. Da sich die PIA jedoch zunächst etablieren und stabilisieren und ausrei- chend Akzeptanz durch Fachschulen, Träger und Schülerinnen und Schüler gewinnen muss, wird mit Blick auf die noch anhaltende landesweite Diskussion und der kritischen Sichtweise durch die Träger empfohlen, in den drei Jahren der Einführung der neuen Aus- bildung auf eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel zunächst zu verzichten. Es ist nach heutigem Stand davon auszugehen, dass der neue Ausbildungsgang frühestens nach dem Kindergartenjahr 2014/2015 konsolidiert ist und auswertbare Erfahrungen vorlie- gen, die eine realistische Schätzung des Entlastungsfaktors für das Stammpersonal durch den Praxiseinsatz der Schülerinnen und Schüler zulassen. Erst zu diesem Zeitpunkt wird nach den derzeitigen Erkenntnissen die Anwendung eines Anrechnungsfaktors möglich sein, der den Betriebsablauf, die Ausbildungserfordernisse, die Belastung der Anleitungskräfte und die Rahmenbedingungen der Finanzierung dieser neuen Ausbildungsform durch die Stadt Karlsruhe, die Träger und die Eltern gleichermaßen berücksichtigt. Auch sollten zu diesem Zeitpunkt gesicherte überörtliche Erfahrungswerte bzw. entsprechende Empfehlun- gen des Landesjugendamts und des Städtetags Baden-Württemberg vorliegen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss -, den zum Schul- jahr 2012/2013 beginnenden Schulversuch der praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher- beruf zu unterstützen und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage dargestellten Rah- menbedingungen für die Bezuschussung von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen und den Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen umzusetzen. Des Weiteren beschließt der Gemeinderat die Schaffung von 30 Ausbildungsstellen, um ab dem Ausbildungsjahrgang 2012/2013 je 10 Ausbildungsplätze pro Jahrgang in den städti- schen Tageseinrichtungen anbieten zu können. Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Auszahlung (vgl. Anlage 2) bei PSP-Element 1.500.36.50 in Höhe von insgesamt 380.000 € für das Haushaltsjahr 2012. Hauptamt - Ratsangelegenheiten - 14. Juni 2012

  • Anlage 1 Ausbildung Erzieher
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Stand: 05.03.20'12 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Eckpu nktepapier zur lmplementierung einer praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Baden-Württemberg Ausgangstage: Das Thema "Frühkindliche Bildung" hat sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen gesell- schaftlichen und politischen Schwerpunktthema entwickelt. Sichtbar wird dies unter anderem da- ran, dass die Anforderungen an die pädagogische Arbeit mit Kindern gestiegen sind. So haben sich Kindertageseinrichtungen zu Bildungseinrichtungen weiterentwickelt, mit dem Ziel die Qualität der Betreuung zu steigern. Die Verabschiedung des Gesetzes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (TAG) und des Kinderförderungsgesetz (KiFöG)waren Auslöserfür Veränderungen, die sich in besonderem Maße in einer veränderten Altersstruktur der zu betreuenden Kinder zeigen. Ab dem Jahr 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die gesetzliche Verankerung dieses Rechtsanspruches generiert einen zusätzli- chen Bedarf an Betreuungsplätzen. Gleichzeitig bedeutet dies auch einen zusätzlichen Bedarf an gut ausgebildeten Ezieherinnen und Erziehern. Zielsetzung: Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig zusätzliche Zielgruppen für die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu gewinnen. Neben der bisherigen Form der Ezieherinnen- und Erzieherausbildung werden wir daher eine pra- xisintegriede Form der Ausbildung erproben. Hierdurch wollen wir unterschiedliche Ausbildungs- wege anbieten, die für unterschiedliche Zielgruppen attraktiv sind. Die Zielsetzung wird vom Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Evangelischen Landesverband - Tageseinrichtungen für Kinder in Württemberg e.V., Landesverband Katholischer Kindertagesstätten, Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V., Caritasverband für die Ezdiözese Freiburg e.V., Deut- schen Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V., der