Neureuter Hauptstraße

Vorlage: 29628
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.06.2012
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: _Fachbereich Datenübernahme
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Planungsausschuss

    Datum: 21.06.2012

    TOP: 1

    Rolle: unbekannt

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Neureuter Hauptstraße
    Extrahierter Text

    BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.06.2012 183/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Neureuter Hauptstraße 65-79", Karlsruhe-Neureut hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 22.05.2012 Planungsausschuss 21.06.2012 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan „Neureuter Hauptstraße 65-79“, Karlsruhe-Neureut, aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) HH-Mittel sind nicht notwendig Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 22.05.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Im Bereich der Neureuter Hauptstraße 65-75 sind derzeit schon mehrere Garagen im Tiefgestade (Gartenberg) vorhanden. Um eine weitere „Ausbreitung“ Richtung Norden zu verhindern, soll ein Bebauungsplan für einen klar abgegrenzten Teilbe- reich (Neureuter Hauptstraße 65-79) aufgestellt werden, innerhalb dessen u. a. die Errichtung von Garagen geregelt werden soll. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich soll deutlich werden, dass jenseits/nördlich davon der Außenbereich beginnt und in diesem Teil des Tief- gestades künftig keine Garagen/Stellplätze möglich sind. Folgende Faktoren können für eine solche Abgrenzung als Begründung angeführt werden: Ab Flst. Nr. 4052  wird die Hangkante deutlich steiler,  fließt der „Brunnengraben“ als offener Bach,  wechselt der Bebauungscharakter entlang der Neureuter Hauptstraße. Im Geltungsbereich des neuen BPlanes soll entlang der Neureuter Hauptstraße ein großzügiger Baubereich (ca. 30,00 m) festgesetzt werden, sowie daran anschlie- ßend eine unbebaubare Gartenzone (ca. 15,00 m), ein Bereich für die Errichtung von Garagen/Stellplätzen (ca. 10,00 m) und ein öffentlicher Weg (ca. 3,00 m). Außerdem sollen als Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ und Höchstgren- zen für das Maß der baulichen Nutzung (max. GRZ und Wandhöhen) festgesetzt werden. Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Eine Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Gebiet als gemischte Baufläche dar - eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes/Liegenschaftsamtes vom 20.04.2012. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich “Neureu- ter Hauptstraße 65-79“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Neureuter Hauptstraße 65-79“ aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit- planung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzufüh- ren. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 20.04.2012 ersichtlich.