Neureuter Hauptstraße
| Vorlage: | 29628 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.06.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
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Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister Gremium: Planungsausschuss Termin: Vorlage Nr.: TOP: Verantwortlich: 21.06.2012 183/PlanA 1 öffentlich Dez. 6 Bebauungsplan "Neureuter Hauptstraße 65-79", Karlsruhe-Neureut hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge dieser Vorlage am TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 22.05.2012 Planungsausschuss 21.06.2012 1 Antrag an den Ausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Be- bauungsplan „Neureuter Hauptstraße 65-79“, Karlsruhe-Neureut, aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vor- geschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) HH-Mittel sind nicht notwendig Kontierungsobjekt: Kostenstelle: Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: Karlsruhe Masterplan 2015 - relevant nein ja Handlungsfeld: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) nein ja durchgeführt am 22.05.2012 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Im Bereich der Neureuter Hauptstraße 65-75 sind derzeit schon mehrere Garagen im Tiefgestade (Gartenberg) vorhanden. Um eine weitere „Ausbreitung“ Richtung Norden zu verhindern, soll ein Bebauungsplan für einen klar abgegrenzten Teilbe- reich (Neureuter Hauptstraße 65-79) aufgestellt werden, innerhalb dessen u. a. die Errichtung von Garagen geregelt werden soll. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich soll deutlich werden, dass jenseits/nördlich davon der Außenbereich beginnt und in diesem Teil des Tief- gestades künftig keine Garagen/Stellplätze möglich sind. Folgende Faktoren können für eine solche Abgrenzung als Begründung angeführt werden: Ab Flst. Nr. 4052 wird die Hangkante deutlich steiler, fließt der „Brunnengraben“ als offener Bach, wechselt der Bebauungscharakter entlang der Neureuter Hauptstraße. Im Geltungsbereich des neuen BPlanes soll entlang der Neureuter Hauptstraße ein großzügiger Baubereich (ca. 30,00 m) festgesetzt werden, sowie daran anschlie- ßend eine unbebaubare Gartenzone (ca. 15,00 m), ein Bereich für die Errichtung von Garagen/Stellplätzen (ca. 10,00 m) und ein öffentlicher Weg (ca. 3,00 m). Außerdem sollen als Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ und Höchstgren- zen für das Maß der baulichen Nutzung (max. GRZ und Wandhöhen) festgesetzt werden. Es handelt sich hier um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann. Eine Umweltprüfung ist daher nicht erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt dieses Gebiet als gemischte Baufläche dar - eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig. Maßgebend für die Abgrenzung ist der beiliegende Lageplan des Stadtplanungsam- tes/Liegenschaftsamtes vom 20.04.2012. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 II. Dem Planungsausschuss wird empfohlen, zu beschließen, für den Bereich “Neureu- ter Hauptstraße 65-79“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Beschluss sichert die Planung und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen: - Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB) - Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von 12 Monaten (§ 15 Abs. 1 BauGB) - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Beschluss: Antrag an den Planungsausschuss Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Neureuter Hauptstraße 65-79“ aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleit- planung in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe durchzufüh- ren. Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan vom 20.04.2012 ersichtlich.