Antrag CDU: Bebauungsplan Junge Hälden, 3. Änderung
| Vorlage: | 29584 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.06.2012 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | _Fachbereich Datenübernahme |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
ANTRAG der CDU-Fraktion vom 02.05.2012 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Ortschaftsrat Grötzingen 13.06.2012 197 2 öffentlich Bebauungsplan "Junge Hälden 3. Änderung" Bereits 2010 fanden die Bürgerbeteiligung und Beratungen zum Bebauungsplan "Junge Hälden 3. Änderung " statt. Das Stadtplanungsamt wurde damals vom Ortschaftsrat beauftragt die gefassten Beschlüsse umzusetzen und die geänderte Planung dem Ort- schaftsrat erneut zu präsentieren. Die CDU-Fraktion beantragt: Das Stadtplanungsamt stellt den geänderten Bebauungsplan "Junge Hälden" zum Be- schluss vor und informiert über die weiteren zeitlichen Abläufe insbesondere zum Aus- legungsbeschluss, Satzungsbeschluss und Ausschreibung der Grundstücke. Mit freundlichen Grüßen Christiane Jäger Stellungnahme der Ortsverwaltung: Das Stadtplanungsamt teilt dazu mit, dass die Träger öffentlicher Belange gehört wur- den und auch die Öffentlichkeit bereits zweimal Gelegenheit hatte, sich zur Planung zu äußern - zuletzt im Rahmen einer Bürgeranhörung am 24.11.2010, in der zwei Pla- nungsalternativen vorgestellt wurden. Die favorisierte Variante beinhaltete 12 Doppel- haushälften und zwei Einzelhäuser. Im Nachgang zur Bürgeranhörung wurde der Be- bauungsplanentwurf aufgrund der vorgetragenen Äußerungen nochmals überarbeitet. Eine Vielzahl verfahrensrelevanter Stellungnahmen macht dieses Verfahren sehr zeit- aufwändig. Bei zahlreichen Bebauungsplanverfahren, die in der Bearbeitungspriorität konkurrieren, kann es leider dazu kommen, dass kleinere Plangebiete mit hohem Ver- fahrensaufwand gelegentlich zurückstehen müssen. Hinzu kommt, dass die Stelle des Bezirksplaners Ost seit April unbesetzt ist. Dennoch wird das Stadtplanungsamt den oben genannten Bebauungsplanentwurf nunmehr mit Priorität bearbeiten. Als nächster Verfahrensschritt steht der Auslegungsbeschluss - nach Vorberatung im Ortschaftsrat - an. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist die Behandlung im Gemeinde- rat am 18.09.2012 vorgesehen. Anschließend kann im Oktober/November die einmona- tige öffentliche Auslegung erfolgen. Abhängig vom deren Ergebnis ist frühestens im Ja- nuar kommenden Jahres mit dem Satzungsbeschluss zu rechnen. Die Ausschreibung der städtischen Baugrundstücke durch das Liegenschaftsamt wird erst erfolgen, nachdem der Bebauungsplan - durch Bekanntmachung - in Kraft getreten ist.