Arbeiter- wohlfahrt Bezirksverband Württemberg e.V. sowie dem Kommunalverband für Jugend und Sozia- les Baden-Württemberg mitgetragen. Die folgenden strukturellen Eckpunkte des Modellversuchs wurden mit den oben genannten Verbänden abgestimmt. Praxisintegrierte Struktur der Ausbi ldu ng Die neue praxisintegrierte Struktur setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachschulen für Sozialpädagogik und den Einrichtungen sowie deren Trägern voraus. Eckpunkte: 1. Rechtlicher Status der Ausbilduno Die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern ist eine schulische Ausbildung nach Schulgesetz. Sie ist keine berufliche Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Daher ist auch keine Zuständigkeit einer Kammer gegeben. 2. Breitbandausbildunq Grundlage sind die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (8esch/uss der Kultusminister- konferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom ß.A3.2010) und der gemeinsame Orientierungsrah- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: 05.03.2012 men "Bildung und Erziehung in der Kndheit", Weiterentwicktung der Aus-, Fort- und Weiter- bildung von Erzieherinnen und Erziehern (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.09.2010, Besch/uss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 14.12.2010). Die Einhaltung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen ist erforderlich, damit in Baden- Württemberg ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher bundesweit anerkannt werden. "ln der Fachschule für Sozialpädagogik ist im Verlauf der Ausbildung die Fähigkeit zu ent- wickeln, eigenverantwortlich und zielorientiert bei Kindern und Jugendlichen Eziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozesse zu gestalten" (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, s.25). Die Schülerinnen und Schüler müssen im Rahmen ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit allen Altersgruppen (Unter Dreijährige, 3-6-jährige Kinder, Schulkinder/Jugendliche) erhalten. Wird eine Schülerin/ein Schüler vonruiegend in der pä- dagogischen Arbeit mit einer bestimmten Altersgruppe ausgebildet, so sind die anderen beiden Bereiche über von der Schule begleitete Fremdpraktika (von mindestens sechs Wo- chen über die gesamte Ausbildungsdauer) zu erfüllen. Der Praktikumseinsatz erfolgt in Ab- sprache mit der betreuenden Fachschule für Sozialpädagogik. Verhältnis zwischen Theorie und Praxis Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherinlzum Erzieher an der Fachschule für Sozial- pädagogik erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die theoretische Ausbildung findet über die Gesamtausbildungsdauer von drei Jahren im Umfang von durchschnittlich 20 Wochenstunden pro Schuljahr an der Fachschule für Sozi- alpädagogik statt. Dies entspricht in der Regel drei Unterrichtstagen pro Woche. Die Orga- nisation von Theorie und Praxis ist auch in unterschiedlichen Blockmodellen möglich. Für Schülerinnen und Schüler, die parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben wollen, erhöht sich der Unterricht um zweiWochenstunden pro Schuljahr. Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 1.800 Stunden. Das entspricht mindestens 600 Stunden praktischer Ausbildung pro Jahr. Um die Schulen und Einrichtungen vor Ort bei der Ausgestaltung der praktischen Ausbil- dung zu unterstützen, wird das Kultusministerium, unter Beteiligung von Schul- und Träger- vertretern, einen Musterausbildungsplan für die praktische Ausbildung entwickeln. Dieser soll Hilfe und Anregung sein bei der Entwicklung von Ausbildungsplänen vor Ort. Die praxis- integrierte Ausbildung kann nur durch eine enge Kooperation zwischen theoretischer und praktischer Ausbildungsstätte gelingen. Der Ausbildungsplan wird deswegen gemeinsam von der Fachschule für Sozialpädagogik und der ausbildenden Praxiseinrichtung entwickelt. Um die Träger bei der Aufgabe der Anleitung der Schülerinnen und Schüler in der Praxis zu unterstützen, wird das Kultusministerium, in Absprache mit den Trägerverbänden, eine Qualifizierung von Anleiterinnen und Anleitern entwickeln. Schulische Ausbildunq Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung zur Erzieherinlzum Erzieher liegt bei der aus- bildenden Schule. Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Schülerinnen und Schüler in der Pra- xis durch eine Lehrkraft der Fachschule für Sozialpädagogik betreut. Der Betreuungs- schlüssel beträgt 1:3. 5. Kooperationsvereinbarunq zwischen Schule und Träqer der Einrichtunq Die ausbildende Schule und der Träger der Ausbildung schließen eine Kooperationsverein- barung. Hierin werden wesentliche Punkte der Zusammenarbeit geregelt. 6. Urlaub statt Schulferien Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen jährlichen Urlaubsanspruch nach den gelten- den gesetzlichen oder ggf. tarifvertraglichen Regelungen, von denen die Träger zugunsten 3. 4. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: 05.03.2012 der Schülerinnen und Schüler abweichen können. Der Jahresurlaub ist in der untenichts- freien Zeilzu nehmen und zu gewähren. 7. Ausbildunqsvertraq Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Darüber hinaus bedarf es der Zulassung durch die Schule. Die Gestaltung der Ausbildungsverträge obliegt den Trägern. Eine praxisintegrierte Ausbildung zur Ezieherin/zum Erzieher kann nur aufnehmen, wer die Zugangsvoraussetzungen der Fachschule für Sozialpädagogik erfüllt (siehe Punkt 7:Zu- gangsregelungen) und einen Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Träger einer Kin- dertageseinrichtung abgeschlossen hat. Sofern die Fachschule für Sozialpädagogik weitere Zulassungskriterien als die Zugangskri- terien nach Ziffer 7 für erforderlich erachtet oder beispielsweise ein Recht bzw. eine Option auf Teilnahme am Bewerberauswahlgespräch möchte, muss dies in der Kooperationsver- einbarung vereinbart werden. 8. Zuqanqsreqelunqen Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik sind - der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 1 1 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymna- siums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und - der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes, oder - ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizie- rung, oder - die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrich- tung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsaus- bildung geeignet ist, oder - eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder - eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Be- reich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpäda- gogischen Einrichtung, oder - eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagesmutter lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entspre- chend, oder - eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Ein- richtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertagesei nrichtung angerechnet werden kann, oder - eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchi- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: 05.03.2012 ges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, oder - die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogi- schen Einrichtung. Ausbildunqsverqütunq Der Träger zahlt der Schülerin/dem Schüler eine Ausbildungsvergütung. Diese orientiert sich an der Ausbildungsvergütung der/des Verwaltungsfachangestellten. Verwaltungsfach- angestellte erhalten z. B. im Jahr 2011 eine Ausbildungsvergütung in Höhe von brutto 703 € im 1. Ausbildungsjahr, 753 € im 2. Ausbildungsjahr und 799 € im 3. Ausbildungsjahr. Es besteht Sozialversicherungspflicht. Anrechnunq als Fachkraft in Ausbildunq Während der Ausbildung können die Schülerinnen und Schüler als "Fachkraft in Ausbil- dung" auf den Stellenschlüssel angerechnet werden. Eine Anrechnung von bis zu 0,4 Slel- lenanteil ist in jedem Ausbildungsjahr möglich. Diese Regelung eröffnet Trägern und Ein- richtungen die notwendige Flexibilität bei der Entscheidung, ob und wenn ja in welchem Umfang eine Anrechnung in den einzelnen Ausbildungsjahren angemessen ist. lm ersten Jahr der Ausbildung ist eine alleinige Tätigkeit der Schülerin/des Schülers in der Gruppe nicht zulässig. Diese Regelung gilt für minderjährige Schülerinnen und Schüler auch in den folgenden Ausbildungsjahren. 9. 10.